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Rechtsprechung
   BGH, 22.03.1979 - 4 StR 58/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1528
BGH, 22.03.1979 - 4 StR 58/79 (https://dejure.org/1979,1528)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1979 - 4 StR 58/79 (https://dejure.org/1979,1528)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1979 - 4 StR 58/79 (https://dejure.org/1979,1528)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Berücksichtigung der erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei der Strafzumessung - Ablehnung einer Aussetzung der erkannten Freiheitsstrafe zur Bewährung - Bewährung bei Freiheitsstrafe wegen exhibitionistischer ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Strafaussetzung zur Bewährung bei exhibitionistischen Handlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 357
  • NJW 1980, 648
  • MDR 1979, 595
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung …

    Auszug aus BGH, 22.03.1979 - 4 StR 58/79
    Den im Urteilsspruch hier unnötigen Hinweis auf die natürliche Handlungseinheit der Tat vom 18. März 1977 hat der Senat gestrichen (vgl. auch BGHSt 27, 287, 289).
  • BGH, 21.06.1972 - 3 StR 24/72

    Aussetzung höherer Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 22.03.1979 - 4 StR 58/79
    Außerdem hat die Strafkammer übersehen, daß die von ihr angeführten Umstände, die sie als besondere in der Person des Angeklagten liegende Umstände anerkannt hat, hier auch den Charakter der Tat wesentlich mitgeprägt haben könnten und dann auch bei der Prüfung, ob besondere Umstände in der Tat vorgelegen haben, mitberücksichtigt werden müßten (vgl. BGHSt 24, 360, 364).
  • BGH, 31.05.1978 - 3 StR 175/78

    Zulässigkeit formelhafter Wendungen bei der Entscheidung über die Höhe einer …

    Auszug aus BGH, 22.03.1979 - 4 StR 58/79
    Überdies müssen bei einer aus Einzelfreiheitsstrafen unter einem Jahr gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zwei Jahren die einzelnen, offenbar nicht als besonders schwerwiegend gewerteten strafbaren Handlungen nicht notwendigerweise durch besondere Umstände in der Tat im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB geprägt sein (BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1978 - 3 StR 175/78 - und vom 24. Januar 1979 - 3 StR 523/78 -).
  • BGH, 24.01.1979 - 3 StR 523/78

    Anforderungen an Begründung der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 22.03.1979 - 4 StR 58/79
    Überdies müssen bei einer aus Einzelfreiheitsstrafen unter einem Jahr gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zwei Jahren die einzelnen, offenbar nicht als besonders schwerwiegend gewerteten strafbaren Handlungen nicht notwendigerweise durch besondere Umstände in der Tat im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB geprägt sein (BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1978 - 3 StR 175/78 - und vom 24. Januar 1979 - 3 StR 523/78 -).
  • OLG Bremen, 11.05.2020 - 1 Ws 44/20
    Dabei dürfte auch zu berücksichtigen sein, dass die Regelung des § 183 Abs. 3, Abs. 4 Nr. 2 StGB die Voraussetzungen für die Aussetzung zur Bewährung von Taten nach § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB nicht abschließend regelt, sondern nur die Frage der Legalprognose betrifft, während die weiteren Kriterien nach § 56 Abs. 2 StGB weiterhin zu beachten sind (siehe BGH, Urteil vom 22.03.1979 - 4 StR 58/79, juris Rn. 12, BGHSt 28, 357), was im Sinne der Vermeidung eines Wertungswiderspruchs auch für die vorliegende Konstellation die Berücksichtigungsfähigkeit der sich aus einer Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten ergebenden Umstände bestätigt.
  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …

    Sie läßt nicht erkennen, ob die Strafkammer bei der ihr obliegenden Gesamtwürdigung von zutreffenden Rechtsvorstellungen über die gesetzlichen Voraussetzungen der Aussetzung längerer Freiheitsstrafen im allgemeinen sowie im besonderen in solchen Fällen ausgegangen ist, in denen eine Gesamtstrafe von mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe aus mehreren geringerer Einzelstrafen verhängt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 1979 - 4 StR 58/79, bei Spiegel in DAR 1980, 193, 201 unter IX 5).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 318/86

    Strafaussetzung bei nach langdauernder Heilbehandlung begangenen Taten

    Die weiteren Voraussetzungen für die Aussetzung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr, die zwei Jahre nicht übersteigt, bleiben deshalb unberührt (BGHSt 28, 357, 359) [BGH 22.03.1979 - 4 StR 58/79].

    Zugeschnitten ist sie auf den Kreis exhibitionistischer Täter, deren Konflikte, die zu ihren Straftaten führen, häufig mit therapeutischer Behandlung besser bekämpft werden können als mit Strafvollzug (Horstkotte JZ 1974, 84, 89, 90), der in vielen Fällen die Gefahr der Vertiefung der Konflikte und nicht ihre Beseitigung mit sich bringt (BGHSt 28, 357, 359) [BGH 22.03.1979 - 4 StR 58/79].

    In der in BGHSt 28, 357, 359 [BGH 22.03.1979 - 4 StR 58/79] (in dem hier in Frage stehenden Punkt ausführlicher in NJW 1980, 648, 649) abgedruckten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Aussetzung einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten für möglich gehalten, obwohl der Angeklagte für eine Heilbehandlung "noch mindestens zwei Jahre Therapie" benötigte.

  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 435/02

    Strafaussetzung zur Bewährung (besonderer Umstand der begonnenen Therapie; …

    Allerdings läßt § 183 Abs. 3 StGB die in § 56 Abs. 2 und 3 StGB genannten weiteren Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung unberührt (BGHSt 28, 357, 359 f.; 34, 150 ff.).
  • BGH, 11.12.1980 - 4 StR 640/80

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Freiheitsstrafen zwischen einem und zwei Jahren

    Sie läßt nicht erkennen, ob die Strafkammer bei der ihr obliegenden Gesamtwürdigung von zutreffenden Rechtsvorstellungen über die gesetzlichen Voraussetzungen der Aussetzung einer Freiheitsstrafe in einem Fall ausgegangen ist, in dem eine Gesamtstrafe von mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe aus mehreren unter einem Jahr liegenden Einzelstrafen gebildet worden ist (vgl. BGH NJW 1980, 648, 649).

    Diese Gesamtstrafe muß einer Gesamtwürdigung unterzogen werden (BGHSt 25, 142, 143;… BGH GA 1978, 78; 1978, 79, 80; NJW 1980, 648, 649), die sich grundsätzlich mit den einzelnen, von der Gesamtstrafe erfaßten Taten auseinanderzusetzen hat.

  • BGH, 10.05.1979 - 4 StR 154/79

    Vorliegen eines minder schweren Falles bei Abweichen des gesamten Tatbildes …

    Wenn auch die notwendige Gesamtwürdigung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte Sache des Tatrichters ist, muß seine Entscheidung doch erkennen lassen, daß er die dafür rechtlich maßgebenden Grundsätze gesehen hat (BGH, Urteil vom 22. März 1979 - 4 StR 58/79 -, vorgesehen zum Abdruck in BGHSt).
  • OLG Hamm, 02.12.1992 - 4 Ss 800/92

    Sonderregelung für Strafaussetzung zur Bewährung bei Verurteilung wegen …

    Die Voraussetzungen dieser Bestimmung, die eine erweiterte Möglichkeit der Strafaussetzung gewährt, indem sie eine Sonderregelung für die Zukunftsprognose nach § 56 Abs. 1 StGB in der Weise trifft, dass Strafaussetzung trotz - für die nächste Zeit - ungünstiger Zukunftsprognose gewährt werden kann, wenn zu erwarten ist, dass der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr begehen wird (vgl. BGHSt 28, 357 ff; OLG Stuttgart MDR 1974, 685), hat die Strafkammer in rechtsbedenkenfreier Weise bejaht.
  • BGH, 01.02.1984 - 4 StR 1/84

    Gesamtstrafenbildung bei einer Vielzahl von Taten bei denen einige vor und einige …

    Damit wäre er in den Bereich gelangt, in dem nach §§ 58, 56 Abs. 2 StGB bei dem nicht einschlägig, sondern nur wegen Verkehrsstraftaten geringeren Schweregrades vorbelasteten Angeklagten eine Strafaussetzung zur Bewährung möglich gewesen wäre, zumal bei dieser Entscheidung im Rahmen der Gesamtwürdigung berücksichtigt werden muß, daß das Tatgericht den Einzelstrafen einen verhältnismäßig geringen Unrechtsgehalt beigemessen hat (vgl. dazu BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NJW 1980, 648, 649; StrafVert. 1981, 120;… LK 10. Aufl. § 58 StGB Rdn. 4).
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