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Rechtsprechung
   BGH, 21.04.1953 - 1 StR 176/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,247
BGH, 21.04.1953 - 1 StR 176/53 (https://dejure.org/1953,247)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1953 - 1 StR 176/53 (https://dejure.org/1953,247)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1953 - 1 StR 176/53 (https://dejure.org/1953,247)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 135
  • NJW 1953, 993
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (3)

  • RG, 12.11.1929 - I 915/29

    Wird die Verjährung der Strafverfolgung dadurch unterbrochen, daß der Vorsitzende …

    Auszug aus BGH, 21.04.1953 - 1 StR 176/53
    Die Unterbrechung der Verjährung hat so große Verfahrensbedeutung, daß sie nur von einem Verfahrensvorgang abhängen darf, der aus sich selbst oder aus dem Zusammenhang (Aktenlage) heraus ohne äußere Hilfsmittel verständlich Ist (gegen RGSt 63, 320).

    Verfügung, daß die Akten der Staatsanwaltschaft zwecks Abgabe an das Revisionsgericht zugeleitet werden (RGSt 63, 320).

  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51

    Ilse Koch

    Auszug aus BGH, 21.04.1953 - 1 StR 176/53
    Die Verfolgungsverjährung gehört dem Verfahrensrecht an (BGHSt 2, 300).
  • OLG Stuttgart, 03.08.1951 - Ss 75/51
    Auszug aus BGH, 21.04.1953 - 1 StR 176/53
    Das OLG Stuttgart (MDR 52, 55) will hier zwar einen Unterschied machen und - unter Hinweis auf RGSt 63, 321 - nur den Vermerk auf der Begründungsschrift genügen lassen.
  • BGH, 16.03.1972 - 4 StR 55/72

    Anhörungsbogen - Ordnungswidrigkeit - Bußgeld - Hemmung der Verjährung - …

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  • BGH, 06.10.1981 - 1 StR 356/81

    Anforderungen und Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung - Anforderungen …

    Der Grundsatz, daß die Unterbrechung der Verjährung wegen ihrer großen Bedeutung nur von Verfahrensvorgängen ausgehen dürfe, "deren Wesen ohne weiteres aus sich heraus oder doch nach den Regeln der Auslegung ohne weitere Hilfsmittel aus ihrem Zusammenhang, etwa aus der Aktenlage, verständlich ist" (BGHSt 4, 135, 137) [BGH 21.04.1953 - 1 StR 176/53], hat sich auf den rechtlichen Aspekt richterlicher Handlungen im Sinne von § 68 StGB a.F. bezogen.
  • OLG Hamburg, 08.08.2005 - III-66/05

    Unterbrechung der Verjährung durch ergänzende Ermittlungen

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings zunächst in seinem Urteil vom 21.04.1953 (BGHSt 4, 135) ausgeführt, die Unterbrechung der Verjährung habe so große Verfahrensbedeutung, dass sie nur von einem Verfahrensvorgang abhängen darf, der aus sich selbst oder aus dem Zusammenhang (Aktenlage) heraus ohne äußere Hilfsmittel verständlich ist.

    Der von BGHSt 4, 135, 137 aufgestellte Grundatz habe sich auf Verjährungsunterbrechung durch richterliche Handlungen bezogen.

  • OLG Brandenburg, 24.10.1996 - 1 Ss OWi 24 Z/96
    Die Entscheidung darüber, ob die Verjährung nach § 33 OWiG oder § 78c StGB unterbrochen worden ist, darf grundsätzlich nur von Verfahrensvorgängen abhängig gemacht werden, die entweder in den Akten aus sich heraus verständlich dokumentiert oder doch aus ihrem Zusammenhang eindeutig zu entnehmen sind (BGHSt 4, 135; 28, 381 [382]; Bay0bLGSt. 1958, 268; OLG Bremen, NJW 1956, 1248; OLG Stuttgart, Justiz 1974, 23;… LK-Jaehnke, StPO , 10. Aufl., § 78c Rdn 12).
  • BGH, 02.12.1958 - 5 StR 440/58
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  • LG Frankfurt/Main, 14.06.1968 - 4 Ks 1/67

    (Dritter) Auschwitzprozess

    Als Teil des Prozessrechts, zu dem die Strafverjährung gehört (vgl. BGHSt 2, 300 (307 f.); 4, 135 (137) 4, 379 (384 f.); 8, 269 (270); 11, 393 (395); BGH NJW 1956, 110; Bd HM DR 1963 855 f;… Eberhard Schmidt, Lehrkomm. zur StPO I, 2.Aufl. 1964, Anm. Nr. 189;… Schönke-Schröder, StGB-Komm. 13.Aufl. 1967 § 66 Anm.3; Leipziger Kommentar (Jagusch), 8.Aufl. 1957, § 66 Anm.1b, ferner Klug in Juristenzeitung 1965, 149 f. mit weiteren Nachweisen) ist nur das Recht des erkennenden Gerichts anzuwenden.
  • OLG Karlsruhe, 14.11.1986 - 1 Ss 169/86

    Geldbuße; Juristische Person; Subjektives Bußgeldverfahren; Durchsuchung; …

    Wegen der weitreichenden Folgen, die sich aus der Vornahme einer zur Unterbrechung der Verjährung geeigneten Handlung ergeben, daß z.B. trotz des fast vollständigen Ablaufs einer gesetzlich normierten Verjährungsfrist die bisher verstrichene Zeit - die zwar für die Frage der absoluten Verjährung nach § 33 Abs. 3 Satz 2 OWiG bedeutsam ist zunächst unberücksichtigt bleibt und mit der Unterbrechungshandlung die Verjährungsfrist ganz von vorn zu laufen beginnt, sind nach st. Rspr. des BGH die Vorschriften über die Unterbrechung der Verjährung als Ausnahmevorschriften eng auszulegen (BGHSt 28, 381; 26, 80 [83]; 18, 274 [278]; 4, 135).
  • BGH, 04.12.1970 - 1 StR 34/70

    Revisionsrechtliche Relevanz der fehlenden Zuständigkeit eines Gerichts - …

    Dabei kann unerörtert bleiben, ob die Zeugenaussage des damaligen Ermittlungsrichters (UA S. 247) zum Beweis dafür herangezogen werden durfte, welche dem Angeklagten zur Last gelegten Taten ihm bei Erlaß der genannten Beschlüsse bekannt gewesen sind; denn die Unterbrechung der Verjährung hat so große Verfahrensrechtliche Bedeutung, daß sie nur von einem Verfahrensvorgang abhängen darf, der aus sich selbst oder aus dem Zusammenhang (Aktenlage) heraus ohne äußere Hilfsmittel verständlich ist (BGHSt 4, 135 [BGH 21.04.1953 - 1 StR 176/53]).
  • OLG Brandenburg, 29.04.1997 - 1 Ss OWi 19 Z/97
    Allerdings darf nach gefestigter Rechtsprechung die Entscheidung darüber, ob die Verjährung nach § 33 OWiG oder § 78c StGB unterbrochen worden ist, grundsätzlich nur von Verfahrensvorgängen abhängig gemacht werden, die entweder in den Akten aus sich heraus verständlich dokumentiert oder doch aus ihrem Zusammenhang eindeutig zu entnehmen sind (BGHSt 4, 135; 28, 381 [382]; Bay0bLGSt. 1958, 268; OLG Bremen, NJW 1956, 1248; OLG Stuttgart, Justiz 1974, 23; Senat, JMBl EB 1996, 174 = NStZ 1997, 93 ;… LK-Jaehnke, StPO , 10. Aufl., § 78c Rdn. 12).
  • BGH, 29.11.1963 - 3 StR 39/63

    Unterbrechung einer Verjährung der Verunglimpfung des Bundespräsidenten durch …

    Es handelt sich, was diese Zielrichtung betrifft, keinesfalls um einen Verfahrensvorgang, der "den Zufälligkeiten späterer Erläuterung ausgesetzt ist" (BGHSt 4, 135, 137) [BGH 21.04.1953 - 1 StR 176/53].
  • BGH, 13.06.1956 - 4 StR 197/56
  • BGH, 08.12.1954 - 6 StR 134/54

    Rechtsmittel

  • OLG Brandenburg, 31.03.1998 - 2 Ss OWi 112 B/97
  • BGH, 27.01.1965 - 2 StR 53/64

    Besonders schwerer Fall des Betrugs - Voraussetzungen für das Vorliegen einer …

  • BGH, 10.10.1961 - 1 StR 323/61

    Einstellung eines Verfahrens auf Grund eines Straffreiheitsgesetzes (StFG) - …

  • BGH, 26.02.1974 - 5 StR 648/73

    Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung - Aufhebung eines Vernehmungstermins …

  • BGH, 11.06.1953 - 1 StR 169/53

    Rechtsmittel

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