Rechtsprechung
| BGH, 28.04.1953 - 1 StR 158/53 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 229
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 22.01.1953 - V KLs 113/52
- BGH, 28.04.1953 - 1 StR 158/53
Papierfundstellen
- BGHSt 4, 278
- NJW 1953, 1441
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- RG, 14.01.1884 - 2934/83
Thatbestand des §. 229 St.G.B.'s. Begriff des "Giftes" und "anderer Stoffe, …
Auszug aus BGH, 28.04.1953 - 1 StR 158/53
Das Verbrechen der Vergiftung (§ 229 StGB) setzt voraus, dass das angewandte Mittel zur Gesundheits zerstörung , nicht nur zur Gesundheits beschädigung geeignet ist (RGSt 10, 178).Nach der ständigen Rechtsprechung genügt hierzu nicht, dass das Gift seinem Wesen nach an sich zur Zerstörung der menschlichen Gesundheit geeignet ist; erforderlich ist vielmehr, dass ihm in der beigebrachten Menge sowie nach der Art der Verabreichung und nach der Körperbeschaffenheit des Opfers diese Eignung zukommt (RGSt 10, 178, 180; RGJW 1893, S 117 Nr. 19; DRZ 1931 Rechtspr Nr. 775; DStR 1936 S 289; OGHSt 3, 90, 92; OLG Hamm HESt 2, S 292).
- RG, 09.11.1893 - 2608/93
Ist der Versuch des in § 229 Abs. 1 St.G.B.'s vorgesehenen Verbrechens im Falle …
Auszug aus BGH, 28.04.1953 - 1 StR 158/53
Zum Vorsatz des Täters gehört es, dass er die gesundheitszerstörende Wirkung des Giftes in dem dargelegten Sinne, namentlich hinsichtlich der verabfolgten Menge, kennt oder mindestens für möglich hält und billigt (vgl. RGSt 24, 382; RGDStR 1936, 289; OGHSt 3, 34, 38, 90 f; OLG Hamm HESt 2, S 292).
- BGH, 12.08.1960 - 4 StR 294/60 Ob dies der Fall ist, ist allerdings nicht danach zu beurteilen, ob der angewandte Stoff allgemein hierzu geeignet ist, sondern ob er nach den besonderen Umständen des Einzelfalles angesichts der angewandten Menge, der körperlichen Beschaffenheit des Opfers sowie der Art der Anwendung diese Fähigkeit hat (RGSt 10, 178; OGHSt 3, 90, 92; BGHSt 4, 278).
- BGH, 05.02.1980 - 1 StR 726/79
Revision aufgrund Nichtausschöpfung von Beweismitteln eines Tatrichters - …
Erforderlich ist, daß dem Stoff in der beigebrachten Menge die Eignung zur Gesundheitszerstörung zukommt (BGHSt 4, 278 [BGH 28.04.1953 - 1 StR 158/53]).Der Täter muß die gesundheitszerstörende Wirkung der zugeführten Menge kennen oder zumindest für möglich halten und billigen (RGSt 24, 382; BGHSt 4, 278, 279) [BGH 28.04.1953 - 1 StR 158/53].
- BGH, 12.06.1956 - 1 StR 192/56
Rechtsmittel
Die beigebrachte Menge war nach den Feststellungen des Tatrichters nicht geeignet, eine Gesundheitszerstörung herbeizuführen, d.h. die Leistungsfähigkeit wesentlicher Körperteile für die Dauer oder doch wenigstens nicht nur für vorübergehende Zeit völlig oder mindestens in erheblichem Umfange aufzuheben (BGHSt 4, 278 [BGH 28.04.1953 - 1 StR 158/53]).In solchen körperlichen Schmerzen kann zwar eine Gesundheitsbeschädigung, aber keine Gesundheitszerstörung i.S. des § 229 StGB gefunden werden (BGHSt 4, 278 [BGH 28.04.1953 - 1 StR 158/53] und die dort angeführten Entscheidungen).
- BGH, 30.06.1976 - 3 StR 469/75
Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen in Tateinheit mit …
Diese weitergehende Gefährdung war gerade ausgeschlossen in jenen von der Rechtsprechung behandelten Fällen, in denen die beigebrachte Giftmenge so gering war, daß sie die Gesundheit eines Menschen nicht zu zerstören vermochte (vgl. u.a. RG JR 1927, 1144; RG DRiZ 1931, Sp. 622; BGHSt 4, 278, 279), und in denen deshalb allenfalls eine Bestrafung wegen versuchter Vergiftung in Betracht kam. - BGH, 10.10.1978 - 1 StR 345/78
Abgrenzung von Gesundheitszerstörung und Gesundheitsschädigung bei …
Hierzu genügt nicht, daß das Gift seinem Wesen nach an sich zur Zerstörung der menschlichen Gesundheit geeignet ist; erforderlich ist vielmehr, daß ihm in der beigebrachten Menge sowie nach Art der Verabreichung und nach der Körperbeschaffenheit des Opfers diese Eignung zukommt (BGHSt 4, 278/279; BGH NJW 1976, 1851; RGSt 10, 178; 24, 382, 383; Schröder, JZ 1967, 522, 523). - LG Gießen, 26.05.2020 - 5 Ks 402 Js 15333/19
Kollegen durch Schlafmittel in Keksen vergiftet: Freiheitsstrafe für …
Dass der Zeuge ... den Keks selbst zu sich nahm und damit die unmittelbare Verletzungshandlung selbst vorgenommen hat, steht dem Zurechnungszusammenhang zwischen dem Bereitstellen der Kekse und dem Eintritt der Symptome nicht entgegen, da nur die Angeklagte von der Verunreinigung der Kekse Kenntnis hatte und damit kraft überlegenen Sachwissens das mit dem Verzehr der Kekse verbundene Risiko - anders als der Zeuge ..., der hiervon gerade keine Kenntnis hatte - erfassen konnte (…vgl. Fischer, StGB, 66. Aufl., vor § 13 Rn. 36b, § 224 Rn. 8; BGHSt 4, 278). - BGH, 11.07.1957 - 4 StR 569/56
Rechtsmittel
Um eine Vergiftung hat es sich hier nicht gehandelt sondern um die Beimischung von zur Gesundheitszertörung geeigneten, d.h. gefährlichen Stoffen (vgl dazu. BGHSt 4, 278 [BGH 28.04.1953 - 1 StR 158/53] betr. § 229 StGB). - BGH, 04.09.1985 - 3 StR 348/85
Tatbestandliche Voraussetzungen einer versuchten Vergiftung - Kenntnis eines …
Bei einer versuchten Vergiftung gemäß §§ 229, 22 StGB muß der Täter nicht nur einem anderen Gift (oder andere Stoffe) beibringen wollen (vgl. BGHSt 15, 113, 114), er muß auch in seinen Vorsatz aufnehmen, daß der von ihm verwendete Stoff geeignet ist, die Gesundheit zu zerstören (BGHSt 4, 278, 279 [BGH 28.04.1953 - 1 StR 158/53]; BGH NJW 1979, 556); außerdem muß er in der Absicht handeln, die Gesundheit des Opfers zu beschädigen (BGHSt 32, 130, 131; BGH NJW 1976, 1851, 1852). - BGH, 21.03.1961 - 1 StR 14/61
Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangener Notzucht in Tateinheit mit …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (u.a. BGHSt 1, 334, 336 [BGH 25.09.1951 - 1 StR 464/51]; 2, 56, 58 [BGH 21.12.1951 - 2 StR 480/51]; 4, 279 [BGH 28.04.1953 - 1 StR 158/53]; vgl. auch 7, 218, 219 ff) bedeutet die Verletzung des § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG einen unbedingten Revisionsgrund im Sinne des § 338 Nr. 6 StPO, so daß das Urteil, soweit es sich gegen Schneider richtet, aufgehoben werden muß, ohne daß zu prüfen ist, ob das Urteil auf dem Fehler beruhen kann. - BGH, 26.11.1963 - 1 StR 367/63
Anforderungen an die Verkehrssicherungspflichten eines Unternehmens und der …
Auf diese Frage wird es zwar nicht unter dem Gesichtspunkt der §§ 324, 326 StGB ankommen, wenigstens nicht für den hier fraglichen ersten Tatbestand; denn ungeachtet dessen, daß die Meinung der Strafkammer, Colibakterien seien nicht geeignet, die menschliche Gesundheit zu zerstören (BGHSt 4, 278), möglicherweise von Rechtsirrtum beeinflußt ist (siehe dazu I 1 b), werden jene Strafvorschriften (in dem ersten Tatbestand) gegen die Angeklagten jedenfalls dann nicht anwendbar sein, wenn unbewiesen bleibt, daß einer der Erkrankungsfälle und mithin ein Schaden im Sinne des § 326 StGB durch Colibakterien verursacht worden war. - BGH, 14.04.1971 - 2 StR 146/71
Zurückverweisung der Sache an das Landgericht
- BGH, 04.05.1954 - 5 StR 117/54
Rechtsmittel
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