Rechtsprechung
| BGH, 18.04.1961 - 5 StR 8/61 |
Zitiervorschläge
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Gescheitertes Öffnen der Zellentür
§ 121 Abs. 1 Nr. 2 StGB, keine "Gewalt" bei Verwendung eines Dietrichs
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines gewaltsamen Ausbruchs aufgrund der Verübung von Gewalt gegen einen Aufsichtsbeamten zum Zwecke des Ausbruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 16, 34
- NJW 1961, 1366
- MDR 1961, 702
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- RG, 06.07.1920 - V 184/20
Zur Anwendung des § 122 Abs. 2 StGB.
Auszug aus BGH, 18.04.1961 - 5 StR 8/61
Hieraus folgt, daß Meuterei im Sinne des Absatzes 2 auch dann vorliegt, wenn zum Zwecke des Ausbruchs Gewalthandlungen gegen einen Aufsichtsbeamten begangen oder versucht werden (ebenso im Ergebnis RGSt 55, 67). - RG, 10.03.1916 - IV 96/16
1. Genügt es für den Begriff des gewaltsamen Ausbruchs im Sinne von § 122 Abs. 2 …
Auszug aus BGH, 18.04.1961 - 5 StR 8/61
Das Öffnen einer Zellentür mit einem Dietrich ist in aller Regel keine Gewalthandlung, es sei denn, daß es eine erhöhte Kraftanstrengung erfordert (vgl. RGSt 49, 429, 431).
- BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75
Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch
Die Rechtsprechung hat schon unter der Geltung des § 43 Abs. 1 StGB a.F. vielfach, wenn auch nicht ausschließlich, die "subjektive Lehre mit objektivem Einschlag" (…LK a.a.O. Rdn. 14), die "individuell-objektive Theorie" (…Rudolphi in Syst. Komm. StGB § 22 Rdn. 9;… Welzel a.a.O. § 24 III 3), die andere als (subjektiv-objektiv) gemischte Methode bezeichnen (…vgl. Dreher, StGB 35. Aufl. § 22 Anm. 5), vertreten (vgl. BGHSt 1, 115, 116; 16, 34, 37; 19, 350, 351; 22, 80, 82; 24, 72, 79). - BGH, 14.01.1966 - 4 StR 581/65
Voraussetzungen einer Zusammenrottung und der Vereinigung von Kräften - …
Es genügt daher insoweit, daß die Angeklagten damit begonnen hatten, die sachlichen Verwahrungseinrichtungen mit Gewalt zu beseitigen (BGHSt 16, 34). - BGH, 03.03.1964 - 1 StR 581/63
Voraussetzungen einer Bestrafung wegen Gefangenenmeuterei bei Misslingen des …
Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt von dem Fall BGHSt 16, 34, der dem Landgericht möglicherweise vorgeschwebt hat.
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