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Rechtsprechung
   BGH, 31.10.1962 - 2 StR 351/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,293
BGH, 31.10.1962 - 2 StR 351/62 (https://dejure.org/1962,293)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1962 - 2 StR 351/62 (https://dejure.org/1962,293)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1962 - 2 StR 351/62 (https://dejure.org/1962,293)
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Schütteln am Kragen

§ 255 StGB, 'Gewalt'

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 75
  • NJW 1963, 216
  • MDR 1963, 149
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.07.1960 - 5 StR 80/60

    Taxi - § 255 StGB, Gebrauchsanmaßung, vis absoluta, keine Vermögensverfügung, § …

    Auszug aus BGH, 31.10.1962 - 2 StR 351/62
    Hinsichtlich der äußeren Tatseite sollen aber beide Straftaten nach dem Willen des Gesetzgebers nur dadurch unterscheiden, daß beim Raube die Wegnahme einer Sache erzwungen wird, während der räuberische Erpresser sein Opfer nötigt, selbst eine vermögensmindernde Handlung vorzunehmen, eine vermögenserhaltende zu unterlassen oder ein vermögensschädigendes Tun zu dulden, das über die Wegnahme einer Sache hinausgeht oder von anderer Art ist all diese (BGHSt 7, 252, 254; 14, 386, 389).
  • BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55

    einsame Stelle - §§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung

    Auszug aus BGH, 31.10.1962 - 2 StR 351/62
    Hinsichtlich der äußeren Tatseite sollen aber beide Straftaten nach dem Willen des Gesetzgebers nur dadurch unterscheiden, daß beim Raube die Wegnahme einer Sache erzwungen wird, während der räuberische Erpresser sein Opfer nötigt, selbst eine vermögensmindernde Handlung vorzunehmen, eine vermögenserhaltende zu unterlassen oder ein vermögensschädigendes Tun zu dulden, das über die Wegnahme einer Sache hinausgeht oder von anderer Art ist all diese (BGHSt 7, 252, 254; 14, 386, 389).
  • BGH, 21.11.1961 - 1 StR 442/61

    Entführung und spätere Tötung eines Kindes - Herausgabe des Kindes gegen ein …

    Auszug aus BGH, 31.10.1962 - 2 StR 351/62
    Ob Gewalt im Sinne des § 255 StGB stets eine "erhebliche Einwirkung" vorausgesetzt (so BGHSt 16, 316, 318), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 12.01.1954 - 1 StR 631/53
    Auszug aus BGH, 31.10.1962 - 2 StR 351/62
    Diese Unterscheidung, die zudem in tatsächlicher Hinsicht nicht immer scharf und eindeutig durchführbar ist und gegebenenfalls eine Wahlfeststellung zwischen Raub und räuberischer Erpressung notwendig macht (BGHSt 5, 280), enthält nichts, was es rechtfertigen könnte, die räuberische Erpressung in ihrem Unrechts- und Schuldgehalt weniger schwer zu bewerten als den Raub und einen "Ausgleich" dadurch zu schaffen, daß bei ihr an das Tatmittel der "Gewalt gegen eine Person" erhöhte Anforderungen gestellt werden.
  • BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02

    Schwerer Raub; Gewalt (Ausnutzung einer physischen Reaktion des Opfers; zur Tat …

    Gewalt gegen eine Person muß keine gegenwärtige Leibes- oder Lebensgefahr bewirken (BGHSt 18, 75, 76).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 94/07

    Verurteilung wegen Diebstahls geringwertiger Sachen; Gewaltanwendung gegen einen …

    Im Rahmen des § 249 StGB ist allgemein anerkannt, dass Gewalt gegen eine Person keine gegenwärtige Leibes- oder Lebensgefahr bewirken muss (statt vieler: BGHSt 18, S. 75, 76).
  • BGH, 07.03.1985 - 4 StR 82/85

    Scheingeisel - §§ 253, 255 StGB, Personenverschiedenheit; § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB …

    Es muß lediglich hinzukommen, daß "mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben gedroht worden ist (vgl. BGHSt 18, 75).
  • BGH, 17.08.1971 - 1 StR 304/71

    Voraussetzungen des Autostraßenraubes - Räuberische Erpressung durch Nötigung zum …

    Die von ihm ausgeübte Gewalt gegen die Person der Frau L. brauchte keine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben des Opfers zu bewirken (BGHSt 18, 75 [BGH 31.10.1962 - 2 StR 351/62]).
  • BGH, 07.03.1985 - 4 StR 32/85

    Anforderungen an die Ernsthaftigkeit einer Drohung

    Es muß lediglich hinzukommen, daß "mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben" gedroht worden ist (vgl. BGHSt 18, 75 [BGH 31.10.1962 - 2 StR 351/62]).
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