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   BGH, 10.11.1959 - 5 StR 337/59   

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BGH, 10.11.1959 - 5 StR 337/59 (https://dejure.org/1959,406)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1959 - 5 StR 337/59 (https://dejure.org/1959,406)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1959 - 5 StR 337/59 (https://dejure.org/1959,406)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 330
  • NJW 1960, 158
  • MDR 1960, 239
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.04.2008 - 3 StR 493/07

    Urteile gegen Hauptangeklagte im "Heros-Verfahren" rechtskräftig

    Durch die Übertragung der Geldbearbeitungsdienstleistungen auf die N. traf die qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht auch diese Gesellschaft (vgl. BGHSt 2, 324; BGH NJW 1983, 1807; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 31), die als juristische Person mit einer eigenen Betriebsorganisation auch die im Verhältnis zu dem beauftragenden anderen Unternehmen erforderliche Selbständigkeit zur Erfüllung dieser Aufgaben besaß (vgl. BGHSt 13, 330, 331 f.).

    Wurden die die qualifizierte Treuepflicht begründenden Geldbearbeitungsdienstleistungen hingegen durch die Kunden unmittelbar bei der N. in Auftrag gegeben, traf die Treuepflicht den Angeklagten We. als deren Geschäftsführer gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB und den Angeklagten W. als deren faktischen Geschäftsführer (vgl. BGHSt 13, 330, 331).

    Dazu muss ihm auch die Möglichkeit eingeräumt sein, über das der Firma anvertraute Treugut selbständig zu verfügen (BGHSt 13, 330, 332).

  • BGH, 23.03.2000 - 4 StR 19/00

    Voraussetzungen an die Feststellung eines Irrtums (Bankmitarbeiter); Betrug;

    Ob der Angeklagte auch schon vor diesem Zeitpunkt im Büro des Konkursverwalters mit einem für die Begründung eines Vermögensbetreuungsverhältnisses ausreichenden Aufgabenbereich betraut war (vgl. hierzu auch BGHSt 13, 330, 332/333), kann den Urteilsgründen nicht entnommen werden und bedarf daher weiterer tatrichterlicher Aufklärung.
  • BGH, 05.09.1989 - 5 StR 304/89

    Rechtliche Wirkungen des Nichtvorliegens einer Verfügungsmacht für die Annahme

    Das Landgericht nimmt unter Berufung auf das Senatsurteil BGHSt 13, 330 an, zwischen dem Beschwerdeführer und dem Kaufmann R. habe ein Treueverhältnis bestanden, welches sich auf die Verwendung des Berlindarlehens bezog, das R. der V. V. mbH gewährt hatte; die V. und deren Geschäftsführer seien Strohmänner des Beschwerdeführers gewesen, und in Fällen, in denen nur ein Strohmann formeller Firmeninhaber sei, entstünden die Treupflichten bei dem wahren Firmeninhaber.

    Es kann dahinstehen, ob an den in BGHSt 13, 330 entwickelten Grundsätzen festzuhalten ist.

    Dadurch unterscheidet sich der Fall von demjenigen, der dem Urteil BGHSt 13, 330 zugrunde lag.

  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Täter kann daher nur sein, wer in einem besonderen Pflichtenverhältnis zu dem Vermögen des Treugebers steht (vgl. BGH, Urteil vom 10.11.1959 - 5 StR 337/59 = NJW 1960, 158; BGH, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 2 StR 446/11 -, juris; Schramm, in: Momsen/Grützner, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2020, § 19 Rn. 156).
  • BGH, 19.12.1974 - 1 StR 313/74

    Unterzeichnung eines Protokolls über ein Rechtsgeschäft durch einen mitwirkenden

    Pflichtwidrig im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB kann derjenige der organschaftlichen Vertreter der "Baura" oder der sie beherrschenden Hintermänner (vgl. BGHSt 13, 330, 331/332) gehandelt haben, der dem Angeklagten Provisionsentnahmen aus den Kaufpreiszahlungen der Käufer gestattete, obwohl er wußte, daß damit die vollständige Erfüllung der Rückzahlungspflicht ausgeschlossen oder gefährdet wurde.
  • BGH, 03.05.1978 - 3 StR 30/78

    Unterlassen eines Konkursantrages - Treueverhältnis im Sinne des § 266

    In solchen Fällen kann die bestimmungswidrige Verwendung der Vorleistung den Treubruchtatbestand erfüllen (vgl. BGHSt 1, 186, 189 f; 8, 271, 272 f; 13, 330; BGH NJW 1953, 1600, 1601; MDR 1954, 495).
  • BGH, 01.04.1969 - 1 StR 614/68

    Verurteilung wegen Untreue und Betrug - Schuldhafte Verletzung von Treuepflichten

    Die Strafkammer ist daher zutreffend davon ausgegangen, daß der Angeklagte - als Mitinhaber der Firma "S. und A., Ingenieurbüro" - (vgl. BGHSt 13, 330, 331) [BGH 10.11.1959 - 5 StR 337/59] aufgrund des unter Vereinbarung eines Honorars nach der GOA jeweils geschlossenen "Einheits-Architektenvertrages" (vgl. hierzu Roth-Gaber, Komm, zum Vertragsrecht und zur Gebührenordnung für Architekten 9. Aufl. S. 17) die Pflicht hatte, die Vermögensinteressen der Bauherren wahrzunehmen.
  • BGH, 19.12.1961 - VI ZR 10/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.06.1976 - 1 StR 266/76

    Strafbarkeit wegen Untreue und wegen Betrugs - Anforderungen an die Rüge der

  • OLG Frankfurt, 23.03.2006 - 3 U 57/97

    Schadensersatzpflicht eines Geschäftsführers einer GmbH bei Untreuehandlungen

  • BGH, 17.09.1990 - 1 StR 372/90

    Untreue bei Aussteuer-Kaufverträgen mit langjähriger Laufzeit

  • BGH, 21.12.1979 - 2 StR 768/78

    Einreichen eines Darlehensantrages mit falschen Angaben über den Kaufpreis für

  • OLG Düsseldorf, 02.12.1988 - 1 Ws 943/88
  • BGH, 06.09.1962 - 1 StR 298/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.10.1990 - 4 StR 427/90

    Anforderungen an Beantwortung von Gewahrsamsfragen - Beteiligung an

  • BGH, 04.12.1962 - VI ZR 28/62

    Begriff des Kommissionär i.S.d. Handelsrechts und des Strafrechts - Behandlung

  • BGH, 17.05.1978 - 2 StR 18/78

    Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs beim Betrug trotz unvollständiger

  • BGH, 24.09.1963 - VI ZR 84/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.11.1978 - 4 StR 576/78

    Keine Bestandskraft des Strafausspruches wegen Anstiftung zur Untreue -

  • BGH, 30.08.1978 - 2 StR 259/78

    Verurteilung wegen mittäterschaftlicher Untreue, wenn Angeklagter im Tatzeitpunkt

  • BGH, 15.05.1962 - 1 StR 463/61

    Rechtsmittel

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