Rechtsprechung
| BGH, 14.05.1963 - 1 StR 148/63 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Auskunftsverweigerung als "Berichtigung" einer falschen früheren Aussage - Anstiftung eines zu einer bestimmten Straftat fest entschlossenen Täters (omnimodo facturus)
Papierfundstellen
- BGHSt 18, 348
- NJW 1963, 1461
- MDR 1963, 770
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 02.02.1956 - 3 StR 412/55
Auszug aus BGH, 14.05.1963 - 1 StR 148/63
Zu einer Berichtigung gehört, daß der Täter die unrichtige Aussage in allen nicht völlig nebensächlichen Punkten durch die Mitteilung der Wahrheit ersetzt; denn der von der Bestimmung verfolgte Zweck, die Abwendung unrichtiger Entscheidungen, wird nur erreicht, wenn zum Gegenstand der Vernehmung gehörende, unrichtig dargestellte oder verschwiegene Vorgänge der Wahrheit entsprechend wiedergegeben werden (BGHSt 9, 99, 100) [BGH 02.02.1956 - 3 StR 412/55]. - RG, 20.11.1924 - II 825/24
1. Kann nach § 158 StGB. die falsche Aussage durch bloßes Stillschweigen, …
Auszug aus BGH, 14.05.1963 - 1 StR 148/63
Während der Täter den früher ausreichenden Widerruf unter besonderen Umständen auch durch stillschweigendes Zugeben der Unrichtigkeit seiner Aussage erklären konnte (RGSt 58, 380, 381 f), wird das zu der jetzt erforderlichen Berichtigung der falschen Angaben in aller Regel nicht genügen. - BGH, 25.09.1962 - 1 StR 328/62
Auszug aus BGH, 14.05.1963 - 1 StR 148/63
Das so in zulässiger Weise auf den Strafausspruch beschränkte (RGSt 61, 123; BGH LM StGB § 300 Nr. 2; BGH NJW 1962, 2164) Rechtsmittel ist nicht begründet.
- BGH, 06.08.1953 - 4 StR 274/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.05.1963 - 1 StR 148/63
Die Strafkammer hat deshalb die Voraussetzung des § 158 StGB mit Recht verneint (vgl. BGH Urt. v. 6. August 1953 - 4 StR 274/53; S. 6 - ferner RG in DR 1944, 440 Nr. 3). - RG, 06.01.1927 - II 978/26
Wann ist eine falsche Aussage "bei" der Behörde widerrufen?
Auszug aus BGH, 14.05.1963 - 1 StR 148/63
Das so in zulässiger Weise auf den Strafausspruch beschränkte (RGSt 61, 123; BGH LM StGB § 300 Nr. 2; BGH NJW 1962, 2164) Rechtsmittel ist nicht begründet. - RG, 20.05.1904 - 6241/03
1. Wird der Tatbestand des § 333 St.G.B.'s dadurch ausgeschlossen, daß der Beamte …
Auszug aus BGH, 14.05.1963 - 1 StR 148/63
In diesem Verhalten hat die Strafkammer zutreffend eine Anstiftung (vgl. RGSt 37, 171;… BGH a.a.O.; vgl. ferner RG in HRR 1937, 1681; RGSt 72, 26, 29) und nicht nur eine Beihilfe zum Meineid gesehen. - RG, 07.12.1937 - 4 D 818/37
1. Zum äußeren und inneren Tatbestande der §§ 6 und 7 MilchG. v. 31. Juli 1930. …
Auszug aus BGH, 14.05.1963 - 1 StR 148/63
In diesem Verhalten hat die Strafkammer zutreffend eine Anstiftung (vgl. RGSt 37, 171;… BGH a.a.O.; vgl. ferner RG in HRR 1937, 1681; RGSt 72, 26, 29) und nicht nur eine Beihilfe zum Meineid gesehen. - RG, 07.12.1885 - 2910/85
Ist die Fragestellung an die Geschworenen dann eine richtige, wenn durch Bejahung …
Auszug aus BGH, 14.05.1963 - 1 StR 148/63
Das Rechtsmittel führt zutreffend aus, daß ein zu einer bestimmten Straftat fest entschlossener Täter nicht mehr dazu angestiftet werden kann (RGSt 13, 121; BGH bei Dallinger MDR 1957, 395 [OLG Frankfurt am Main 10.01.1957 - 6 Wb 46/56]).
- BGH, 18.06.1982 - 2 StR 234/82
Bewertung von zwei getätigten falscher Aussagen in einem Strafverfahren - …
Eine Berichtigung der widerrufenen Aussage gemäß § 158 StGB (vgl. BGHSt 18, 348) war dann nicht erforderlich; die Strafkammer hätte vielmehr prüfen müssen, ob und inwieweit die Aussage des Angeklagten unter Berücksichtigung dieses Widerrufs im ganzen gesehen (vgl. BGH NJW 1960, 731) richtig oder falsch war. - BGH, 12.07.1979 - 4 StR 262/79
Falschaussage mit dem nicht alleinigen Zweck der Abwendung der Gefahr einer …
Eine Anwendung des § 158 StGB, dessen Voraussetzungen danach nahe lagen (vgl. auch BGHSt 9, 99; BGH NJW 1962, 2164; BGHSt 18, 348; 21, 115), hat sie jedoch nicht geprüft.
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