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| BGH, 07.05.1953 - 5 StR 934/52 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 5, 290
- NJW 1953, 1114
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 30.04.1987 - 4 StR 30/87
Vorführungsfrist bei Freiheitsentziehung
Sachliche Voraussetzung eines Verwertungsverbots ist darüber hinaus, daß ein staatliches Strafverfolgungsorgan durch den Einsatz verbotener Mittel oder Methoden die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten beeinträchtigt hat (BGHSt 5, 290 [291]; 22, 129 [134 f.]; BGH…, Urt. vom 3. Februar 1970 - 5 StR 537/69), und daß die Aussage zumindest nicht ausschließbar darauf beruht (BGHSt 13, 60 [61]). - BGH, 21.04.1978 - 2 StR 712/77
Strafbarkeit wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Tateinheit …
Bejahendenfalls hätte der Aussage Wares das uneingeschränkte Verwertungsverbot der §§ 69 Abs. 3, 136 a Abs. 3 StPO entgegengestanden (vgl. hierzu BGHSt 16, 164), falls sich ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den ihm gemachten Versprechungen und seiner Aussage nicht ausschließen ließ (BGHSt 5, 290, 291; 13, 60, 61). - BGH, 01.07.1955 - 2 StR 155/55
Rechtsmittel
Eine Unterzeichnung ist nicht notwendig, wie die Revision meint; doch sind blosse Abschriften regelmässig keine Urkunden (BGHSt 1, 117; 5, 291 [BGH 07.05.1953 - 5 StR 934/52]; vgl auch LM § 267 StGB Nr. 16).
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