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   BGH, 03.12.1975 - IV ZR 110/74   

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https://dejure.org/1975,270
BGH, 03.12.1975 - IV ZR 110/74 (https://dejure.org/1975,270)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1975 - IV ZR 110/74 (https://dejure.org/1975,270)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1975 - IV ZR 110/74 (https://dejure.org/1975,270)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vermögensauseinandersetzung zwischen geschiedenen Ehegatten - Zwangsversteigerung eines Grundstücks zur Aufhebung der Gemeinschaft - Voraussetzung für das Vorliegen eines Zugewinnausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 65, 320
  • NJW 1976, 328
  • MDR 1976, 301
  • DNotZ 1976, 418
  • FamRZ 1976, 82
  • DB 1976, 289
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.03.1983 - IX ZR 62/82

    Widerruf einer Schenkung unter Ehegatten

    Auszug aus BGH, 03.12.1975 - IV ZR 110/74
    Auch der erkennende Senat hat dann, wenn die Ehegatten beiderseitig Leistungen zur Beschaffung eines Familienwohnheims erbracht haben, das der Ehefrau zu Eigentum übertragen wurde, nicht einen durch die Scheidung der Ehe ausgelösten Bereicherungsanspruch angenommen (BGH NJW 1974, 1554), desgleichen nicht in einem Fall, in dem der Ehemann aus seinem Verdienst Wertpapiere zur gemeinsamen Alterssicherung und zur gemeinsamen Verfügung der Ehegatten erworben hatte (BGH FamRZ 1972, 201 = NJW 1972, 580).
  • BGH, 29.05.1974 - IV ZR 210/72

    Nachträgliche Vereinbarung der Gütertrennung ohne Bekanntmachung an den anderen

    Auszug aus BGH, 03.12.1975 - IV ZR 110/74
    Auch der erkennende Senat hat dann, wenn die Ehegatten beiderseitig Leistungen zur Beschaffung eines Familienwohnheims erbracht haben, das der Ehefrau zu Eigentum übertragen wurde, nicht einen durch die Scheidung der Ehe ausgelösten Bereicherungsanspruch angenommen (BGH NJW 1974, 1554), desgleichen nicht in einem Fall, in dem der Ehemann aus seinem Verdienst Wertpapiere zur gemeinsamen Alterssicherung und zur gemeinsamen Verfügung der Ehegatten erworben hatte (BGH FamRZ 1972, 201 = NJW 1972, 580).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Ein solcher Schadensersatzanspruch kommt deshalb nicht in Betracht, soweit § 824 BGB sowie gegebenenfalls § 823 Abs. 2 BGB i.V. mit § 186 StGB den Schutz der wirtschaftlichen Wertschätzung von Unternehmen vor Beeinträchtigungen durch Verbreitung unwahrer Behauptungen gewährleisten (BGHZ 65, 320, 328; 138, 311, 315; BGH, Urteile vom 23. Oktober 1979 - VI ZR 230/77, NJW 1980, 881, 882 und vom 10. Dezember 1991 - VI ZR 53/91, NJW 1992, 1312).
  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 114/89

    Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten während des gesetzlichen Güterstandes

    Nur zur Korrektur schlechthin unangemessener und untragbarer Ergebnisse kann der Rückgriff auf § 242 BGB geboten sein (vgl. BGHZ 65, 320, 324 f.; 68, 299, 302 ff.; 82, 227, 232 ff. [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]; Urteil vom 22. April 1982 - IX ZR 35/81 - FamRZ 1982, 778, 779 sowie zuletzt Urteil vom 4. April 1990 IV ZR 42/89 - FamRZ 1990, 855 [BGH 04.04.1990 - IV ZR 42/89]).
  • BGH, 26.11.1981 - IX ZR 91/80

    Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten

    Haben Ehegatten während des gesetzlichen Güterstandes einander Zuwendungen gemacht, so sind Ansprüche nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen des Scheiterns der Ehe regelmäßig auch dann nicht gegeben, wenn der Wert der Zuwendung den Betrag übersteigt, den der Zuwendungsempfänger ohne die Zuwendung als Zugewinnausgleichsanspruch geltend machen könnte (Fortführung von BGHZ 65, 320 und 68, 299).

    Einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung versagt der Berufungsrichter unter Hinweis auf die Entscheidung BGHZ 65, 320.

    Das hat der IV. Zivilsenat in den Entscheidungen BGHZ 65, 320 und 68, 299 jedenfalls für den Fall angenommen, daß die Zuwendungen wertmäßig nicht den Betrag übersteigen, den der Zuwendungsempfänger ohne sie als Zugewinnausgleichsanspruch geltend machen könnte.

    In den Entscheidungen BGHZ 65, 320 und 68, 299 brauchte nicht entschieden zu werden, ob die §§ 1372 ff BGB auch für diesen Fall stets zu einem angemessenen Ausgleich fuhren und damit die Grundsatze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage verdrangen Nach Auffassung des Senats verhalt es sich regelmäßig so.

    Allerdings hat der IV. Zivilsenat in der Entscheidung BGHZ 65, 320, 324 unter Hinweis auf die im Schrifttum vorherrschende Ansicht beiläufig geäußert, § 1374 Abs. 2 BGB sei auch auf Zuwendungen im Sinne des § 1380 BGB anzuwenden, weil sonst der Zuwendungsempfänger schlechter stünde, als er ohne die Zuwendung stehen würde.

  • BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80

    Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs im Hinblick auf finanzielle

    Unter besonderen Umständen kann ein derartiger Anspruch auch beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft bestehen (BGHZ 65, 320; 68, 299; 82, 227) [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80].
  • BGH, 27.04.1977 - IV ZR 143/76

    Auseinandersetzung der Ehegatten hinsichtlich eines in Miteigentum stehenden

    Das Berufungsgericht hat des weiteren erörtert, ob es mit dieser Auffassung von dem Urteil des erkennenden Senats des Bundesgerichtshofes vom 3. Dezember 1975 (BGHZ 65, 320) abweichen würde.

    An diesem in der Entscheidung BGHZ 65, 320 ausgesprochenen Rechtsgrundsatz hält der Senat trotz der von Kühne (JZ 1976, 487; 1977, 138und JR 1977, 23) geäußerten Kritik fest.

    Es handelt sich dabei hier nicht eigentlich, wie das Berufungsgericht meint, um einen in der Entscheidung BGHZ 65, 320 vorbehaltenen Ausnahme fall, sondern um die andere, dem Zugewinnausgleich vorausgehende Frage, ob Ehegatten nach Scheidung ihrer Ehe, soweit keine andere Rechtsgrundlage gegeben ist, ausnahmsweise zur Rückgewähr bestimmter Vermögensgegenstände verpflichtet sind, die sie sich untereinander in der Ehe zugewendet haben, und ob eine Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft unzulässig ist.

  • BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 62/86

    Zurechnung von Schenkungen unter Ehegatten; Berücksichtigung des

    a) Für die verwandten Fälle der ehebedingten Zuwendungen unter Ehegatten (sogenannte unbenannte Zuwendungen) hat der IX. Zivilsenat in BGHZ 82, 227, 234 f. [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80] unter Abkehr von beiläufigen Ausführungen des IV. Zivilsenats in BGHZ 65, 320, 324 bereits entschieden, daß § 1374 Abs. 2 BGB nicht anwendbar ist.
  • BGH, 05.10.1988 - IVb ZR 52/87

    Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten

    Seine Annahme ist dort aber nur unter besonderen Umständen gerechtfertigt (vgl. dazu BGHZ 65, 320, 324 [BGH 03.12.1975 - IV ZR 110/74]; 68, 299, 302 f. [BGH 27.04.1977 - IV ZR 143/76]; 84, 361, 365) [BGH 08.07.1982 - IX ZR 99/80].

    Die gesetzliche Regelung des Zugewinnausgleichs, die insbesondere eine gleichmäßige Beteiligung der Frau an dem in der Ehe erzielten Vermögenserwerb sicherstellen und bei der Vermögensauseinandersetzung den Streit darüber ausschließen soll, ob und in welchem Maße der eine Ehegatte an dem Vermögenserwerb des anderen wirtschaftlich beteiligt war (BGHZ 65, 320, 323) [BGH 03.12.1975 - IV ZR 110/74], läßt die ungeschriebenen, aus § 242 BGB abgeleiteten Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage nur dort eingreifen, wo ausnahmsweise der güterrechtliche Ausgleich zu keiner angemessenen Lösung führt (BGHZ 82, 227, 233, 235 f. [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]; s. dazu auch Johannsen/Henrich/Jaeger Eherecht BGB § 1372 Rdn. 8 und 9).

    Der Ausgleich vollzieht sich vielmehr gemäß den güterrechtlichen Vorschriften über den Zugewinnausgleich pauschal nach Maßgabe des beiderseitigen Vermögenszuwachses während der Ehe (BGHZ 65, 320, 323 f. [BGH 03.12.1975 - IV ZR 110/74]; 82, 227, 231 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]; Johannsen/Henrich/Jaeger a.a.O. § 1372 Rdn. 7 m.w.N.).

  • BGH, 28.09.1990 - V ZR 109/89

    Ausgleich von schenkweisen Zuwendungen unter Partnern einer nichtehelichen

    Soweit der Bundesgerichtshof die Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Schenkung unter Ehegatten nach dem Scheitern der Ehe verneint hat, ist dies mit den Spezialregelungen des Zugewinnausgleichs begründet worden (dazu z.B. BGHZ 65, 320, 324 vgl. aber auch BGHZ 84, 361, 368 und Urt. v. 17. Januar 1990 aaO.).
  • BGH, 22.04.1982 - IX ZR 35/81

    Geltung der gesetzlichen Regelung des Zugewinnausgleichs vor den allgemeinen

    Durch das Scheitern der Ehe werden frühere Zuwendungen eines Ehegatten an den anderen nicht rechtsgrundlos (BGHZ 65, 320; BGHZ 82, 227 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80] = FamRZ 1982, 246).

    Diese greifen nur dort ausnahmsweise ein, wo das Gesetz nicht einen typischen Fall geänderter Vertragsgrundlage bis ins einzelne regelt und einer angemessenen Lösung zuführt (BGHZ 65, 320; 68, 299; 82, 227) [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80].

    Das hat der erkennende Senat unter Fortführung von BGHZ 65, 320 und 68, 299 in BGHZ 82, 227 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80] dargelegt; darauf wird verwiesen.

  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften

    Außer diesem Grundgedanken ist die Einführung des Zugewinnausgleichs, der die gleichberechtigte Teilhabe der Ehegatten am ehelichen Vermögenserwerb verwirklichen soll (BGHZ 72, 85, 90; 65, 320, 322 f), wesentlich durch die Vorstellung des Gesetzgebers mitbestimmt worden, daß der jeweilige Vermögenserwerb gemeinschaftlich erarbeitet worden ist; die gesetzliche Lösung der grundsätzlich hälftigen Beteiligung am gesamten während der Ehe hinzuerworbenen Vermögen ist Ausdruck der Überzeugung, daß die Tätigkeit beider Ehegatten im Rahmen der einvernehmlich beschlossenen Arbeitsteilung als gleichwertig anzusehen ist (vgl. den Bericht des BT-Rechtsausschusses zum Entwurf des Gleichberechtigungsgesetzes, zu BT-Drucks. 11/3409 S. 5 sowie S. 9 zum heutigen § 1374 Abs. 2 BGB; vgl. ferner Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts 2. Aufl. § 34 I 4, § 36 II 4; MünchKomm/Gernhuber BGB, Rdn. 9 vor § 1363; Erman/Heckelmann BGB 6. Aufl., Rdn. 40 vor § 1363).

    Nur im Interesse der Rechtsklarheit hat das Gesetz den etwaigen Streit darüber ausgeschlossen, ob und in welchem Maße der den Anspruch erhebende Ehegatte am ehelichen Vermögenserwerb wirtschaftlich beteiligt war (BGHZ 65, 320, 323); daher ist diese Frage im allgemeinen für den konkreten Zugewinnausgleichsanspruch rechtlich bedeutungslos.

  • BGH, 21.10.1992 - XII ZR 182/90

    Rückforderung unbenannter Zuwendungen nach Scheitern einer deutsch-ausländischen

  • BGH, 04.04.1990 - IV ZR 42/89

    Rückforderung von ehebedingten Zuwendungen nach Tod des Ehegatten

  • BFH, 25.06.2003 - X R 72/98

    Wirtschaftliches Eigentum bei gesetzlichem Güterstand

  • OLG Hamm, 30.03.2000 - 22 U 112/99

    Rechtsfolgen ehebedingter Zuwendungen

  • BGH, 13.03.1978 - VIII ZR 241/76

    Unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten im Konkurs

  • FG Düsseldorf, 30.06.2004 - 7 K 1882/02

    Aufgabegewinn für beruflich genutzte Räume im Einfamilienhaus

  • OLG Brandenburg, 06.05.2009 - 4 U 135/08

    Rückgewähr von Zuwendungen der Schwiegereltern an einen Ehegatten nach Scheitern

  • BGH, 13.05.1993 - IX ZR 166/92

    Bürgschaft für Versorgungsanspruch bei Forderungsübergang auf Träger der

  • LG Bonn, 15.11.1979 - 8 O 209/79

    "Schenkungen" zwischen Ehegatten

  • BGH, 28.06.1978 - IV ZR 47/77

    Zugewinnausgleich bei gleichzeitigem Tod beider Ehegatten

  • BGH, 14.04.1976 - IV ZR 237/74

    Beendigung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft durch den Tod

  • BGH, 22.12.1976 - IV ZR 11/76

    Einbeziehung eines Lottogewinns in den Zugewinnausgleich

  • LG Tübingen, 24.05.2005 - 1 O 2/05

    Anfechtungsrecht: Ausstattung als unentgeltliche anfechtbare Zuwendung und

  • OLG Hamm, 13.07.1987 - 11 W 95/86
  • OLG Bamberg, 05.12.1996 - 2 UF 181/96

    Beschränkung eines Zugewinnanspruchs wegen grober Unbilligkeit; Rückgriff auf die

  • OLG Celle, 13.02.1998 - 4 U 105/97

    Ausgleichsansprüche unter Ehegatten wegen der Kosten eines im Miteigentum

  • OLG Stuttgart, 30.12.1993 - 2 U 29/93

    Unbenannte Zuwendung auf Grundlage der ehelichen Lebensgemeinschaft;

  • OLG Köln, 18.03.1987 - 11 U 167/86

    Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Gesamtgläubigerschaft im Falle des Vorliegens

  • OLG Karlsruhe, 27.11.1980 - 16 UF 9/80
  • OLG München, 06.10.1986 - 12 UF 1430/84

    Anwendbarkeit des § 426 Abs. 1 S. 1 BGB und deren Regel der Ausgleichspflicht

  • OLG Köln, 13.07.1990 - 11 U 29/90

    Geltendmachung eines Bereicherungsanspruchs aus eigenem und abgetretenem Recht

  • FG Düsseldorf, 28.11.2000 - 10 V 6594/00

    Voraussetzungen des Aufgabegewinns; Nutzungsrecht als zu aktivierendes

  • OLG Zweibrücken, 27.02.1997 - 4 U 4/96

    Begriff der ehebedingten Zuwendung; Grundsatz des Ausgleichs nach ehelichem

  • OLG Frankfurt, 04.06.1986 - 5 UF 296/85
  • BayObLG, 18.09.1979 - Allg. Reg. 50/79

    Streit über die Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren zwischen einem

  • BGH, 13.10.1978 - V ZR 44/77

    Unzulässigkeit der Zahlungsklage wegen fehlender Bestimmtheit des

  • OLG Stuttgart, 04.09.1987 - 2 U 272/86
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