Rechtsprechung
| BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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EPÜ Art. 69 Abs. 1; EuPatAuslProt Art. 1, 2; PatG § 14
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln - Pemetrexed
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Pemetrexed
Art 69 Abs 1 EuPatÜbk, Art 1 EuPatAuslProt, Art 2 EuPatAuslProt, § 14 PatG
Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln - Pemetrexed - IWW
Art. 69 EPÜ, Artikels 69 EPÜ, § 3 Abs. 4 PatG, Art. 54 Abs. 5 EPÜ, § 9 Nr. 3 PatG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klagepatent betreffend die Verwendung von Pemetrexeddinatrium in Kombination mit Vitamin B12 zur Hemmung des Wachstums von Tumoren; Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln; Bestimmung des technischen Problems in einem Verletzungsrechtsstreit; Heranziehung von ...
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Klagepatent betreffend die Verwendung von Pemetrexeddinatrium in Kombination mit Vitamin B12 zur Hemmung des Wachstums von Tumoren; Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln; Bestimmung des technischen Problems in einem Verletzungsrechtsstreit; Heranziehung von ...
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Klagepatent betreffend die Verwendung von Pemetrexeddinatrium in Kombination mit Vitamin B12 zur Hemmung des Wachstums von Tumoren; Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln; Bestimmung des technischen Problems in einem Verletzungsrechtsstreit; Heranziehung von ...
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Alternative "technische" Lösung ist grundsätzlich keine Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an die Verletzung eines Patents mit äquivalenten Mitteln
Besprechungen u.ä.
- dlapiper.com (Entscheidungsbesprechung)
Neuste Entwicklungen der Äquivalenzrechtsprechung des BGH
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 03.12.2012 - 4b O 114/12
- OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 2 W 6/13
- LG Düsseldorf, 03.04.2014 - 4b O 114/12
- LG Düsseldorf, 05.03.2015 - 4b O 114/12
- OLG Düsseldorf, 05.03.2015 - 2 U 16/14
- OLG Düsseldorf, 08.04.2015 - 2 U 16/14
- BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15
- OLG Düsseldorf - 2 U 16/14 (anhängig)
Papierfundstellen
- BGHZ 211, 1
- GRUR 2016, 921
Wird zitiert von ... (169) Zitiert selbst (19)
- BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09
Okklusionsvorrichtung
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15
Eine Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln ist in der Regel zu verneinen, wenn die Beschreibung mehrere Möglichkeiten offenbart, wie eine bestimmte technische Wirkung erzielt werden kann, jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Patentanspruch aufgenommen worden ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 10. Mai 2011, X ZR 16/09, BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 Rn. 35 - Okklusionsvorrichtung;… Urteil vom 13. September 2011, X ZR 69/10, GRUR 2012, 45 Rn. 44 - Diglycidverbindung).Deshalb ist eine Ausführungsform aus dem Schutzbereich des Patents ausgeschlossen, die zwar offenbart oder für den Fachmann jedenfalls auffindbar sein mag, von der der Leser der Patentschrift aber annehmen muss, dass sie - aus welchen Gründen auch immer - nicht unter Schutz gestellt werden sollte (BGH, Urteil vom 10. Mai 2011 - X ZR 16/09, BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 Rn. 36 - Okklusionsvorrichtung;… Urteil vom 13. September 2011 - X ZR 69/10, GRUR 2012, 45 Rn. 44 - Diglycidverbindung).
Rn. 52 bb) Für Fallgestaltungen, in denen dem Patentanspruch eine Auswahlentscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten zugrunde liegt, hat der Senat das Erfordernis der Orientierung am Patentanspruch dahin konkretisiert, dass die fachmännischen Überlegungen zu möglichen Abwandlungen gerade auch mit dieser Auswahlentscheidung in Einklang stehen müssen (BGH, Urteil vom 10. Mai 2011 - X ZR 16/09, BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 Rn. 35 - Okklusionsvorrichtung).
Deshalb ist eine Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln in der Regel zu verneinen, wenn die Beschreibung mehrere Möglichkeiten offenbart, wie eine bestimmte technische Wirkung erzielt werden kann, jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Patentanspruch aufgenommen worden ist (BGH, Urteil vom 10. Mai 2011 - X ZR 16/09, BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 Rn. 35 - Okklusionsvorrichtung;… Urteil vom 13. September 2011 - X ZR 69/10, GRUR 2012, 45 Rn. 44 - Diglycidverbindung).
- BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00
Schneidmesser I
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15
Rn. 49 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Verletzung eines Patents mit äquivalenten Mitteln nur dann zu bejahen, wenn die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, um ein abgewandeltes Mittel als objektiv gleichwirkend aufzufinden, am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sind (BGH, Urteil vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 154 = GRUR 2002, 515, 517 - Schneidmesser I;… Urteil vom 14. Dezember 2010 - X ZR 193/03, GRUR 2011, 313 Rn. 35 - Crimpwerkzeug IV).Rn. 50 aa) Orientierung am Patentanspruch setzt voraus, dass der Patentanspruch in allen seinen Merkmalen nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Überlegungen des Fachmanns bildet (BGH, Urteil vom 29. November 1988 - X ZR 63/87, BGHZ 106, 84, 90 f. = GRUR 1989, 205, 208 - Schwermetalloxidationskatalysator; Urteil vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 154 = GRUR 2002, 515, 517 - Schneidmesser I).
Dies gilt selbst dann, wenn der Fachmann erkennt, dass die erfindungsgemäße Wirkung als solche (in dem vorstehend ausgeführten engeren Sinn) über den im Patentanspruch unter Schutz gestellten Bereich hinaus erreicht werden könnte (BGH, Urteil vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 159 = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I).
Ob und in welchem Umfang dies zu bejahen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (BGH, Urteil vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 156 f. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I).
- BGH, 13.09.2011 - X ZR 69/10
Diglycidverbindung
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15
Eine Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln ist in der Regel zu verneinen, wenn die Beschreibung mehrere Möglichkeiten offenbart, wie eine bestimmte technische Wirkung erzielt werden kann, jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Patentanspruch aufgenommen worden ist (Bestätigung von BGH…, Urteil vom 10. Mai 2011, X ZR 16/09, BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 Rn. 35 - Okklusionsvorrichtung; Urteil vom 13. September 2011, X ZR 69/10, GRUR 2012, 45 Rn. 44 - Diglycidverbindung).Deshalb ist eine Ausführungsform aus dem Schutzbereich des Patents ausgeschlossen, die zwar offenbart oder für den Fachmann jedenfalls auffindbar sein mag, von der der Leser der Patentschrift aber annehmen muss, dass sie - aus welchen Gründen auch immer - nicht unter Schutz gestellt werden sollte (BGH…, Urteil vom 10. Mai 2011 - X ZR 16/09, BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 Rn. 36 - Okklusionsvorrichtung; Urteil vom 13. September 2011 - X ZR 69/10, GRUR 2012, 45 Rn. 44 - Diglycidverbindung).
Deshalb ist eine Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln in der Regel zu verneinen, wenn die Beschreibung mehrere Möglichkeiten offenbart, wie eine bestimmte technische Wirkung erzielt werden kann, jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Patentanspruch aufgenommen worden ist (BGH…, Urteil vom 10. Mai 2011 - X ZR 16/09, BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 Rn. 35 - Okklusionsvorrichtung; Urteil vom 13. September 2011 - X ZR 69/10, GRUR 2012, 45 Rn. 44 - Diglycidverbindung).
- BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
Gelenkanordnung
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15
Zur Herausarbeitung dessen, was die Erfindung in diesem Sinne tatsächlich leistet, trägt die Bestimmung des technischen Problems bei (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung).In der Patentschrift enthaltene Angaben zur Aufgabe der Erfindung dürfen - ebenso wie der übrige Inhalt der Patentschrift - nicht zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortsinn des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen (BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung;… Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 113/11, GRUR 2012, 1122 Rn. 22 - Palettenbehälter III).
- BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07
Olanzapin
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15
Um sie dem Fachmann im Sinne der Neuheitsprüfung "in die Hand zu geben", bedarf es in der Regel weitergehender Informationen insbesondere zu ihrer Individualisierung (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 = GRUR 2009, 382 Rn. 28 - Olanzapin;… Urteil vom 10. September 2009 - Xa ZR 130/07, GRUR 2010, 123 Rn. 31 - Escitalopram). - BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 130/07
Escitalopram - EPÜ Art. 54, Art. 56; PatG § 3, § 4, § 16a, § 49a; EG-VO 469/2009 …
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15
Um sie dem Fachmann im Sinne der Neuheitsprüfung "in die Hand zu geben", bedarf es in der Regel weitergehender Informationen insbesondere zu ihrer Individualisierung (BGH…, Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 = GRUR 2009, 382 Rn. 28 - Olanzapin; Urteil vom 10. September 2009 - Xa ZR 130/07, GRUR 2010, 123 Rn. 31 - Escitalopram). - BGH, 05.10.2005 - X ZB 7/03
Arzneimittelgebrauchsmuster
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15
Rn. 83 a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist Gegenstand eines auf die Verwendung eines Stoffs zur Behandlung einer Krankheit gerichteten Patentanspruchs die Eignung des Stoffes für einen bestimmten medizinischen Einsatzzweck und damit letztlich eine dem Stoff innewohnende Eigenschaft (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2005 - X ZB 7/03, BGHZ 164, 220 = GRUR 2006, 135 - Arzneimittelgebrauchsmuster). - BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13
Kollagenase I - Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Patentanmeldung: …
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15
Dies gilt unabhängig davon, ob der Patentanspruch seinem Wortlaut nach auf zweckgebundenen Stoffschutz, auf die Verwendung des Medikaments oder auf dessen Herrichtung zu einem bestimmten Verwendungszweck gerichtet ist (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - X ZB 5/13, BGHZ 200, 229 = GRUR 2014, 461 Rn. 17 - Kollagenase I). - BGH, 29.11.1988 - X ZR 63/87
Ausweitung des Schutzbereichs eines Verfahrens-Patents; Vergütungsanspruch des …
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15
Rn. 50 aa) Orientierung am Patentanspruch setzt voraus, dass der Patentanspruch in allen seinen Merkmalen nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Überlegungen des Fachmanns bildet (BGH, Urteil vom 29. November 1988 - X ZR 63/87, BGHZ 106, 84, 90 f. = GRUR 1989, 205, 208 - Schwermetalloxidationskatalysator; Urteil vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 154 = GRUR 2002, 515, 517 - Schneidmesser I). - BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96
Spannschraube
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15
Rn. 31 In der von der Revision angeführten Entscheidung "Spannschraube" hat der Senat ausgeführt, die Auslegung eines Merkmals habe sich entscheidend an dessen in der Patentschrift zum Ausdruck gekommenen Zweck zu orientieren (BGH, Urteil vom 2. März 1999 - X ZR 85/96, GRUR 1999, 909, 911 - Spannschraube). - BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11
Polymerschaum
- BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95
"Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens
- BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03
Crimpwerkzeug IV
- BGH, 13.01.2015 - X ZR 41/13
Patentfähigkeit: Definition eines einer Erfindung zugrunde liegenden technischen …
- BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11
Palettenbehälter II
- BGH, 11.11.2014 - X ZR 128/09
Repaglinid - Nichtigkeitsklage gegen ein europäisches Arzneimittelpatent: …
- BGH, 12.10.2004 - X ZR 176/02
Staubsaugersaugrohr
- BGH, 24.07.2012 - X ZR 126/09
Leflunomid
- BGH, 25.02.2014 - X ZR 84/12
Patentfähigkeit der Verwendung von Bildschirmmenüs zum Einstellen der Bildanzeige …
- OLG München, 18.05.2017 - 6 U 3039/16
Einstweiliger Rechtsschutz bei äquivalenter Patentverletzung - Pemetrexed
Soweit der Bundesgerichtshof ausgeführt habe, dass der Fachmann eine gewisse Unschärfe als mit dem technischen Sinngehalt einer Zahlenangabe vereinbar ansehe und daher eine derart präzise Angabe nicht ohne Weiteres den Schluss rechtfertige, dass der Einsatz einer gleichwirkenden und für den Fachmann auffindbaren Verbindung nicht am Sinngehalt des Patents orientiert sei (Urteil v. 14.06.2016, Az. X ZR 29/15, GRUR 2016, 921 Rn. 77 f. - Pemetrexed), könne dem in Bezug auf den vorliegenden Sachverhalt nicht zugestimmt werden.Weiterhin sei auch vor dem Hintergrund der Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 14.06.2016 (Az.: X ZR 29/15 - Pemetrexed) die Annahme einer Auswahlentscheidung, die der erforderlichen Gleichwertigkeit eines Ersatzmittels für eine äquivalente Patentverletzung entgegenstehe, vorliegend nicht ausgeschlossen, nachdem das vormalige Grundpatent EP 0432677/DE 69025723 (Anlage AG 21) für den Fachmann ohne weiteres ersichtlich dem vorliegend einzig beanspruchten Pemetrexeddinatrium ausdrücklich eine "vorteilhafte" Eigenschaft zugewiesen habe.
Rn. 32 Die vom Verfügungspatent gelöste Aufgabe bestehe nach der hierzu ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes darin, die nachteiligen toxischen Effekte des verwendeten Antifolats zu verringern, und dabei die angestrebten Wirkungen (d. h. die Tumorhemmung) aufrechtzuerhalten (BGH Urteil vom 14.06.2016, Az.: X ZR 29/15 Rn. 17 - Pemetrexed).
Der Bundesgerichtshof habe unmissverständlich klargestellt, dass es sich bei dem Verfügungspatent als "Schweizer Anspruch" um einen zweckgebundenen Stoffschutz handele (Urteil vom 14.06.2016, Az.: X ZR 29/15 Rn. 83 ff. -Pemetrexed).
Die Argumentation der Antragsgegnerin, wonach Aufgabe des Verfügungspatents die Herstellung eines Arzneimittels sei, so dass die Beurteilung der Gleichwirkung des Merkmals "Pemetrexeddinatrium" nicht auf den Aspekt der Antifolatwirkung beschränkt werden könne, sondern auch die Wirkungen der Gegenionen auf Galenik, Verträglichkeit, Therapieeffizienz usw. von Bedeutung sein, stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verfügungspatent (Urteil vom 14.06.2016, Az.: X ZR 29/15 Rn. 17, 84 - Pemetrexed), wonach dieses nicht die Herstellung eines Arzneimittels betreffe, sondern einen zweckgebundenen Stoffschutz begründe.
Da sich die Vorgaben der deutschen Rechtsprechung von jenen der englischen Gerichte unterschieden, habe sich das Landgericht bei seiner Entscheidung nicht im Einzelnen mit der Entscheidung der englischen Gerichte auseinandersetzen müssen Der Bundesgerichtshof habe in der Entscheidung vom 14.06.2016 (Az.: X ZR 29/15 -Pemetrexed) keine Zweifel daran gelassen, dass der "Schweizer Anspruch" einen zweckgebundenen Stoffschutz zum Gegenstand habe und nicht die Herstellung eines Arzneimittels betreffe.
Die diesbezüglichen Aussagen des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung zum Verfügungspatent (Urteil vom 14.06.2016, Az.: X ZR 29/15 - Pemetrexed) ließen sich ohne Einschränkung auf den vorliegenden Fall übertragen.
Rn. 51 Davon ausgehend hat das Landgericht zutreffend die Aufgabe der verfügungspa-tentgemäßen Erfindung darin gesehen, die durch die potentiell lebensbedrohlichen Toxizitäten verbliebene Limitierung bei der optimalen Verabreichung von Antifolaten zu überwinden (Patentschrift, Anlage HL 3, HL 3a, [0001]) und bestimmte toxische Effekte, wie Mortalität und nicht-hämatologische Ereignisse, wie Hautausschläge und Müdigkeit, signifikant zu reduzieren, ohne die therapeutische Wirksamkeit des Anti-folats nachteilig zu beeinflussen (Patentschrift, Anlage HL 3, HL 3a, [0005]; vgl. auch BGH GRUR 2016, 921 Rn. 17 - Pemetrexed).
Rn. 57 2. Eine wortsinngemäße Verwirklichung der geltend gemachten Patentansprüche hat das Landgericht zutreffend mit der Begründung verneint, dass der in Merkmal 11.1 genannte Begriff "Pemetrexeddinatrium" als klar definierte chemische Substanz mit einer für den Fachmann klaren Struktur- und Summenformel nicht als "Pemetrexed" auszulegen ist (ebenso BGH GRUR 2016, 921 Rn. 30 - Pemetrexed), wogegen sich die Antragstellerin nicht mehr gewandt hat, so dass hierzu keine weiteren Ausführungen mehr veranlasst sind.
Der Schutzbereich des Patents wird auf diese Weise nach Maßgabe dessen bestimmt, was der Fachmann auf der Grundlage der erfindungsgemäßen Lehre als äquivalent zu erkennen vermag, und damit an dem Gebot des Art. 1 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ ausgerichtet, bei der Bestimmung des Schutzbereichs einen angemessenen Schutz für den Patentinhaber mit ausreichender Rechtssicherheit für Dritte zu verbinden (…BGH GRUR 2015, 361, Rn. 18 - Kochgefäß;… BGH GRUR 2011, 313 Rn. 35 - Crimpwerkzeug IV; BGH GRUR 2016, 921 Rn. 74 -Pemetrexed).
Wie der Bundesgerichtshof zu dem hiesigen Verfügungspatent festgestellt hat (Urteil vom 14.06.2016, GRUR 2016, 921 Rn. 83, 84 - Pemetrexed), ist Gegenstand der Patentansprüche nicht ein Herstellungs- oder Zubereitungsverfahren - auch wenn der Anspruch aufgrund der Formulierung im Schweizer Anspruchsformat ("Swiss type claim") dem Wortlaut nach auf die Herstellung gerichtet ist - sondern die Eignung des Stoffes für einen bestimmten medizinischen Einsatzzweck und damit letztlich eine dem Stoff innewohnende Eigenschaft.
Die Lehre des Verfügungspatents bezieht sich aber - wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 14.06.2016 (GRUR 2016, 921 -Pemetrexed) klargestellt hat - nicht gegenständlich auf das Herstellungsverfahren, sondern es handelt sich um einen verwendungsbezogenen Stoffschutz, unabhängig davon, ob der Patentanspruch seinem Wortlaut nach auf zweckgebundenen Stoffschutz, auf die Verwendung des Medikaments oder auf dessen Herrichtung zu einem bestimmten Verwendungszweck gerichtet ist; der Sache nach ist die besondere Eigenschaft des Stoffs geschützt, die auch dem hergestellten Medikament innewohnt (…BGH a.a.O. 83, 84 - Pemetrexed).
Die Lehre des Verfügungspatents geht aber - wie oben bereits ausgeführt - nicht dahin, dass Pemetrexed in gelöster Form hergestellt wird, sondern es handelt sich um einen verwendungsbezogenen Stoffschutz (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 83, 84 - Pemetrexed).
Rn. 75 aa) Die Annahme der für eine äquivalente Verletzung erforderlichen Gleichwertigkeit, setzt voraus, dass die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre orientiert sind, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 49 - Pemetrexed; BGH GRUR 2002, 515, 517 - Schneidmesser I;… BGH GRUR 2011, 313 Rn. 35 -Crimpwerkzeug IV).
Rn. 77 cc) Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.06.2016 (GRUR 2016, 921 Rn. 49 ff. -Pemetrexed) festgestellt hat, kann eine Verletzung des Verfügungspatents mit äquivalenten Mitteln vorliegend nicht unter Rückgriff auf die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Auswahlentscheidung verneint werden.
Rn. 78 (1.) Danach ist eine Ausführungsform aus dem Schutzbereich des Patents ausgeschlossen, die zwar offenbart oder für den Fachmann jedenfalls auffindbar sein mag, von der der Leser der Patentschrift aber annehmen muss, dass sie - aus welchen Gründen auch immer - nicht unter Schutz gestellt werden sollte, weil sich das Patent bei objektiver Betrachtung auf eine engere Anspruchsfassung beschränkt, als dies vom technischen Gehalt der Erfindung und gegenüber dem Stand der Technik geboten wäre (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 50 - Pemetrexed;… BGH GRUR 2011, 701 Rn. 36 -Okklusionsvorrichtung;… BGH, GRUR 2012, 45 Rn. 44 - Diglycidverbindung).
Als konkrete Ausführungsform dieser Erfindung wird aber nur die Verwendung von Pemetrexeddinatrium aufgezeigt (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 55 ff. - Pemetrexed).
Eine Erweiterung der Grundsätze zur Auswahlentscheidung auf Ausführungsformen, die aufgrund der Angaben in der Patentschrift zwar nicht offenbart, aber auffindbar waren, würde hingegen schon deshalb zu weit führen, weil die Auffindbarkeit eine Grundvoraussetzung für die Bejahung von Äquivalenz ist und der Einsatz abgewandelter Mittel dann folglich niemals zu einer Patentverletzung führen könnte (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 61 -Pemetrexed).
Rn. 80 (3.) Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.06.2016 (GRUR 2016, 921 Rn. 63 ff. -Pemetrexed) weiter festgestellt hat, führt auch der Umstand, dass im Zuge des Patenterteilungsverfahrens eine Konkretisierung auf Pemetrexeddinatrium erfolgt ist, nicht dazu, dass alle übrigen Formen des Antifolats Pemetrexed vom Schutzbereich des Patent ausgenommen sind.
Der Bundesgerichtshof hat insoweit im Ergebnis offen gelassen, ob bei der Auslegung der geltenden Fassung eines Patents grundsätzlich auf Unterlagen aus dem Erteilungsverfahren zurückgegriffen werden darf (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 64 - Pemetrexed), was - wie das Erstgericht zu Recht ausführt - im Hinblick auf Rechtssicherheitserwägungen Bedenken begegnet.
Vielmehr ist die Beschränkung von Pemetrexed auf Pemetrexeddinatrium erfolgt, da Pemetrexed als solches nicht als offenbart angesehen wurde (vgl. Bescheid vom 17.05.2005, Anlage AG 15, AG 15a), so dass dem keine bewusste Auswahl des Anmelders zugrunde lag, sondern dies auf formellen Zwängen beruhte (vgl. auch BGH GRUR 2016, 921 Rn. 72 -Pemetrexed).
Die Erwähnung der Klasse der Antifolate in der Beschreibung der Patentschrift einerseits und die Beschränkung der Ansprüche auf das Antifolat Pemetrexed (als Pemetrexddinatrium) andererseits im Zuge des Erteilungsverfahrens vermag demgegenüber allenfalls andere Antifolate auszuschließen, nicht aber sämtliche Derivate des einen - vermeintlich ausgewählten - Antifolats Pemetrexed (vgl. auch BGH GRUR 2016, 921 Rn. 70 - Pemetrexed).
Rn. 81 (4.) Schließlich kann die Orientierung am Patentanspruch nicht allein deshalb verneint werden, weil der Begriff "Pemetrexeddinatrium" eine exakte Umschreibung für eine bestimmte chemische Verbindung darstellt, deren Detaillierungsgrad mit demjenigen einer Zahlenangabe vergleichbar ist (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 77 ff. -Pemetrexed).
Denn dies bedeutet nicht, dass der Einsatz einer gleichwirkenden für den Fachmann auffindbaren Verbindung nicht ebenfalls am Sinngehalt des Pa tentanspruchs orientiert sein kann, weil der Fachmann eine gewisse Unschärfe als mit dem technischen bzw. stofflichen Sinngehalt einer Zahlenangabe oder einer chemischen Formel vereinbar ansieht (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 77, 78 -Pemetrexed).
Auch dem Umstand, dass in der Beschreibung des Klagepatents (Anlage HL 3, HL 3 a [0022]) ausdrücklich ausgeführt wird, das Antifolat zur Verwendung in der Erfindung sei Pemetrexeddinatrium, kann eine darüber hinausgehende Festlegung ebenso wenig entnommen werden, wie dem mit der Definition näher charakterisierten Begriff im Patentanspruch selbst (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 81 -Pemetrexed).
- OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15
Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen
Denn die Frage der Zulässigkeit einer funktionsorientierten Auslegung darf nicht isoliert am Wortlaut des Anspruchs orientiert sein, sondern bezieht sich auf den anhand der Beschreibung ausgelegten Anspruch (vgl. BGH GRUR 2016, 921 Rn. 29 f. - Pemetrexed m.w.N.). - LG München I, 19.11.2021 - 21 O 9358/21
Äquivalente Verletzung eines Verwendungspatents
Rn. 43 5. Vor diesem Hintergrund betrifft die Erfindung das technische Problem, die nachteiligen toxischen Effekte, die durch die Verabreichung von Pemetrexeddinatrium verursacht werden, ohne Beeinträchtigung der therapeutischen Wirksamkeit zu reduzieren (…BGH GRUR 2020, 1178 Rn. 20 - Pemetrexed II; BGH GRUR 2016, 921 Rn. 10 ff. - Pemetrexed;… OLG München PharmR 2017, 402 Rn. 53).Hieraus folgt jedoch keine wortsinngemäße Auslegung der im Patentanspruch enthaltenen Angabe "Pemetrexeddinatrium" über ihren Wortlaut hinaus, vielmehr ist mit der Verwendung des Begriffs "Pemetrexeddinatrium" (Merkmal 1) ausschließlich die betreffende chemische Verbindung gemeint - also das Dinatriumsalz des Antifolats Pemetrexed - und fallen darunter auch bei funktionsorientierter Auslegung nicht allgemein Derivate von Pemetrexed, wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung Pemetrexed bereits festgestellt hat (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 34 - Pemetrexed).
Rn. 53 2. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung Pemetrexed (GRUR 2016, 921) festgestellt, dass eine äquivalente Verletzung des Klagepatents in Betracht kommen kann, wenn Pemetrexed nicht als Dinatriumsalz vorliegt, sondern ein anderes Salz (im dortigen Fall Kalium) verwendet wird.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Artikels 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (…st. Rspr. vgl. BGH GRUR 2015, 361 Rn. 18 - Kochgefäß; BGH GRUR 2002, 515, 517 - Schneidmesser I; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung; BGH GRUR 2016, 921 Rn. 49 f. - Pemetrexed;… OLG München PharmR 2017, 402 Rn. 62).
Der Schutzbereich des Patents wird auf diese Weise nach Maßgabe dessen bestimmt, was der Fachmann auf der Grundlage der erfindungsgemäßen Lehre als äquivalent zu erkennen vermag, und damit an dem Gebot des Art. 1 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ ausgerichtet, bei der Bestimmung des Schutzbereichs einen angemessenen Schutz für den Patentinhaber mit ausreichender Rechtssicherheit für Dritte zu verbinden (…BGH GRUR 2015, 361 Rn. 18 - Kochgefäß;… BGH GRUR 2011, 313 Rn. 35 - Crimpwerkzeug IV; BGH GRUR 2016, 921 Rn. 74 - Pemetrexed).
Rn. 60 (4) Soweit die Beklagten vorbringen, für die Beurteilung der Gleichwirkung sei das Merkmal "zur Herstellung eines Arzneimittels", das Ausdruck der medizinischen Zweckbindung sei, bei der Bestimmung der erfindungsgemäßen Aufgabe des Klagepatents zur berücksichtigen, ist auf die hierzu ergangenen Feststellungen des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung Pemetrexed (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 83, 84) zu verweisen, wonach Gegenstand der Patentansprüche des Klagepatents nicht ein Herstellungs- oder Zubereitungsverfahren ist - auch wenn der Anspruch aufgrund der Formulierung im Schweizer Anspruchsformat ("Swiss type claim") dem Wortlaut nach auf die Herstellung gerichtet ist -, sondern die Eignung des Stoffes für einen bestimmten medizinischen Einsatzzweck und damit letztlich eine dem Stoff innewohnende Eigenschaft (…vgl. auch BGH GRUR 2020, 1178 Rn. 40 - Pemetrexed II).
Die Lehre des Klagepatents bezieht sich - wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Pemetrexed klargestellt hat (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 83 f. - Pemetrexed) - nämlich nicht gegenständlich auf ein Herstellungsverfahren, sondern es handelt sich um einen verwendungsbezogenen Stoffschutz, so dass der Sache nach die besondere Eigenschaft des Stoffs geschützt ist, die dem hergestellten Medikament innewohnt.
Rn. 91 (1) Die Annahme der für eine äquivalente Verletzung erforderlichen Gleichwertigkeit setzt voraus, dass die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre orientiert sind, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 49 - Pemetrexed; BGH GRUR 2002, 515, 517 - Schneidmesser I;… BGH GRUR 2011, 313 Rn. 35 - Crimpwerkzeug IV).
Rn. 93 Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.06.2016 (GRUR 2016, 921 Rn. 49 ff. - Pemetrexed) außerdem festgestellt hat, kann eine Verletzung des Klagepatents mit äquivalenten Mitteln vorliegend auch nicht unter Rückgriff auf die Grundsätze zur Auswahlentscheidung verneint werden, wonach eine Ausführungsform aus dem Schutzbereich des Patents ausgeschlossen ist, die zwar offenbart oder für den Fachmann jedenfalls auffindbar sein mag, von der der Leser der Patentschrift aber annehmen muss, dass sie - aus welchen Gründen auch immer - nicht unter Schutz gestellt werden sollte, weil sich das Patent bei objektiver Betrachtung auf eine engere Anspruchsfassung beschränkt, als dies vom technischen Gehalt der Erfindung und gegenüber dem Stand der Technik geboten wäre (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 50 - Pemetrexed;… BGH GRUR 2011, 701 Rn. 36 - Okklusionsvorrichtung;… BGH, GRUR 2012, 45 Rn. 44 - Diglycidverbindung).
Denn vorliegend wird in der Patentschrift nur eine Ausführungsform - die Verwendung von Pemetrexeddinatrium - offenbart und eine Erweiterung der Grundsätze zur Auswahlentscheidung auf Ausführungsformen, die aufgrund der Angaben in der Patentschrift zwar nicht offenbart, aber auffindbar waren, führte zu weit, weil die Auffindbarkeit eine Grundvoraussetzung für die Bejahung von Äquivalenz ist und der Einsatz abgewandelter Mittel dann folglich niemals zu einer Patentverletzung führen könnte (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 55 ff. - Pemetrexed).
Wie der Bundesgerichtshof weiter festgestellt hat, führt auch der Umstand, dass im Zuge des Patenterteilungsverfahrens eine Konkretisierung auf Pemetrexeddinatrium erfolgt ist, nicht dazu, dass alle übrigen Formen des Antifolats Pemetrexed vom Schutzbereich des Patents ausgenommen sind (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 63 ff. - Pemetrexed).
Schließlich kann - entgegen dem Vorbringen der Beklagten (…Klageerwiderung, S. 31, Rz. 109) - die Orientierung am Patentanspruch auch nicht allein deshalb verneint werden, weil der Begriff "Pemetrexeddinatrium" eine exakte Umschreibung für eine bestimmte chemische Verbindung darstellt, denn dies bedeutet nicht, dass der Einsatz einer gleichwirkenden für den Fachmann auffindbaren Verbindung nicht ebenfalls am Sinngehalt des Patentanspruchs orientiert sein kann, weil der Fachmann eine gewisse Unschärfe als mit dem technischen bzw. stofflichen Sinngehalt einer Zahlenangabe oder einer chemischen Formel vereinbar ansieht (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 77 ff. - Pemetrexed).
Auch dem Umstand, dass in der Beschreibung des Klagepatents (Abs. [0022]) ausdrücklich ausgeführt wird, das Antifolat zur Verwendung in der Erfindung sei Pemetrexeddinatrium, kann eine darüber hinausgehende Festlegung ebenso wenig entnommen werden wie dem mit der Definition näher charakterisierten Begriff im Patentanspruch selbst, so dass dieser Umstand ebenfalls nicht ausreicht, um eine Orientierung am Patentanspruch zu verneinen (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 81 - Pemetrexed).
- LG München I, 22.10.2025 - 21 O 16143/22
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Rn. 25 2. Vor diesem Hintergrund betrifft die Erfindung das technische Problem, die nachteiligen toxischen Effekte, die durch die Verabreichung von Pemetrexeddinatrium verursacht werden, ohne Beeinträchtigung der therapeutischen Wirksamkeit zu reduzieren (…BGH GRUR 2020, 1178 Rn. 20 - Pemetrexed II; GRUR 2016, 921 Rn. 10 ff. - Pemetrexed I;… OLG München PharmR 2017, 402 Rn. 53 - Pemetrexed; LG München I PharmR 2022, 392, 395 - Pemetrexed VI).Wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Pemetrexed I" bereits festgestellt hat, folgt hieraus keine wortsinngemäße Auslegung der im Patentanspruch enthaltenen Angabe "Pemetrexeddinatrium" über ihren Wortlaut hinaus, vielmehr ist mit der Verwendung des Begriffs "Pemetrexeddinatrium" (Merkmal 1) ausschließlich die betreffende chemische Verbindung gemeint - also das Dinatriumsalz des Antifolats Pemetrexed - und fallen darunter auch bei funktionsorientierter Auslegung nicht allgemein Derivate von Pemetrexed (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 34 - Pemetrexed I).
Der Schutzbereich des Patents wird auf diese Weise nach Maßgabe dessen bestimmt, was die Fachperson auf der Grundlage der erfindungsgemäßen Lehre als äquivalent zu erkennen vermag, und damit an dem Gebot des Art. 1 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ ausgerichtet, bei der Bestimmung des Schutzbereichs einen angemessenen Schutz für den Patentinhaber mit ausreichender Rechtssicherheit für Dritte zu verbinden (…BGH GRUR 2015, 361, Rn. 18 - Kochgefäß;… GRUR 2011, 313 Rn. 35 - Crimpwerkzeug IV; GRUR 2016, 921 Rn. 74 - Pemetrexed I).
Gegenstand der Patentansprüche des Klagepatents ist vorliegend nicht ein Herstellungs- oder Zubereitungsverfahren - auch wenn der Anspruch aufgrund der Formulierung im Schweizer Anspruchsformat ("Swiss type claim") nach seinem Wortlaut ("zur Herstellung eines Arzneimittels") auf die Herstellung gerichtet ist -, sondern die Eignung des Stoffes für einen bestimmten medizinischen Einsatzzweck und damit letztlich eine dem Stoff innewohnende Eigenschaft (…vgl. BGH GRUR 2020, 1178, Rn. 40 - Pemetrexed II; GRUR 2016, 921 Rn. 83, 84 - Pemetrexed I).
Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Pemetrexed" klargestellt hat (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 83 f. - Pemtrexed I), bezieht sich das Klagepatent nicht gegenständlich auf ein Herstellungsverfahren, sondern es handelt sich um einen verwendungsbezogenen Stoffschutz, so dass die besondere Eigenschaft des Stoffes geschützt ist, die dem hergestellten Medikament innewohnt.
Rn. 73 Auch insoweit ist maßgeblich, dass sich das Klagepatent nicht gegenständlich auf ein Herstellungsverfahren bezieht, sondern es sich um einen verwendungsbezogenen Stoffschutz handelt, so dass die besondere Eigenschaft des Stoffes geschützt ist, die dem hergestellten Medikament innewohnt (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 83 f. - Pemtrexed I).
Rn. 77 a) Die für eine äquivalente Verletzung erforderliche Gleichwertigkeit setzt voraus, dass die Überlegungen, die die Fachperson anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre orientiert sind, dass die Fachperson die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGH GRUR 2016, 921 Rn. 49 - Pemetrexed I; GRUR 2002, 515, 517 - Schneidmesser I;… GRUR 2011, 313 Rn. 35 - Crimpwerkzeug IV).
Rn. 79 Wie der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 14.06.2016 (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 49 ff. - Pemetrexed I) klargestellt hat, kann eine Verletzung des Klagepatents mit äquivalenten Mitteln vorliegend auch nicht unter Rückgriff auf die Grundsätze zur Auswahlentscheidung verneint werden (vgl. BGH GRUR 2016, 921 Rn. 50 - Pemetrexed I;… GRUR 2011, 701 Rn. 36 - Okklusionsvorrichtung;… GRUR 2012, 45 Rn. 44 - Diglycidverbindung).
Denn vorliegend wird in der Patentschrift nur eine Ausführungsform - die Verwendung von Pemetrexeddinatrium - offenbart und eine Erweiterung der Grundsätze zur Auswahlentscheidung auf Ausführungsformen, die aufgrund der Angaben in der Patentschrift zwar nicht offenbart, aber auffindbar waren, führte zu weit, weil die Auffindbarkeit eine Grundvoraussetzung für die Bejahung von Äquivalenz ist und der Einsatz abgewandelter Mittel dann folglich niemals zu einer Patentverletzung führen könnte (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 55 ff. - Pemetrexed I).
Wie der Bundesgerichtshof in vorgenannter Entscheidung weiter festgestellt hat, führt auch der Umstand, dass im Zuge des Patenterteilungsverfahrens eine Konkretisierung auf Pemetrexeddinatrium erfolgt ist, nicht dazu, dass alle übrigen Formen des Antifolats Pemetrexed vom Schutzbereich des Patents ausgenommen sind (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 63 ff. - Pemetrexed I).
Schließlich kann die Orientierung am Patentanspruch auch nicht allein deshalb verneint werden, weil der Begriff "Pemetrexeddinatrium" eine exakte Umschreibung für eine bestimmte chemische Verbindung darstellt, denn dies bedeutet nicht, dass der Einsatz einer gleichwirkenden, für die Fachperson auffindbaren Verbindung nicht ebenfalls am Sinngehalt des Patentanspruchs orientiert sein kann, weil die Fachperson eine gewisse Unschärfe als mit dem technischen bzw. stofflichen Sinngehalt einer Zahlenangabe oder einer chemischen Formel vereinbar ansieht (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 77 ff. - Pemetrexed I).
Auch dem Umstand, dass in der Beschreibung des Klagepatents ([0022]) ausdrücklich ausgeführt wird, das Antifolat zur Verwendung in der Erfindung sei Pemetrexeddinatrium, kann eine darüber hinausgehende Festlegung ebenso wenig entnommen werden wie dem mit der Definition näher charakterisierten Begriff im Patentanspruch selbst und reicht daher nicht aus, um eine Orientierung am Patentanspruch zu verneinen (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 81 - Pemetrexed I).
- OLG Düsseldorf, 12.09.2025 - 2 U 60/25 Rn. 103 Äußerungen des Anmelders im Erteilungsverfahren können zwar als Indiz dafür heranzuziehen sein, wie der Fachmann den Gegenstand des Patents versteht (BGH, NJW 1997, 3377, 3380 - Weichvorrichtung II; GRUR 2016, 921 Rn. 39 - Pemetrexed;… BGH, Urt. v. 17.12.2020 - X ZR 15/19, GRUR-RS 2020, 42976 Rn. 26 - L-Aminosäureproduktion;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.03.2015 - I-2 U 16/14, GRUR-RS 2015, 05649 - Antifolat;… Urt. v. 01.02.2018 - I-2 U 33/15, GRUR-RS 2018, 11286 Rn. 86 - Polysiliziumschicht;… GRUR-RR 2020, 137 Rn. 123 ff. - Bakterienkultivierung;… Urt. v. 17.08.2023 - I-15 U 39/22, GRUR-RS 2023, 42708 Rn. 87 - Unterbauleiste;… GRUR-RR 2023, 101 Rn. 60 - elektrohydraulisches Pressgerät).
Vielmehr muss er sich am Patentanspruch orientieren, der mit allen seinen Merkmalen nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für seine Überlegungen bildet (BGH, GRUR 2002, 515, 517 - Schneidmesser I;… GRUR 2011, 701 Rn. 35 - Okklusionsvorrichtung; GRUR 2016, 921 Rn. 50 - Pemetrexed;… GRUR 2016, 1254 Rn. 19 - V-förmige Führungsanordnung; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185, 193 - WC-Sitzgelenk;… Urt. v. 19.09.2019 - I-15 U 36/15, GRUR-RS 2019, 44914 Rn. 56 - Türbandscharnier).
Rn. 146 Zutreffend ist, dass bei Fallgestaltungen, in denen dem Patentanspruch eine Auswahlentscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten zu Grunde liegt, das Erfordernis der Orientierung am Patentanspruch verlangt, dass die fachmännischen Überlegungen zu möglichen Abwandlungen gerade auch mit dieser Auswahlentscheidung in Einklang stehen müssen (…BGH, GRUR 2011, 701 Rn. 35 - Okklusionsvorrichtung; GRUR 2016, 921 Rn. 52 - Pemetrexed;… GRUR 2016, 1254 Rn. 19 - V-förmige Führungsanordnung).
Deshalb ist eine Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln in der Regel zu verneinen, wenn die Beschreibung mehrere Möglichkeiten offenbart, wie eine bestimmte technische Wirkung erzielt werden kann, jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Patentanspruch aufgenommen worden ist (…BGHZ 189, 330 Rn. 35 = GRUR 2011, 701 Rn. 35 - Okklusionsvorrichtung;… GRUR 2012, 45 Rn. 44 - Diglycidverbindung; GRUR 2016, 921 Rn. 50 - Pemetrexed;… GRUR 2016, 1254 Rn. 27 - V-förmige Führungsanordnung).
Für die Anwendbarkeit des vorgenannten Grundsatzes reicht es hingegen z.B. nicht aus, dass sich eine vom Patent beanspruchte Ausführungsform auf Grund von Angaben in der Beschreibung oder aus sonstigen Gründen als spezieller Anwendungsfall eines allgemeineren Lösungsprinzips darstellt und der Fachmann auf Grund dieser Erkenntnis in der Lage war, weitere diesem Lösungsprinzip entsprechende Ausführungsformen aufzufinden (BGH, GRUR 2016, 921 Rn. 50 - Pemetrexed).
Rn. 150 Selbst wenn die von der Verfügungsbeklagten insoweit in der mündlichen Verhandlung erstmals vorgelegte und in Bezug genommene veröffentlichte Anmeldeschrift (WO XXX; Anlage AG 9; deutsche Übersetzung Anlage AG 9a; im Folgenden WO'XXX) neben einer Schichtstruktur weitere räumlich-körperliche Strukturen einer Einheitsdosisform konkret benennt, vermag der Senat daraus für eine Auswahlentscheidung nichts herzuleiten, weshalb es auch keiner Entscheidung bedarf, inwieweit die (veröffentlichten) Anmeldeunterlagen im Rahmen von Äquivalenzüberlegungen überhaupt zu berücksichtigen sind (offengelassen auch in BGH, GRUR 2016, 921 Rn. 64 - Pemetrexed).
Rn. 151 Ausgehend davon, dass der Patentinhaber im Wege der Äquivalenz nicht nachträglich Schutz für etwas beanspruchen darf, was er nicht unter Schutz hat stellen lassen, kann es nach der einleitend dargestellten Rechtsprechung des BGH zum Beispiel auf eine Auswahlentscheidung hindeuten, wenn der Patentinhaber in einem bestimmten Stadium des Verfahrens Schutz für eine Gruppe von Verbindungen (hier: mehrere räumlich-körperliche Strukturen für eine Einheitsdosisform) beansprucht, die Patentansprüche aber später so abfasst, dass ihr Wortsinn nur noch eine einzelne Verbindung (hier: eine einzelne räumlich-körperliche Struktur, nämlich eine Schichtstruktur) erfasst (BGH, GRUR 2016, 921 Rn. 65 - Pemetrexed).
Rn. 152 Die Annahme einer Auswahlentscheidung im Sinne der genannten Rechtsprechung kann dann berechtigt sein, wenn ein Vergleich der unterschiedlichen Anspruchsfassungen unter Berücksichtigung des übrigen Inhalts der zugehörigen Anmeldung hinreichend deutlich ergibt, dass die Konkretisierung vorgenommen wurde, um den Gegenstand des Patents vom Stand der Technik abzugrenzen und so Zweifel hinsichtlich der Patentfähigkeit zu vermeiden (BGH, GRUR 2016, 921 Rn. 67 - Pemetrexed).
Wenn die Konkretisierung im Hinblick auf formelle Anforderungen (etwa aus Gründen der Anspruchsklarheit oder zur Vermeidung einer unzulässigen Erweiterung) vorgenommen wurde - wiederum unabhängig davon, ob diese Anforderungen objektiv bestanden haben - oder wenn nicht hinreichend deutlich wird, aus welchem Grund sie erfolgt ist, kann hingegen in der Regel nicht von einer Auswahlentscheidung ausgegangen werden (BGH, GRUR 2016, 921 Rn. 68).
- LG München I, 20.03.2024 - 21 O 2080/24
Prüfpflicht der Clearingstelle vor Listung in der Lauer-Taxe
Rn. 38 (aa) Nach dem Bundesgerichtshof ist die Verletzung eines Patents mit äquivalenten Mitteln nur zu bejahen, wenn die Überlegungen, die die Fachperson anstellen muss, um ein abgewandeltes Mittel als objektiv gleichwirkend aufzufinden, am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sind (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 49 - Pemetrexed).Dies setzt voraus, dass der Patentanspruch in allen seinen Merkmalen nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Überlegungen der Fachperson bildet (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 50 - Pemetrexed).
Beschränkt sich das Patent bei objektiver Betrachtung auf eine engere Anspruchsfassung, als dies vom technischen Gehalt der Erfindung und gegenüber dem Stand der Technik geboten wäre, darf die Fachwelt darauf vertrauen, dass der Schutz entsprechend beschränkt ist (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 50 - Pemetrexed).
Dem Patentinhaber ist es dann verwehrt, nachträglich Schutz für etwas zu beanspruchen, was er nicht unter Schutz hat stellen lassen (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 50 - Pemetrexed), selbst wenn die Fachwelt erkennt, dass die erfindungsgemäße Wirkung als solche über den im Patentanspruch unter Schutz gestellten Bereich hinaus erreicht werden könnte (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 50 - Pemetrexed).
Daher ist eine Ausführungsform aus dem Schutzbereich ausgeschlossen, die zwar offenbart oder für die Fachperson jedenfalls auffindbar sein mag, von der der Leser der Patentschrift aber annehmen muss, dass sie nicht unter Schutz gestellt werden sollte (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 50 - Pemetrexed).
Deshalb ist eine Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln in der Regel zu verneinen, wenn die Beschreibung mehrere Möglichkeiten offenbart, wie eine bestimmte technische Wirkung erzielt werden kann, jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Patentanspruch aufgenommen worden ist (…BGH GRUR 2011, 701 Rn. 35 - Okklusionsvorrichtung; GRUR 2016, 921 Rn. 52 und 61 - Pemetrexed).
Da sich aus dem Offenbarungsgehalt der Verfügungspatentschrift gleichfalls nicht ergibt, dass vor dem Anmelde-/Prioritätstag patentgemäße Verwendungen mit Hartkapseln stattgefunden hätten, ist es nicht gerechtfertigt, Ausführungsformen vom Schutz auszuschließen, die aufgrund von Angaben in der Patentschrift (zwar) auffindbar (aber noch nicht aufgefunden) waren, weil Auffindbarkeit Grundvoraussetzung für Äquivalenz ist und der Einsatz abgewandelter Mittel sonst nie zur Patentverletzung führen könnte (vgl. BGH GRUR 2016, 921 Rn. 61 - Pemetrexed;… Meier-Beck GRUR 2018, 241, 243, Werner in: Busse/Keukenschrijver, PatG, 9. Auflage, 2020, § 14 Rn. 66).
Rn. 45 Ebenso ist keine Auswahlentscheidung aufgrund des Vergleichs der unterschiedlichen Anspruchsfassungen unter Berücksichtigung des übrigen Inhalts der Schrift gegeben, aus dem sich hinreichend deutlich ergibt, dass im Anspruch eine Konkretisierung vorgenommen worden ist, um den Gegenstand des Patents vom Stand der Technik abzugrenzen und Zweifel an der Patentfähigkeit zu vermeiden (vgl. BGH GRUR 2016, 921 Rn. 67 - Pemetrexed).
Zwar ist unerheblich, ob die Konkretisierung objektiv notwendig gewesen ist, weil es in der Regel nicht darauf ankommt, warum eine bestimmte Ausführungsform nicht einbezogen ist (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 67 - Pemetrexed).
Wird aber aufgrund (objektiv oder nur vermeintlich bestehender) formeller Anforderungen (der Anspruchsklarheit oder zur Vermeidung einer unzulässigen Erweiterung) der Patentanspruch konkretisiert, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs damit in der Regel keine Auswahlentscheidung verbunden, weil diese Formalien für die Äquivalenz nicht von unmittelbarer Bedeutung sind (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 68 - Pemetrexed) und andernfalls das unmittelbar und eindeutig Offenbarte auch die Grenzen des Äquivalenzbereichs bestimmen würde, obwohl es Sinn der Äquivalenz ist, auch das zu erfassen, was die Fachperson aufgrund der am Patentanspruch orientierten Überlegung kraft ihres Fachwissens als gleichwirkend auffinden kann (Meier-Beck GRUR 2018, 241, 244).
- OLG Düsseldorf, 11.01.2018 - 15 U 66/17
Patentstreit um Rasierklingen
Sie könnten allenfalls indiziell das Verständnis des Fachmanns belegen (BGH GRUR 2016, 921 - Permetrexed; BGH NJW 1997, 3377 - Weichvorrichtung II; OLG Düsseldorf BeckRS 2015, 05649). - OLG Karlsruhe, 12.01.2022 - 6 U 112/20
Flüssigkeitszufuhranordnung - Patentverletzungsverfahren: Prüfung von …
Ebenso wie die Berücksichtigung der Funktion eines Merkmals seiner Reduktion auf eine räumlich-körperlich definierte Einheit entgegenstehen kann, ebenso wenig darf aber das Verständnis eines räumlich-körperlich definierten Merkmals auf seine Funktion reduziert werden (Meier-Beck, GRUR 2003, 905, 907;… Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl. 2015, § 14 Rn. 71 mwN; siehe BGHZ 211, 1 Rn. 32 - Pemetrexed).Dafür besteht insbesondere bei dem vorliegenden Anspruchsmerkmal in Anbetracht des grundsätzlich fest umrissenen Verständnisses des Fachmanns (siehe BGH, GRUR 2005, 41, 42 - Staubsaugersaugrohr; BGHZ 211, 1 Rn. 32 - Pemetrexed) von einer Nut (und der dafür charakteristischen Wirkungsweise mit einem Gegenstück) und der Anspruchsvorgabe, wonach gerade die Nut zum dichtenden Eingriff (und nicht nur zur Förderung eines Eingriffs zwischen anderen Bauteilen) geeignet sein muss, keine Grundlage im durch die Beschreibung und die Figuren erläuterten Wortsinn des Patentanspruchs.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Art. 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 150, 149, 154 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung;… GRUR 2015, 361 Rn. 18 - Kochgefäß; BGHZ 211, 1 Rn. 49 - Pemetrexed;… GRUR 2016, 1254 Rn. 19 - V-förmige Führungsanordnung;… siehe auch BGH, GRUR 2016, 1031 Rn. 30 ff - Wärmetauscher;… GRUR 2021, 574 Rn. 39 f - Kranarm).
Der Schutzbereich des Patents wird auf diese Weise nach Maßgabe dessen bestimmt, was der Fachmann auf der Grundlage der erfindungsgemäßen Lehre als äquivalent zu erkennen vermag, und damit an dem Gebot des Art. 1 des Auslegungsprotokolls ausgerichtet, bei der Bestimmung des Schutzbereichs einen angemessenen Schutz für den Patentinhaber mit ausreichender Rechtssicherheit für Dritte zu verbinden (…BGH, GRUR 2011, 313 Rn. 35 - Crimpwerkzeug IV;… GRUR 2015, 361 Rn. 18 - Kochgefäß; BGHZ 211, 1 Rn. 74 f - Pemetrexed).
Rn. 218 aa) Die für die Äquivalenz erforderliche Orientierung am Patentanspruch setzt voraus, dass dieser in allen seinen Merkmalen nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Überlegungen des Fachmanns bildet (vgl. nur BGHZ 150, 149, 154 - Schneidesser I; BGHZ 211, 1 Rn. 50 mwN - Pemetrexed).
Deshalb ist eine Ausführungsform aus dem Schutzbereich des Patents ausgeschlossen, die zwar offenbart oder für den Fachmann jedenfalls auffindbar sein mag, von der der Leser der Patentschrift aber annehmen muss, dass sie - aus welchen Gründen auch immer - nicht unter Schutz gestellt werden sollte (…BGHZ 189, 330 Rn. 36 - Okklusionsvorrichtung; BGHZ 211, 1 Rn. 50 - Pemetrexed).
Rn. 221 Eine Ausführung fällt auch dann, wenn die Abwandlung keinen wesentlichen Einfluss auf die im Endergebnis angestrebte Wirkung (hier: dichtenden Eingriff des ersten Adapters mit dem oberen Ende des Mischbechers) hat und dieser Umstand dem Fachmann nahegelegt war, nicht in den Schutzbereich des Patents, wenn dem Patentanspruch aus fachmännischer Sicht zu entnehmen ist, dass die Übereinstimmung mit dem primären Wortsinn (hier: Bewirkung des dichtenden Eingriffs durch eine Nut im Sinne einer formschlüssigen Verbindung) zu den wesentlichen Erfordernissen der Erfindung gehört (vgl. BGHZ 211, 1 Rn. 51 mwN zu britischen Gerichtsurteilen - Pemetrexed).
An der Orientierung am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre fehlt es danach insbesondere, wenn ihr eine Auswahlentscheidung zu Gunsten der nach dem Anspruchswortlaut beanspruchten Lösung zu entnehmen ist (siehe dazu allgemein BGHZ 211, 1 Rn. 52 ff - Pemetrexed;… BGH, GRUR 2016, 1254 Rn. 27 ff - V-förmige Führungsanordnung).
- BGH, 24.04.2018 - X ZR 50/16
Gurtstraffer - Patentanspruch: Sachanspruch mit Zweck- oder Funktionsangaben für …
Merkmal 4 b2 ist deshalb nicht nur zur Vermeidung von Widersprüchen innerhalb eines Patentanspruchs, sondern auch nach den Grundsätzen einer funktionsgerechten Auslegung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14. Juni 2016 - X ZR 29/15, BGHZ 211, 1 Rn. 31 f. - Pemetrexed) dahin zu verstehen, dass es Stirnrad-Schraubgetriebe umfasst. - OLG München, 10.04.2025 - 6 U 3325/24
Einfluss von nachträglich eingeführtem Stand der Technik auf den Erlass einer …
Eine Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln ist in der Regel zu verneinen, wenn die Beschreibung mehrere Möglichkeiten offenbart, wie eine bestimmte technische Wirkung erzielt werden kann, jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Patentanspruch aufgenommen worden ist (BGH, GRUR 2016, 921 Rn. 52 - Pemetrexed, u.a. mit Verweis auf BGH, GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung).Nach der Rechtsprechung des BGH ist Gegenstand eines auf die Verwendung eines Stoffs zur Behandlung einer Krankheit gerichteten Patentanspruchs die Eignung des Stoffes für einen bestimmten medizinischen Einsatzzweck und damit letztlich eine dem Stoff innewohnende Eigenschaft (BGH, GRUR 2016, 921 Rn. 83 - Pemtrexed, m.w.N.).
Deshalb ist eine Ausführungsform aus dem Schutzbereich des Patents ausgeschlossen, die zwar offenbart oder für den Fachmann jedenfalls auffindbar sein mag, von der der Leser der Patentschrift aber annehmen muss, dass sie - aus welchen Gründen auch immer - nicht unter Schutz gestellt werden sollte (BGH, GRUR 2016, 921 Rn. 50 - Pemetrexed, m.w.N.).
Deshalb ist eine Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln in der Regel zu verneinen, wenn die Beschreibung mehrere Möglichkeiten offenbart, wie eine bestimmte technische Wirkung erzielt werden kann, jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Patentanspruch aufgenommen worden ist (BGH, GRUR 2016, 921 Rn. 52 - Pemetrexed, u.a. mit Verweis auf BGH, GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung).
Rn. 78 (aa) Allein die Auffindbarkeit einer (nicht offenbarten) Ausführungsform rechtfertigt noch nicht die Annahme einer Auswahlentscheidung, weil die Auffindbarkeit eine Grundvoraussetzung für die Bejahung von Äquivalenz ist und der Einsatz abgewandelter Mittel folglich niemals zu einer Patentverletzung führen könnte (vgl. BGH, GRUR 2016, 921 Rn. 61 - Pemetrexed).
Gleichwohl kann sich auch in dieser Konstellation aus dem Inhalt der Patentschrift oder aus sonstigen für die Auslegung maßgeblichen Umständen im Einzelfall ergeben, dass die in den Anspruch aufgenommene Ausführungsform auf einer Auswahl beruht, die es ausschließt, weitere Ausführungsformen in den Schutzbereich des Patents einzubeziehen (vgl. BGH, GRUR 2016, 921 Rn. 63 - Pemetrexed).
Denn ob ein Ausschluss im vorgenannten Sinne anzunehmen ist, ist stets eine Frage des Einzelfalls, für die keine allgemeinen Regeln aufgestellt werden können (vgl. BGH, GRUR 2016, 921 Rn. 63 - Pemetrexed).
Rn. 82 (d) Vor diesem Hintergrund kann auch aus einem Vergleich zwischen der geltenden Anspruchsfassung und der ursprünglichen Anspruchsfassung (vgl. dazu BGH, GRUR 2016, 921 Rn. 64 ff. - Pemetrexed) im vorliegenden Fall von vornherein kein Schluss auf einen Ausschluss von Hartkapseln mit schneller Freisetzung vom Schutzbereich des Patents gezogen werden.
- OLG Düsseldorf, 05.05.2017 - 2 W 6/17
Voraussetzungen der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents …
- OLG München, 13.02.2025 - 6 U 2277/24
Neuheitsschädlichkeit, Erstbegehungsgefahr, Vorläufige Vollstreckbarkeit, …
- OLG Düsseldorf, 20.07.2017 - 15 U 61/16
- BGH, 23.08.2016 - X ZR 76/14
Patentverletzung: Gleichwirkung einer anderen Ausgestaltung der Erfindung für …
- LG München I, 25.09.2025 - 7 O 16055/24
Grenzüberschreitende Patentverletzungsverfahren
- BGH, 07.07.2020 - X ZR 150/18
Patentnichtigkeitsverfahren: Zulässigkeit der Nebenintervention trotz eigener …
- OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 15 U 97/16
- LG München I, 25.09.2025 - 7 O 9383/25
Grenzüberschreitende Patentverletzungsverfahren
- OLG Düsseldorf, 15.10.2026 - 2 U 50/25
Stereofotogrammetrie
- LG München I, 25.09.2025 - 7 O 9382/25
Prozeßführungsbefugnis, Erstbegehungsgefahr, Vorläufige Vollstreckbarkeit, …
- OLG Düsseldorf, 30.09.2026 - 2 U 66/25
- OLG Düsseldorf, 01.03.2018 - 2 U 30/17
Dexmedetomidin
- BGH, 09.01.2018 - X ZR 14/16
Patentnichtigkeitssache: Definition des Fachmanns - Wärmeenergieverwaltung
- OLG Düsseldorf, 27.08.2026 - 2 U 38/25
- LG München I, 19.06.2024 - 21 O 3118/24
Äquivalenzverletzung bei Kapseln an Stelle von Tabletten
- LG München I, 14.06.2024 - 21 O 4172/24
Interessenabwägung im Generika-Streit
- OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 15 U 102/16
Auslegung einer Lizenzvereinbarung hinsichtlich der Einbeziehung eines bestimmten …
- OLG Düsseldorf, 30.09.2026 - 2 U 67/25
Gartenwasserschlauchbaugruppe II
- LG München I, 05.04.2019 - 21 O 19033/16
Patentverletzung - Schutzfähigkeit der Erfindung
- LG München I, 14.10.2021 - 7 O 12732/20
Auswahlentscheidung, Erfindung, Patent, Patentanspruch, Technik, Verletzung, …
- OLG Düsseldorf, 26.10.2017 - 15 U 95/16
Nährungsschalter
- OLG Düsseldorf, 14.11.2024 - 2 U 17/24
Spenderteil
- OLG Düsseldorf, 08.04.2021 - 2 U 46/20
Ansprüche wegen Gebrauchsmusterverletzung Lenkungssteuereinrichtung für einen …
- BGH, 18.11.2025 - X ZR 170/23
Scheiben-Naben-Verbindung
- OLG München, 01.08.2019 - 6 U 2238/19
Rechtsbestand im einstweiligen Verfügungsverfahren
- LG Düsseldorf, 05.07.2018 - 4c O 46/17
Schutzfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Verwendung von D als Wirkstoff …
- OLG Düsseldorf, 18.03.2021 - 2 U 18/19
Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents …
- OLG Düsseldorf, 16.07.2020 - 15 U 38/18
Ansprüche wegen behaupteter unmittelbarer und mittelbarer Verletzung des …
- OLG Karlsruhe, 02.02.2022 - 6 U 149/20
Steuerkanalsignalisierung II - Patentverletzungsverfahren: FRAND-Lizenzwilligkeit …
- LG München I, 03.04.2019 - 21 O 1474/19
Zurückweisung eines Verfügungsantrages wegen Nichtigkeit des Verfügungspatentes - …
- OLG Düsseldorf, 08.04.2021 - 2 U 25/20
Kinderroller
- LG München I, 03.04.2019 - 21 O 22243/15
Beseitigung von Verfügungsmaßnahmen
- OLG Düsseldorf, 06.08.2026 - 2 U 46/25
Farbnebelabscheidepapiergelegefiltermodul
- OLG Düsseldorf, 09.01.2019 - 2 U 27/18
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents betreffend die Verwendung von …
- OLG Düsseldorf, 19.09.2019 - 15 U 36/15
- LG München I, 03.04.2019 - 21 O 2146/19
Kein ausreichend gesicherter Rechtsbestand bei Nichtigkeit des Verfügungspatents
- LG München I, 03.04.2019 - 21 O 19970/16
Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen Nichtigerklärung des …
- LG Düsseldorf, 22.03.2018 - 4a O 89/16
Schnellwechsel- und Bohrkernauswerfpindel
- OLG Düsseldorf, 29.04.2021 - 15 U 4/20
Patent für eine endoskopische Vorrichtung zur Verursachung von Hämostase …
- LG Düsseldorf, 05.07.2018 - 4c O 47/17
Schutzfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Verwendung von D als Wirkstoff …
- OLG Düsseldorf, 24.07.2025 - 2 U 32/25
Fumarsäureester II
- OLG Düsseldorf, 23.12.2020 - 15 U 77/19
Ansprüche wegen Patentverletzung; Vorrichtung zum Decodieren eines empfangenen …
- BGH, 21.04.2026 - X ZR 8/25
Diodenmodul
- OLG Düsseldorf, 24.05.2024 - 2 U 67/23
Patentrechtliche Klage auf Unterlassung, Offenlegung und Schadensersatz wegen …
- OLG Düsseldorf, 14.11.2024 - 2 U 77/23
Spendergehäuse
- LG Düsseldorf, 05.07.2018 - 4c O 10/18
Schutzfähigkeit eines Verwendungspatents eines Stoffes mit der Bezeichnung …
- BPatG, 15.05.2018 - 4 Ni 12/17
Truvada - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Truvada (ergänzendes …
- OLG Düsseldorf, 28.04.2017 - 15 U 34/16
Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher …
- OLG Düsseldorf, 08.04.2021 - 2 U 41/20
Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents …
- OLG München, 17.05.2018 - 6 U 997/17
Patentverletzung
- OLG Düsseldorf, 17.07.2025 - 2 U 33/25
Pharmazeutische Zusammensetzung zur Verwendung bei der Behandlung Multipler …
- LG Düsseldorf, 29.09.2022 - 4a O 32/20
Formteilherstellungsverfahren
- BPatG, 17.07.2018 - 3 Ni 23/16
- OLG Düsseldorf, 17.07.2025 - 2 U 36/25
Pharmazeutische Zusammensetzung zur Verwendung bei der Behandlung Multipler …
- OLG Düsseldorf, 12.04.2018 - 2 U 32/17
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur …
- OLG Düsseldorf, 17.07.2025 - 2 U 34/25
Pharmazeutische Zusammensetzung zur Verwendung bei der Behandlung Multipler …
- OLG Düsseldorf, 01.08.2024 - 2 U 125/22
Formteil
- OLG Düsseldorf, 14.12.2022 - 2 U 2/17
1. Da das Verletzungsgericht an den Erteilungsakt - und folglich auch an dessen …
- OLG Düsseldorf, 29.09.2022 - 15 U 58/22
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine blutstillende …
- OLG Düsseldorf, 15.05.2025 - 2 U 48/24
Schutzfähigkeit des Klagepatents "flüssige pharmazeutische Zusammensetzung von …
- LG Düsseldorf, 29.09.2022 - 4a O 10/21
Fahrzeugbergungsbehälter
- LG Düsseldorf, 16.04.2020 - 4a O 2/19
Aufblaswerkzeug mit Kompressoranordnung
- LG München I, 10.07.2024 - 21 O 5232/24
Rechtsmißbrauch, Neuheitsschädlichkeit, Terminsverlegungsantrag, …
- OLG Düsseldorf, 04.06.2020 - 15 U 58/19
- LG Düsseldorf, 02.07.2020 - 4b O 145/18
Abstreifeinheit
- LG Düsseldorf, 18.06.2026 - 4b O 28/26
- OLG Düsseldorf, 04.07.2024 - 2 U 30/20
1. Ebenso wie im Falle einer Patentübertragung der im Register eingetragene …
- OLG Düsseldorf, 21.12.2017 - 15 U 92/16
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine schwerkraftgespeiste …
- OLG Düsseldorf, 09.01.2019 - 2 U 29/18
Abweisung der Klage gegen die Verletzung eines Patents betreffend die Verwendung …
- OLG Düsseldorf, 21.12.2017 - 15 U 91/16
Abweisung de Klage wegen Verletzung eines Patents für eine schwerkraftgespeiste …
- OLG Karlsruhe, 14.02.2024 - 6 U 232/22
Schneidmaschine - Ansprüche wegen behaupteter Verletzung eines Patents betreffs …
- OLG Düsseldorf, 21.10.2021 - 2 U 5/21
Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents …
- OLG Düsseldorf, 05.05.2017 - 2 W 5/17
- OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 40/16
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen Antrieb für eine …
- LG München I, 21.04.2021 - 21 O 16260/20
Keine schutzbereichsbeschränkende Wirkung von Zweckangaben bei …
- LG München I, 08.01.2026 - 7 O 15541/25
Einstweilige Verfügung, Interessenabwägung, Lyophilisierbare Formulierung, …
- LG München I, 23.06.2021 - 21 O 7265/20
Keine Patentverletzung durch drahtloses Lautprechersystem
- LG Düsseldorf, 02.07.2019 - 4a O 98/17
Decodierungsanordnung II
- OLG Düsseldorf, 17.08.2023 - 15 U 39/22
Unterbauleiste
- BPatG, 12.03.2019 - 4 Ni 60/17
Endoluminale Laserablationsvorrichtung - Patentnichtigkeitsklageverfahren - …
- OLG Düsseldorf, 15.12.2022 - 15 U 65/21
Klageabweisung wegen Verletzung eines Patents für ein elektrisch beheiztes Gerät …
- LG Düsseldorf, 20.03.2023 - 4a O 49/22
- LG München I, 17.02.2023 - 21 O 4140/21
Erfolgloser Zwangslizenzeinwand bei fehlender Lizenzwilligkeit
- OLG Düsseldorf, 10.06.2021 - 2 U 19/19
Ansprüche wegen Verletzung eines deutschen Patents; Handgeführtes Reinigungsgerät …
- LG München I, 04.12.2024 - 21 O 14559/24
Erstbegehungsgefahr, Einstweiliges Verfügungsverfahren, Vorbeugender …
- OLG Düsseldorf, 04.04.2024 - 2 U 72/23
Patentrechtlicher Verfügungsanspruch auf Unterlassung und Vernichtung wegen …
- BGH, 17.12.2020 - X ZR 15/19
Rechtsstreit um ein Patent bezüglich eines Verfahrens zur L-Aminosäureproduktion …
- OLG Hamburg, 22.08.2019 - 3 U 88/15
Anspruch auf Unterlassung sowie Auskunft und Rechnungslegung wegen …
- LG Düsseldorf, 01.02.2018 - 4b O 47/16
Unterlassungsverpflichtung bzgl. des Inverkehrbringens eines durch ein Verfahren …
- OLG Düsseldorf, 08.10.2024 - 2 U 58/19
Schutzfähigkeit des Klagepatents "Verfahren zur Herstellung von Zahnersatz und …
- LG Düsseldorf, 23.05.2024 - 4b O 85/22
Verdrängerpumpe
- BPatG, 04.05.2023 - 3 Ni 2/21
Patentnichtigkeitssache - "Mirabegron" - (Mittel zur Behandlung von …
- LG München I, 27.10.2022 - 7 O 10295/22
Vermutungswirkung für den Rechtsbestand des Verfügungspatents
- LG Düsseldorf, 24.10.2019 - 4c O 100/18
Fahrzeugplaneaufwicklung II
- OLG Düsseldorf, 09.01.2019 - 2 U 28/18
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents betreffend die Verwendung von …
- BPatG, 17.12.2018 - 4 Ni 16/17
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Diagnose von Sepsis und …
- OLG Düsseldorf, 23.09.2021 - 15 U 30/20
Ansprüche wegen Verletzung eines auch mit Wirkung für die Bundesrepublik …
- LG Düsseldorf, 16.06.2020 - 4a O 32/19
Solarzelle 3
- LG Mannheim, 02.08.2016 - 2 O 257/15
Gebrauchsmusterverletzungsklage: Aussetzungsmaßstab bei anhängigem …
- OLG Karlsruhe, 28.02.2024 - 6 U 161/22
Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz wegen der Verletzung eines Patents …
- OLG Karlsruhe, 08.12.2021 - 6 U 129/19
Spracherkennungsvorrichtung - Patentverletzungsverfahren über eine …
- OLG Düsseldorf, 23.09.2021 - 15 U 29/20
Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 15 U 30/20 v. 23.09.2021
- LG Düsseldorf, 17.03.2020 - 4a O 103/18
Blutprobenentnahme
- OLG Düsseldorf, 21.12.2017 - 15 U 88/16
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine …
- OLG Düsseldorf, 09.06.2022 - 15 U 67/17
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein gebrauchsfertiges …
- OLG Düsseldorf, 21.12.2017 - 15 U 93/16
Abweisung de Klage wegen Verletzung eines Patents für eine schwerkraftgespeiste …
- LG Düsseldorf, 05.09.2019 - 4c O 30/19
Halterahmen für Steckverbinder
- BGH, 14.03.2024 - X ZR 38/22
- OLG Düsseldorf, 13.12.2018 - 15 U 23/18
Abweisung der Klage auf Unterlassung der Behauptung von Patentschutz für ein …
- LG Düsseldorf, 01.02.2018 - 4b O 46/16
Unterlassungsverpflichtung bzgl. des Inverkehrbringens eines durch ein Verfahren …
- OLG Düsseldorf, 27.11.2025 - 2 U 67/24
Schutzfähigkeit des Klagepatents "Verfahren zum Glätten und Polieren von Metallen …
- OLG Düsseldorf, 28.05.2025 - 2 U 8/24
- BPatG, 10.03.2020 - 4 Ni 2/18
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Packmaterialumwandlungsmaschine" - zur …
- OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 2 U 42/16
- OLG Düsseldorf, 11.03.2021 - 15 U 87/19
Ansprüche wegen Patentverletzung; Patent für ein Abstandsgewirk
- BPatG, 09.06.2026 - 3 Ni 1/25
- OLG Düsseldorf, 27.03.2025 - 2 U 11/11
Schutzfähigkeit des Klagepatents "Schweißadapter mit Rodungsmesser" als Erfindung
- BPatG, 27.06.2023 - 3 Ni 13/22
- OLG München, 23.03.2023 - 6 U 924/21
Stufenklage, Auskunftsanspruch, Arbeitnehmererfindung, Vergütungsanspruch, …
- OLG Düsseldorf, 08.12.2022 - 2 U 44/22
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen Ultraschallzähler …
- LG Düsseldorf, 31.05.2022 - 4a O 70/20
Zweiteiliges Zahnimplantatsystem
- LG München I, 07.12.2023 - 7 O 7468/22
Patentrechtliche Erschöpfung bei einem Verwendungsanspruch
- LG Düsseldorf, 25.08.2022 - 4a O 70/18
Schlossgehäuse
- LG München I, 24.07.2020 - 21 O 8568/20
Einstweilige Verfügung wegen äquivalenter Patentverletzung nach Wiederherstellung …
- OLG Düsseldorf, 18.06.2020 - 15 U 65/19
Ansprüche wegen Patentverletzung; Einrichtung zum Schutz von Fahrgästen auf einem …
- BPatG, 19.11.2019 - 4 Ni 4/18
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Laser zur Photoablation" - zur …
- OLG Düsseldorf, 15.12.2022 - 15 U 43/21
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Kabelwickelband für …
- LG Düsseldorf, 14.02.2023 - 4b O 93/21
Austragungsanordnung
- OLG Düsseldorf, 03.02.2022 - 15 U 5/21
Ansprüche wegen Patentverletzung; Thermoformmaschine mit einer …
- LG München I, 24.07.2020 - 21 O 8569/20
Einstweilige Verfügung wegen äquivalenter Patentverletzung
- LG Düsseldorf, 10.09.2019 - 4b O 124/17
WC-Sitzgelenk III
- OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 42/16
- LG Düsseldorf, 08.03.2018 - 4c O 8/17
Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Patents mit der Bezeichnung …
- LG Düsseldorf, 18.01.2018 - 4c O 17/17
Fahrzeugluftreifen
- BPatG, 14.04.2026 - 3 Ni 2/25
- LG Düsseldorf, 24.06.2025 - 4a O 25/23
- LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 51/21
Hydraulikaggregat
- LG Düsseldorf, 11.08.2020 - 4c O 37/19
Anschlussklemme 3
- LG Düsseldorf, 12.03.2019 - 4a O 143/14
Gurtaufroller
- LG Düsseldorf, 14.12.2017 - 4a O 63/16
Schlüssel für Zylinderschlosschließanlagen
- BPatG, 24.03.2026 - 3 Ni 3/25
- LG München I, 08.11.2023 - 21 O 3171/23
Bestätigung einer Beschlussverfügung wegen Patentverletzung
- LG München I, 18.10.2023 - 21 O 7637/20
Erfolgreiche Patentverletzungsklage
- LG Düsseldorf, 22.12.2021 - 4a O 45/19
Spanabhebendes Werkzeug
- LG Düsseldorf, 19.02.2019 - 4a O 47/18
Verstellbare Vertikalaussteifung
- BPatG, 10.03.2026 - 3 Ni 19/24
- LG Düsseldorf, 02.07.2024 - 4a O 85/21
Dämmungsaufbau
- LG München I, 22.01.2020 - 21 O 1689/19
Auslegung von Patentansprüchen
- BPatG, 24.09.2019 - 4 Ni 18/17
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung
- LG Düsseldorf, 23.05.2024 - 4b O 82/23
Rotierende Pumpe
- LG München I, 29.12.2021 - 21 O 17592/20
Auslegung eines Patentanspruches im Hinblick auf die mehrfache Verwendung des …
- LG Hamburg, 25.11.2021 - 327 O 319/20
Unterlassungsanspruch bei Fehlen wichtigen Gegenstands zur technischen …
- LG Düsseldorf, 29.05.2019 - 4b O 126/17
- LG Düsseldorf, 28.06.2018 - 4a O 121/16
- LG Düsseldorf, 21.03.2024 - 4a O 109/19
Anschlusselement für Leitungssystem
- LG Düsseldorf, 15.11.2022 - 4a O 33/21
Kindersitz 3
- LG Düsseldorf, 08.04.2021 - 4c O 68/18
Halterahmen für Steckverbinder III 2
- LG Düsseldorf, 19.09.2019 - 4b O 39/17
Laser-Sinterverfahren
- LG Düsseldorf, 10.04.2018 - 4b O 123/16
Rumpfmuskulaturtrainingsgerät
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