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| BGH, 09.11.1954 - 2 StR 203/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 7, 1
- NJW 1955, 30
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.11.1953 - 5 StR 300/53
Auszug aus BGH, 09.11.1954 - 2 StR 203/54
Es kann dahinstehen, ob es hierfür schon ausreicht, wenn das Oberlandesgericht sie dem Versichernden oder anderen Zeugen vorhalten, oder wenn sie für die Entschliessung des Gerichts über Zeugenladungen von Bedeutung sein konnte (RGSt 75, 399; dagegen BGHSt 5, 69).Die Entscheidung BGHSt 5, 69 steht nicht entgegen.
- BGH, 05.01.1951 - 2 StR 29/50
Auszug aus BGH, 09.11.1954 - 2 StR 203/54
An der hierfür erforderlichen allgemeinen Zuständigkeit (BGHSt 1, 13 [16]) können keine Zweifel bestehen. - BGH, 25.03.1952 - 1 StR 866/51
Anstiftung zu einer falschen Versicherung an Eides Statt - Anstiftung bei bereits …
Auszug aus BGH, 09.11.1954 - 2 StR 203/54
Die eidesstattliche Versicherung durfte aber auch über den Gegenstand, auf den sie sich bezog, und in dem Verfahren, zu dem sie eingereicht wurde, abgegeben werden und war nicht rechtlich völlig wirkungslos (BGHSt 2, 218 [222]). - RG, 22.12.1941 - 2 D 384/41
Auf Grund des § 10 VO. über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und …
Auszug aus BGH, 09.11.1954 - 2 StR 203/54
Es kann dahinstehen, ob es hierfür schon ausreicht, wenn das Oberlandesgericht sie dem Versichernden oder anderen Zeugen vorhalten, oder wenn sie für die Entschliessung des Gerichts über Zeugenladungen von Bedeutung sein konnte (RGSt 75, 399; dagegen BGHSt 5, 69).
- BGH, 10.02.2022 - V ZB 87/20
Grundbuchverfahren: Tod eines Mitgesellschafters und Rechtsnachfolge in die …
Dazu muss die Behörde, bei der der Beweis zu erbringen ist, befugt sein, die eidesstattliche Versicherung gerade in dem Verfahren abzunehmen, in dem sie abgegeben wurde, und über den Gegenstand, auf den sie sich bezieht (st. Rspr., vgl. BGHSt 7, 1 f.; 17, 303; BGH, Beschluss vom 7. Februar 1989 - 5 StR 26/89, wistra 1989, 181 f.). - BGH, 19.06.1962 - 5 StR 189/62 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 15.02.1957 - 1 StR 471/56 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 18.10.1978 - 2 StR 368/78
Anspruch auf Ausstellung eines Ausweises für Vertriebene - Unrichtige oder …
Es fehlt nämlich an einem Anhaltspunkt dafür, daß der Konsulatsbeamte in diesem Falle für die Annahme einer eidesstattlichen Versicherung zuständig war, wie es für den Tatbestand des § 156 StGB erforderlich ist (vgl. RGSt 75, 399, 400; BGHSt 7, 1; 13, 154; 17, 303;… BGH GA 1973, 109). - BGH, 28.11.1958 - 1 StR 477/58
Rechtsmittel
Damit steht fest, daß die eidesstattlichen Versicherungen "rechtlich nicht völlig wirkungslos" waren (vgl. BGHSt 2, 218, 222; 7, 1; BGH LM Nr. 7 zu § 156 StGB und die dort angeführten Urteile des erkennenden Senats 1 StR 603/51 vom 11. Dezember 1951 und 1 StR 884/51 vom 6. Mai 1952). - BGH, 08.05.1956 - 2 StR 370/55
Rechtsmittel
Ob der Angeklagte Ehebruch getrieben hatte, konnte für die vorläufige Regelung der Unterhaltsfrage und die Entscheidung über die Leistung eines Kostenvorschusses erheblich sein (vgl hierzu BGHSt 1, 13; 7, 1). - BGH, 02.02.1956 - 3 StR 452/55
Rechtsmittel
Heimtückisch tötet nach ständiger Rechtsprechung, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Angegriffenen zur Tat ausnutzt, BGHSt 6, 120; 7, 2 [BGH 09.11.1954 - 2 StR 203/54]21. Die Wehrlosigkeit des Opfers beruht nicht ausnahmslos, jedoch regelmäßig und auch im vorliegenden Falle auf Arglosigkeit, die sich keines Tötungsangriffs und daher auch keines Anlasses zur Verteidigung dagegen versieht. - BGH, 22.11.1955 - 2 StR 238/55
Rechtsmittel
Das Amtsgericht war eine für die Entgegennahme eidesstattlicher Versicherungen allgemein zuständige Behörde (s. BGHSt 7, 1 [BGH 09.11.1954 - 2 StR 203/54]). - BGH, 26.04.1957 - 1 StR 535/56
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