Rechtsprechung
| BGH, 01.04.1968 - StB 2/68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschlagnahme des als Druckschrift zur Verbreitung im Bundesgebiet bestimmten Programmentwurfs einer durch das Bundesverfassungsgericht aufgelösten Partei
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme von Druckschriften einer durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aufgelösten Partei
Papierfundstellen
- BGHSt 22, 108
- MDR 1968, 597
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51
KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei
Auszug aus BGH, 01.04.1968 - StB 2/68
Das Bundesverfassungsgericht hat durch Urteil vom 17. August 1956 (BVerfGE 5, 85 ff [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]) die Verfassungswidrigkeit der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) festgestellt, deren Auflösung angeordnet und das Verbot ausgesprochen, Ersatzorganisationen für die KPD zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.Artikel 21 Abs. 1 GG erkennt an, daß die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken und hebt sie damit aus dem Bereich des Politisch-Soziologischen in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution (BVerfGE 1, 208, 225 [BVerfG 05.04.1952 - 2 BvH 1/52]; 2, 1, 73; 4, 27, 28; 5, 85, 133; 11, 239, 241).
Es nimmt aus der Vielzahl von Zielen und Wertungen, die in den politischen Parteien Gestalt gewonnen haben, gewisse Grundprinzipien der Staatsgestaltung heraus, die, einmal auf demokratische Weise gebilligt, als unverzichtbare Werte anerkannt und deshalb entschlossen gegen alle Angriffe verteidigt werden sollen (vgl. zu alledem BVerfGE 5, 85, 134 ff [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]).
Zu ihnen gehören vor allem die Achtung vor den im Grundgesetz verbürgten Menschenrechten, insbesondere vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit der politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (BVerfGE 2, 1, 13 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51]; 5, 85, 140).
Soweit zum Zwecke der Verteidigung dieser unantastbaren freiheitlich-demokratischen Grundordnung Einschränkungen der politischen Betätigungsfreiheit ihrer Gegner erforderlich sind, werden sie in Kauf genommen (BVerfGE 5, 85, 139 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]).
- BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51
SRP-Verbot
Auszug aus BGH, 01.04.1968 - StB 2/68
Artikel 21 Abs. 1 GG erkennt an, daß die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken und hebt sie damit aus dem Bereich des Politisch-Soziologischen in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution (BVerfGE 1, 208, 225 [BVerfG 05.04.1952 - 2 BvH 1/52]; 2, 1, 73; 4, 27, 28; 5, 85, 133; 11, 239, 241).Zu ihnen gehören vor allem die Achtung vor den im Grundgesetz verbürgten Menschenrechten, insbesondere vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit der politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (BVerfGE 2, 1, 13 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51]; 5, 85, 140).
- BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52
7,5%-Sperrklausel
Auszug aus BGH, 01.04.1968 - StB 2/68
Artikel 21 Abs. 1 GG erkennt an, daß die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken und hebt sie damit aus dem Bereich des Politisch-Soziologischen in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution (BVerfGE 1, 208, 225 [BVerfG 05.04.1952 - 2 BvH 1/52]; 2, 1, 73; 4, 27, 28; 5, 85, 133; 11, 239, 241).
- BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54
Klagebefugnis politischer Parteien
Auszug aus BGH, 01.04.1968 - StB 2/68
Artikel 21 Abs. 1 GG erkennt an, daß die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken und hebt sie damit aus dem Bereich des Politisch-Soziologischen in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution (BVerfGE 1, 208, 225 [BVerfG 05.04.1952 - 2 BvH 1/52]; 2, 1, 73; 4, 27, 28; 5, 85, 133; 11, 239, 241). - BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60
Wählervereinigung
Auszug aus BGH, 01.04.1968 - StB 2/68
Dadurch ist von Bundes wegen der moderne demokratische Parteienstaat legalisiert (BVerfGE 11, 266, 273 mit weiteren Hinweisen). - BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
- BGH, 07.03.1956 - 6 StR 92/55
Auszug aus BGH, 01.04.1968 - StB 2/68
Bei Gegenständen, die Eigentum eines Dritten sind, ist allerdings mit besonderer Sorgfalt zu prüfen, ob sie mit der Tat in dem von § 86 Abs. 1 StGB geforderten engen Zusammenhang stehen (BGHSt 9, 88, 89). - BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 432/60
Geltendmachung der Benachteiligung einer politischen Partei durch …
Auszug aus BGH, 01.04.1968 - StB 2/68
Artikel 21 Abs. 1 GG erkennt an, daß die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken und hebt sie damit aus dem Bereich des Politisch-Soziologischen in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution (BVerfGE 1, 208, 225 [BVerfG 05.04.1952 - 2 BvH 1/52]; 2, 1, 73; 4, 27, 28; 5, 85, 133; 11, 239, 241).
- BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71
Betätigung als Mitglied einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig …
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