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   BGH, 14.02.1952 - 5 StR 1/52   

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https://dejure.org/1952,229
BGH, 14.02.1952 - 5 StR 1/52 (https://dejure.org/1952,229)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1952 - 5 StR 1/52 (https://dejure.org/1952,229)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1952 - 5 StR 1/52 (https://dejure.org/1952,229)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 217
  • JR 1952, 415
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Düsseldorf, 02.06.2016 - 1 Ws 63/16

    Ohrfeige, Lehrer, Schüler, Notwehr

    Entschieden ist insoweit lediglich, dass in einem solchen Fall bei einem - hier nicht vorliegenden - ehrverletzenden Angriff durch Worte besonders sorgfältig zu prüfen ist, ob eine tätliche Abwehr nach Art und Maß erforderlich ist (BGHSt 3, 217), und es geboten sein kann, auf Abwehr zu verzichten oder sich ohne ernstliche Gefährdung des Angreifers zu verteidigen, sofern dies ohne substantielle Rechtseinbuße möglich ist (AG Rudolstadt NStZ-RR 2007, 265; ähnl. OLG Frankfurt/M. VRS 40, 424).
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99

    Festnahmerecht nach § 127 StPO

    Der Angeklagte war jetzt, soweit Trutzwehr überhaupt erforderlich war, zur größtmöglichen Schonung angehalten (vgl. zu Schuldunfähigen BGHSt 3, 217, 218; BayObLG …
  • BGH, 17.05.2018 - 3 StR 622/17

    Ehre als notwehrfähiges Rechtsgut (Bagatellgrenze; massive wiederholte

    Diese darf als strafrechtlich geschütztes Rechtsgut (§§ 185 ff. StGB) grundsätzlich auch mit den Mitteln der Notwehr verteidigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1952 - 5 StR 1/52, BGHSt 3, 217, 218; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 32 Rn. 8); dies gilt jedenfalls, soweit es sich - wie hier - nicht um nur geringfügige Behelligungen im sozialen Nahbereich, sozial tolerables Verhalten oder eine sonstige Bagatelle handelt (vgl. SSWStGB/ Rosenau, 3. Aufl., § 32 Rn. 7).
  • OLG Köln, 18.02.2020 - 1 RVs 188/19

    Strafrecht; Notwehr; Retorsion

    In dieser Konstellation ist nach Maßgabe des § 32 StGB (besonders sorgfältig) zu prüfen, ob bei einem ehrverletzenden Angriff durch Worte eine tätliche Abwehr nach Art und Maß erforderlich ist (vgl. BGHSt 3, 217, 218, zitiert nach juris; vgl. auch Schönke-Schröder-Perron/Eisele, Strafgesetzbuch, 30. Auflage, § 32 Rn. 36a).
  • BGH, 16.06.2021 - 1 StR 126/21

    Notwehr (Erforderlichkeit: Verweis auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel

    So kann bei infolge Alkohol- oder Drogenkonsums schuldunfähigen Personen das Notwehrrecht des Angegriffenen eingeschränkt sein (vgl. BGH, Urteile vom 1. Juli 2014 - 5 StR 134/14 Rn. 11; vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02 Rn. 38 und vom 14. Februar 1952 - 5 StR 1/52, BGHSt 3, 217, 218; Rönnau in LK-StGB, 13. Aufl., § 32 Rn. 242).
  • BayObLG, 28.02.1991 - RReg. 5 St 14/91

    Notwehr gegen Ehrangriffe; Erforderlichkeit der Verteidigung gegenüber dem

    Ferner ist gegenüber einem ehrverletzenden Angriff allein durch Worte nur ausnahmsweise tätliche Abwehr die erforderliche Verteidigung (BGHSt 3, 217/218; BGH bei Dallinger MDR 1975, 194 f.).
  • BGH, 26.08.1987 - 3 StR 303/87

    Verteidigung nach einem selbst provozierten Angriff

    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts ist die - vom Landgericht nicht getroffene - Feststellung, daß der Angeklagte mit den Messern auf den Zeugen einstechen wollte , nicht entscheidungserheblich (vgl. BGHSt 3, 217, 218).
  • BayObLG, 22.01.1963 - RReg. 2 St 579/62

    Notwehr zum Einfahren in eine Parklücke

    Der Angekl. war sonach berechtigt, sich gegen die Störung seines Gemeingebrauchs zu wehren, wobei er allerdings die durch Rechtslehre und Rechtsprechung anerkannten Grenzen der Notwehr zu beachten hatte und sein Verteidigungsrecht nicht mißbrauchen durfte (vgl. RGSt. 71, 133, 134; 72, 57, 58; BGHSt 3, 217 LM Nr. 1 zu § 53 StGB; BGHSt 5, 245, 248; BGH NJW 1956, 920; BGH NJW 1962, 308, 309; …
  • BayObLG, 14.08.1998 - 2St RR 143/98

    Proportionalität von Angriffs- und Verteidigungsmittel bei Alkoholisierung des

    Es geht mithin - soweit ersichtlich - überwiegend um die Frage, wann Schußwaffen oder Messer gegenüber körperlichen Angriffen (vgl. RGSt 71, 133; BGH GA 1956, 49; NStZ 1987, 172 ; NJW 1991, 503 ) oder aber körperlicher Widerstand gegen Ehrverletzungen (vgl. BGHSt 3, 217/218) eingesetzt werden darf.
  • BGH, 29.05.1974 - 3 StR 117/74

    Rechtswidrigkeit der tätlichen Abwehr eines ehrverletzenden Angriffs durch Worte

    Gegenüber einem ehrverletzenden Angriff durch Worte ist daher unter Anlegung eines strengen Maßstabs besonders sorgfältig zu prüfen, ob eine tätliche Abwehr nach Art und Maß angebracht ist (BGHSt 3, 217; OLG Hamm JMBl NRW 1961, 141); nur ausnahmsweise ist in solchen Fällen eine tätliche Abwehr die erforderliche Verteidigung (Baldus in LK, 9. Aufl. 1970, Rdn 12 zu § 53 StGB).
  • BGH, 21.11.1958 - IV ZR 105/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.04.1963 - VI ZR 170/62
  • BGH, 27.09.1955 - 1 StR 318/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.03.1959 - 1 StR 52/59

    Rechtsmittel

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