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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 4/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,159
BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 4/61 (https://dejure.org/1961,159)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1961 - AnwSt (R) 4/61 (https://dejure.org/1961,159)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1961 - AnwSt (R) 4/61 (https://dejure.org/1961,159)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Ausschluss aus der Rechtsanwaltskammer - Anforderungen an die Begünstigung eines Mandanten - Rechtsfolgen von Verstößen gegen anwaltliche Standespflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 35, 395
  • BGHSt 16, 237
  • NJW 1961, 2219
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (4)

  • RG, 11.05.1931 - III 151/31

    Zur Frage der Beschränkbarkeit der Rechtsmittel.

    Auszug aus BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 4/61
    Das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof haben in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß ein Rechtsmittel in zulässiger Weise auf einen Teil der angefochtenen Entscheidung beschränkt werden kann, soweit - was nur nach der besonderen Lage des einzelnen Falles beurteilt werden kann - der angefochtene Teil der Entscheidung losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil einer selbständigen Prüfung und Beurteilung zugänglich ist, ohne ein erneutes Eingehen auf diesen nicht angegriffenen Teil notwendig zu machen (vgl. statt vieler Entscheidungen RGSt 65, 296; BGHSt 5, 252, 253).

    Die Teilrechtskraft schränkt für das Berufungsgericht den Grundsatz des § 264 StPO ein; sie verbietet es, den nicht angefochtenen Teil des Ersturteils zu überprüfen (vgl. RGSt 62, 13; 65, 296, 297).

  • BGH, 15.06.1954 - 4 StR 310/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 4/61
    Erfüllt etwa das Verhalten eines Angeklagten den Tatbestand mehrerer in Tateinheit (§ 73 StGB) stehender Straftaten, so kann die Überprüfung nicht auf einen einzelnen rechtlichen Gesichtspunkt beschränkt werden (vgl. BGHSt 6, 229, 230).
  • BGH, 08.01.1954 - 2 StR 572/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 4/61
    Das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof haben in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß ein Rechtsmittel in zulässiger Weise auf einen Teil der angefochtenen Entscheidung beschränkt werden kann, soweit - was nur nach der besonderen Lage des einzelnen Falles beurteilt werden kann - der angefochtene Teil der Entscheidung losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil einer selbständigen Prüfung und Beurteilung zugänglich ist, ohne ein erneutes Eingehen auf diesen nicht angegriffenen Teil notwendig zu machen (vgl. statt vieler Entscheidungen RGSt 65, 296; BGHSt 5, 252, 253).
  • RG, 17.01.1928 - I 1231/27

    Hat das Revisionsgericht bei nur sachlichrechtlicher Beschwerde nachzuprüfen, ob …

    Auszug aus BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 4/61
    Die Teilrechtskraft schränkt für das Berufungsgericht den Grundsatz des § 264 StPO ein; sie verbietet es, den nicht angefochtenen Teil des Ersturteils zu überprüfen (vgl. RGSt 62, 13; 65, 296, 297).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 01.03.2019 - 2 AGH 15/18

    Zur Ausschließung aus der Anwaltsschaft wegen Untreue durch nicht rechtzeitige …

    Gem. § 113 I BRAO ist aufgrund einer einheitlichen Entscheidung mit einer einheitlichen Würdigung des Gesamtverhaltens des Rechtsanwalts dieser mit einer anwaltsgerichtlichen Maßnahme nach § 114 BRAO zu belegen, auch wenn er sich mehrerer Pflichtverletzungen schuldig gemacht hat, die in keinem Zusammenhang stehen (BGH NJW 2012, 3251, 3252; NJW 2009, 534, 536; NJW 1961, 2219, 2220;… Schulz, a.a.O., S. 207, 209).
  • BGH, 09.06.2008 - AnwSt (R) 5/05

    Abgrenzung zwischen Anwalts- und Inkassotätigkeit; Erfolgshonorar nur bei …

    Im anwaltsgerichtlichen Verfahren wird ein Sachverhalt, der sich aus mehreren Anschuldigungspunkten zusammensetzt, nur einheitlich beurteilt und die Frage, ob der Rechtsanwalt seine Pflichten schuldhaft verletzt hat, nur einheitlich entschieden (BGHZ 35, 395; BGHSt 16, 237, 240 f.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2019 - 2 AGH 1/19
    Gem. § 113 I BRAO ist aufgrund einer einheitlichen Entscheidung mit einer einheitlichen Würdigung des Gesamtverhaltens des Rechtsanwalts dieser mit einer anwaltsgerichtlichen Maßnahme nach § 114 BRAO zu belegen, auch wenn er sich mehrerer Pflichtverletzungen schuldig gemacht hat, die in keinem Zusammenhang stehen (BGH NJW 2012, 3251, 3252; NJW 2009, 534, 536; NJW 1961, 2219, 2220;… Schulz, a.a.O., S. 207, 209).
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