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Rechtsprechung
   BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,280
BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78 (https://dejure.org/1978,280)
BGH, Entscheidung vom 30.08.1978 - 2 StR 323/78 (https://dejure.org/1978,280)
BGH, Entscheidung vom 30. August 1978 - 2 StR 323/78 (https://dejure.org/1978,280)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Tragweite des Grundsatzes ne bis in idem - Bindung bei teilrechtskräftiger Verurteilung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    1. Tragweite des Grundsatzes ne bis in idem. 2. Bindung bei teilrechtskräftiger Verurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 3 ; StPO § 264, § 343 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 119
  • NJW 1979, 54
  • MDR 1978, 1039
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht - …

    Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78
    Der Senat hält es nicht für angängig, für den hier gegebenen Fall der Teilrechtskraft im Rahmen einer einheitlichen Tat im Sinne des Verfahrensrechts (§ 264 StPO), in dem nach den Feststellungen des ersten Tatrichters eine Begrenzung des Rechtsmittels auf eine von zwei selbständigen Taten und Verurteilungen im Sinne des § 52 StGB statthaft war (BGHSt 24, 185), etwas anderes gelten zu lassen.
  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen …

    Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78
    Im Falle einer teilrechtskräftigen Verurteilung darf sich der neuerlich mit der Sache befaßte Tatrichter nicht zu Feststellungen in Widerspruch setzen, welche dem in Teilrechtskraft erwachsenen Urteilsspruch zugrunde lagen (BGHSt 7, 283; 10, 71; 24, 274).
  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 68/55

    Wegnahme eines Fahrrades und Veräußerung desselben am darauf folgenden Morgen als …

    Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78
    Im Falle einer teilrechtskräftigen Verurteilung darf sich der neuerlich mit der Sache befaßte Tatrichter nicht zu Feststellungen in Widerspruch setzen, welche dem in Teilrechtskraft erwachsenen Urteilsspruch zugrunde lagen (BGHSt 7, 283; 10, 71; 24, 274).
  • BGH, 19.12.1956 - 4 StR 524/56
    Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78
    Im Falle einer teilrechtskräftigen Verurteilung darf sich der neuerlich mit der Sache befaßte Tatrichter nicht zu Feststellungen in Widerspruch setzen, welche dem in Teilrechtskraft erwachsenen Urteilsspruch zugrunde lagen (BGHSt 7, 283; 10, 71; 24, 274).
  • BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12

    Grauzementkartell

    Daran fehlt es, wenn über die Tat noch nicht abschließend entschieden worden und das Gericht seiner Kognitionspflicht noch nicht umfassend nachgekommen ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. August 1978 - 2 StR 323/78, BGHSt 28, 119, 121).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2009 - 2a Kart 2/08

    Verhängung von Bußgeldern wegen unzulässiger Preisabsprachen auf dem Zementmarkt

    Das Verbot des Art. 103 Abs. 3 GG setzt ein vollständig abgeschlossenes Verfahren voraus und greift nicht ein, wenn über den Vorwurf noch nicht abschließend sachlich entschieden worden ist (BGHSt 28, 119 = NJW 1979, 54 unter I.).

    Soweit auch bei horizontal beschränkter oder - innerhalb derselben Tat im prozessualen Sinne - vertikal beschränkter Anfechtung von einer Teilrechtskraft die Rede ist, handelt es sich der Sache nach nicht um eine Rechtskraft im üblichen Sinne, sondern nur um eine Bindung an die unangefochten gebliebenen Feststellungen im nachfolgenden Verfahren (vgl. BGHSt 28, 119 = NJW 1979, 54; BGH NJW 1980, 1807;… Gössel, a.a.O.;… Brunner, a.a.O., Fischer, a.a.O.).

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Konkurrenzverhältnis der strafbaren Mitgliedschaft in einer kriminellen …

    Die Vorschrift soll den Bürger davor schützen, daß er wegen einer bestimmten Tat, derentwegen er schon strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden ist, nochmals in einem neuen Verfahren verfolgt wird (BGHSt 28, 119, 121) [BGH 30.08.1978 - 2 StR 323/78].
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