Rechtsprechung
| BGH, 28.10.1952 - 1 StR 417/52 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aufsichts- und Betreuungsverhältnis zwischen Stiefvater und Stieftochter - Aufforderung zu einer Abtreibung - Erfolglose Aufforderung zu einem Verbrechen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG AUgsburg, 23.04.1952 - 8 KLs 5/52
- BGH, 28.10.1952 - 1 StR 417/52
Papierfundstellen
- BGHSt 3, 228
- NJW 1953, 313 (Ls.)
- NJW 1953, 32
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.04.1951 - 2 StR 103/51
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Auszug aus BGH, 28.10.1952 - 1 StR 417/52
Der Bundesgerichtshof hat für den Fall, dass die Tätigkeit des Gehilfen sowohl das Verhalten der Schwangeren förderte, die die Abtötung der Leibesfrucht durch einen anderen zulässt, wie das Verhalten des Dritten, der die Leibesfrucht einer Schwangeren abtötet, in der Entscheidung BGHSt 1 S 139 ganz allgemein ausgeführt, das Verhältnis des § 218 Abs. 1 zu Abs. 3 StGB sei in der Weise zu erklären, dass die Schwangerschaft eine strafmildernde persönliche Eigenschaft im Sinne des § 50 Abs. 2 StGB sei. - BGH, 21.06.1951 - 4 StR 94/50
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Auszug aus BGH, 28.10.1952 - 1 StR 417/52
Dem ist die Entscheidung BGHSt 1 S 249 für den Fall gefolgt, dass jemand einer Schwangeren zur Selbstabtreibung Beihilfe leistet.
- BGH, 31.05.1960 - 1 StR 706/59 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 29.05.1959 - 4 StR 113/59
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Doch ergeben die Feststellungen des Landgerichts eindeutig, daß diese von der Rechtsprechung geforderte Voraussetzung (vgl. BGHSt 3, 228, 229 [BGH 28.10.1952 - 1 StR 417/52]; LK 1957, Anm. 2 zu § 49 a StGB) in allen drei Fällen vorliegt.Auch für den Fall der erfolglos gebliebenen Anstiftung gilt, daß der in der Person der erfolglos Angestifteten liegende Strafmilderungsgrund nach § 218 Abs. 1 StGB die Verurteilung dessen, der erfolglos anstiftet, nach §§ 218 Abs. 3, 49 a Abs. 1 StGB nicht ausschließt (vgl. BGHSt 3, 228, 229) [BGH 28.10.1952 - 1 StR 417/52].
- BGH, 13.03.1962 - 1 StR 27/62
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Er handelte demnach als Mittäter (BGHSt 1, 139, 142 [BGH 10.04.1951 - 2 StR 103/51]; 3, 228 f [BGH 28.10.1952 - 2 StR 703/52]); so lautete bereits der Vorwurf des Eröffnungsbeschlusses.
- BGH, 22.07.1959 - 1 StR 320/59
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Der dritte und letzte Teilakt bestand darin, daß anschließend beide Angeklagten an Frau G. herantraten und sie gemeinschaftlich zur Duldung der Abtreibungshandlung zu bestimmen suchten, Hiermit erfüllte der Angeklagte, da jene sich weigerte, erneut den Tatbestand des § 49 a Abs. 1 StGB in Verbindung mit § 218 Abs. 3 StGB (vgl. BGHSt 3, 228). - BGH, 28.04.1953 - 1 StR 755/52
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Insoweit unterfällt sein Verhalten aber entgegen der Ansicht des Landgerichts ebenfalls dem § 218 Abs. 3 (in Verb. mit § 49) StGB, denn die mildere Vorschrift des § 218 Abs. 1 ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gemäss § 50 Abs. 2 StGB nur auf die Schwangere selbst anwendbar (BGHSt 1, 139; 1, 249; 3, 228); die Rechtsprechung des Reichsgerichts, auf die das Landgericht sich beruft (RGSt 72, 402; 74, 21), ist dadurch überholt. - BGH, 29.10.1963 - 1 StR 361/63
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für …
Die abgesprochene Tat war für den Angeklagten ein Verbrechen nach § 218 Abs. 3 StGB; daran ändert es nichts, daß sie wegen des persönlichen Strafmilderungsgrundes der Schwangerschaft für die beteiligte Frau ein Vergehen gegen § 218 Abs. 1 StGB war (§ 50 Abs. 2 StGB; BGHSt 1, 139; 3, 228 [BGH 28.10.1952 - 2 StR 703/52]; 14, 353) [BGH 13.05.1960 - 4 StR 21/60]. - BGH, 24.03.1959 - 5 StR 20/59
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Daß die erfolglose Aufforderung zur Selbstabtreibung nach § 49 a Abs. 1 StGB in Verbindung mit § 218 Abs. 3 StGB strafbar ist, hat der Bundesgerichtshof bereits in der Entscheidung BGHSt 3, 228 ausgesprochen; die hiergegen im Schrifttum geltend gemachten Bedenken (vgl. insbes. Dreher NJW 1953, 313) geben keine Veranlassung, von dieser Rechtsprechung abzugehen. - BGH, 30.08.1957 - 2 StR 305/57
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In Weiterführung dieser Rechtsauffassung hat der Bundesgerichtshof dann in BGHSt 3, 228 entschieden, daß die versuchte Anstiftung (erfolglos gebliebene Aufforderung) zur Abtreibung stets eine Aufforderung zu einem Verbrechen des § 218 Abs. 3 StGB ist, auch wenn die Aufgeforderte, falls sie der Aufforderung Folge geleistet hätte, wegen des in ihrer Person liegenden Strafmilderungsgrundes nur wegen eines Vergehens nach § 218 Abs. 1 StGB zu bestrafen gewesen wäre. - BGH, 08.05.1956 - 1 StR 15/56
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- BGH, 20.02.1959 - 4 StR 5/59
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Bei Prüfung der Frage, ob Aribert H. sich nach § 49 a Abs. 1 StGB strafbar gemacht hat, wird das Landgericht die Entscheidung BGHSt 3, 228, 229 [BGH 28.10.1952 - 1 StR 417/52] zu beachten haben. - BGH, 20.03.1963 - 2 StR 72/63
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- BGH, 20.02.1953 - 1 StR 733/52
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