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Rechtsprechung
   BGH, 10.05.1962 - 6 StE 2/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,1213
BGH, 10.05.1962 - 6 StE 2/62 (https://dejure.org/1962,1213)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1962 - 6 StE 2/62 (https://dejure.org/1962,1213)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1962 - 6 StE 2/62 (https://dejure.org/1962,1213)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versuchtes Vergehen - Gesamtbeurteilung wesentlicher Tatumstände - Täterpersönlichkeit - Strafmilderung - Strafrahmen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versuchtes Vergehen - Gesamtbeurteilung wesentlicher Tatumstände - Täterpersönlichkeit - Strafmilderung - Strafrahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AO § 370 Abs. 2; StGB § 23 Abs. 2, § 49

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 23

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 266
  • MDR 1962, 748
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.03.1976 - 2 StR 101/76

    Strafbarkeit wegen Mordes - Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit - …

    Auf die bei der Findung des Strafrahmens verwerteten Gesichtspunkte darf der Tatrichter bei der Strafzumessung zurückkommen (im Anschluß an BGHSt 16, 351, 353; 17, 266).

    Da aber für die eigentliche Strafzumessung eine Ganzheitsbetrachtung von Tatgeschehen und Täterpersönlichkeit erforderlich ist, wäre es nicht angängig, wesentliche mit dem jeweiligen Milderungsgrund zusammenhängende Umstände bei der Festsetzung der Strafe innerhalb des gemilderten Strafrahmens nur deshalb unberücksichtigt zu lassen, weil etwa der Täter vermindert zurechnungsfähig war oder die Tat nur versuchte (BGHSt 16, 351, 353; 17, 266;… a.M. wohl Dreher a.a.O.).

  • BGH, 26.11.1963 - 1 StR 474/63

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen eines Schwangerschaftsabbruches - …

    Darüber, ob die Strafe für ein versuchtes Verbrechen oder Vergehen gemildert werden soll, entscheidet der Tatrichter auf Grund einer Gesamtbetrachtung aller wesentlichen Tatumstände und der Täterpersönlichkeit (BGHSt 16, 351 = MDR 1962, 228; BGH MDR 1962, 748).

    Je mehr dabei der Versuch der Vollendung nahegerückt ist, umsomehr pflegen sich die wesentlichen Strafzumessungstatsachen für Versuch und Vollendung zu decken, so daß eine Unterscheidung in der Bestrafung hier unangebracht und sachwidrig wäre (BGH MDR 1962, 748).

  • BGH, 14.07.1970 - 1 StR 68/70

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes, Diebstahls, schweren Diebstahls und wegen …

    Die Milderung der Strafe für diese Tat nach den Grundsätzen des § 44 StGB kann jedoch rechtlich nicht beanstandet werden; der Tatrichter hat zwar knapp, aber in hinreichendem Maße erkennen lassen, daß er die von der Rechtsprechung (BGHSt 17, 266) geforderte Gesamtbeurteilung aller wesentlichen Tatumstände und der Täterpersönlichkeit vorgenommen hat.
  • AG München, 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87

    Verstoß gegen Untersagung der Ausübung der Prostitution durch Gesundheitsbehörde; …

    Eine weitere Strafmilderung nahm das Gericht im Hinblick darauf vor, daß die gefährliche Körperverletzung jeweils nur versucht wurde: Unter Beachtung der von § 23 II StGB eröffneten grundsätzlichen Möglichkeit der Wahl des Vollendungsstrafrahmens mit anschließender Milderung oder des Versuchsstrafrahmens ist das Gericht in Anwendung der gebotenen Gesamtschau von Tat und Täterpersönlichkeit (so die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vgl. BGHSt 16, 351; 17, 266; 26, 311;… weitere Nachweise bei Dreher/Tröndle a.a.O. § 23 Rz. 3) von dem Strafrahmen des § 49 I StGB ausgegangen; dabei hat das Gericht zum einen den Umstand in die Gesamtabwägung eingestellt, daß die Angeklagte den weiteren Verlauf der Tat "nicht mehr in der Hand hatte", was allerdings dadurch relativiert wird, daß dieses hier sonst bedeutsame Kriterium der Erscheinungsform des Versuchs (…vgl. H.-J. Bruns, Leitfaden des Strafzumessungsrechts, 1. Aufl. Köln usw. 1980, S. 146 f.) angesichts der Natur der Tat - eine Abgrenzung z.B. zwischen unbeendetem und beendetem Versuch ist vorliegend nicht möglich - für die Ermittlung der etwaigen kriminellen Energie wenig ergibt.
  • BGH, 31.05.1983 - 1 StR 277/83

    Änderung des Strafausspruchs bei Aufhebung von Einzelstrafen - Anforderungen an …

    Infolgedessen kann nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, daß das Landgericht (UA S. 54) offensichtlich vom Normalstrafrahmen ausgegangen ist und von der durch § 23 Abs. 2 StGB eröffneten Möglichkeit, die Strafe diesem gemäß § 49 Abs. 1 StGB ermäßigten Strafrahmen zu entnehmen, Gebrauch gemacht hat (vgl. hierzu BGHSt 16, 351, 352/353; 17, 266/267).
  • BGH, 18.11.1983 - 2 StR 549/83

    Verwertung strafmildernder Gesichtspunkte bei der Strafzumessung - Verringerung …

    Das ist besonders dann erforderlich, wenn Regelstrafrahmen und verminderter Strafrahmen sich - wie hier - weitgehend überschneiden (vgl. BGHSt 16, 351; 17, 266 [BGH 08.05.1962 - 1 StR 137/62]; 26, 311 [BGH 16.03.1976 - 5 StR 72/76]; BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 1981 - 1 StR 622/81 undvom 16. Januar 1980 - 3 StR 500/79).
  • BGH, 31.07.1984 - 1 StR 330/84

    Ablehnung einer Strafmilderung aufgrund geistigseelischer Störungen

    Andererseits hindert die Zubilligung des § 21 StGB und die sich daraus ergebende Einordnung der Tat in einen - milderen - Strafrahmen den Tatrichter nicht, die den jeweiligen Milderungsgrund konkretisierenden Umstände bei der eigentlichen Strafzumessung nochmals zu berücksichtigen; nur der die Milderung des Strafrahmens bewirkende Grund als solcher scheidet als Zumessungserwägung aus (BGHSt 17, 266, 267; 26, 311, 312 mit zustimmender Anmerkung Zipf JR 1977, 158, 159; BGH, Beschluß vom 16.1.1980 - 3 StR 500/79 - bei Holtz MDR 1980, 453; BGH StrVert 1982, 522; Hettinger, Doppelverwertungsverbot S. 172;… Bruns, Strafzumessungsrecht 2. Aufl. S. 525 und Festschrift für Mayer S. 371, 373;… Horstkotte, Festschrift für Dreher S. 265, 280;… Lackner, StGB 15. Aufl. § 49 Anm. 4;… G. Hirsch in LK, 10. Aufl. § 46 Rdn. 107; a.A. Dreher JZ 1957, 155).
  • BGH, 16.08.1983 - 1 StR 485/83

    Anforderungen an eine ordnungemäße tatrichterliche Prüfung des Vorliegens einer …

    Dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe läßt sich jedoch entnehmen, daß die Entscheidung auf der erforderlichen Gesamtschau der Tatumstände sowie der Persönlichkeit des Angeklagten (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 17, 266; BGH StV 1981, 514;… Urt. vom 14. Juli 1981 - 1 StR 274/81 - bei Holtz MDR 1981, 979 [BGH 10.11.1980 - II ZR 96/80]) beruht.
  • BGH, 11.12.1974 - 3 StR 323/73

    Verurteilung wegen versuchten Mordes - Verwertung von nicht benutzten präsenten …

    Das Schwurgericht hat ohne Rechtsfehler auf Grund der gebotenen Gesamtbeurteilung aller wesentlichen Tatumstände und der Täterpersönlichkeit (BGHSt 16, 351; 17, 266) eine Strafmilderung gemäß § 44 StGB abgelehnt.
  • BGH, 14.07.1981 - 1 StR 274/81

    Entscheidung über eine Milderung im Falle eines Versuchs nach pflichtgemäßem …

    Dabei hatte die Strafkammer außer dem Sachverhalt, der die Wahlmöglichkeit eröffnete, auch alle anderen für das Tat- und Täterbild wesentlichen Umstände zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 16, 351; 17, 266;… Bruns Strafzumessungsrecht, 2. Aufl. S. 443 ff).
  • BGH, 31.10.1979 - 2 StR 516/79

    Notwendigkeit der Begründung der Berücksichtigung von …

  • BGH, 05.04.1978 - 2 StR 488/77

    Berücksichtigung des Maßes der bei der Tat in Erscheinung getretenen …

  • BGH, 15.01.1963 - 1 StR 510/62

    Verwertung eines früheren außergerichtlichen oder gerichtlichen Geständnisses des …

  • BGH, 18.07.1979 - 2 StR 303/79

    Entscheidung über die Möglichkeit der Strafmilderung im Falle der tätigen Reue …

  • BGH, 11.07.1967 - 5 StR 251/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

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