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Rechtsprechung
   BGH, 23.05.1952 - 2 StR 20/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,324
BGH, 23.05.1952 - 2 StR 20/52 (https://dejure.org/1952,324)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1952 - 2 StR 20/52 (https://dejure.org/1952,324)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1952 - 2 StR 20/52 (https://dejure.org/1952,324)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 210
  • NJW 1952, 1347
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 02.02.2006 - 4 StR 570/05

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlung am Körper des …

    Ein nicht angefochtener Adhäsionsausspruch bleibt grundsätzlich unberührt, wenn das zum strafrechtlichen Teil eingelegte Rechtsmittel - wie hier - nur eine (teilweise) Aufhebung und Zurückverweisung der Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zur Folge hat (vgl. BGHSt 3, 210, 211).
  • BGH, 20.03.2003 - 4 StR 527/02

    Abgrenzung der Mittäterschaft vom Mittäterexzess (Zurechnung; gemeinsamer …

    Rn. 13 4. Der Adhäsionsanspruch wird durch das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft nicht berührt (vgl. dazu BGHSt 3, 210, 211;… Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 406 a Rdn. 4, 5).
  • BGH, 28.11.2007 - 2 StR 477/07

    Mord (niedrige Beweggründe; motivlose Tötung; Verdeckungsabsicht; eskalierendes …

    Rn. 29 Zu § 406a Abs. 3 StPO in der Fassung vor dem Opferrechtsreformgesetz vom 24. Juni 2004 (BGBl. I 1354) hat der Bundesgerichtshof aber schon entschieden, dass die nicht angefochtene Entscheidung über den Adhäsionsantrag von der Aufhebung des Urteils im Übrigen unberührt bleibt, wenn die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen wird (BGHSt 3, 210, 211; vgl. auch BGH NJW 2006, 1890, 1891).
  • BGH, 15.12.2022 - 3 StR 245/22

    Beihilfe zur schweren Brandstiftung (deliktischer Sinnbezug bei sozialadäquatem …

    Mit Ausnahme der in § 406a Abs. 3 StPO geregelten Konstellation beeinflusst eine Revision der Staatsanwaltschaft den zivilrechtlichen Teil des Urteils nicht (vgl. BGH, Urteile vom 23. Mai 1952 - 2 StR 20/52, BGHSt 3, 210, 211 f.;… vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96 Rn. 28;… Beschluss vom 11. Mai 2016 - 5 StR 456/15, BGHR StPO § 404 Abs. 5 Prozesskostenhilfe 2 Rn. 6;… KK-StPO/Zabeck, 9. Aufl., § 406a Rn. 3 mwN).
  • BGH, 11.12.2018 - 5 StR 373/18

    Entscheidungsmöglichkeiten des Revisionsgerichts in Bezug auf eine vom …

    § 406a Abs. 3 StPO betrifft indes in erster Linie die Fälle, in denen dem Rechtsmittelgericht die Überprüfung der Adhäsionsentscheidung entzogen ist, weil der Angeklagte sie wirksam von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen hat oder das Urteil lediglich von der Staatsanwaltschaft oder dem Nebenkläger angefochten wird (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2006 - 4 StR 570/05, BGHSt 50, 370; Urteile vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96; vom 23. Mai 1952 - 2 StR 20/52, BGHSt 3, 210).
  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 544/60

    Tatbestand des Meineids - Tatbestand der eigennützigen Begünstigung - Begriff des …

    Die Verfahrensrügen sind, soweit sie überhaupt den Erfordernissen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechen (BGHSt 2, 168; 3, 213), [BGH 23.05.1952 - 2 StR 20/52]sämtlich offensichtlich unbegründet; vgl. auch die Gegenerklärung der Staatsanwaltschaft vom 12. Oktober 1960, die dem Verteidiger N.s inzwischen zugestellt worden ist.
  • BayObLG, 03.09.1998 - 3 ObOWi 97/98

    Unangemessenheit des Miet-Entgelts

    Die Entscheidung in BGHSt 3, 210/211 betrifft den Fall, daß die bürgerlich-rechtliche Entscheidung nicht angefochten wird; abgesehen hiervon ist § 406 a Abs. 3 StPO gemäß § 9 Abs. 3 WiStG nicht anwendbar.
  • BGH, 12.06.1968 - 3 StR 114/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Die Verfahrensrügen nach § 244 Abs. 2 und 3 StPO sind nicht in der dem Gesetz entsprechenden Form ausgeführt und deshalb unzulässig (BGHSt 2, 168; 3, 213) [BGH 23.05.1952 - 2 StR 20/52].
  • BGH, 17.05.1966 - 1 StR 61/66

    Vorwurf der Geschäftsberichtsfälschung, der gesellschaftsrechtlichen Untreue, der …

    Soweit die Revision sich gegen die getroffenen Feststellungen mit Verfahrensrügen wendet, bleibt ihr Vorbringen im Falle Droege von vornherein erfolglos, weil hier entgegen § 344 Abs. 2 StPO diejenigen Tatsachen, die nach Auffassung der Beschwerdeführerin einen Verfahrensmangel enthalten, nicht ausreichend angeführt (vgl. BGHSt 2, 168; 3, 213) [BGH 23.05.1952 - 2 StR 20/52]und auch den Urteilsgründen nicht mit Sicherheit zu entnehmen sind (vgl. BGH Urteil vom 11. Juni 1963 - 1 StR 169/63).
  • BGH, 15.01.1965 - 3 StR 39/64

    Freispruch vom Vorwurf der Zersetzung in Tateinheit mit Beleidigung - …

    Sind diese Erwägungen des Tatrichters unvollständig oder unklar, etwa weil sie im Urteil aufgeführte, sich widersprechende Feststellungen ohne ausreichende Begründung für miteinander vereinbar halten, so leidet das Urteil an einem sachlich-rechtlichen Fehler, der zur Aufhebung zwingt (BGHSt 14, 162, 165 [BGH 04.03.1960 - 4 StR 31/60]; 3, 213) [BGH 23.05.1952 - 2 StR 20/52].
  • BGH, 11.06.1963 - 1 StR 169/63

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung einer Kriminalbeamtin in einer …

  • BGH, 06.06.1955 - 3 StR 9/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.11.1961 - 2 StR 458/61

    Rechtsmittel

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