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Rechtsprechung
   BGH, 07.05.1953 - 5 StR 340/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,433
BGH, 07.05.1953 - 5 StR 340/52 (https://dejure.org/1953,433)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1953 - 5 StR 340/52 (https://dejure.org/1953,433)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1953 - 5 StR 340/52 (https://dejure.org/1953,433)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 202
  • NJW 1953, 1273
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 04.12.2000 - 1 Ws 222/00

    Begriff des Verletzten bei einer GmbH

    Der Begriff des Verletzten wird außer in §§ 171 Satz 2, 172 Abs. 1 Satz 1 StPO an verschiedenen Stellen der Strafprozessordnung (§§ 22 Nr. 1, 61 Nr. 2, 111 g Abs. 1, 111 h Abs. 1, 111 k Abs. 1, 374 Abs. 1, 403) verwendet; er kann je nach Zielrichtung und Zweck der Vorschrift unterschiedliche Bedeutung haben (vgl. BGHSt 4, 202; 5, 85;… KK, StPO, 4. Auflage, § 172 Rdnr. 18).

    Zu § 61 Nr. 2 StPO hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 4, 202) bei Schädigung einer GmbH die Verletzteneigenschaft eines GmbH-Gesellschafters im Gegensatz zum Reichsgericht (RGSt 69, 127) bejaht, weil es ihm nicht sachgemäß erschien, die Frage des Eideszwangs von der rein begrifflichen Unterscheidung zwischen unmittelbar und mittelbar Verletztem abhängig zu machen.

  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 324/53

    Rechtsmittel

    Sie verlangt nicht mehr die unmittelbare Beeinträchtigung von Rechten (BGHSt 4, 202) und sieht insbesondere auch den als "Verletzten" an, der durch eine unrichtige Zeugenaussage im gerichtlichen Streitverfahren in Mitleidenschaft gezogen wird (Urteil des Senats vom 27. Januar 1953 - 1 StR 649/52 und für den ähnlich liegenden Tatbestand des § 395 Abs. 2 StPO a.F. Urteil des Senats vom 22. Oktober 1953 - 1 StR 66/53 - für § 172 StPO u.a. OLG Hamm, HESt 1, 165; OLG Hamburg, HESt 3, 125; OLG Bremen, NJW 1950, 960).

    § 61 Nr. 2 StPO will in erster Reihe den Gefahren vorbeugen, mit denen zu rechnen ist, wenn gewisse, möglicherweise gegen den Beschuldigten voreingenommene Personen Einfluß auf die Sachgestaltung gewinnen (RGSt 69, 127; BGHSt 1, 175, 180; 4, 202).

    Der Frage, ob diese Beeinträchtigung eine mittelbare oder unmittelbare Folge des dem Angeklagten vorgeworfenen Verhaltens ist, kann dabei keine maßgebliche Bedeutung zukommen (BGHSt 4, 202).

  • OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92

    Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch

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