Rechtsprechung
| BGH, 28.04.1953 - 3 StR 502/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 4, 194
- NJW 1953, 1154
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 21.10.1977 - 4 StR 686/76
Entscheidungserheblichkeit der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten …
Die zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 4, 194, 198; 11, 273, 277, 278) vermag die Ansicht des Oberlandesgerichts gleichfalls nicht zu stützen. - BGH, 12.02.1958 - 4 StR 189/57 Der mit ihr befaßte Strafsenat sieht sich daran jedoch durch die vom BGH in BGHSt 4, 194, 197, 198 vertretene Rechtsauffassung gehindert und hat daher die Sache gemäß § 121 Abs. 2 GVG vorgelegt.
Der damalige 3. Strafsenat, von dem die Entscheidung BGHSt 4, 194 stammt, besteht zwar als solcher nicht mehr.
Indes hat auch der 2. Strafsenat in BGHSt 7, 385, 391, 392 unter Berufung auf BGHSt 4, 194, 198 ausgesprochen, bei Prüfung der Anwendbarkeit des § 193 StGB müsse im Urteil auf jeden Fall erörtert werden, ob die behaupteten Tatsachen wahr, nicht erweislich wahr oder unwahr seien.
- BayObLG, 18.02.1998 - 5St RR 117/97
Hans Söllner
Nach herrschender Meinung ist allerdings bei den Straftatbeständen der §§ 185, 186 StGB die Prüfung des Rechtfertigungsgrunds aus § 193 StGB erst erlaubt, wenn zuvor der objektive und subjektive Tatbestand der Beleidigung oder der üblen Nachrede festgestellt wurde (BGHSt 4, 194/197; 11, 273/276; BayObLGSt 1983, 32/35; vgl. auch Graul NStZ 1991, die die Feststellung nur des objektiven, nicht aber des subjektiven Tatbestands für erforderlich hält). - BGH, 03.06.1955 - 2 StR 427/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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