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Rechtsprechung
   BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,143
BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60 (https://dejure.org/1960,143)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1960 - 4 StR 433/60 (https://dejure.org/1960,143)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1960 - 4 StR 433/60 (https://dejure.org/1960,143)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Revisionsfrist bei Verurteilung in Abwesenheit des Angeklagten (§ 341 Abs. 2 StPO)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 263
  • NJW 1961, 419
  • MDR 1961, 339
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    Ihnen gegenüber ist die mündliche Begründung ohne Bedeutung; sie unterrichtet die Prozeßbeteiligten nur vorläufig darüber, welche Gründe das Gericht zu seiner Entscheidung bestimmt haben (BGHSt 2, 63, 66; 7, 363, 370, 371; 8, 411).

    Gleiches ist bei einem Widerspruch zwischen den mündlich mitgeteilten und den schriftlichen Gründen anzunehmen (BGHSt 7, 363, 371).

  • RG, 07.11.1922 - IV 302/22

    Muß ein während der Urteilsverkündung gestellter Vertagungs- oder Beweisantrag …

    Auszug aus BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    § 230 Abs. 1 StPO bestimmt allerdings, daß gegen einen ausgebliebenen Angeklagten eine Hauptverhandlung nicht stattfindet, und zur Hauptverhandlung gehört die Urteilsverkündung, die aus der Verlesung der Urteilsformel und der Eröffnung der Urteilsgründe besteht (§ 268 Abs. 2 StPO ), so daß sie erst beendet ist, wenn die Mitteilung beider Teile des Urteils abgeschlossen ist (RGSt 57, 142; 61, 388, 390; BGH NJW 1953, 155 Nr. 25).

    Denn nach Beginn der Urteilsverkündung können keine Anträge mehr angebracht werden; das Gericht braucht auch auf irgendwelche, an sich noch möglichen Anregungen des Angeklagten, die zum Wiedereintritt in die Verhandlung oder wenigstens zur Änderung der Urteilsformel führen könnte, nicht einzugehen (RGSt 57, 142; 59, 420, 421).

  • BGH, 12.12.1951 - 3 StR 691/51
    Auszug aus BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    Ihnen gegenüber ist die mündliche Begründung ohne Bedeutung; sie unterrichtet die Prozeßbeteiligten nur vorläufig darüber, welche Gründe das Gericht zu seiner Entscheidung bestimmt haben (BGHSt 2, 63, 66; 7, 363, 370, 371; 8, 411).
  • BGH, 08.07.1955 - 5 StR 43/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    Dementsprechend kann die Revision auch nicht damit begründet werden, daß unterlassen worden ist, die Urteilsgründe mündlich mitzuteilen, weil das Urteil nicht hierauf beruhen kann (Löwe/Rosenberg, StPO 1958, 5 b zu § 268 ); das gilt selbst, wenn die Eröffnung der Urteilsgründe zuvor beabsichtigt war (BGHSt 8, 41).
  • BGH, 02.10.1952 - 3 StR 83/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    Ebenso wird der mit § 230 Abs. 1 StPO verfolgte Zweck der u.a. darin besteht, dem Angeklagten die Möglichkeit allseitiger und uneingeschränkter Verteidigung, insbesondere durch Stellung von Anträgen auf Grund des von ihm selbst wahrgenommenen Verlaufs der Hauptverhandlung zu sichern (BGHSt 3, 187, 190), nicht gefährdet, wenn der Angeklagte bei Eröffnung der Urteilsgründe nicht zugegen ist.
  • BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
    Auszug aus BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    Hiervon ausgehend hat es bei seiner Strafzumessung ohne Rechtsirrtum die äußeren und inneren Tatumstände unter Heranziehung der hierfür erheblichen Umstände gegeneinander abgewogen (vgl. BGHSt 4, 8, 10).
  • BGH, 06.11.1952 - 3 StR 1114/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    § 230 Abs. 1 StPO bestimmt allerdings, daß gegen einen ausgebliebenen Angeklagten eine Hauptverhandlung nicht stattfindet, und zur Hauptverhandlung gehört die Urteilsverkündung, die aus der Verlesung der Urteilsformel und der Eröffnung der Urteilsgründe besteht (§ 268 Abs. 2 StPO ), so daß sie erst beendet ist, wenn die Mitteilung beider Teile des Urteils abgeschlossen ist (RGSt 57, 142; 61, 388, 390; BGH NJW 1953, 155 Nr. 25).
  • RG, 16.11.1925 - II 419/25

    1. Ist die Stellung eines Beweisantrags nach Beratung und Beschließung des …

    Auszug aus BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    Denn nach Beginn der Urteilsverkündung können keine Anträge mehr angebracht werden; das Gericht braucht auch auf irgendwelche, an sich noch möglichen Anregungen des Angeklagten, die zum Wiedereintritt in die Verhandlung oder wenigstens zur Änderung der Urteilsformel führen könnte, nicht einzugehen (RGSt 57, 142; 59, 420, 421).
  • RG, 25.10.1927 - I 441/27

    1. Ist nach Abschluß der Urteilsverkündung die nachträgliche Verkündung eines …

    Auszug aus BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    § 230 Abs. 1 StPO bestimmt allerdings, daß gegen einen ausgebliebenen Angeklagten eine Hauptverhandlung nicht stattfindet, und zur Hauptverhandlung gehört die Urteilsverkündung, die aus der Verlesung der Urteilsformel und der Eröffnung der Urteilsgründe besteht (§ 268 Abs. 2 StPO ), so daß sie erst beendet ist, wenn die Mitteilung beider Teile des Urteils abgeschlossen ist (RGSt 57, 142; 61, 388, 390; BGH NJW 1953, 155 Nr. 25).
  • RG, 13.05.1924 - IV 987/23

    Liegt ein Revisionsgrund im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO. (n. F.) vor, wenn der …

    Auszug aus BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    Gleichwohl hat schon das Reichsgericht mit Recht die Abwesenheit des Angeklagten beim Anruf der Zeugen und Sachverständigen nicht als Revisionsgrund im Sinne von § 338 Nr. 5 StPO angesehen, weil deren Aufruf keine weitere sachliche Bedeutung habe, als daß das Gericht und die Prozeßbeteiligten sich von der Gegenwart der Beweispersonen überzeugen und bei Ausbleiben einer von ihnen sich über etwaige Vertagung der Verhandlung oder Stellung entsprechender Anträge schlüssig machen können (RGSt 58, 180).
  • RG, 09.12.1937 - 3 D 639/37

    1. Ein Urteil, das entgegen der Vorschrift des § 173 Abs. 1 GVG. unter Ausschluß …

  • RG, 17.03.1910 - 186/10

    Kann die Zustellung der Ladung des Angeklagten zur Hauptverhandlung rechtswirksam …

  • RG, 24.09.1889 - 1801/89

    Kann die Zustellung des Urteiles an den von dem Erscheinen in der …

  • BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvL 3/18

    Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur …

    Der gegen die Beachtlichkeit des in den schriftlichen Urteilsgründen entfalteten "weiteren gleichheitsrechtlichen Kontextes" gerichtete Einwand, maßgeblich seien allein die mündlichen Urteilsgründe, zeigt nicht auf, dass die dem entgegenstehende fachgerichtliche Auffassung (vgl. auch BSG…, Beschluss vom 10. April 1961 - 10 RV 715/58 -, NJW 1961, S. 1183; BGHSt 15, 263 ; BFH…, Beschluss vom 13. Dezember 1996 - III B 56/95 -, juris, Rn. 9) verfassungswidrig sein könnte.
  • BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09

    Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der …

    Rn. 22 2. Im Übrigen bestimmt sich die Frage, ob ein Verfahrensteil als wesentlich einzuordnen ist, nach dem Zweck der jeweils betroffenen Vorschriften sowie danach, in welchem Umfang ihre sachliche Bedeutung betroffen sein kann (BGHSt 15, 263, 264;… Frister aaO § 247 Rdn. 83;… Frisch in SK-StPO (2005) § 338 Rdn. 104).
  • BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65

    Pätsch-Fall

    Rn. 37 5. Den Angriffen, die der Beschwerdeführer gegen die angeblichen Widersprüche in den Urteilsgründen des Bundesgerichtshofs richtet, kommt nur insoweit verfassungsrechtliche Relevanz zu, als damit geltend gemacht werden soll, die - allein maßgeblichen (vgl. BGHSt 15, 263) - schriftlichen Gründe enthielten in wichtigen Punkten so evidente Widersprüche, daß sich der Schluß aufdränge, sachfremde Erwägungen hätten die Urteilsfindung beeinflußt.
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