Rechtsprechung
| BGH, 02.12.1952 - 2 StR 540/52 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 3, 312
- MDR 1953, 182
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- RG, 12.12.1919 - IV 765/19
Zum Begriff des "Gegenstandes der Beförderung" nach § 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB.
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 17.06.1919 - II 228/19
Zum Begriff des Ablösens von Verwahrungsmitteln in § 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB.
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 26.06.1933 - II 373/33
Zum Begriff des Beförderungsdiebstahls. Gegenstand der Beförderung.
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 27.06.1882 - 1438/82
Gehört der vom Fuhrmanne auf die Reise mitgenommene Futtersack zum Reisegepäck …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 23.04.1937 - 4 D 228/37
Ist wegen schweren Diebstahls nach dem § 243 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 StGB. …
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- BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53
Rechtsmittel
Bei Anwendung des § 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB bezüglich der Ersatzreifen und der Wolldecke hat die Strafkammer übersehen, dass die Täter vor der Wegnahme dieser Sachen schon die Kraftwagen mit dem ganzen Inhalt entwendet hatten, wenn auch Ersatzreifen und Wolldecke Gegenstand eines Beförderungsdiebstahls sein können (BGHSt 3, 312, 314). - BGH, 03.08.1965 - 1 StR 277/65
Begriff der Waffe im technischen Sinn - Mitführen einer mit Platzpatronen …
- BGH, 19.11.1963 - 5 StR 472/63
Rechtsmittel
Dies hat der Bundesgerichtshof bereits für Ersatzreifen entschieden (BGHSt 3, 312; 3, 314) [BGH 02.12.1952 - 2 StR 540/52].
- BGH, 17.09.1968 - 1 StR 379/68
Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Verletzung sachlichen Rechts
Die weggenommenen Sachen waren Gegenstände der Beförderung, und zwar auch dann, wenn es sich bei den in dem Matchsack befindlichen Werkzeugen um Zubehör des Kraftfahrzeugs handelte (vgl. BGHSt 3, 312, 314) [BGH 02.12.1952 - 2 StR 540/52]. - BGH, 30.06.1964 - 5 StR 226/64
Rechtsmittel
In den Fällen B I 1, B I 2 a bis d - insbesondere b) und B I 4 a und b - insbesondere b) in denen O. und M. Reserveräder und einen Wagenheber entwendeten, wird die Strafkammer prüfen müssen, ob die Voraussetzungen des § 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB erfüllt sind (vgl. hierzu BGHSt 3, 312, 314 [BGH 02.12.1952 - 2 StR 540/52]; 13, 81, 82) [BGH 15.04.1959 - 2 StR 96/59]. - BGH, 18.12.1957 - 2 StR 479/57
Rechtsmittel
Damit entfällt ein Gesamtvorsatz im Sinne der Rechtsprechung (vgl. BGHSt 3, 313, 315) [BGH 02.12.1952 - 2 StR 540/52], so daß entgegen der Auffassung der Revision keine fortgesetzte Handlung vorliegt. - BGH, 08.01.1954 - 2 StR 537/53
Rechtsmittel
Es kann dahingestellt bleiben, ob bei Entwendung des Reserverads aus der vorderen Schutzhaube § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB vorliegt, da jedenfalls die Voraussetzungen des § 243 Abs. 1 Nr. 4 gegeben sind (BGHSt 3, 312). - BGH, 28.05.1953 - III ZR 280/51
Rechtsmittel
Ohne Rechtsirrtum nimmt das Berufungsgericht auch an, dass der mittels gewaltsamer Öffnung begangene Diebstahl von Zubehörteilen, zu denen insbesondere der Ersatzreifen gehört, aus einem parkenden Personenkraftwagen ein schwerer Diebstahl im Sinne des § 243 Abs. 1 Ziff 4 StGB, also ein Verbrechen ist (BGHSt 3, 312 und 314). - BGH, 02.12.1952 - 2 StR 627/52
Rechtsmittel
Wie der Senat in seinem zum Abdruck bestimmten Urteil 2 StR 540/52 ausgeführt hat, können auch Ersatzreifen und Ersatzräder eines Kraftfahrzeugs Gegenstände der Beförderung im Sinne des § 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB sein. - BGH, 22.04.1970 - 3 StR 38/70
Verurteilung wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen Diebstahls in der …
Die weggenommenen Reservereifen waren Gegenstand der Beförderung (BGHSt 3, 312). - BGH, 04.03.1964 - 2 StR 58/64
Rechtsmittel
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