Rechtsprechung
| BGH, 23.05.1951 - II ZR 126/50 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung des Mieters von Baugeräten für den zufälligen Untergang der Mietsache - Untergang einer gemieteten Lokomotive durch Beschlagnahme von Feindeshand - Schadensersatzansprüche in Geld nach dem Umstellungsgesetz bei Schadensfällen vor der Währungsreform - Verhältnis ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Auszüge)
Papierfundstellen
- BGHZ 2, 192
- NJW 1951, 604
- MDR 1951, 479
- DB 1951, 564
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.01.1951 - I ZR 43/50
Transportschäden. Umstellung
Auszug aus BGH, 23.05.1951 - II ZR 126/50
Diese Voraussetzung ist jedoch, wie der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bereits in einem anderen Zusammenhang hervorgehoben hat (BGH 1, 52), nicht gegeben, wenn der Geschädigte durch den Ersatzanspruch in Geld nicht zur Wiederbeschaffung des in Verlust geratenen Gegenstandes instandgesetzt werden soll. - RG, 11.03.1933 - IV 329/34
Wann stellt die auf Grund des Gesetzes über den Zusammenschluß von Mühlen …
Auszug aus BGH, 23.05.1951 - II ZR 126/50
Selbst wenn diese Frage zu verneinen wäre, weil etwa die Beschlagnahme aus Gründen in der Person der Beklagten ausgesprochen wäre (RGZ 147, 157), dann könnte trotz des Fortbestands des Mietvertrags eine Haftung der Beklagten aus § 11 EMV für den Verlust der Lokomotiven während der Zeit der Beschlagnahme nicht anerkannt werden.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 R 116/19
Rückerstattung überzahlter Rente nach Versterben des Rentners; Inanspruchnahme …
Rn. 61 Der deutschen Rechtsordnungen liegt ebenso wie den anderen europäischen Rechtsordnungen die Annahme zugrunde, dass ein Schaden im Ausgangspunkt grundsätzlich von demjenigen zu tragen ist, der ihn erlitten hat (casum sentit dominus), es sei denn, ein besonderer Grund gebietet und rechtfertigt die Abwälzung des Schadens auf einen Dritten, der letzten Endes zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist (Schlussanträge des Generalanwalts/der Generalanwältin beim EuGH vom 21.10.1999, C-348/98, Celex-Nr. 61998CC0348; BGH, Urteil vom 23. Mai 1951 - II ZR 126/50 -, BGHZ 2, 192-198, Rn. 7; BFH…, Urteil vom 03. August 1988 - I R 157/84 -, BFHE 154, 321, BStBl II 1989, 21, Rn. 15, vgl. auch BVerfG, B.v. 21. Februar 2018 - 1 BvR 606/14 -, Rn. 10, juris, zum Erfordernis einer sachlich begründeten Auswahlentscheidung bei der Anwendung des § 118 Abs. 4 SGB VI). - BGH, 23.05.1951 - II ZR 71/50
Vermietung von Baugeräten. Mieterhaftung
Durch die Währungsreform ist, wie der Senat in seinem Urteil vom gleichen Tage (II ZR 126/50 - Urteil vom 23. Mai 1951) ausgeführt hat, der Anspruch des Vermieters auf Barentschädigung gemäss § 11 EMV im Verhältnis 10:1 umgestellt worden. - BGH, 26.03.1952 - II ZR 152/51
Rechtsmittel
Die Revision beruft sich dabei auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 2, 192) und glaubt, daß die Grundsätze der angezogenen Entscheidung auch auf den vorliegenden Sachverhalt angewendet werden müßten.Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich von dem in BGHZ 2, 192 ff zur Entscheidung gestellten Tatbestand dadurch, daß der Beklagten hier die tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit auf die Mietgeräte durch die in Frage stehende Anordnung von hoher Hand nicht ganz allgemein entzogen worden ist und daß sich die Beklagte daraufhin insoweit nicht in der gleichen Lage wie die Klägerin befunden hat.
Die Wirkung der hier in Betracht kommenden Anordnung war im vorliegenden Fall also eine wesentlich andere als in dem Sachverhalt der Entscheidung in BGHZ 2, 192 ff. Die Anordnung im vorliegenden Fall führte dazu, daß das Gerät im Machtbereich und in der Einwirkungssphäre der Beklagten verblieb; sie hatte lediglich zur Folge, daß die vertragsgemäß vorgesehene Beendigung des Mietverhältnisses nicht eintrat und die Beklagte weiterhin als Mieterin in dem unmittelbaren Besitz der Mietgeräte verblieb.
- BGH, 02.04.1952 - II ZR 213/51
Rechtsmittel
Durch diese Anordnung sei der Beklagten die tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit auf das Gerät entzogen worden, und es könne bei dieser Sachlage nach den Darlegungen des erkennenden Senats in seinem Urteil vom 23. Mai 1931 (BGHZ 2, 192 ff) eine Haftung der Beklagten nach § 11 EMV unter Berücksichtigung des Grundgedankens dieser Bestimmung nicht bejaht werden.Eine Anwendung der in BGHZ 2, 192 ff entwickelten Grundsätze ist im vorliegenden Sachverhalt nicht möglich.
Hierbei werden entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts, das den Anspruch auf eine Barentschädigung nach § 11 EMV wie einen echten Schadensersatzanspruch behandeln und daher einer Umstellung im Verhältnis 10 : 1 gemäß § 16 UmstG entziehen will, die Grundsätze zur Anwendung kommen müssen, die der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 23. Mai 1951 (BGHZ 2, 192 [196 ff]) im einzelnen dargelegt hat.
- BGH, 02.04.1952 - II ZR 190/51
Rechtsmittel
Durch diese Anordnungen sei der Beklagten die tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit auf das Gerät entzogen worden und es könne bei dieser Sachlage nach den Darlegungen des erkennenden Senats in seinem Urteil vom 23. Mai 1951 (BGHZ 2, 192 ff) eine Haftung der Beklagten nach § 11 EMV unter Berücksichtigung des Grundgedankens dieser Bestimmung nicht bejaht werden.Eine Anwendung der in BGHZ 2, 192 ff entwickelten Grundsätze ist im vorliegenden Sachverhalt nicht möglich.
Hierbei werden entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts, das den Anspruch auf eine Barentschädigung nach § 11 EMV wie einen, echten Schadensersatzanspruch behandeln und daher einer Umstellung im Verhältnis 10 : 1 gemäss § 16 UmstG entziehen will, die Grundsätze zur Anwendung kommen müssen, die der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 23. Mai 1951 (BGHZ 2, 192 [196 ff]) im einzelnen dargelegt hat.
- BGH, 19.01.1952 - II ZR 80/51
Rechtsmittel
Wenn auch der Eingriff der OT in den Sägewerksbetrieb der Beklagten den Bestand des zwischen den Parteien abgeschlossenen Mietvertrages nicht berührt hat, so kann doch, wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 23. Mai 1951 - II ZR 126/50 - (BGHZ 2, 192) hervorgehoben hat, dadurch gleichwohl die Möglichkeit einer Anwendung des § 11 EMV entscheidend beeinflusst worden sein.Aber auch selbst dann, wenn ein freiwillig abgeschlossenes Untermietverhältnis zwischen der Beklagten und der OT nicht vorgelegen haben sollte, könnte im vorliegenden Fall eine Anwendung der im BGHZ 2, 192 ausgesprochenen Grundsätze unter Umständen nicht in Betracht kommen.
Bei dieser Nachprüfung ist zu berücksichtigen, dass der Anspruch des Vermieters auf Zahlung einer Barentschädigung gemäss § 11 EMV im Verhältnis 10 : 1 umzustellen ist (BGHZ 2, 192 [194], und dass angesichts der heute nach dem Zusammenbruch und nach der Währungsreform gegebenen Verhältnisse demgemäss nur bei Vorliegen ganz besonderer Billigkeitserwägungen die Verpflichtung des Mieters zur Leistung von Naturalersatz als zumutbar angesehen werden kann.
- BGH, 10.10.1951 - II ZR 70/50
Rechtsmittel
Dieser Grundgedanke wird, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 23. Mai 1951 - II ZR 126/50 - (BGHZ 2, 192) ausgeführt hat, entscheidend berührt, sobald dem Mieter durch behördlichen Eingriff der Besitz und das Benutzungsrecht an dem gemieteten Baugerät entzogen wird und er dadurch ebenfalls jeden Einfluss auf die Einleitung von Rettungsmassnahmen zur Abwendung auftretender Gefahren im Rahmen des Möglichen verliert.Die Grenzen einer solchen Sicherung sind nach Wortlaut und Zweck dieser Vorschrift enger gezogen als bei der Verschuldenshaftung des Mieters, weil insoweit die Schutzwürdigkeit der Interessen des Mieters naturgemäss eine grössere ist und demgemäss auch eine entsprechende Berücksichtigung erforderlich ist (BGHZ 2, 192).
- BGH, 05.05.1954 - VI ZR 95/53
Rechtsmittel
Der Vorderrichter knüpft an die Entscheidung BGHZ 2, 192 [197] an, in der ausgeführt ist, dass die Barentschädigung des § 11 EMV gegenüber der Leistung gleichwertigen Ersatzes, ein Weniger und dass sie nicht dazu bestimmt sei, dem Vermieter die Wiederbeschaffung der in Verlust geratenen Geräte zu ermöglichen.Wie der Bundesgerichtshof bereits in der vom Berufungsgericht angeführten Entscheidung BGHZ 2, 192 [197] ausgeführt hat, stellt die Regelung des § 11 EMV gegenüber der Vorschrift des § 249 BGB eine Sonderregelung dar.
- BGH, 30.05.1952 - II ZR 211/51
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 26. März 1952 - II ZR 152/51 - dargelegt, dass die Haftung des Mieters aus § 11 EMV nur dann in Fortfall kommen kann, wenn dem Mieter durch eine behördliche Anordnung die tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit auf die Mietgeräte ganz allgemein entzogen worden ist und wenn er sich daraufhin insoweit in der gleichen Lage wie der Vermieter befindet (vgl. dazu BGHZ 2, 192), dass aber die Haftung des Mieters bestehen bleibt, wenn bei einer behördlichen Anordnung gegenüber dem Mieter das Gerät allein im Machtbereich und in der Einwirkungssphäre des Mieters verbleibt.Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 23. Mai 1951 - II ZR 126/50 - dargelegt, dass der Anspruch des Vermieters auf gleichwertigen Ersatz (Naturalanspruch) nur gegeben ist, wenn dem Mieter eine Ersatzleistung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Belange zuzumuten ist, während der Anspruch auf eine Barentschädigung dem Vermieter ohne Rücksicht auf die Zumutbarkeit zusteht (BGHZ 2, 192 [197]).
- BGH, 19.01.1952 - II ZR 199/51
Rechtsmittel
Dieser Vortrag kann nach den Ausführungen des erkennenden Senats BGHZ 2, 192 [194/95] von rechtlicher Bedeutung sein.Bei der rechtlichen Würdigung des neuen Vortrags der Beklagten wird das Berufungsgericht neben den Ausführungen des erkennenden Senats in BGHZ 2, 192 auch die Gesichtspunkte einer etwaigen Einschränkung dieser Grundsätze zu berücksichtigen haben, wie sie in besonders gelagerten Fällen nach den Darlegungen des erkennenden Senats im Urteil vom 19. Januar 1952 - II ZR 80/51 - in Betracht kommen können.
- BGH, 21.12.1951 - II ZR 127/50
Rechtsmittel
- BGH, 23.10.1953 - I ZR 106/52
Rechtsmittel
- BGH, 09.05.1952 - V ZR 68/51
Enteignungsentschädigung. Umstellung
- BFH, 11.01.1956 - II 143/54 U
Erstattung der Versicherungssteuer in den Fällen der Zurückzahlung unverdienter …
- BGH, 03.10.1952 - V ZR 147/51
Einbau von Sachen. Umstellung
- BSG, 19.12.1962 - 7 RAr 13/61
Gewährung einer Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld - Ausschluss …
- BFH, 16.04.1953 - IV 206/52 U
Steuervergünstigung für Gesamtgewinn aus den Einkunftsarten Land- und …
- BFH, 13.03.1952 - IV 39/51 U
Auslegung des § 6 Ziff. 5 des Einkommensteuergesetztes (EStG) - Anwendbarkeit von …
- BGH, 24.10.1951 - II ZR 129/50
Rechtsmittel
- BGH, 10.10.1951 - II ZR 72/50
Rechtsmittel
- BGH, 30.04.1957 - VIII ZR 207/56
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