Rechtsprechung
| BGH, 03.05.1956 - 3 StR 70/56 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 9, 348
- NJW 1956, 1645
- NJW 1957, 150 (Ls.)
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (4)
- RG, 27.10.1930 - III 685/30
Amtsunterschlagung. Deckung von Fehlbeträgen bei Nichtbestehen einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 07.03.1927 - III 976/26
1. Setzt Untreue nach § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB. eine Vertretungsbefugnis des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 03.07.1884 - 1462/84
Ist die Absicht desjenigen, welcher dem Inhaber fremder beweglicher Sachen die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 08.03.1932 - I 100/32
Unter welchen Umständen ist die unbefugte Verpfändung fremder Sachen als …
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- BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69
Kassenfehlbestand - §§ 242, 246 StGB, Zueignung, Sachsubstanz-, Sachwerttheorie, …
Die bisherige Rechtsprechung (BGHSt 9, 348) wird beibehalten.«.An der beabsichtigten Entscheidung sieht es sich jedoch durch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 3. Mai 1956 - 3 StR 70/56 (BGHSt 9, 348) gehindert.
In der Sache selbst hält der Senat an den in der Entscheidung BGHSt 9, 348 aufgestellten Grundsätzen uneingeschränkt fest.
Sie ist in der Entscheidung des 3. Strafsenats vom 3. Mai 1956 - 3 StR 70/56 (BGHSt 9, 348) bestätigt und fortentwickelt worden.
Das Oberlandesgericht meint, eine Abkehr von den Grundsätzen der Entscheidung BGHSt 9, 348 sei außerdem erforderlich im Hinblick auf die Ausführungen des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes zur Zueignungsfrage in seinen Entscheidungen vom 28. November 1961 - 5 StR 505/61 und vom 21. Januar 1964 - 5 StR 514/63 (BGHSt 19, 387 ).
Beiden Fällen und dem in BGHSt 9, 348 entschiedenen Falle sei gemeinsam, daß ein gleichartiger Gegenstand (Glasballon, Dienstmütze, Geldschein) des jeweils gleichen Eigentümers dazu benutzt werde, ein entstandenes Defizit zu verschleiern, um eine Entdeckung des Verlustes und eine mögliche Inanspruchnahme auf Schadensersatz zu verhindern.
Das Oberlandesgericht übersieht jedoch, daß zwischen den vom 5. Strafsenat entschiedenen Fällen und dem Falle der Entscheidung BGHSt 9, 348 ein für die rechtliche Beurteilung wesentlicher Unterschied besteht: Dort wurde nicht ein zum Vermögen des Berechtigten neu hinzukommender Gegenstand verheimlicht und für eigene Zwecke in Ausübung angemaßten Eigenbesitzes verwendet.
Im Falle der Entscheidung BGHSt 9, 348 - und auch in der hier zu entscheidenden Sache - hätte der Täter dagegen sein Ziel damit nicht er reichen können.
Der Senat hält vielmehr auch in dieser Frage an der Entscheidung BGHSt 9, 348 fest.
In BGHSt 9, 348 wird zu dieser Frage ausgeführt: "Eine solche Absicht (den Fehlbetrag aus eigenen Mitteln später wieder auszugleichen) schließt die Zueignung nicht aus, da der Angeklagte durch die wiedergegebene Verwendung der Gelder Tatsachen schuf, die nicht rückgängig zu machen waren.
Das würde dem in jahrzehntelanger Rechtsprechung herausgearbeiteten (vgl. z.B. schon RGSt 3, 10; 5, 304; 21, 364) und in BGHSt 9, 348, 351 nochmals bekräftigten Grundsatz widersprechen, daß staatliche Gelder den öffentlichen Kassen auch nicht für kurze Zeit entzogen werden dürfen.
Daß die Absicht, den Fehlbetrag später aus eigenen Mitteln auszugleichen, für sich allein den Vorsatz rechtswidriger Aneignung nicht beseitigt, wird ebenfalls in der Entscheidung BGHSt 9, 348, 350/351 des näheren dargelegt.
- VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778
Beamtendisziplinarrecht, Posthauptschaffner, Postzusteller, Zugriffsdelikt, …
Werden Geldbeträge öffentlicher Kassen von den Kassenführern unbefugt zum eigenen Nutzen verwandt, so liegt hierin auch dann eine (Amts-) Unterschlagung, wenn der Beamte hierbei mit dem Willen handelt, die ihn treffende Pflicht zum Ausgleich des Kassenfehlbestandes lediglich vorübergehend abzuwenden (vgl. BGH, U.v. 3.5.1956 - 3 StR 70/56 - BGHSt 9, 348). - BVerwG, 06.03.1991 - 1 D 50.90
Verhängung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Postschalterbeamten - …
Der Begriff des egoistischen Zuges in diesem Sinne geht ebenso wie der der Zueignung im Sinne der §§ 246, 353 StGB von der Verpflichtung des Beamten zum Ersatz des verursachten Fehlbetrages aus (vgl. BGHSt 9, 348; BGHSt 24, 115).
- BVerwG, 11.03.1997 - 1 D 30.96
Verstoß gegen Dienstpflichten zur uneigennützigen Amtsführung - Minderschwere …
Der Begriff des egoistischen Zuges in diesem Sinne geht ebenso wie der der Zueignung im Sinne des § 246 StGB von der Verpflichtung des Beamten zum Ersatz des verursachten Fehlbetrages aus (vgl. BGHSt 9, 348; BGHSt 24, 115). - BVerwG, 06.03.1991 - 1 D 52.90
Disziplinarmaßnahme gegen einen Postschalterbeamten - Veruntreuung geringer …
Der Begriff des egoistischen Zuges in diesem Sinne geht ebenso wie der der Zueignung im Sinne der §§ 246, 353 StGB von der Verpflichtung des Beamten zum Ersatz des verursachten Fehlbetrages aus (vgl. BGHSt 9, 348; BGHSt 24, 115). - BVerwG, 29.04.1981 - 1 D 25.80
Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens gegen …
Der Begriff des egoistischen Zuges in diesem Sinne geht mithin ebenso wie der der Zueignung im Sinne der §§ 246 StGB, 350 StGB a.F. von der Verpflichtung zum Ersatz des verursachten Fehlbetrages aus (vgl. BGHSt 9, 348; 24, 115) [BGH 04.03.1971 - 4 StR 535/70]. - BVerwG, 23.11.1982 - 1 D 115.81
Rechtsmittel
Der Begriff des egoistischen Zuges in diesem Sinne geht mithin ebenso wie der der Zueignung im Sinne der §§ 246 StGB, 350 StGB a.F. von der Verpflichtung zum Ersatz der verursachten Fehlsumme aus (vgl. BGHSt 9, 348; 24, 115) [BGH 04.03.1971 - 4 StR 535/70]. - BVerwG, 15.09.1981 - 1 D 49.80
Verstoß gegen die Beamtenpflichten durch wiederholtes Verlangen überhöhter …
Der Begriff des egoistischen Zuges in diesem Sinne geht mithin ebenso wie der der Zueignung im Sinne der §§ 246 StGB, 350 StGB a.F. von der Verpflichtung zum Ersatz des verursachten Fehlbetrags aus (vgl. BGHSt 9, 348; 24, 115) [BGH 04.03.1971 - 4 StR 535/70]. - BVerwG, 28.08.1985 - 1 D 166.84
Überhebung von Fernsprechgebühren als Dienspflichtverletzung eines Postbeamten - …
Der Begriff des egoistischen Zuges in diesem Sinne geht mithin ebenso wie der der Zueignung im Sinne des § 246 StGB von der Verpflichtung zum Ersatz der verursachten Fehlsummen aus (vgl. BGHSt 9, 348; 24, 115) [BGH 04.03.1971 - 4 StR 535/70]. - BVerwG, 10.07.1973 - I D 32.73
Rechtsmittel
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bejahte durch Beschluß vom 5. März 1971 die gestellte Rechtsfrage und hielt an der bisherigen Rechtsprechung (BGHSt 9, 348) fest. - BDH, 02.05.1967 - II WD 7/67
Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten auf Zeit - Verstoß gegen …
- BDH, 21.12.1962 - I D 49/62
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Wiedereinsetzungs- …
- BDH, 12.04.1961 - I D 97/60
Rechtsmittel
- BDH, 16.03.1960 - II D 87/59
Rechtsmittel
- BDH, 10.03.1960 - I D 17/59
Rechtsmittel
- BDH, 28.05.1959 - I D 52/57
Rechtsmittel
- BGH, 15.05.1959 - 4 StR 4/59
Rechtsmittel
- BDH, 10.12.1958 - I D 29/57
Rechtsmittel
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