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| BGH, 14.06.1955 - V ZR 120/53 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 17, 366
- NJW 1955, 1473
- DB 1955, 920
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.06.1952 - II ZR 104/51
Nachprüfung eines Schiedsgutachtens
Auszug aus BGH, 14.06.1955 - V ZR 120/53
Das wird deutlich durch den Vergleich der Fassung des § 319 Abs. 1 Satz 1 (der - wie bereits in Abschnitt E erörtert - auf den Spruch des Preisgerichts nicht entsprechend angewendet werden kann) und des § 661 Abs. 2 Satz 2 BGB, sowie ferner durch die unterschiedliche Aufgabe des Schiedsgutachters und des Schiedsrichters (hier Preisrichters), und endlich daraus folgend durch den völlig verschiedenartig begrenzten und verschiedenartig gerichteten Schutz, den die Rechtsordnung den Beteiligten gegen mögliche Fehler des Schiedsgutachters einerseits und des Schiedsrichters andererseits gewährt (BGHZ 6, 335 [338 ff]). - BGH, 18.04.1951 - II ZR 22/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.06.1955 - V ZR 120/53
Ob das Preisgericht bei seiner Entscheidung wesentliches Vorbringen des Klägers nicht berücksichtigt hat, ist unerheblich, da darin - abweichend von gerichtlichen Verfahren - ein Mangel nicht des Verfahrens, sondern der Entscheidung liegen würde (BGH II. Zivilsenat vom 18. April 1951 - II ZR 22/50 - Abschnitt IV der Entscheidungsgründe; abgedruckt insoweit bei LM § 1 a KWVO Nr. 1).
- BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82
Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des …
Das ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGHZ 17, 366, 369 ff.; BGH LM § 661 BGB Nr. 2 und 2 a;… BGB-RGRK 12. Aufl. § 657 Rdn. 1, 4;… § 661 Rdn. 1;… Staudinger/Wittmann BGB 12. Aufl. § 657 Rdn. 5;… § 661 Rdn. 3).Das Verfahren des Preisgerichts darf jedoch auf schwerwiegende Mängel, die offensichtlich auch die getroffene Entscheidung selbst beeinflußt haben, überprüft werden, wobei als Leitlinie für den Umfang der Nachprüfungsbefugnis die für Schiedssprüche geltende Regelung des § 1041 ZPO dienen kann (…Senatsurteil vom 23. September 1982 aaO;… Staudinger/Wittmann a.a.O. § 661 Rdn. 10;… MünchKomm/Seiler § 661 Rdn. 13;… BGB-RGRK a.a.O. § 661 Rdn. 8; vgl. auch BGHZ 17, 366, 374 f. und BGH LM § 661 BGB Nr. 2).
- VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 6/13
Rechtliches Gehör; faires Verfahren; Willkürverbot; Stipendium; Förderung; Klage …
Die rechtlichen Regeln zur Kontrolle von Preisvergaben - die gesetzlich vorgesehene Verbindlichkeit (§ 661 Abs. 2 Satz 2 BGB) der Entscheidung des Preisgerichts und ihre judikativ entwickelte dennoch bestehende beschränkte Überprüfbarkeit entsprechend den für eine privatautonom herbeigeführte schiedsgerichtliche Entscheidung erarbeiteten Regeln (BGH Urt.v. 14.06.1955 - V ZR 120/53 - BGHZ 17, 366;… Seiler in MünchKommBGB, 6.Aufl., § 661 Rdn. 14;… Soergel/von Reden, 13. Aufl., § 661, Rdn. 34 ff.) - werden den Besonderheiten der Entschließung über die Vergabe eines Stipendiums auch nach verfassungsrechtlichen Maßstäben in besonderem Maße gerecht: Die Vergabeentscheidung ist danach grundsätzlich verbindlich. - OLG Hamm, 12.07.2012 - 28 U 77/11
Haftung eines Rechtsanwalts wegen Fehlern bei der gerichtlichen Durchsetzung …
Denn auch eine negative Auslobung kann Gegenstand eines verbindlichen Rechtsgeschäfts sein (BGHZ 17, 366 "Sonnenflecken";… Staudinger-Beckmann BGB § 657 Rnr. 28).Rn. 107 Auch wenn bislang ungelöste wissenschaftliche Fragestellungen durchaus Gegenstand eines verbindlichen Rechtsgeschäfts im Sinne einer Auslobung oder eines Preisausschreibens sein können (BGHZ 17, 366), ist stets eine Abgrenzung zu solchen Wettbewerben vorzunehmen, bei denen letztlich sowohl der Wettbewerbsgegenstand als auch das in Aussicht gestellte Wettbewerbsverfahren nicht als seriöser wissenschaftlicher Disput, sondern als skurriler Unfug angesehen werden müssen, bei denen ein rechtsverbindliches Zahlungsversprechen nicht anzunehmen ist.
Rn. 125 Die Entscheidung über die Richtigkeit oblag vielmehr einem oder mehreren Preisrichtern, wobei eine Überprüfung auf die sachliche Richtigkeit ausgeschlossen war (BGHZ 17, 366 - juris-Tz. 40), weil die Gerichte nicht zu Entscheidungen über Streitfragen auf wissenschaftlichen, künstlerischen oder sportlichen Gebieten berufen sind (…Soergel-v. Reden BGB § 661 Rnr. 35).
Rn. 132 Im Zusammenhang mit Preisausschreiben nach § 661 BGB ist allerdings anerkannt, dass die Preisrichterentscheidung entsprechend § 1059 ZPO auf grobe Verfahrensfehler hin überprüft werden kann (BGHZ 17 366 - juris-Tz. 38;… Soergel-v. Reden BGB § 661 Rnr. 35;… MünchKommBGB-Seiler § 661 Rnr. 14;… Staudinger-Bergmann BGB § 661 Rnr. 35).
- LG Saarbrücken, 06.03.2015 - 10 S 125/14
Bewerbungsverfahren für ein Stipendium: Auskunftsanspruch des Bewerbers über den …
Rn. 88 ccc) Ein weiteres Argument spricht gegen die Benennung der für die Bewerberauswahl verantwortlichen Personen: Unterwirft man die Ausschreibung und Vergabe des Stipendiums den rechtlichen Regeln zum Preisausschreiben (§ 661 BGB), so ist die Rechtsstellung der "Preisrichter" i.S.d. § 661 Abs. 2 BGB der eines Schiedsrichters i.S.d. § 1029 ZPO ähnlich (BGH, Urteil vom 14. Juni 1955 - V ZR 120/53 - BGHZ 17, 366), so dass für den Schiedsspruch eine Haftungsbeschränkung wie bei Staatsrichtern gilt (…Palandt/Sprau, BGB, 73. Aufl., § 661 Rdn 2;… Thomas/Putzo, 35. Aufl., vor § 1029 Rdn. 9). - BGH, 23.09.1982 - III ZR 196/80
Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf dem Gebiet des Bauwesens und des …
Für diese Vorschrift ist anerkannt, daß die Entscheidung zwar nicht auf ihre sachliche Richtigkeit nachgeprüft werden kann, daß aber das Verfahren des Preisgerichts auf schwerwiegende Mängel, die offensichtlich auch die getroffene Entscheidung selbst beeinflußt haben, überprüft werden darf, wobei als Leitlinie für den Umfang der Nachprüfungsbefugnis die für Schiedssprüche geltende Regelung des § 1041 ZPO dienen kann (…Staudinger/Wittmann BGB 12. Aufl. § 661 Rdn. 10;… MünchKomm-Seiler § 661 Rdn. 13;… BGB-RGRK 12. Aufl. § 661 Rdn. 8; vgl. auch BGHZ 17, 366, 374 f. und BGH Urt. vom 6. April 1966 - Ib ZR 82/64 - LM § 661 BGB Nr. 2). - BGH, 08.05.1967 - VII ZR 328/64
Ersatz des Schadens aus der Verletzung der Ausschreibungsbedingungen für einen …
Das ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGHZ 17, 366; BGH VII ZR 38/57 vom 17. April 1958).Die Preisrichter hätten nicht etwa wie Schiedsgutachter im Zweifel nach billigem Ermessen oder gar nach freiem Belieben, sondern gewissermaßen als Schiedsrichter entscheiden sollen (BGHZ 17, 366, 372) [BGH 14.06.1955 - V ZR 120/53].
Die von der Revision angegriffene Erwägung des Berufungsgerichts, daß die rechtliche Stellung der Preisrichter eher der von Schiedsrichtern ähnele als der von Schiedsgutachtern, ist zutreffend (BGHZ 17, 366) und steht dem Dargelegten nicht entgegen.
- BGH, 06.04.1966 - Ib ZR 82/64
Verbindlichkeit der Entscheidungen der Rennleitung und des Renngerichts über die …
Fehl geht der Hinweis, daß die Rennleitung schon deshalb nicht als Preisrichter im Sinne der genannten Vorschrift angesehen werden könne, weil es sich beim Rennvertrag nicht um eine Auslobung (§ 657 BGB) handle, die als einseitige Erklärung des Rennvereins bereits den maßgeblichen Verpflichtungsgrund enthalte; denn auch wenn man - mit der Revision und dem Vorderurteil - den Rennvertrag als einen atypischen Vertrag besonderer Art ansieht, so schließt das nicht aus, daß im Rahmen eines solchen Vertragsverhältnisses eine Preisbewerbung im Sinne des § 661 BGB stattfindet (vgl. BGHZ 17, 366, 369) [BGH 14.06.1955 - V ZR 120/53]; die Preisbewerbung für das Vollbringen sportlicher Leistungen kann vielmehr gerade als häufiger Anwendungsfall der Vorschrift angesehen werden (…Staudinger/Riedel, BGB 11. Aufl. § 661 Anm. I c;… Planck, BGB 4. Aufl. § 661 Anm. 1).Danach sind auf die hier in Rede stehenden Entscheidungen der Rennleitung die Grundsätze anzuwenden, die der Bundesgerichtshof im Urteil vom 14. Juni 1955 (BGHZ 17, 366) für die Nachprüfbarkeit der Entscheidungen der Preisrichter im Rahmen des § 661 Abs. 2 Nr. 2 BGB aufgestellt hat; das bedeutet, daß die Entscheidung in einem Rechtsstreit der vorliegenden Art nicht auf ihre sachliche Richtigkeit nachgeprüft werden kann, und zwar selbst dann nicht, wenn eine Partei geltend machen sollte, die Entscheidung sei offenbar unrichtig (…BGH a.a.O. S. 373;… vgl. auch Planck, BGB 4. Aufl. § 661 Anm. 3 b); nachprüfbar ist allenfalls das Verfahren des Preisgerichts, soweit es sich um schwerwiegende Mängel handelt, die offensichtlich auch die Entscheidung selbst beeinflußten (…Staudinger/Riedel a.a.O. Anm. II 2 d), wobei es der BGH (…a.a.O. S. 375) schon als weitgesteckten Rahmen bezeichnet hat, wenn für die formale Nachprüfung im einzelnen als Richtschnur die Regelung genommen wird, die in § 1041 ZPO für Schiedssprüche von Schiedsgerichten vorgesehen ist.
- BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 3.78
Prüfungsausschuß - Bewertungsausschuß - Prämien für Verbesserungsvorschläge - …
Der Bundesgerichtshof hat aber bereits mehrfach entschieden, daß die §§ 657 ff. BGB, in Sonderheit auch § 661 Abs. 2 Satz 2 BGB, auf ähnliche Fallgestaltungen entsprechend anwendbar sind, wenn dies unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung nach Treu und Glauben dem erklärten Willen der Beteiligten entspricht (vgl. BGHZ 17, 366 [370 ff.]; BGH LM Nr. 2 und Nr. 2 a zu § 661 BGB).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterliegt der materielle Gehalt des Preisanspruchs keiner gerichtlichen Nachprüfung, und zwar auch dann nicht, wenn eine Partei geltend machen sollte, daß die Entscheidung der Preisrichter offenbar unrichtig sei; allenfalls das Verfahren des Preisgerichts ist, soweit es sich um schwerwiegende Mängel handelt, nachprüfbar (vgl. BGHZ 17, 366 [373, 375]; BGH LM Nr. 2 zu § 661 BGB).
- BGH, 30.10.1959 - I ZR 188/57
Rechtsmittel
Daher kommt es bei der Frage, ob die Entscheidung der B. für den Kläger unverbindlich ist, darauf an, ob sie offenbar unrichtig ist (RGZ 96, 72, 62; BGHZ 17, 366, 372 [BGH 14.06.1955 - V ZR 120/53] ; BGH LM Nr. 7 zu § 317 BGB). - BGH, 17.04.1958 - VII ZR 38/57 In dem Vorprozeß B.s gegen die Astronomische Gesellschaft hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 14. Juni 1955 (BGHZ 17, 366, 372) ausgeführt, die Aufgabe der drei Preisrichter habe sich der von Schiedsrichtern genähert.
- BGH, 05.05.1958 - III ZR 7/57
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