Rechtsprechung
| BGH, 07.05.1958 - 2 ARs 60/58 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 11, 332
- NJW 1958, 1006
- MDR 1958, 620
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.11.1957 - 2 ARs 179/57 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 05.02.1958 - 2 ARs 13/58 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 19.11.1970 - 2 ARs 270/70
Übertragung von Entscheidungen auf den Jugendrichter im Aufenthaltsort des …
Der Richter, dem die weiteren Entscheidungen nach den §§ 57, 58 Abs. 2 JGG übertragen worden sind, kann diese nicht weiter übertragen (im Anschluß an BGHSt 11, 332; 19, 170) [BGH 06.12.1963 - 2 ARs 220/63].Vielmehr hat er diese Frage in den Beschlüssen BGHSt 11, 332, 334 [BGH 07.05.1958 - 2 ARs 60/58]; 19, 170, 174 [BGH 06.12.1963 - 2 ARs 220/63]ausdrücklich offengelassen.
Gegen die Weiterübertragung der Entscheidungen nach § 58 Abs. 2 JGG sprechen entscheidend die Gründe, die der Senat bereits in seinem Beschluß BGHSt 11, 332, 334 [BGH 07.05.1958 - 2 ARs 60/58] zur Auslegung des § 453 Abs. 2 S. 2 StPO erörtert hat.
Er hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, bei Änderung der Verhältnisse seine Entscheidung nachzuprüfen und, wenn erforderlich, die Übertragung rückgängig zu machen und ein anderes Gericht mit den Aufgaben zu betrauen (BGHSt 11, 80, 83, 84 [BGH 29.11.1957 - 2 ARs 179/57]; 11, 332, 334 [BGH 07.05.1958 - 2 ARs 60/58]; vgl. auch OLG Hamm JMBl NRW 1955, 275).
- BGH, 19.04.1972 - 2 ARs 79/72
Übertragung der Aufgaben eines Vollstreckungsleiters auf ein anderes Gericht - …
In diesem Sinne hat der Senat bereits bei Übertragungen nach § 453 Abs. 2 Satz 2 StPO (BGHSt 11, 332), nach § 454 Abs. 3 Satz 1 StPO i.V.m. jener Bestimmung (Beschluß des Senats vom 9. Dezember 1970 - 2 ARs 312/70 - und vom 26. Mai 1971 - 2 ARs 134/71 -) sowie nach § 58 Abs. 2 Satz 2 JGG (BGHSt 24, 26) entschieden. - BGH, 15.12.1972 - 2 ARs 340/72
Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung - Übertragung der noch zu treffenden …
Demgegenüber hält der Jugendrichter in Viersen unter Bezugnahme auf die Entscheidungen BGHSt 11, 332 und 24, 26 die Zuständigkeit der 8. Strafkammer für die Übertragung nach wie vor für gegeben.
- BGH, 16.02.1971 - 2 ARs 26/71
Aufhebung des Beschlusses über die Übertragung einer nachträglichen …
Das Amtsgericht in Mannheim geht zwar zutreffend davon aus, daß es die nachträglichen Entscheidungen über die Strafaussetzung zur Bewährung nicht weiterübertragen kann (BGHSt 11, 332). - BGH, 16.02.1971 - 2 ARs 33/71
Aufhebung des Beschlusses über die Übertragung einer nachträglichen …
Im einzelnen wird hierzu auf BGHSt 11, 332 verwiesen. - BGH, 06.12.1963 - 2 ARs 220/63 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 13.10.1959 - 2 ARs 55/59 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 26.05.1971 - 2 ARs 134/71
Möglichkeit der Aufhebung einer Übertragung einer nachträglichen Entscheidung …
Bei Änderung der Verhältnisse hat es nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, nachzuprüfen, ob es mit Rücksicht auf die geänderten Verhältnisse seinen Übertragungsbeschluß aufzuheben und das Verfahren wieder an sich zu ziehen hat (BGHSt 11, 332, 334) [BGH 07.05.1958 - 2 ARs 60/58]. - BGH, 06.06.1963 - 2 ARs 83/63
Übernahme der weiteren Vollstreckung durch einen anderen Jugendrichter - Erneuter …
Die Entscheidung BGHSt 11, 332 betrifft einen anderen Falle Dort handelte es sich nicht um eine Entlassung zur Bewährung nach § 88 JGG, sondern um nachträgliche Entscheidungen über die Strafaussetzung zur Bewährung nach § 23 ff StGB durch das Gericht, das im ersten Rechtszuge in der Hauptsache erkannt hatte.
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