Rechtsprechung
| BGH, 20.11.1978 - StbSt (R) 1/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berufsbeschränkung für Steuerbevollmächtigte - Voraussetzung für das Eingehen einer Sozietät - Kooperation des Steuerberaters mit einem Rechtsbeistand oder Prozessagenten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 28, 199
- NJW 1979, 1052 (Ls.)
- MDR 1979, 420
- DB 1979, 352
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvL 80/53
Prozeßagenten
Auszug aus BGH, 20.11.1978 - StbSt (R) 1/78
Da Rechtsbeistände und Prozeßagenten, die Angehörige desselben Berufs sind (BVerfGE 10, 185 = NJW 1960, 139;… Schorn, Das Rechtsberatungsgesetz, 2. Aufl. S. 176;… Altenhoff/Busch/Kampmann, Rechtsberatungsgesetz, 4. Aufl. Rdn. 74), nicht in einer Berufskammer zusammengeschlossen sind, wird in den Richtlinien damit die Zulässigkeit einer Sozietät zwischen diesen und einem Steuerbevollmächtigten verneint.Rechtsbeistand und Prozeßagent üben ein Gewerbe aus und der Prozeßagent muß die gewerberechtliche Befugnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten besitzen (BVerfGE 10, 185 = NJW 1960, 139).
- BGH, 27.02.1978 - AnwSt (R) 7/77
Anwaltliches Standesrecht
Auszug aus BGH, 20.11.1978 - StbSt (R) 1/78
Dafür, was unter die Generalklausel des § 57 StBerG fällt, bilden die am 24./25. Januar 1977 von der Bundeskammerversammlung der Bundessteuerberaterkammer gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 2 StBerG festgestellten Richtlinien für die Berufsausübung der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten eine wichtige Erkenntnisquelle (vgl. BGHSt 18, 77/78; 27, 390 m.w.Nachw.; BGHZ 49, 244, 249; BVerfGE 21, 212, 217; 36, 212, 217 f).Gegen ein Sozietätsverbot als Bestandteil der Berufsausübungsregelung bestehen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Bedenken, wenn es aus vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls dem Gesetzgeber zweckmäßig erscheint und in Ausmaß und Auswirkung zumutbar ist (BVerfGE 21, 227, 232 = NJW 1967, 1315 und ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt BGHSt 27, 390).
- BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69
Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB
Auszug aus BGH, 20.11.1978 - StbSt (R) 1/78
Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, ist das Rechtsverhältnis einer Sozietät von mehreren Rechtsanwälten jedenfalls nach außen entsprechend den Vorschriften über die bürgerlich-rechtliche Gesellschaft (§ 705 ff BGB) zu bestimmen (BGHZ 56, 355 m.w.Nachw. = NJW 1971, 1801).
- BVerfG, 28.11.1973 - 1 BvR 13/67
Verfassungswidrigkeit des Verbots der Führung ordnungsgemäß im Ausland erworbener …
Auszug aus BGH, 20.11.1978 - StbSt (R) 1/78
Dafür, was unter die Generalklausel des § 57 StBerG fällt, bilden die am 24./25. Januar 1977 von der Bundeskammerversammlung der Bundessteuerberaterkammer gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 2 StBerG festgestellten Richtlinien für die Berufsausübung der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten eine wichtige Erkenntnisquelle (vgl. BGHSt 18, 77/78; 27, 390 m.w.Nachw.; BGHZ 49, 244, 249; BVerfGE 21, 212, 217; 36, 212, 217 f). - BVerfG, 15.03.1967 - 1 BvR 575/62
Verfassungsmäßigkeit des § 17 StBerG hinsichtlich Steuerbevollmächtigter
Auszug aus BGH, 20.11.1978 - StbSt (R) 1/78
Gegen ein Sozietätsverbot als Bestandteil der Berufsausübungsregelung bestehen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Bedenken, wenn es aus vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls dem Gesetzgeber zweckmäßig erscheint und in Ausmaß und Auswirkung zumutbar ist (BVerfGE 21, 227, 232 = NJW 1967, 1315 und ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt BGHSt 27, 390). - BGH, 30.03.1976 - 1 StR 30/76
Strafbarkeit wegen schweren Raubes - Disziplinarrechtliche Verantwortung eines …
Auszug aus BGH, 20.11.1978 - StbSt (R) 1/78
Daß eine Aufsicht, die mit der Befugnis verbunden ist, Verfehlungen zu ahnden, ausschlaggebende Bedeutung für eine gerichtliche oder sonstige berufliche Tätigkeit vor Gericht haben kann, hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung BGHSt 26, 319 hervorgehoben. - BVerwG, 10.05.1955 - I C 121.53
Auszug aus BGH, 20.11.1978 - StbSt (R) 1/78
Die Zulassung als Rechtsbeistand, deren Zurücknahme oder Widerruf können durch die Verwaltungsgerichte überprüft werden (BVerwGE 7, 349 = NJW 1959, 547; BVerwG NJW 1955, 1532;… Knack, Verwaltungsverfahrensgesetz § 1 Rdn. 5.6;… Altenhoff/Busch/Kampmann, a.a.O. Rdn. 233). - BGH, 04.01.1968 - AnwZ (B) 10/67
Bürogemeinschaft eines Rechtsanwalts mit Steuerberatersozietät
Auszug aus BGH, 20.11.1978 - StbSt (R) 1/78
Dafür, was unter die Generalklausel des § 57 StBerG fällt, bilden die am 24./25. Januar 1977 von der Bundeskammerversammlung der Bundessteuerberaterkammer gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 2 StBerG festgestellten Richtlinien für die Berufsausübung der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten eine wichtige Erkenntnisquelle (vgl. BGHSt 18, 77/78; 27, 390 m.w.Nachw.; BGHZ 49, 244, 249; BVerfGE 21, 212, 217; 36, 212, 217 f). - BGH, 01.10.1962 - AnwSt (B) 12/62
Generalklausel bei ehrengerichtlichen Strafen
Auszug aus BGH, 20.11.1978 - StbSt (R) 1/78
Dafür, was unter die Generalklausel des § 57 StBerG fällt, bilden die am 24./25. Januar 1977 von der Bundeskammerversammlung der Bundessteuerberaterkammer gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 2 StBerG festgestellten Richtlinien für die Berufsausübung der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten eine wichtige Erkenntnisquelle (vgl. BGHSt 18, 77/78; 27, 390 m.w.Nachw.; BGHZ 49, 244, 249; BVerfGE 21, 212, 217; 36, 212, 217 f). - BVerwG, 19.01.1968 - I B 83.67
Auszug aus BGH, 20.11.1978 - StbSt (R) 1/78
Das Ergebnis wird nicht durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts NJW 1968, 906 (mit ablehnender Anmerkung von Kampmann) in Frage gestellt. - BGH, 14.07.1966 - IV ARZ (VZ) 7/66
Gerichtliche Entscheidung über Zulassung von Prozeßagenten
- BGH, 24.04.1964 - StbSt (R) 1/63
Nachprüfbarkeit von Verwaltungsakten der Finanzbehörden im …
- BVerwG, 04.12.1958 - I C 88.56
Verzicht auf die Zulassung als Rechtsanwalt wegen Unvereinbarkeit einer Tätigkeit …
- BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 2/61
Rechtsmittel
- BGH, 16.05.2013 - II ZB 7/11
Partnerschaftsregistersache: Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung …
Maßgebliche Gesichtspunkte für die Zulässigkeit einer Zusammenarbeit eines Rechtsanwalts mit anderen Berufsgruppen seien im Hinblick auf die Frage, ob die Zusammenarbeit wegen der Zurechnung der Tätigkeit seiner Sozien (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1978 - Stb StR 1/78, BGHSt 28, 199, 204 f.) die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts und seinen freiberuflichen nicht-gewerblichen Status gefährde und mit seinem Beruf vereinbar sei (BGH, Beschluss vom 30. Juni 1986 - AnwZ (B) 17/86, BRAK-Mitt. 1986, 223;… Feuerich, BRAO, 2. Aufl., § 45 Rn. 149 ff.), die Artverwandtschaft oder die Artverschiedenheit der Berufe (BGH, Beschluss vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 10/75, BGHZ 65, 276, 279 f.; Beschluss vom 27. Februar 1978 - AnwSt (R) 7/77, BGHSt 27, 390 f.; Beschluss vom 4. Januar 1968 - AnwZ (B) 10/67, BGHZ 49, 244, 246 ff.; AGH Baden-Württemberg, NJW-RR 1995, 1017, 1018; Jähnke, NJW 1988, 1888, 1893; Kaiser/Bellstedt, Die Anwaltssozietät, 1993, S. 33 Rn. 30). - BGH, 12.04.2016 - II ZB 7/11
Partnerschaftsgesellschaft: Verfassungswidrigkeit des Verbots einer Partnerschaft …
Maßgebliche Gesichtspunkte für die Zulässigkeit einer Zusammenarbeit eines Rechtsanwalts mit anderen Berufsgruppen seien im Hinblick auf die Frage, ob die Zusammenarbeit wegen der Zurechnung der Tätigkeit seiner Sozien (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1978 - Stb StR 1/78, BGHSt 28, 199, 204 f.) die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts und seinen freiberuflichen nicht-gewerblichen Status gefährde und mit seinem Beruf vereinbar sei (BGH, Beschluss vom 30. Juni 1986 - AnwZ (B) 17/86, BRAK-Mitt. 1986, 223;… Feuerich, BRAO, 2. Aufl., § 45 Rn. 149 ff.), die Artverwandtschaft oder die Artverschiedenheit der Berufe (BGH, Beschluss vom 10. November 1975- AnwZ (B) 10/75, BGHZ 65, 276, 279 f.; Beschluss vom 27. Februar 1978 - AnwSt (R) 7/77, BGHSt 27, 390 f.; Beschluss vom 4. Januar 1968 - AnwZ (B) 10/67, BGHZ 49, 244, 246 ff.; AGH Baden-Württemberg, NJW-RR 1995, 1017, 1018; Jähnke, NJW 1988, 1888, 1893; Kaiser/Bellstedt, Die Anwaltssozietät, 1993, S. 33, Rn. 30). - BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 35/81
Rechtsbesorgung in abhängiger Stellung
Eine Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte, die sonst unter anderem für die Anfechtung der Zurücknahme oder des Widerrufs der Zulassung als Rechtsbeistand zuständig wären (BGHSt 28, 199, 203), scheidet damit aus (§ 40 Abs. 1 VwGO).So wird vor allem mit der Aufnahme des Rechtsbeistands in die Rechtsanwaltskammer der durch die berufsständische Organisation bedingte Unterschied zwischen beiden Berufen aufgehoben (vgl. BGHSt 28, 199, 203).
- BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 33/81
Rechtsanwalt - Rechtsbeistand - Inkassounternehmen - Niederlassung - …
Eine Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte, die sonst unter anderem für die Anfechtung der Zurücknahme oder des Widerrufs der Zulassung als Rechtsbeistand zuständig wären (BGHSt 28, 199, 203), scheidet damit aus (§ 40 Abs. 1 VwGO).So wird vor allem mit der Aufnahme des Rechtsbeistands in die Rechtsanwaltskammer der durch die berufsständische Organisation bedingte Unterschied zwischen beiden Berufen aufgehoben (vgl. BGHSt 28, 199, 203).
Dabei kann auf sich beruhen, ob das Privatärztliche Verrechnungsbüro im Hinblick auf die ihm gestattete Werbung als zugelassener Rechtsbeistand - anders als ein Rechtsanwalt (§ 2 Abs. 2 BRAO) - mit der Rechtsbesorgung ein Gewerbe betreibt (vgl. BGHSt 28, 199, 203; BFH NJW 1970, 2136) oder nicht (vgl. BVerwG NJW 1968, 906, 907 f; Schorn NJW 1967, 911).
- BGH, 30.06.1986 - AnwZ (B) 17/86
Rechtsmittel
Vielmehr wird dem zu gemeinsamer Berufsausübung verbundenen Rechtsanwalt die Tätigkeit seiner Sozien von Rechts wegen zugerechnet (BGHSt 28, 199, 204 f) [BGH 20.11.1978 - Stb StR 1/78]; der Zusammenschluß dehnt die Grenzen seines beruflichen Wirkungsfeldes aus.Das Standesrecht des Steuerberaters seinerseits behandelt die gleichzeitige Ausübung des Berufs des Rechtsbeistandes in einer Person als statthaft (BVerwG NJW 1968, 906), während die Sozietät mit einem - nicht der Rechtsanwaltskammer angehörenden - Rechtsbeistand als unzulässig gilt (BGHSt 28, 199;… Gehre, Steuerberatungsgesetz § 32 Rdn. 22;… § 57 Rdn. 144;… kritisch Späth in Bonner Handbuch der Steuerberatung Rdn. B 833).
- KG, 21.07.1999 - 1 Ss 338/98 Nach Zurückweisung durch das Revisionsgericht ist der Tatrichter an die Feststellungen zu dem nicht aufgehobenen Urteilsteil gebunden (vgl. BGHSt 24, 185, 188/189; BGHSt 28,199, 121) .
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