Rechtsprechung
| BGH, 25.07.1984 - 3 StR 192/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Konkursverschleppung - Verletzung des Konkursantragspflicht - Bilanz - Überschuldung - Juristische Person - Gesellschafter
Papierfundstellen
- BGHSt 33, 21
- NJW 1984, 2958
- ZIP 1984, 1244
- MDR 1984, 958
- NStZ 1985, 271
- StV 1985, 150
- StV 1985, 271
- BB 1984, 1786
- DB 1984, 2239
- Rpfleger 1984, 420
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (16)
- BGH, 16.06.1953 - 1 StR 67/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.07.1984 - 3 StR 192/84
Das Interesse, einen Vertrag zu erfüllen und auf den Vertragsgegner Rücksicht zu nehmen, ist noch keine die Untreue in diesem Sinne begründende Pflicht (BGHSt 5, 61, 63; 22, 190, 191; BGH bei Dallinger MDR 1967, 173 f).In der in BGHSt 5, 61 abgedruckten Entscheidung (…kritisch Hübner in LK, 10. Aufl. § 266 Rdn. 50) war dem Schuldner eine besondere Verwahrungsverpflichtung auferlegt; seine Veräußerungsbefugnis war durch Genehmigungsvorbehalte des Gläubigers beschnitten; außerdem war dem Gläubiger das Recht zur Besitzübernahme und zur Verwahrung des Sicherungsgutes eingeräumt.
- BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60
Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der …
Auszug aus BGH, 25.07.1984 - 3 StR 192/84
Deshalb ist im Sinne der ständigen Rechtsprechung des BGH (…BGH, GA 1959, 87; BGHSt 15, 306 (309); BGH, NStZ 1981, 353 ;… BGH, Urt. v. 18.1.1984 - 2 StR 437/83) daran festzuhalten, daß die Verletzung der Pflicht zur Stellung eines Konkurs- oder Vergleichsantrages nur für den Fall unter Strafe gestellt ist, daß sich die Überschuldung bei der Aufstellung einer Bilanz ergibt.Mit diesem Hinweis stützt die Strafkammer sich auf die Rechtsprechung des BGH (BGHSt 15, 306 [309]), der jedoch nicht zum Ausdruck gebracht hat, daß nur eine Bilanz mit zutreffender Bewertung von Aktiven und Passiven die Voraussetzungen des § 64 GmbHG erfüllen könne.
- BGH, 26.05.1983 - 4 StR 265/83
Vermögensfürsorgepflicht des Sortenkassierers einer Bank - Voraussetzung für das …
Auszug aus BGH, 25.07.1984 - 3 StR 192/84
a) Der Treubruchstatbestand des § 266 StGB , den der Angeklagte nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft verletzt hat, setzt Rechtsbeziehungen voraus, bei denen der Täter innerhalb eines nicht unbedeutenden Pflichtenkreises - bei Einräumung von Ermessensspielraum, Selbständigkeit und Bewegungsfreiheit (BGHSt 5, 187; 13, 315, 317; BGH NStZ 1982, 201 ; 1983, 455) - zur fremdnützigen Vermögensfürsorge verpflichtet ist (BGH NJW 1983, 461 ; BGH NStZ 1983, 74 ; 455; BGH bei Holtz MDR 1982, 625; 1983, 280).Die Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen muß dabei den wesentlichen Inhalt des Vertragsverhältnisses bilden und nicht nur von untergeordneter Bedeutung sein (BGHSt 1, 186, 188, 189; 6, 314, 318; BGH NStZ 1983, 455 ).
- BGH, 05.07.1968 - 5 StR 262/68
Weiterverkaufserlös - § 266 StGB, Treubruchstatbestand, vertragliche Nebenpflicht
Auszug aus BGH, 25.07.1984 - 3 StR 192/84
Das Interesse, einen Vertrag zu erfüllen und auf den Vertragsgegner Rücksicht zu nehmen, ist noch keine die Untreue in diesem Sinne begründende Pflicht (BGHSt 5, 61, 63; 22, 190, 191; BGH bei Dallinger MDR 1967, 173 f).b) Mehrfach hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß ein Käufer auch dann nicht die vertragliche Hauptpflicht hat, Vermögensinteressen des Verkäufers wahrzunehmen, wenn dieser sich das Eigentum an der Ware vorbehalten und ihn ermächtigt hat, sie im eigenen Namen weiter zu veräußern, auch wenn der Käufer es übernommen hat, den Erlös an den Verkäufer abzuführen (BGHSt 22, 190, 191 mit Nachw.).
- BGH, 30.09.1980 - 1 StR 407/80
Vorsätzliche Verletzung der Buchführungspflicht - Beihilfe zum Bankrott - …
Auszug aus BGH, 25.07.1984 - 3 StR 192/84
Daraus wird die Forderung abgeleitet, unter Übergehung des im Tatbestand des § 64 GmbHG geforderten Bilanzierungserfordernisses auf eine schriftliche Bilanz als Voraussetzung der Strafbarkeit zu verzichten (…Schmidt, aaO; Meyer, NStZ 1981, 353 ) und nur auf die Überschuldung sowie darauf abzustellen, daß der Geschäftsführer sie kannte (§ 84 I GmbHG ) oder sie kennen mußte (§ 84 II GmbHG ).Deshalb ist im Sinne der ständigen Rechtsprechung des BGH (…BGH, GA 1959, 87; BGHSt 15, 306 (309); BGH, NStZ 1981, 353 ;… BGH, Urt. v. 18.1.1984 - 2 StR 437/83) daran festzuhalten, daß die Verletzung der Pflicht zur Stellung eines Konkurs- oder Vergleichsantrages nur für den Fall unter Strafe gestellt ist, daß sich die Überschuldung bei der Aufstellung einer Bilanz ergibt.
- BGH, 22.09.1982 - 3 StR 287/82
Einordnung der tatsächlich übernommenen Tätigkeit für eine GmbH aufgrund der Art …
Auszug aus BGH, 25.07.1984 - 3 StR 192/84
Der Angeklagte als tatsächlicher Geschäftsführer der GmbH ist ebenfalls Normadressat (BGHSt 31, 118 (122)). - BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.07.1984 - 3 StR 192/84
Die Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen muß dabei den wesentlichen Inhalt des Vertragsverhältnisses bilden und nicht nur von untergeordneter Bedeutung sein (BGHSt 1, 186, 188, 189; 6, 314, 318; BGH NStZ 1983, 455 ). - BGH, 11.12.1957 - 2 StR 481/57
Fahrkartenschalter - § 266 StGB, Treubruchstatbestand, 'Spielraum und …
Auszug aus BGH, 25.07.1984 - 3 StR 192/84
a) Der Treubruchstatbestand des § 266 StGB , den der Angeklagte nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft verletzt hat, setzt Rechtsbeziehungen voraus, bei denen der Täter innerhalb eines nicht unbedeutenden Pflichtenkreises - bei Einräumung von Ermessensspielraum, Selbständigkeit und Bewegungsfreiheit (BGHSt 5, 187; 13, 315, 317; BGH NStZ 1982, 201 ; 1983, 455) - zur fremdnützigen Vermögensfürsorge verpflichtet ist (BGH NJW 1983, 461 ; BGH NStZ 1983, 74 ; 455; BGH bei Holtz MDR 1982, 625; 1983, 280). - BGH, 11.11.1982 - 4 StR 406/82
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch einen Rechtsanwalt - …
Auszug aus BGH, 25.07.1984 - 3 StR 192/84
a) Der Treubruchstatbestand des § 266 StGB , den der Angeklagte nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft verletzt hat, setzt Rechtsbeziehungen voraus, bei denen der Täter innerhalb eines nicht unbedeutenden Pflichtenkreises - bei Einräumung von Ermessensspielraum, Selbständigkeit und Bewegungsfreiheit (BGHSt 5, 187; 13, 315, 317; BGH NStZ 1982, 201 ; 1983, 455) - zur fremdnützigen Vermögensfürsorge verpflichtet ist (BGH NJW 1983, 461 ; BGH NStZ 1983, 74 ; 455; BGH bei Holtz MDR 1982, 625; 1983, 280). - BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.07.1984 - 3 StR 192/84
Die Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen muß dabei den wesentlichen Inhalt des Vertragsverhältnisses bilden und nicht nur von untergeordneter Bedeutung sein (BGHSt 1, 186, 188, 189; 6, 314, 318; BGH NStZ 1983, 455 ). - BGH, 17.12.1953 - 4 StR 483/53
- BGH, 29.09.1982 - 2 StR 360/82
Strafbarkeit wegen Untreue - Täter des Treubruchstatbestands - Die in der …
- BGH, 11.02.1982 - 4 StR 10/82
Unzulässigkeit einer Verfahrensrüge wegen Mängeln in der Darlegung des …
- BGH, 18.01.1984 - 2 StR 437/83
Verurteilung wegen Betruges - Verletzung einer Konkursantragspflicht - …
- BGH, 06.01.1981 - 5 StR 637/80
Abgrenzung des Kommissionsgeschäfts vom Eigengeschäft - Pflicht zur Zahlung des …
- BGH, 22.01.1980 - 1 StR 561/79
Fortgesetzter Betrug durch Täuschung über nur noch beschränkte Zahlungsfähigkeit …
- BayObLG, 20.02.1997 - 5St RR 159/96
Faktischer GmbH-Geschäftsführer
Geschäftsführer ist auch, wer, ohne förmlich dazu bestellt oder im Handelsregister eingetragen zu sein, im Einverständnis der Gesellschafter die Stellung eines Geschäftsführers tatsächlich einnimmt (BGHSt 3, 33, 38 f.; 6, 314, 315; 33, 21, 24;… BGH bei Herlan GA 1971, 35, 36;… BGHR § 64 Abs. 1 GmbHG "Antragspflicht 2"; BGH NJW 1997, 66, 67). - BGH, 23.12.1986 - 1 StR 626/86
Untreue - Eigentumsvorbehalt - Kaufvertrag - Recht zum Weiterverkauf - …
Ein derartiger Kaufvertrag vermag für sich allein eine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 StGB nicht auszulösen, wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat (BGHSt 22, 190, 191; BGH, Urt. vom 25. Juli 1984 - 3 StR 192/84, insoweit in BGHSt 33, 21 nicht abgedruckt; vgl. dazu Möhrenschlager NStZ 1985, 271; BGH, Beschl. vom 6. Januar 1981 - 5 StR 637/80).Die Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen muß dabei den wesentlichen Inhalt des Vertragsverhältnisses bilden und nicht nur von untergeordneter Bedeutung sein (BGHSt 1, 186, 188, 189; 6, 314, 318; BGH NStZ 1983, 455; BGH, Urt. vom 25. Juli 1984 - 3 StR 192/84).
Das Interesse, einen Vertrag zu erfüllen und auf den Vertragsgegner Rücksicht zu nehmen, ist noch keine die Untreue in diesem Sinne begründende Pflicht (BGH, Urteil vom 25. Juli 1984 - 3 StR 192/84 - m.w.Nachw.).
Entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts vermag der Umstand, daß hier Teppiche von erheblichem Wert aufgrund länger dauernder Geschäftsbeziehungen überlassen worden sind, für sich allein den wirtschaftlichen Gehalt des Geschäfts, auf den es allein ankommt, wenn der Kauf von einem Vertrag mit Treuepflichten abzugrenzen ist (BGH, Urt. vom 25. Juli 1984 - 3 StR 192/84; BGH, Beschl. vom 6. Januar 1981 - 5 StR 637/80), nicht hinreichend zu bestimmen.
- BGH, 03.02.1987 - VI ZR 268/85
Voraussetzungen der Konkursantragspflicht bei Überschuldung; Haftung des …
Für die Rechtslage vor Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität ist die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht davon ausgegangen, daß sich für die Verpflichtung zur Beantragung der Konkurseröffnung die rechnerische Überschuldung notwendig aus einer Jahres- oder Zwischenbilanz ergeben muß (vgl. BGHZ 29, 100; Senatsurteil vom 4. Mai 1962 - VI 226/61 = WM 1962, 764 und vom 18. Mai 1976 - VI ZR 241/73 = DB 1976, 1665, 1666;… BGH Urt. vom 27. Oktober 1982 - VIII ZR 187/81 = NJW 1983, 676, 678; BGHSt 15, 306, 309 [BGH 24.01.1961 - 1 StR 132/60]; BGH Urt. vom 25. Juli 1984 - 3 StR 192/84 = NStZ 1985, 271).
- BGH, 09.07.1991 - VI ZR 14/91
Erkennbarkeit der Überschuldung aus einer Bilanz
Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof - dem Gesetzeswortlaut folgend - sowohl für das Zivil- als auch für das Strafrecht stets entschieden, daß sich für die Verpflichtung zur Beantragung der Konkurseröffnung die Überschuldung in Zusammenhang mit der Aufstellung einer Jahres- oder Zwischenbilanz ergeben muß (vgl. BGHZ 29, 100, 102; Senatsurteil vom 4. Mai 1962 - VI ZR 226/61 - WM 1962, 764; BGHSt 15, 306, 309 [BGH 24.01.1961 - 1 StR 132/60]; 33, 21, 23; BGH, Urteil vom 9. November 1989 - 4 StR 520/89 - NJW 1990, 1055, 1056). - BGH, 09.11.1989 - 4 StR 520/89
Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Verletzung der Buchführungspflicht und wegen …
- BGH, 03.07.1989 - StbSt (R) 14/88
Berufskammer; Erlöschen der Berufshaftpflichtversicherung; Bestellung zum …
Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes jedenfalls dann, wenn dies - wie hier - mit dem Einverständnis der Gesellschafter geschah (BGHSt 31, 118, 122 m.w.N.; 33, 21, 24; vgl. auch BGHZ 104, 44, 46). - OLG Hamm, 09.09.2001 - 4 Ss 775/01
Aufhebung, Berufungsbeschränkung unwirksam, Rechtsmittelbeschränkung, …
Insbesondere ist es nämlich für die Beurteilung des Schuldumfanges erheblich, weiche betäubungsmittelrelevanten Wirkstoffmengen sich in den - insbesondere auch an die Minderjährigen - veräußerten Betäubungsmitteln befunden haben (BGH NStZ 1985, 271; bei Schoreit NStZ 1988, 348, 350;… BayObLG 1988, 62, Körner, BtMG, 4. Aufl. § 29 Rdn. 359, 361 und § 29 a Rdn. 86 ff.). - BGH, 03.02.1987 - VII ZR 268/85 Für die Rechtslage vor Inkrafttreten des 2. WiKG ist die bisherige Rechtsprechung des BGH sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht davon ausgegangen, daß sich für die Verpflichtung zur Beantragung der Konkurseröffnung die rechnerische Überschuldung notwendig aus einerJahres- oder Zwischenbilanz ergeben muß (vgl. BGHZ 29, 100 = NJW 1959, 623 = LM § 64 GmbHG Nr. 1; Senat, WM 1962, 764; BGH, NJW 1976, 2129 = LM § 823 (Bf) BGB Nr. 62 = Betr1976, 1665 (1666); BGH, NJW 1983, 676 (678); BGHSt 15, 306 (309) = NJW 1961, 740 = LM § 84 GmbHG Nr. 3; BGH, NStZ 1985, 271).
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