Rechtsprechung
| BGH, 22.10.1953 - 4 StR 112/53 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 5, 47
- NJW 1954, 119
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (11)
- RG, 06.04.1925 - II 61/25
Kann ein Geschäftsinhaber, der mit dem Erwerb strafbar erlangter Sachen durch …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 01.10.1953 - 4 StR 224/53 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- RG, 20.02.1930 - III 17/30
Wann macht sich ein Angestellter der Eigenhehlerei und wann nur der Beihilfe zur …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 13.03.1952 - 3 StR 59/52
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 01.02.1952 - 3 StR 820/51
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 30.04.1952 - 3 StR 734/51
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 13.11.1952 - 4 StR 108/52 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 29.11.1951 - 4 StR 578/51 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- RG, 08.01.1921 - II 1469/20
Zum Begriff des Ansichbringens nach § 259 StGB.
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 20.01.1922 - 1242/21
1. Zum Begriff des Ankaufens im § 259 StGB. 2. Kann wegen Unterschlagung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 23.04.1953 - 4 StR 735/52
Rechtsmittel
- BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55 Eine Verurteilung wegen Anstiftung oder Beihilfe setzt voraus, daß der Haupttäter vorsätzlich handelt (gegen BGHSt 4, 355; 5, 47).
Sie folgt damit der vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs vertretenen Rechtsansicht (BGHSt 4, 355; 5, 47).
Diesen Erwägungen, die auch den angeführten Urteilen des Bundesgerichtshofs in BGHSt 4, 355 und 5, 47 zugrunde lagen, kann der Senat jedoch nicht folgen.
- BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53
Rechtsmittel
Nach § 50 Abs. 1 StGB wird von mehreren an einer Tat Beteiligten jeder nach seiner Schuld bestraft (vgl. dazu BGHSt 4, 355; 5, 47). - BGH, 22.06.1960 - 2 StR 192/60
Unzulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf einen Teil der Tat oder …
Das ist in der Rechtsprechung vor allem für die Fälle des Erwerbs durch den Gewerbegehilfen mit nachträglicher Billigung des Geschäftsherrn und der Duldung des Verbrauchs oder der Verwendung gestohlener Gegenstände im Haushalt durch den Haushaltungsvorstand anerkannt (vgl. BGHSt 5, 47, 49 [BGH 22.10.1953 - 4 StR 112/53] mit Nachweisen; früher schon RGSt 52, 203; 55, 220; 56, 335).
- BGH, 25.02.1955 - 1 StR 472/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 04.12.1953 - 2 StR 220/53
Rechtsmittel
Es genügt auch, dass der Geschäftsinhaber von vornherein den Willen hat, alle von seinem Vertreter erworbenen Sachen - auch wenn sie aus einer Straftat herrühren - seiner Verfügungsgewalt zu unterwerfen; in diesem Falle bringt er die Sachen schon im Zeitpunkt des Ankaufs an sich, ohne dass er vom einzelnen Kauf zu wissen braucht (RGSt 59, 205 und BGHSt 5, 47). - BGH, 13.07.1954 - 1 StR 736/53
Rechtsmittel
So wird der Begriff des Ansichbringens für die gewöhnliche Hehlerei nach § 259 StGB in ständiger Rechtsprechung ausgelegt (RGSt 52, 203 f; 64, 21 ff mit weiteren Nachweisen; BGHSt 5, 47, 49 f); für § 18 UnedMetG gilt nichts anderes.Freilich kann der Inhaber eines Gewerbebetriebes auch ohne Kenntnis des Einzelerwerbs Diebesgut schon durch die übernähme seitens eines Angestellten an sich bringen, wenn er Diesen allgemein beauftragt hat, gestohlene Sachen für ihn zu erwerben (RGSt 59, 204; 64, 21; BGHSt 5, 47, 50); ein solcher Fall ist hier aber nach dem Urteil nicht erwiesen.
- BGH, 10.06.1987 - 2 StR 217/87
Möglichkeit der Begehung von Hehlerei an eigenen Sachen - Abgrenzung von als …
Eine Abgrenzung der - objektiv - als Hehlerei zu wertenden Tathandlung von straflosem Tun bringt insoweit auch - obwohl an sich subjektives Tatbestandselement - das in § 259 StGB vorausgesetzte Erfordernis, daß der Täter in Bereicherungsabsicht handelt (vgl. Ruß a.a.O. RdNr. 35 unter Hinweis auf BGHSt 5, 47, 51). - BGH, 04.05.1960 - 2 StR 367/59
Anforderungen an die Aufbewahrungspflicht im Sinne von § 19 Abs. 3 Weingesetz …
(So für den Fall der Sachhehlerei schon RGSt 59, 204 f und wesentlich weitergehend zu § 18 UnedMG BGHSt 7, 273 f im Anschluß an BGHSt 5, 47, 49 f) [BGH 22.10.1953 - 4 StR 112/53]. - BGH, 27.10.1970 - 1 StR 282/70
Annahme eigener Verfügungsgewalt im Rahmen einer Hehlerei - Verwirklichung des …
Dem Zusammenhang der Urteilsgründe ist die Feststellung zu entnehmen, daß der Angeklagte die tatsächliche Verfügungsgewalt über die beiden Steine im Einverständnis mit den Vortätern erlangt, d.h. also sie an sich gebracht hat (BGHSt 5, 47, 49) [BGH 22.10.1953 - 4 StR 112/53]. - BGH, 07.09.1954 - 5 StR 202/54
Rechtsmittel
Der Fall nötigt daher den Senat nicht dazu, sich mit der Auffassung auseinanderzusetzen, Beihilfe könne auch zu einer nicht vorsätzlich begangenen Tat geleistet werden (vgl BGHSt 5, 47). - BGH, 01.07.1954 - 4 StR 142/54
Rechtsmittel
- BGH, 01.04.1954 - 3 StR 347/53
- BGH, 07.07.1955 - 4 StR 120/55
Rechtsmittel
- BGH, 05.07.1955 - 1 StR 80/55
Rechtsmittel
- BGH, 13.05.1954 - 4 StR 32/54
Rechtsmittel
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".