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| BGH, 25.11.1954 - 3 StR 844/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Papierfundstellen
- BGHSt 7, 146
- NJW 1955, 394 (Ls.)
- DB 1955, 335
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
Auszug aus BGH, 25.11.1954 - 3 StR 844/53
Die Entscheidung BGHSt 3, 32 steht nicht entgegen, weil sie sich auf den hier nicht zutreffenden Fall der Sicherungsübereignung bezieht. - BGH, 02.02.1954 - 5 StR 686/53
- BGH, 14.10.1952 - 1 StR 106/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.11.1954 - 3 StR 844/53
An sich wäre dies rechtlich möglich gewesen (BGH 1 StR 106/52 vom 14. Oktober 1952; RGSt 21, 291).
- BGH, 30.10.1952 - 3 StR 334/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.11.1954 - 3 StR 844/53
Eine unzulässige Doppelbestrafung wegen betrügerischen Bankrotts und wegen Gläubigerbegünstigung (vgl 3 StR 334/51 vom 30. Oktober 1952 S. 9) liegt nicht vor, weil es sich jeweils um verschiedene Vermögensstücke handelte. - RG, 13.01.1891 - 3545/90
1. Kann in einer Strafsache wegen betrüglichen Bankerottes ein Gläubiger des …
Auszug aus BGH, 25.11.1954 - 3 StR 844/53
An sich wäre dies rechtlich möglich gewesen (BGH 1 StR 106/52 vom 14. Oktober 1952; RGSt 21, 291). - RG, 18.01.1932 - II 1359/31
1. Kann ein Verbrauchen von Vermögensstücken den Begriff des "Beiseiteschaffens" …
Auszug aus BGH, 25.11.1954 - 3 StR 844/53
Zwar hat das Reichsgericht in RGSt 66, 88 entschieden, daß ein Verbrauchen von Geld oder anderen Gegenständen zum angemessenen, regelmäßigen Lebensunterhalt, nicht zum Beiseiteschaffen von Vermögensstücken im Sinne von § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO rechne. - RG, 25.10.1934 - 2 D 131/34
Ist im Falle des Nachlaßkonkurses ein Erbe, der selbst in unzulässiger Weise …
Auszug aus BGH, 25.11.1954 - 3 StR 844/53
Die Gläubigerbegünstigung nach § 241 KO ist jedoch ein mit Rücksicht auf die geringere Schuld des Täters milder zu bestrafender Sonderfall des betrügerischen Bankrotts (RGSt 68, 368).
- BGH, 12.07.1955 - 5 StR 128/55 Er ist eine Sondervorschrift und schließt die Anwendung des § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO aus, sofern der Schuldner nicht etwa die Konkursmasse über die Bevorzugung des einzelnen Gläubigers hinaus schädigen will (RGSt 6, 94 [95]; 66, 88 [91]; 68, 368 [369]; RG JW 1934, 1290; 1934, 1500; BGH v.25.11.54, 3 StR 844/53, insoweit in BGHSt 7, 146 nicht mit abgedruckt).
- BGH, 21.05.1969 - 4 StR 27/69
Strafrechtliche Beurteilung von Vermögensverschiebungen des Geschäftsführers …
Wenn der Schuldner dagegen, wie hier der Angeklagte, nicht (nur) einen Gläubiger begünstigen, sondern sich selbst auf Kosten der Masse einen Vorteil verschaffen will, ist eine solche Schuldminderung nicht gegeben; die Anwendung des § 241 KO muß deshalb entfallen (vgl. auch RGSt 68, 368 ff; BGH Urteil vom 25. November 1954 - 3 StR 844/53 - in BGHSt 7, 146 nicht mit abgedruckt - bei Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze Bd. II § 241 KO Bem. 3). - BGH, 10.03.1981 - 1 StR 539/80
Revisionsrechtliche Beurteilung des Zeitpunktes einer Zahlung durch Scheck oder …
Soweit die Staatsanwaltschaft rügt, zu unrecht habe das Landgericht in Zweifel gezogen, daß der Schuldner nach Ablehnung der Konkurseröffnung mangels Masse überhaupt gegen §§ 241 a.F. KO, 283 c StGB verstoßen könne, kann sie sich auf die Entscheidung BGHSt 7, 146 stützen. - BGH, 24.08.1978 - 4 StR 396/78
Sicherungsübereignung zur Sicherung einer Darlehensforderung - Bezeichnung eines …
Für die Konkursmasse erweist sich die zur Sicherung übereignete Sache daher nur dann als "wertlos", wenn ihr Wert oder der aus ihr gezogene Erlös auf die gesicherte Forderung verrechnet wird (BGHSt 5, 119, 121; BGH, Urteil vom 25. November 1954 - 3 StR 844/53). - BGH, 19.06.1956 - 5 StR 578/55
Rechtsmittel
Für die neue Verhandlung sei darauf hingewiesen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Teilnahme am Verbrechen des § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO auch als solche strafbar bleibt, wenn sich die Tat zugleich als Verletzung des § 242 Abs. 1 Nr. 1 KO darstellt (vgl u.a. BGH in1 StR 106/52 vom 14.10.1952; 3 StR 844/53 vom 25.11.1954; a.A. offenbar: LK Bd 2, 565 I zu § 242 KO).
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