Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,129
BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54 (https://dejure.org/1955,129)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1955 - 4 StR 582/54 (https://dejure.org/1955,129)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1955 - 4 StR 582/54 (https://dejure.org/1955,129)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,129) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Wirkung des Verwertungsverbots - Gebrauchmachung vom Zeugnisverweigerungsrecht - Einschränkung des Zeugnisverweigerungsrechts zu ungunsten eines Mitangeklagten bei untrennbaren strafrechtlichen Vorwürfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 7, 194
  • NJW 1955, 721
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54
    Die Rückkehr zu der ursprünglichen Auslegung dieser Bestimmung ist schon deshalb geboten, weil der Bundesgerichtshof im § 252 StPO nicht nur ein Verleseverbot, sondern ein Verwertungsverbot nichtrichterlicher Vernehmungsniederschriften schlechthin sieht (BGHSt 2, 99, 105) [BGH 15.01.1952 - 1 StR 341/51]; die Vorschrift verbietet nicht nur die Verrehmung der Verhörsperson über den Inhalt der von ihr aufgenommenen Aussage, sondern auch deren Vorhalt gegenüber anderen Zeugen; sonst käme diese Aussage zur Kenntnis des Gerichtes und könnte auf diese Weise dessen Überzeugung irgendwie beeinflussen.
  • BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
    Auszug aus BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54
    Dieser hatte ein Anrecht darauf, dass Frau St. über ihr Zeugnisverweigerungsrecht belehrt wurde (vgl BGHSt 1, 39 f); er wurde in seinen prozessualen Rechten betroffen, wenn die Aussage seiner Schwiegermutter entgegen der Vorschrift des § 252 StPO verwertet wurde.
  • BGH, 22.01.1952 - 1 StR 800/51
    Auszug aus BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54
    Der Vorhalt darf erst gemacht werden, wenn festgestellt ist, dass der Zeuge zur Aussage bereit ist (BGHSt 2, 110).
  • BGH, 07.05.1953 - 3 StR 46/53

    Gesetzeseinheit zwischen einem Meineid und einer vorsätzlich falschen Aussage - …

    Auszug aus BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54
    Die Annahme, dass nicht Tatmehrheit, sondern Gesetzeseinheit zwischen den beiden falschen Aussagen vorliegt, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 4, 244; 5, 44) [BGH 24.09.1953 - 3 StR 150/53]; durch die Anwendung des § 157 StGB (vgl dazu BGHSt 5, 269) ist die Angeklagte nicht beschwert.
  • BGH, 15.10.1953 - 3 StR 323/53
    Auszug aus BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54
    Die Annahme, dass nicht Tatmehrheit, sondern Gesetzeseinheit zwischen den beiden falschen Aussagen vorliegt, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 4, 244; 5, 44) [BGH 24.09.1953 - 3 StR 150/53]; durch die Anwendung des § 157 StGB (vgl dazu BGHSt 5, 269) ist die Angeklagte nicht beschwert.
  • BGH, 21.01.1954 - 3 StR 43/53
    Auszug aus BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54
    Die Annahme, dass nicht Tatmehrheit, sondern Gesetzeseinheit zwischen den beiden falschen Aussagen vorliegt, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 4, 244; 5, 44) [BGH 24.09.1953 - 3 StR 150/53]; durch die Anwendung des § 157 StGB (vgl dazu BGHSt 5, 269) ist die Angeklagte nicht beschwert.
  • BGH, 24.09.1953 - 3 StR 150/53
    Auszug aus BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54
    Die Annahme, dass nicht Tatmehrheit, sondern Gesetzeseinheit zwischen den beiden falschen Aussagen vorliegt, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 4, 244; 5, 44) [BGH 24.09.1953 - 3 StR 150/53]; durch die Anwendung des § 157 StGB (vgl dazu BGHSt 5, 269) ist die Angeklagte nicht beschwert.
  • RG, 23.05.1938 - 2 D 188/38

    Schließt es das Verbot des § 252 StPO. aus, daß der Polizeibeamte über den Inhalt …

    Auszug aus BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54
    Später hat das Reichsgericht den Vorhalt einzelner Tatsachen aus einer früheren Aussage für zulässig erachtet (JW 1936, 1920) und schliesslich unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung die Verlesung überhaupt gestattet (RGSt 72, 221).
  • RG, 21.11.1901 - 4486/01

    Ist es zulässig, bei Vernehmung eines Verhörbeamten als Zeugen in der …

    Auszug aus BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54
    Hat ein Zeuge erst in der Hauptverhandlung berechtigterweise die Aussage verweigert, so ist nach der ursprünglichen Rechtsauffassung des Reichsgerichts die Verwertung der Vernehmungsschrift über seine frühere Aussage, sei es auch nur als Gedächtnisstütze für andere Zeugen, gemäss § 252 StPO unzulässig (RGSt 27, 29; 35, 5; 51, 123).
  • RG, 27.09.1928 - II 198/28

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist die Berufungsverhandlung gegen einen …

    Auszug aus BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54
    Ob sich andere am Verfahren Beteiligte auf die Verletzung des § 252 StPO berufen können oder ob auch insoweit der Grundsatz anzuwenden ist, dass die Nichtbeachtung von Verfahrensvorschriften nur von demjenigen Angeklagten zur Stütze seiner Revision geltend gemacht werden kann, gegenüber dem vorschriftswidrig verfahren worden ist (vgl RGSt 62, 259, 260), kann dahinstehen.
  • RG, 14.02.1895 - 18/95

    Ist es zulässig, bei der Zeugenvernehmung in der Hauptverhandlung unter der Form …

  • BGH, 17.02.2009 - 1 StR 691/08

    Kein Verwertungsverbot bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht des § 168c …

    Rn. 20 (2) Die Sachlage bei einem Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht aus § 168c Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 StPO entspricht auch nicht derjenigen bei einem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO, bei dem aus übergeordneten Gründen zum Schutz der Familie des Angeklagten einem verwandten Zeugen ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht gewährt wird (BGHSt 11, 213, 216) und das dergestalt mit dem Rechtskreis des Angeklagten verbunden ist, dass es sich bei untrennbaren strafrechtlichen Vorwürfen nicht zu Ungunsten eines Mitangeklagten einschränken lässt (BGHSt 7, 194, 196).
  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 434/11

    Zeugnisverweigerungsrecht (Verfahren gegen einen Verwandten; …

    Unterbleibt die Belehrung gleichwohl, soll dies der nichtangehörige Angeklagte grundsätzlich auch rügen können (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1955 - 4 StR 582/54, BGHSt 7, 194, 196).
  • BGH, 20.02.1985 - 2 StR 561/84

    Zeugenvernahme einer Krankenschwester trotz fehlender Entbindung von der …

    Würde dem Angeklagten, der nicht selbst - etwa als Patient - in seinem Geheimhaltungsinteresse betroffen ist, die Rüge einer Verletzung der §§ 53, 53 a StPO versagt, so ergäbe sich schließlich auch - ungeachtet der zwischen den Weigerungsrechten aus § 52 und §§ 53, 53 a StPO bestehenden Unterschiede - ein Wertungswiderspruch zu der ständigen Rechtsprechung, wonach eine Verletzung des § 52 StPO auch dann mit der Revision gerügt werden kann, wenn der ohne Belehrung über sein Weigerungsrecht vernommene Zeuge lediglich Angehöriger eines Mitbeschuldigten ist, also zu dem Beschwerdeführer gerade nicht in dem das Zeugnisverweigerungsrecht begründenden Verhältnisse steht (BGHSt 7, 194, 196 f; 27, 139, 141; BGH NStZ 1984, 176 Nr. 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht