Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 14.05.1969 - 4 StR 85/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,554
BGH, 14.05.1969 - 4 StR 85/69 (https://dejure.org/1969,554)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1969 - 4 StR 85/69 (https://dejure.org/1969,554)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1969 - 4 StR 85/69 (https://dejure.org/1969,554)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,554) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung verlesenener früherer Erklärungen über das Geständnis eines Angeklagten auch gegen Mitangeklagte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 254 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 254 / Mitangeklagter

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 372
  • NJW 1969, 1445
  • MDR 1969, 681
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.08.1952 - 3 StR 267/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.05.1969 - 4 StR 85/69
    Wie die Revision selbst vorträgt, wird in der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 9, 88, 90; JW 1899, 475; Recht 1917 Nr. 1933) und des Bundesgerichtshofs (BGHSt 3, 149) und auch ganz überwiegend im Schrifttum (Alsberg/Nüse), Der Beweisantrag im Strafprozeß 3. Aufl. S. 347, 348; Eberhard Schmidt, Lehrkommentar § 254 StPO Rz. 9; Löwe/Rosenberg (Geier) 21. Aufl. § 254 StPO Bem.
  • BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58

    Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines …

    Auszug aus BGH, 14.05.1969 - 4 StR 85/69
    Da die hier abgeurteilte Tat bereits in der Nacht zum 2. Juni 1967 begangen wurde und die rechtskräftige Strafe nach Lage der Sache im Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils noch nicht voll verbüßt gewesen sein kann, hätte die Strafkammer mithin nach § 79 StGB eine Gesamtstrafe bilden müssen; das durfte sie nicht etwa dem nachfolgenden Beschlußverfahren (§§ 460, 462 StPO) überlassen (vgl. BGHSt 12, 1 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]).
  • RG, 26.05.1933 - I 1067/21

    Welche Grenzen ergeben sich aus den Vorschriften der §§ 331, 358 Abs. 2 StPO. für …

    Auszug aus BGH, 14.05.1969 - 4 StR 85/69
    § 358 Abs. 2 StPO steht nicht entgegen (RGSt 67, 236, 238).
  • RG, 26.07.1883 - 1673/83

    1. Welche Umstände berechtigen zu der Annahme, der Aufenthalt eines …

    Auszug aus BGH, 14.05.1969 - 4 StR 85/69
    Wie die Revision selbst vorträgt, wird in der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 9, 88, 90; JW 1899, 475; Recht 1917 Nr. 1933) und des Bundesgerichtshofs (BGHSt 3, 149) und auch ganz überwiegend im Schrifttum (Alsberg/Nüse), Der Beweisantrag im Strafprozeß 3. Aufl. S. 347, 348; Eberhard Schmidt, Lehrkommentar § 254 StPO Rz. 9; Löwe/Rosenberg (Geier) 21. Aufl. § 254 StPO Bem.
  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 53/94

    Verwendung ausländischer Vernehmungsniederschriften zum Zwecke der Beweiserhebung …

    Soweit es die Angaben des Mitangeklagten Taylor gegenüber der Amtsstatthalterin angeht, durften diese ebenfalls gemäß § 254 Abs. 1 StPO verlesen und angesichts der Einheitlichkeit der Tatvorwürfe auch zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. BGHSt 3, 149, 153; 22, 372;… Mayr in KK-StPO 3. Aufl. § 254 Rdn. 8).
  • OLG Köln, 28.03.1996 - Ss 438/95

    Anforderungen an einen Beweisermittlungsantrag im Strafverfahren; Ablehnung von …

    Rn. 23 Die Verlesung eines richterlichen Geständnisses - auch des Mitangeklagten (vgl. BGHSt 22, 372) - wird nur dann durch § 254 StPO gedeckt, wenn das Protokoll über die richterliche Vernehmung den wesentlichen Inhalt dessen, was der Beschuldigte zur Sache ausgesagt hat, mitteilt und, falls auf die Niederschrift polizeilicher Vernehmungen Bezug genommen wird, ferner zweifelsfrei ergibt, daß ihm der Inhalt des polizeilichen Protokolls vorgelesen worden ist und er daraufhin erklärt hat, er wolle die früheren Angaben als Bestandteil seiner Erklärung vor dem Richter betrachtet wissen; dagegen ist es unzulässig, den Beschuldigten die polizeilichen Vernehmungsprotokolle durchlesen zu lassen (vgl. BGH StV 1987, 49; 1989, 90; 1991, 340).
  • BGH, 14.10.1970 - 2 StR 239/70

    Zulässigkeit der Drohung eines Vernehmungsbeamten mit einer Festnahme wegen …

    Ein Angeklagter kann auch durch das Geständnis eines Mitbeschuldigten belastet werden (vgl. BGHSt 22, 372).
  • BGH, 24.06.1975 - 1 StR 181/75

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit …

    Die zum Zwecke der Beweisaufnahme über ein Geständnis verlesenen früheren Erklärungen eines Angeklagten dürfen auch gegen einen Mitangeklagten verwertet werden (BGHSt 22, 372); ob das nur für Erklärungen zu der Tat gilt, die den Gegenstand der gegen den geständigen Angeklagten gerichteten Untersuchung bildet (vgl. RGSt 54, 126, 127), kann hier dahingestellt bleiben.
  • BGH, 06.08.1974 - 1 StR 171/74

    Erklärung mangelnder Vorbereitung bei Übernahme der Verteidigung kurz vor der …

    Die Revision räumt selbst ein, daß das richterliche Geständnis des Mitangeklagten Ö. auch gegen den Angeklagten E. verwertet werden kann (vgl. BGHSt 22, 372).
  • BGH, 09.04.1974 - 5 StR 619/73

    Entscheidung über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

    Zu Unrecht meinen die Angeklagten F. und Mu. , die richterlichen Protokolle über die Erklärungen der früheren Mitangeklagten J., We. und Kurt Sp. hätten nicht nach § 254 Abs. 1 verlesen und gegen die übrigen Angeklagten verwertet werden dürfen (BGHSt 22, 372).
  • BGH, 29.07.1970 - 2 StR 146/70

    Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls und wegen Diebstahls - Entzug der …

    Die Geständnisse der Mitangeklagten durfte die Strafkammer verlesen und gegen den Beschwerdeführer verwerten (vgl. BGHSt 22, 372).
  • BGH, 26.05.1970 - 2 StR 509/69

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung - Strafbarkeit wegen der …

    War hiernach aber die von der Revision beanstandete Verlesung des richterlichen Geständnisprotokolls gerechtfertigt, so durfte das Schwurgericht den Inhalt des Protokolls auch gegen den Angeklagten Pasqualino de L. verwerten (BGHSt 22, 372).
  • BGH, 01.07.1969 - 5 StR 250/69

    Verhandlung in Abwesenheit des Pflichtverteidigers - Verlesung des richterlichen …

    Das richterliche Geständnis des Mitangeklagten Wolf-Dieter J., das nach § 254 StPO verlesen worden war, durfte entgegen der Meinung der Revision auch dazu verwendet werden, die Beteiligung des Beschwerdeführers zu beweisen (BGH, Urt. v. 14.5.1969 - 4 StR 85/69 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht