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Rechtsprechung
   GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,50
GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86 (https://dejure.org/1987,50)
GemSOGB, Entscheidung vom 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86 (https://dejure.org/1987,50)
GemSOGB, Entscheidung vom 29. Oktober 1987 - GmS-OGB 1/86 (https://dejure.org/1987,50)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 13

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Rechtsnatur von Streitigkeiten zwischen den Anbietern des Fachhandels für Orthopädie-Technik und den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung über die Wiederverwendung der den Krankenkassen gehörenden Hilfsmittel und deren erneute Gebrauchsüberlassung an ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Rechtsnatur von Streitigkeiten zwischen den Anbietern des Fachhandels für Orthopädie-Technik und den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung über die Wiederverwendung der den Krankenkassen gehörenden Hilfsmittel und deren erneute Gebrauchsüberlassung an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 102, 280
  • NJW 1988, 2295
  • VersR 1988, 471
 
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Wird zitiert von ... (285)Zitiert selbst (21)

  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

    Auszug aus GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86
    Sie forderte die Klägerin mit Schreiben vom 3. Dezember 1982 unter Berufung auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 18. Dezember 1981 (BGHZ 82, 375 - Brillen-Selbstabgabestellen) auf, keine gebrauchten Rollstühle mehr an ihre Versicherten auszugeben und eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben.

    Der 8. Senat des Bundessozialgerichts, der über die Revision der Beklagten zu befinden hat, hält den Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit - ebenso wie die Vorinstanzen - für gegeben, sieht sich jedoch an einer entsprechenden Entscheidung durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gehindert, insbesondere durch die Beschlüsse des Großen Senats für Zivilsachen vom 22. März 1976 (GSZ 1/75, BGHZ 66, 229 - Studentenversicherung und GSZ 2/75, BGHZ 67, 81 - Auto-Analyzer) sowie durch die Urteile des I. Zivilsenats vom 18. Dezember 1981 (I ZR 34/80, BGHZ 82, 375 - Brillen-Selbstabgabestellen und I ZR 116/80, unveröffentlicht) sowie vom 25. Februar 1982 (I ZR 175/79, NJW 1982, 2125 = GRUR 1982, 433 - Kinderbeiträge).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - insbesondere nach den Urteilen des I. Zivilsenats vom 18. Dezember 1981 (aaO) - ist für das auf Unterlassung der Selbstabgabe von Hilfsmitteln an Versicherte gerichtete Klagebegehren der ordentliche Rechtsweg (§ 13 GVG) und nicht die Zuständigkeit der Sozialgerichte (§ 51 Abs. 1 SGG) begründet; dies gilt nach den angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes auch dann, wenn durch ein Verbot der Selbstabgabe in eine hoheitliche Tätigkeit der Ortskrankenkassen gegenüber ihren Versicherten eingegriffen würde.

    Eine entsprechende Differenzierung ist in den Fällen vorzunehmen, in denen - wie im Ausgangsfall - einem Verwaltungshandeln wettbewerbsrechtlich relevante Auswirkungen zukommen (BGHZ 66, 229, 237 - Studentenversicherung; 67, 81, 89 - Auto-Analyzer; 82, 375, 383 - Brillen-Selbstabgabestellen;… BGH, Urt. v. 25. Februar 1982 - I ZR 175/79, NJW 1982, 2125, 2126 = GRUR 1982, 433, 434).

  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69

    Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen

    Auszug aus GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86
    Hieraus folgt, daß der Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch nach § 1 UWG, auf den im Streitfall der Vortrag der Beklagten sowie das leugnende Vorbringen der Klägerin abzielt, bürgerlich-rechtlicher Natur sind (vgl. BVerwGE 39, 329, 337 - Bestattungswesen;… BGH, Urt. v. 19. Juni 1986 - I ZR 54/84, NJW 1987, 60, 61 = GRUR 1987, 116, 117 f - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I).

    So ist die mit der Klage - zur Vermeidung einer solchen Verbindung von Amt und Wirtschaftstätigkeit - erstrebte Änderung der Behördenorganisation als öffentlich-rechtliche Streitigkeit, dagegen die Frage einer gegebenenfalls wettbewerbswidrigen Verbindung hoheitlicher Befugnisse mit der Erwerbswirtschaft, also die Frage nach der (etwa wettbewerbswidrigen) Art und Weise der Betätigung, als bürgerlich-rechtliche Streitigkeit angesehen worden (BVerwGE 39, 329, 331, 337 - Bestattungswesen;… BGH, Urt. v. 19. Juni 1986, a.a.O. - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I).

    Dies wäre nur dann anders zu beurteilen, wenn die Beklagte das Unterlassungsbegehren nicht auf einen angeblichen Wettbewerbsverstoß, sondern darauf stützen würde, daß der Klägerin nach Sozialversicherungsrecht eine Selbstabgabe untersagt sei und ihr, der Beklagten, ein subjektives öffentliches Recht auf Beobachtung dieses Verbots zustünde (vgl. BVerwGE 39, 329, 331 - Bestattungswesen;… BGH, Urt. v. 26. April 1974, a.a.O. - Schilderverkauf;… Urt. v. 19. Juni 1986, a.a.O. - Kommunaler Bestattungswirtschaftbetrieb I).

  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 54/84

    Privatwirtschaftliche Betätigung politischer Gemeinden im Bereich des …

    Auszug aus GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86
    Hieraus folgt, daß der Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch nach § 1 UWG, auf den im Streitfall der Vortrag der Beklagten sowie das leugnende Vorbringen der Klägerin abzielt, bürgerlich-rechtlicher Natur sind (vgl. BVerwGE 39, 329, 337 - Bestattungswesen; BGH, Urt. v. 19. Juni 1986 - I ZR 54/84, NJW 1987, 60, 61 = GRUR 1987, 116, 117 f - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I).

    So ist die mit der Klage - zur Vermeidung einer solchen Verbindung von Amt und Wirtschaftstätigkeit - erstrebte Änderung der Behördenorganisation als öffentlich-rechtliche Streitigkeit, dagegen die Frage einer gegebenenfalls wettbewerbswidrigen Verbindung hoheitlicher Befugnisse mit der Erwerbswirtschaft, also die Frage nach der (etwa wettbewerbswidrigen) Art und Weise der Betätigung, als bürgerlich-rechtliche Streitigkeit angesehen worden (BVerwGE 39, 329, 331, 337 - Bestattungswesen; BGH, Urt. v. 19. Juni 1986, a.a.O. - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I).

    Dies wäre nur dann anders zu beurteilen, wenn die Beklagte das Unterlassungsbegehren nicht auf einen angeblichen Wettbewerbsverstoß, sondern darauf stützen würde, daß der Klägerin nach Sozialversicherungsrecht eine Selbstabgabe untersagt sei und ihr, der Beklagten, ein subjektives öffentliches Recht auf Beobachtung dieses Verbots zustünde (vgl. BVerwGE 39, 329, 331 - Bestattungswesen;… BGH, Urt. v. 26. April 1974, a.a.O. - Schilderverkauf; Urt. v. 19. Juni 1986, a.a.O. - Kommunaler Bestattungswirtschaftbetrieb I).

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen …

    Auszug aus GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86
    Ob eine Streitigkeit öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich, wenn - wie hier - eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl. Gemeinsamer Senat, Beschl. v. 10. April 1986 - GmS-OGB 1/85, BGHZ 97, 312, 313, 314 [BGH 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85] m.w.N.).

    Dabei kommt es - wie der Gemeinsame Senat in seinem angeführten Beschluß vom 10. April 1986 (aaO) dargelegt hat - regelmäßig darauf an, ob die an der Streitigkeit Beteiligten zueinander in einem hoheitlichen Verhältnis der Über- und Unterordnung stehen und ob sich der Träger hoheitlicher Gewalt der besonderen, ihm zugeordneten Rechtssätze des öffentlichen Rechts bedient oder ob er sich den für jedermann geltenden zivilrechtlichen Regelungen unterstellt (Gemeinsamer Senat, Beschl. v. 10. April 1986, aaO; BVerwGE 7, 180, 182; BGHZ 41, 264, 267 [BGH 18.03.1964 - V ZR 44/62] ;… BSG, Urt. v. 14. Februar 1973 - 1 RA 167/72, SozR § 51 SGG Nr. 61;… Kissel, GVG, § 13 Rdnr. 14;… Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht I 9. Aufl., S. 99 f).

    Der Klägerin sind im Verhältnis zu den einzelnen Orthopädietechnikern, die sie mit Hilfe von bürgerlich-rechtlichen Beschaffungsgeschäften (vgl. Gemeinsamer Senat, Beschl. v. 10. April 1986, aaO) zur Versorgung der Versicherten heranzieht und zu denen sie durch die unmittelbare Selbstabgabe von Hilfsmitteln in Wettbewerb tritt, auch keinerlei hoheitliche Befugnisse im Sinne eines nur dem Träger hoheitlicher Gewalt zustehenden Sonderrechts zugewiesen, so daß sich ihre Rechtsbeziehungen zu diesen nach den allgemeinen Bestimmungen regeln.

  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 2/75

    Auto-Analyzer I

    Auszug aus GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86
    Der 8. Senat des Bundessozialgerichts, der über die Revision der Beklagten zu befinden hat, hält den Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit - ebenso wie die Vorinstanzen - für gegeben, sieht sich jedoch an einer entsprechenden Entscheidung durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gehindert, insbesondere durch die Beschlüsse des Großen Senats für Zivilsachen vom 22. März 1976 (GSZ 1/75, BGHZ 66, 229 - Studentenversicherung und GSZ 2/75, BGHZ 67, 81 - Auto-Analyzer) sowie durch die Urteile des I. Zivilsenats vom 18. Dezember 1981 (I ZR 34/80, BGHZ 82, 375 - Brillen-Selbstabgabestellen und I ZR 116/80, unveröffentlicht) sowie vom 25. Februar 1982 (I ZR 175/79, NJW 1982, 2125 = GRUR 1982, 433 - Kinderbeiträge).

    Während im Regelfall für die Bestimmung des streitigen Rechtsverhältnisses allein von dem Klagevorbringen auszugehen ist (vgl. BGHZ 67, 81, 84 - Auto-Analyzer;… BGH, Urt. v. 26. April 1974 - I ZR 8/73, GRUR 1974, 733 - Schilderverkauf), muß bei der negativen Feststellungsklage, die sich gegen die entsprechende positive Berühmung des Beklagten richtet und darin ihren Gegenstand findet, auch der Vortrag des Beklagten herangezogen werden, um zu klären, welcher Natur die von ihm beanspruchten Rechte sind.

    Eine entsprechende Differenzierung ist in den Fällen vorzunehmen, in denen - wie im Ausgangsfall - einem Verwaltungshandeln wettbewerbsrechtlich relevante Auswirkungen zukommen (BGHZ 66, 229, 237 - Studentenversicherung; 67, 81, 89 - Auto-Analyzer; 82, 375, 383 - Brillen-Selbstabgabestellen;… BGH, Urt. v. 25. Februar 1982 - I ZR 175/79, NJW 1982, 2125, 2126 = GRUR 1982, 433, 434).

  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 1/75

    Rechtsweg

    Auszug aus GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86
    Der 8. Senat des Bundessozialgerichts, der über die Revision der Beklagten zu befinden hat, hält den Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit - ebenso wie die Vorinstanzen - für gegeben, sieht sich jedoch an einer entsprechenden Entscheidung durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gehindert, insbesondere durch die Beschlüsse des Großen Senats für Zivilsachen vom 22. März 1976 (GSZ 1/75, BGHZ 66, 229 - Studentenversicherung und GSZ 2/75, BGHZ 67, 81 - Auto-Analyzer) sowie durch die Urteile des I. Zivilsenats vom 18. Dezember 1981 (I ZR 34/80, BGHZ 82, 375 - Brillen-Selbstabgabestellen und I ZR 116/80, unveröffentlicht) sowie vom 25. Februar 1982 (I ZR 175/79, NJW 1982, 2125 = GRUR 1982, 433 - Kinderbeiträge).

    Eine entsprechende Differenzierung ist in den Fällen vorzunehmen, in denen - wie im Ausgangsfall - einem Verwaltungshandeln wettbewerbsrechtlich relevante Auswirkungen zukommen (BGHZ 66, 229, 237 - Studentenversicherung; 67, 81, 89 - Auto-Analyzer; 82, 375, 383 - Brillen-Selbstabgabestellen;… BGH, Urt. v. 25. Februar 1982 - I ZR 175/79, NJW 1982, 2125, 2126 = GRUR 1982, 433, 434).

    Öffentlich-rechtlich ist zwar das durch öffentlich-rechtliche Normen geregelte Verhältnis der Klägerin zu ihren Mitgliedern (vgl. BSGE 36, 238, 240; BGHZ 66, 229, 233 - Studentenversicherung); bürgerlich-rechtlich ist dagegen der Streit, ob - wie die Beklagte geltend macht - ihre Verbandsunternehmen durch die kostenlose Abgabe von Krankenhilfsmitteln an die Mitglieder der Klägerin im Wettbewerb unzulässig behindert werden.

  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Beanstandung des Verkaufs von …

    Auszug aus GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86
    Während im Regelfall für die Bestimmung des streitigen Rechtsverhältnisses allein von dem Klagevorbringen auszugehen ist (vgl. BGHZ 67, 81, 84 - Auto-Analyzer; BGH, Urt. v. 26. April 1974 - I ZR 8/73, GRUR 1974, 733 - Schilderverkauf), muß bei der negativen Feststellungsklage, die sich gegen die entsprechende positive Berühmung des Beklagten richtet und darin ihren Gegenstand findet, auch der Vortrag des Beklagten herangezogen werden, um zu klären, welcher Natur die von ihm beanspruchten Rechte sind.

    Dies wäre nur dann anders zu beurteilen, wenn die Beklagte das Unterlassungsbegehren nicht auf einen angeblichen Wettbewerbsverstoß, sondern darauf stützen würde, daß der Klägerin nach Sozialversicherungsrecht eine Selbstabgabe untersagt sei und ihr, der Beklagten, ein subjektives öffentliches Recht auf Beobachtung dieses Verbots zustünde (vgl. BVerwGE 39, 329, 331 - Bestattungswesen; BGH, Urt. v. 26. April 1974, a.a.O. - Schilderverkauf;… Urt. v. 19. Juni 1986, a.a.O. - Kommunaler Bestattungswirtschaftbetrieb I).

  • BGH, 25.02.1982 - I ZR 175/79

    Streit um Beitragsgestaltung Sozialversicherungsträgers - Öffentlich-rechtliche …

    Auszug aus GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86
    Der 8. Senat des Bundessozialgerichts, der über die Revision der Beklagten zu befinden hat, hält den Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit - ebenso wie die Vorinstanzen - für gegeben, sieht sich jedoch an einer entsprechenden Entscheidung durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gehindert, insbesondere durch die Beschlüsse des Großen Senats für Zivilsachen vom 22. März 1976 (GSZ 1/75, BGHZ 66, 229 - Studentenversicherung und GSZ 2/75, BGHZ 67, 81 - Auto-Analyzer) sowie durch die Urteile des I. Zivilsenats vom 18. Dezember 1981 (I ZR 34/80, BGHZ 82, 375 - Brillen-Selbstabgabestellen und I ZR 116/80, unveröffentlicht) sowie vom 25. Februar 1982 (I ZR 175/79, NJW 1982, 2125 = GRUR 1982, 433 - Kinderbeiträge).

    Eine entsprechende Differenzierung ist in den Fällen vorzunehmen, in denen - wie im Ausgangsfall - einem Verwaltungshandeln wettbewerbsrechtlich relevante Auswirkungen zukommen (BGHZ 66, 229, 237 - Studentenversicherung; 67, 81, 89 - Auto-Analyzer; 82, 375, 383 - Brillen-Selbstabgabestellen; BGH, Urt. v. 25. Februar 1982 - I ZR 175/79, NJW 1982, 2125, 2126 = GRUR 1982, 433, 434).

  • BGH, 27.02.1962 - I ZR 118/60

    Großprojektion von Fernsehsendungen in Lichtspieltheatern

    Auszug aus GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86
    Mit dieser differenzierenden Beurteilung je nach Blickrichtung, beanspruchter Klagegrundlage und Rechtsfolge, die nicht nur zu Lasten, sondern auch zugunsten der öffentlichen Hand Platz greift (vgl. BGHZ 37, 1, 17 [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60] - AKI; 68, 132, 136 - Der 7. Sinn), wird dem Umstand Rechnung getragen, daß den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung die ihnen übertragenen hoheitlichen Befugnisse nicht gegenüber jedermann, sondern nur gegenüber einem beschränkten Personenkreis, in erster Linie gegenüber ihren Mitgliedern, zustehen, so daß dieselbe Tätigkeit, die sich gegenüber den Versicherten als ein schlicht-hoheitliches Handeln darstellt, gegenüber Mitbewerbern der Klägerin privatrechtliche, nämlich wettbewerbsrechtliche Auswirkungen zeitigt.
  • BGH, 18.03.1964 - V ZR 44/62

    Rechtsweg für Immissionsabwehrklage

    Auszug aus GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86
    Dabei kommt es - wie der Gemeinsame Senat in seinem angeführten Beschluß vom 10. April 1986 (…aaO) dargelegt hat - regelmäßig darauf an, ob die an der Streitigkeit Beteiligten zueinander in einem hoheitlichen Verhältnis der Über- und Unterordnung stehen und ob sich der Träger hoheitlicher Gewalt der besonderen, ihm zugeordneten Rechtssätze des öffentlichen Rechts bedient oder ob er sich den für jedermann geltenden zivilrechtlichen Regelungen unterstellt (…Gemeinsamer Senat, Beschl. v. 10. April 1986, aaO; BVerwGE 7, 180, 182; BGHZ 41, 264, 267 [BGH 18.03.1964 - V ZR 44/62] ;… BSG, Urt. v. 14. Februar 1973 - 1 RA 167/72, SozR § 51 SGG Nr. 61;… Kissel, GVG, § 13 Rdnr. 14;… Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht I 9. Aufl., S. 99 f).
  • BGH, 25.02.1977 - I ZR 165/75

    Der 7. Sinn

  • BGH, 10.07.1954 - VI ZR 120/53

    Zulässigkeit des Rechtswegs

  • BVerwG, 14.10.1958 - I C 59.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.01.1965 - II C 108.62

    Unzulässigkeit einer Klage - Nichteröffnung des Verwaltungsrechtswegs - …

  • BGH, 09.05.1979 - VIII ZR 134/78

    Maßgebliche Kriterien zur Bestimmung einer Streitigkeit als zivilrechtliche oder …

  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 116/80

    Versorgung der Versicherten durch freiberufliche Augenoptiker - Anspruch auf …

  • BSG, 15.11.1973 - 3 RK 50/72

    Mitgliederwerbung einer Ersatzkasse - Rechtsweg zu den Gerichten der …

  • BVerwG, 23.07.1958 - V C 328.56

    Zugehörigkeit einer Entscheidung über Gewährung oder Ablehnung eines für die …

  • BSG, 14.02.1973 - 1 RA 167/72

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Öffentlich-rechtliche Natur - …

  • BAG, 06.02.1958 - 2 AZR 493/57

    Gerichte für Arbeitssachen - Begründung der sachlichen Zuständigkeit - …

  • BGH, 08.07.1953 - VI ZR 85/52

    Nichtanmeldung eines Rückerstattungsfalls

  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges" …

    b) Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der geltend gemachte Anspruch hergeleitet wird (GmS-OGB, Beschlüsse vom 10. April 1986 - GmS-OGB 1/85 - BGHZ 97, 312 , vom 29. Oktober 1987 - GmS-OGB 1/86 - BGHZ 102, 280 und vom 10. Juli 1989 - GmS-OGB 1/88 - BGHZ 108, 284 ; BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1994 - BVerwG 5 C 33.91 - BVerwGE 96, 71 = Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 24 S. 2 f.; Beschluss vom 30. Mai 2006 - BVerwG 3 B 78.05 - NJW 2006, 2568; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - XI ZB 7/99 - NJW 2000, 1042).

    Dabei kommt es regelmäßig darauf an, ob die Beteiligten zueinander in einem hoheitlichen Verhältnis der Über- und Unterordnung stehen und sich der Träger hoheitlicher Gewalt der besonderen Rechtssätze des öffentlichen Rechts bedient (…GmS-OGB, Beschlüsse vom 10. April 1986 a.a.O. S. 314 und vom 29. Oktober 1987 a.a.O.; BVerwG…, Beschluss vom 30. Mai 2006 a.a.O.).

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Danach sind Urteile in Zivilsachen (§ 13 GVG), also jedenfalls Entscheidungen über das Bestehen oder Nichtbestehen privater Rechte und Rechtsverhältnisse gleichgeordneter Parteien (vgl. zu dieser Abgrenzung GmS-OGB BGHZ 97, 312, 313 f.; 102, 280, 283 f.; 108, 284, 286 f.;… BGH, Urt. v. 28. Februar 1991 - III ZR 53/90, NJW 1991, 1686, 1687), anerkennungsfähig.
  • BGH, 24.01.2008 - IX ZR 216/06

    Rechtstellung der Nachbarn bei Grenzverwirrung

    Es ist zu fragen, durch welche Rechtssätze der Sachverhalt entscheidend geprägt wird und welche Rechtssätze für die Beurteilung des Klagebegehrens oder Verfügungsbegehrens in Anspruch genommen werden können (Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, BGHZ 97, 312, 313; derselbe, BGHZ 102, 280, 283;… Zöller/Gummer, aaO § 13 GVG Rn. 19).

    Maßgebend ist dabei, ob der Parteivortrag - seine Richtigkeit unterstellt - Rechtsbeziehungen oder Rechtsfolgen ergibt, für die die Zuständigkeit der Zivilgerichte oder der Verwaltungsgerichte besteht (Gemeinsamer Senat, BGHZ 102, 280, 284).

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