Rechtsprechung
| BGH, 07.02.1953 - 2 StR 341/52 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 4, 44
- NJW 1953, 592
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- RG, 17.06.1904 - II 526/03
Unlauterer Wettbewerb
Auszug aus BGH, 07.02.1953 - 2 StR 341/52
Dabei fallen nicht bloss rein bürgerlichrechtliche Gesichtspunkte ins Gewicht, sondern alle Vorstellungen, die die Auffassung der in Frage kommenden Käuferkreise über die Vorzüge eines Waren- oder Leistungsangebots zu bestimmen und sie dadurch anzulocken geeignet sind und deshalb von der unlauteren Konkurrenz vorzugsweise ausgenutzt zu werden pflegen (RGZ 58, 281, 285). - RG, 31.05.1907 - II 34/07
Unlauterer Wettbewerb
Auszug aus BGH, 07.02.1953 - 2 StR 341/52
Er ist nicht notwendig mit der Preisbemessung verbunden, kann vielmehr auch im Hinweis auf die Herkunft einer Ware enthalten sein (RGZ 66, 171).
- BGH, 26.10.1977 - 2 StR 432/77
Zum Anschein eines besonders günstigen Angebots i. S. v. § 4 UWG
Dementsprechend hat es die Rechtsprechung bereits des Reichsgerichts für maßgebend erachtet, ob die Eigenschaften des angebotenen Produkts selbst besonders in Erscheinung treten sollen, so daß sie einen Anreiz zum Erwerb bilden (RGSt 40, 122, 128; 47, 280; 48, 40, 42); der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung fortgeführt ( BGHSt 4, 44 - Blindenware; ebenso BayObLG GRUR 1959, 427; unklar KG JR 1973, 428 m. Anm. Tiedemann). - BGH, 14.11.1958 - I ZR 91/57
Rechtsmittel
Die danach festgestellte Irreführung betrifft zumindest einen nicht unerheblichen Teil des Publikums (vgl. hierzu auch BGHSt 4, 44, 46) [BGH 07.02.1953 - 2 StR 341/52] .Da hiernach die Voraussetzungen für die Anwendung des § 1 UWG gegeben sind, bedarf es keiner weiteren Prüfung der Frage, ob auch die Voraussetzungen des § 3 UWG gegeben sind, insbesondere ob ein "besonders günstiges Angebot" im Sinne dieser Vorschrift vorliegt, wie das Berufungsgericht unter Hinweis auf die ebenfalls ein Angebot von "Blindenseife" betreffende Entscheidung BGHSt 4, 44 angenommen hat (…zustimmend Baumbach/Hefermehl a.a.O. UWG § 3 Anm. 3 S. 293;… a.M. Reimer, Wettbewerbe- und Warenzeichenrecht 3. Aufl. Kap. 86 Anm. 7, 8; Tetzner JZ 1953, 73, der eine Anwendung des § 1 UWG ohne weiteres bejaht).
- BGH, 29.03.1990 - 1 StR 22/90
Strafbare Werbung
Das vorlegende Gericht meint, mit diesen unwahren Angaben, welche auch die geschäftlichen Verhältnisse des Vertriebsunternehmens beträfen, hätten der Angeklagte und seine Mitarbeiter bei den zu werbenden Kunden gezielt den Eindruck erwecken wollen, ihr Angebot sei geeignet, ein ideelles Bedürfnis zu befriedigen; sie hätten damit - wie der Bundesgerichtshof bereits in BGHSt 4, 44 für einen ähnlich gelagerten Sachverhalt ausgesprochen habe - in der Absicht gehandelt, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen.
- BGH, 04.05.1960 - 2 StR 367/59
Anforderungen an die Aufbewahrungspflicht im Sinne von § 19 Abs. 3 Weingesetz …
Er ist nicht notwendig mit der Preisbemessung verbunden, kann vielmehr auch im Hinweis auf die Herkunft einer Ware enthalten sein (BGHSt 4, 44 f im Anschluß an RGZ 66, 171). - LG Duisburg, 06.01.1998 - 42 O 140/97 Genau das aber tut die Beklagte, indem sie besonders hervorhebt "Mit Ihrer Bestellung schaffen Sie Arbeit für behinderte Menschen." Diese Form der gefühlsbetonten Werbung für industrielle Produkte verstößt vor allem dann, wenn sie - wie hier - nur solche Produkte bewirbt ohne weiteres gegen die guten Sitten im Wettbewerb, § 1 UWG, und ist zudem als Irreführung des Publikums im Sinne des § 3 UWG wettbewerbswidrig, da der angesprochene Käuferkreis annehmen könnte, es handele sich um Handarbeit und der Verkaufserlös komme zu einem wesentlichen Teil den Blinden zugute (vgl. BGH, GRUR 59, 143 ff: BGHSt 4, 44 ff).
- BGH, 16.06.1955 - 5 StR 423/54
Rechtsmittel
Den westdeutschen Empfängern der Sendungen erschien das Kaufangebot des Angeklagten gerade und nur deshalb günstig, weil es ihr ideelles Bedürfnis, der notleidenden Berliner Bevölkerung zu helfen, zu befriedigen geeignet war (vgl auch BGH NJW 1953 S 592).
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