Rechtsprechung
   BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 267/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,875
BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 267/74 (https://dejure.org/1976,875)
BGH, Entscheidung vom 02.06.1976 - VIII ZR 267/74 (https://dejure.org/1976,875)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 1976 - VIII ZR 267/74 (https://dejure.org/1976,875)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,875) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlungsanspruch auf Grund eines verlängerten Eigentumsvorbehalts - Möglichkeit einer Aufrechnung gegen einen Anspruch aus verlängertem Eigentumsvorbehalt - Kenntnis von der Vorausabtretung - Gleichbehandlung von Vorausabtretung und Abtretung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 66, 384
  • NJW 1976, 1351
  • MDR 1976, 835
  • DNotZ 1977, 23
  • DB 1976, 1329
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.11.1968 - VI ZR 215/66

    Voraussetzungen der Aufrechenbarkeit der Kaufpreisschuld bezüglich einer vom

    Auszug aus BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 267/74
    Denn § 406 BGB ist in jedem Fall, entweder unmittelbar oder rechtsähnlich, anzuwenden (BGH Urteil vom 19. November 1968 - VI ZR 215/66 = NJW 1969, 276 m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.03.1971 - VIII ZR 194/69
    Auszug aus BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 267/74
    Es kann offen bleiben, ob das in den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der MVG enthaltene Aufrechnungsverbot einer Aufrechnung gegen die Klagforderung entgegenstünde, obwohl die Gegenforderungen der Beklagten zu 1) entscheidungsreif und begründet sind (vgl. Senatsurteil vom 3. März 1971 - VIII ZR 194/69 = WM 1971, 722).
  • OLG Naumburg, 05.04.2012 - 1 U 90/11

    Drittwiderspruchsklage: Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung aus einer

    Es kann offen bleiben, ob sich die Klägerin eine derartige Aufrechnung gefallen lassen muss (wohl ja - § 406 BGB; vgl. auch BGH NJW 1976, 1351, 1352; Roth, in: MünchKomm.-BGB, 6. Aufl., § 406 Rdn. 19).
  • BGH, 07.11.2006 - X ZR 184/04

    Voraussetzungen der Rückforderung einer Schenkung wegen Notbedarfs; Pfändbarkeit

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der die Kenntnis einer Vorausabtretung der Kenntnis einer Abtretung im Sinne des § 406 BGB gleichzustellen ist (BGHZ 66, 384, 386 f.; BGH, Urt. v. 26.6.2002 - VIII ZR 327/00, NJW 2002, 2865 f.).
  • BGH, 26.06.2002 - VIII ZR 327/00

    Rechtsfolgen der Kenntnis einer Vorausabtretung

    Die Kenntnis einer Vorausabtretung ist der Kenntnis der Abtretung im Sinne des § 406 BGB gleichzustellen (Bestätigung von BGHZ 66, 384 ff).

    c) War aber der Schuldnerin die Vorausabtretung der gegenwärtigen und künftigen Forderungen der A. an die Klägerin bekannt, konnte sie dieser gegenüber nicht mit ihren gegen die A. gerichteten, in der Zeit zwischen dem 7. und 14. Juni 1999 entstandenen Gegenforderungen aufrechnen (§ 406 BGB), da die Kenntnis einer Vorausabtretung der Kenntnis der Abtretung im Sinne des § 406 BGB gleichsteht (BGHZ 66, 384, 386 f; Senatsurteil vom 22. März 1982 - VIII ZR 92/81, WM 1982, 690 unter II 2 a; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. April 1990 - II ZR 1/89, WM 1990, 1025 unter 2 b).

    Ist dem Schuldner in diesem Zeitpunkt die Vorausabtretung bekannt, kann er daher nicht erwarten, sich durch Aufrechnung von der gegen ihn gerichteten Forderung zu befreien (BGHZ 66, 384, 387).

    Ein Schuldner jedoch, der damit rechnen muß, daß die im voraus abgetretene Forderung entstehen und damit auf den Gläubiger übergehen wird, ist nicht gutgläubig in diesem Sinne (Anm. Hoffmann zu BGHZ 66, 384 ff in LM § 406 BGB Nr. 14).

  • BGH, 22.03.1982 - VIII ZR 92/81

    Eigentumserwerb - Streckengeschäft - Kettenhandel - Eigentumsübergang -

    Dabei kann, ohne daß dies hier einer abschließenden Entscheidung bedarf, zugunsten der Kl. davon ausgegangen werden, daß angesichts der gleichen Sach- und Interessenlage wie bei § 406 BGB (vgl. dazu BGHZ 66, 384 = NJW 1976, 1351) auch im Rahmen des § 407 I BGB die Kenntnis von der Vorausabtretung der Kenntnis von der Abtretung gleichsteht.
  • BFH, 25.04.1989 - VII R 36/87

    Die Finanzbehörde kann gegenüber dem Neugläubiger (Zessionar) mit einem

    Dem steht aber die Kenntniserlangung von einer Vorausabtretung gleich (BGH-Urteil vom 2. Juni 1976 VIII ZR 267/74, BGHZ 66, 384, 386; Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 14. Dezember 1966 5 AZR 168/66, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1967, 751; Roth in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. 2 (1985), § 406 Rdnr. 17).
  • BSG, 18.02.1992 - 5 RJ 61/90

    Verrechnung des abgetretenen Teils einer Geldleistung

    Diese Regelung gilt jedenfalls entsprechend auch bei der Abtretung zukünftiger Forderungen (vgl. BGHZ 66, 384 ff.l; Palandt, BGB, 50. Aufl., § 398 Anm. 4c).
  • OLG Köln, 03.11.2000 - 19 U 89/00

    Bankrecht - Aufrechnung gegen eine vorausabgetretene Forderung

    Schließlich ist zu bedenken, dass der der maßgeblichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 66, 384ff.) zugrunde liegende Sachverhalt die Besonderheit aufwies, dass die Gesellschafter und Geschäftsführer der Schuldnerin und der Zedentin identisch waren und das Interesse der Schuldnerin im dortigen konkreten Fall weniger schutzbedürftig schien.
  • OLG München, 12.01.2016 - 9 U 4598/14

    Architektenhaftung: Pflicht zur Überprüfung der Planung des ausführenden

    Darüber hinaus wäre eine allenfalls konkludent erfolgte Herausnahme aus dem Auftrag der Beklagten in Anbetracht der "doppelten Schriftformklausel" formunwirksam (§ 125 Satz 2 BGB; BGHZ 66, 384).
  • OLG Dresden, 31.03.1999 - 8 U 77/99

    Zahlung des Kaufpreises nach Ausübung des Andienungsrechts durch den

    aa) Diese Vorschriften, die den Schuldner - sowohl im Falle einfacher als auch mehrfacher Abtretung - bei Zahlung an den Altgläubiger frei werden lassen, sofern er nur keine positive Kenntnis vom Gläubigerwechsel hat, gelten im Falle einer Vorausabtretung in gleicher Weise (BGHZ 102, 68 = NJW 1988, 700 unter 2 a; BGH NJW 1982, 2371 unter II 2 a; ebenso BGHZ 66, 384 für Kenntnis von Vorausabtretung im Anwendungsbereich des § 406 BGB ).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.1989 - 4 S 675/89

    Aufrechnung des Dienstherrn bei BHW-Abtretung

    Zwar hat der Bundesgerichtshof für den Fall des rechtsgeschäftlichen Erwerbs der Gegenforderung die Kenntnis der Vorausabtretung der Kenntnis der Abtretung gleichgestellt und darauf abgehoben, daß es dem Schuldner bei dieser Kenntnis freistehe, von dem Erwerb der Gegenforderung abzusehen (BGHZ 66, 384).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht