Rechtsprechung
| BGH, 20.05.1953 - 4 ARs 30/53 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg - 6 KLs 13/52
- BGH, 20.05.1953 - 4 ARs 30/53
Papierfundstellen
- BGHSt 4, 152
- NJW 1953, 1273
- MDR 1953, 502
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- RG, 28.01.1914 - II 281/14
Verbindung von Strafsachen, die in verschiedenen Instanzen anhängig sind, und die …
Auszug aus BGH, 20.05.1953 - 4 ARs 30/53
Zu Unrecht wird daher auch diese Entscheidung des I. Strafsenats des RG als unvereinbar mit der des II. Senats in RGSt 48, 119 angesehen; darin ist ausdrücklich betont, dass § 4 StPO nicht die gleiche Prozesslage voraussetze. - RG, 08.06.1914 - T.B. 83/14 VIII 1253/14
Können mehrere bei verschiedenen Gerichten anhängig gemachte schöffengerichtliche …
Auszug aus BGH, 20.05.1953 - 4 ARs 30/53
Zwar vertreten die massgebenden Kommentare von Löwe-Rosenberg (…20. Aufl § 4, Anm. 8) und Eberhard Schmidt (§ 4, Erl 6) unter Berufung auf RGSt 48, 297 den gegenteiligen Standpunkt; dabei schenken sie jedoch der Begründung der genannten Entscheidung des Reichsgerichts zu wenig Beachtung.
- BGH, 13.08.1963 - 2 ARs 172/63
Verbindung von Verfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens - Gestattung einer …
Strafsachen, die bei Gerichten verschiedener Ordnung anhängig gemacht worden sind, können nach den §§ 2 und 4 StPO nicht mehr verbunden werden, wenn in einer oder in beiden Sachen ein Urteil im ersten Rechtszug ergangen ist (gegen BGHSt 4, 152).Ob eine Verbindung auch gestattet ist, wenn sich die Strafsachen in verschiedenen Verfahrensstufen oder, wie hier, bereits beide in Berufungsverfahren befinden, ist im Schrifttum umstritten (ablehnend Eb. Schmidt LK StPO § 4 Anm. 6; JZ 1953, 639;… Niethammer in Loewe-Rosenberg 19. Aufl. § 4 Anm. 3 b, 20, Aufl. § 4 Anm. 8;… zustimmend dagegen nun Dünnebier in der 21. Aufl. § 4 Anm IV 3 e;… ebenso Schwarz-Kleinknocht StPO 24. Aufl. § 4 Anm. 4;… Kleinknecht-Müller StPO 4. Aufl. § 4 Anm. 4).
Dies gilt auch, soweit es sich auf abweichende Entscheidungen des Reichsgerichts in RGSt 48, 119 und DR 1941, 776 und insbesondere auf den Beschluß des 4. Strafsenats vom 20. Mai 1953 in BGHSt 4, 152 beruft.
Entsprechend dem in der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz, daß in einem solchen Falle dem Gerichte der Vorzug gebührt, bei dem die umfassendere, die Sache erschöpfende Aburteilung möglich ist, war daher die Strafkammer wegen der ihr zukommenden höheren sachlichen Zuständigkeit nicht nur befugt, sondern verpflichtet, die ganze einheitliche Tat als erstinstanzliches Gericht abzuurteilen (RGSt 70, 336; so auch Eb. Schmidt LK § 12 Anm. 3, Teil 1 Nr. 159, 160; JZ 1953 S. 639, 640; Boldt DR 1941, 777).
Der 4. Strafsenat hat dies auch in seinem Beschlüsse in BGHSt 4, 152 nicht verkannte.
- BGH, 27.04.1989 - 1 StR 632/88
Strafbarkeit wegen Betrugs - Werbung von Kapitalanlegern als Kommanditisten mit …
Das höherrangige Gericht ist, falls und sobald es von der bereits anderweitigen Rechtshängigkeit der Sache Kenntnis erlangt, demgemäß nicht nur befugt, sondern verpflichtet, das vor dem an sich zuerst befaßten Gericht niederer Ordnung schwebende Verfahren einseitig "an sich zu ziehen" und die ganze Tat einheitlich und umfassend nach allen rechtlichen Gesichtspunkten abzuurteilen (RGSt 70, 336; BGHSt 19, 177, 118 ff.; vgl. auch Eb. Schmidt JZ 1953, 639 und Boldt DR 1941, 777).In weiteren - teilweise nicht veröffentlichten - Entscheidungen hat es ebenfalls eine solche Verbindung nach §§ 2, 3, 4 StPO für zulässig erachtet, dabei allerdings teilweise zusätzlich verlangt, daß das Verfahren bei dem Gericht niederer Ordnung einzustellen sei (so insbesondere RG HRR 1938 Nr. 132 und RGSt 70, 336, 338; vgl. ferner die ausführliche Darstellung und Erörterung der oben genannten Rechtsprechung des Reichsgerichts in BGHSt 19, 177 sowie die kritische Stellungnahme zu RGSt 48, 119 von Eb. Schmidt JZ 1953, 639).
- BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89
Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren
Der Bundesgerichtshof hat die Möglichkeit einer solchen Verbindung in BGHSt 4, 152, 153 bejaht, diese Frage in BGHSt 26, 271, 273 hingegen offen gelassen.
- BGH, 10.08.1962 - 4 StR 206/62
Zulässigkeit der Verbindung von Strafverfahren unterschiedlicher Instanzen - …
Die Verbindung des von der Strafkammer im ersten Rechtszug eröffneten Strafverfahrens mit dem Strafverfahren, das bei der Berufungsstrafkammer gegen die Angeklagte anhängig war, war zulässig (BGHSt 4, 152 f).Die nach § 4 zulässige Verbindung der Strafverfahren bei der Strafkammer erschien auch zweckmäßig, da sie eine umfassendere Beurteilung der Angeklagten ermöglichte (BGHSt 4, 152/153 unten).
- BGH, 16.11.1962 - 2 ARs 194/62 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 28.11.1958 - 1 StR 477/58
Rechtsmittel
Hier handelt es sich um keine Nachtragsanklagen im selben Verfahren, wie sie § 266 StPO im Auge hat, sondern um neue, selbständige Strafverfahren, die jederzeit mit einer bei der Strafkammer gegen denselben Angeklagten anhängigen Berufungssache zum Zwecke gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden werden dürfen (§ 237 StPO; BGH 1 StR 447/55 vom 27. März 1956; vgl. auch BGH LM Nr. 2 zu § 237 StPO, Nr. 3 zu § 135 SVG, 1 StR 610/57 vom 21. Januar 1958 sowie BGHSt 4, 152). - BGH, 27.03.1956 - 1 StR 447/55
Rechtsmittel
Die Revision anerkennt die Zulässigkeit dieser Anordnung (vgl RGSt 48, 119; 57, 271; BGHSt 4, 152); sie beanstandet aber, daß der in der Strafsache 2 Ds 58/52 ergangene Eröffnungsbeschluß nicht , das in dieser Sache im ersten Rechtszug ergangene Urteil des Amtsgerichts Mannheim aber verlesen worden sei. - BGH, 14.01.1970 - 2 ARs 339/69
Trennung eines Strafverfahrens
Diese Vorschrift betrifft nur die Verbindung und Trennung von Strafsachen, die einzeln zur Zuständigkeit von Gerichten verschiedener Ordnung gehören (RGSt 45, 166; 48, 297; BGHSt 4, 152; 19, 177, 180) [BGH 13.08.1963 - 2 ARs 172/63]. - BGH, 21.09.1954 - 3 ARs 37/54
Rechtsmittel
Der 4. Strafsenat ist ihr ebenfalls gefolgt (BGHSt 4, 152). - BGH, 24.03.1955 - 4 StR 584/54
Rechtsmittel
Der Tatrichter wird zu erwägen haben, ob das bei ihm schwebende Strafverfahren nach § 4 StPO mit dem in Bad Kreuznach verbunden werden kann (BGHSt 4, 152, 153) [BGH 20.05.1953 - 4 ARs 30/53]. - BGH, 22.12.1964 - 5 StR 528/64
Rechtsmittel
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