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Rechtsprechung
   BGH, 18.02.1957 - II ZR 287/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,110
BGH, 18.02.1957 - II ZR 287/54 (https://dejure.org/1957,110)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1957 - II ZR 287/54 (https://dejure.org/1957,110)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1957 - II ZR 287/54 (https://dejure.org/1957,110)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 23, 333
  • NJW 1957, 628
  • MDR 1957, 662
 
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Wird zitiert von ... (56)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 01.02.1952 - I ZR 123/50

    Belegenheit einer Forderung

    Auszug aus BGH, 18.02.1957 - II ZR 287/54
    Es ist anerkannten Rechts, daß eine von einem Staat ausgesprochene Enteignungsmaßnahme in ihrer Wirkung nicht über die räumlichen Grenzen des enteignenden Staates hinausreicht (OGHZ 1, 386 [390] mit zahlreichen Zitaten aus Rechtsprechung und Schrifttum des Inlands und des Auslands: 4, 54: BGHZ 1, 109 [112]; 2, 218 [222]; 5, 27 [35]; 5, 35 [37]: 9, 34 [38]; 12, 79 [84]; 13, 106 [108]; 17, 209 [212]).
  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 120/53

    Schutzrechte bei Enteignung in Sowjetzone

    Auszug aus BGH, 18.02.1957 - II ZR 287/54
    Es ist anerkannten Rechts, daß eine von einem Staat ausgesprochene Enteignungsmaßnahme in ihrer Wirkung nicht über die räumlichen Grenzen des enteignenden Staates hinausreicht (OGHZ 1, 386 [390] mit zahlreichen Zitaten aus Rechtsprechung und Schrifttum des Inlands und des Auslands: 4, 54: BGHZ 1, 109 [112]; 2, 218 [222]; 5, 27 [35]; 5, 35 [37]: 9, 34 [38]; 12, 79 [84]; 13, 106 [108]; 17, 209 [212]).
  • BGH, 01.02.1952 - I ZR 23/51

    Reichsschatzanweisungen in Sammelverwahrung

    Auszug aus BGH, 18.02.1957 - II ZR 287/54
    Es ist anerkannten Rechts, daß eine von einem Staat ausgesprochene Enteignungsmaßnahme in ihrer Wirkung nicht über die räumlichen Grenzen des enteignenden Staates hinausreicht (OGHZ 1, 386 [390] mit zahlreichen Zitaten aus Rechtsprechung und Schrifttum des Inlands und des Auslands: 4, 54: BGHZ 1, 109 [112]; 2, 218 [222]; 5, 27 [35]; 5, 35 [37]: 9, 34 [38]; 12, 79 [84]; 13, 106 [108]; 17, 209 [212]).
  • BGH, 29.05.1951 - I ZR 65/50

    Steckengebliebene Ost-West-Überweisung

    Auszug aus BGH, 18.02.1957 - II ZR 287/54
    Es ist anerkannten Rechts, daß eine von einem Staat ausgesprochene Enteignungsmaßnahme in ihrer Wirkung nicht über die räumlichen Grenzen des enteignenden Staates hinausreicht (OGHZ 1, 386 [390] mit zahlreichen Zitaten aus Rechtsprechung und Schrifttum des Inlands und des Auslands: 4, 54: BGHZ 1, 109 [112]; 2, 218 [222]; 5, 27 [35]; 5, 35 [37]: 9, 34 [38]; 12, 79 [84]; 13, 106 [108]; 17, 209 [212]).
  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 86/52

    Enteignung westdeutscher Hypothek in der Sowjetzone

    Auszug aus BGH, 18.02.1957 - II ZR 287/54
    Es ist anerkannten Rechts, daß eine von einem Staat ausgesprochene Enteignungsmaßnahme in ihrer Wirkung nicht über die räumlichen Grenzen des enteignenden Staates hinausreicht (OGHZ 1, 386 [390] mit zahlreichen Zitaten aus Rechtsprechung und Schrifttum des Inlands und des Auslands: 4, 54: BGHZ 1, 109 [112]; 2, 218 [222]; 5, 27 [35]; 5, 35 [37]: 9, 34 [38]; 12, 79 [84]; 13, 106 [108]; 17, 209 [212]).
  • BGH, 26.01.1951 - V ZR 43/50

    Umstellung. Ost- oder Westwährung

    Auszug aus BGH, 18.02.1957 - II ZR 287/54
    Es ist anerkannten Rechts, daß eine von einem Staat ausgesprochene Enteignungsmaßnahme in ihrer Wirkung nicht über die räumlichen Grenzen des enteignenden Staates hinausreicht (OGHZ 1, 386 [390] mit zahlreichen Zitaten aus Rechtsprechung und Schrifttum des Inlands und des Auslands: 4, 54: BGHZ 1, 109 [112]; 2, 218 [222]; 5, 27 [35]; 5, 35 [37]: 9, 34 [38]; 12, 79 [84]; 13, 106 [108]; 17, 209 [212]).
  • BGH, 12.04.1954 - IV ZR 231/53

    Enteignung und Rechtspersönlichkeit

    Auszug aus BGH, 18.02.1957 - II ZR 287/54
    Es ist anerkannten Rechts, daß eine von einem Staat ausgesprochene Enteignungsmaßnahme in ihrer Wirkung nicht über die räumlichen Grenzen des enteignenden Staates hinausreicht (OGHZ 1, 386 [390] mit zahlreichen Zitaten aus Rechtsprechung und Schrifttum des Inlands und des Auslands: 4, 54: BGHZ 1, 109 [112]; 2, 218 [222]; 5, 27 [35]; 5, 35 [37]: 9, 34 [38]; 12, 79 [84]; 13, 106 [108]; 17, 209 [212]).
  • RG, 27.05.1940 - VIII 38/40

    Sind in Rechtsstreitigkeiten aus der Ostmark und dem Sudetenlande zur Ermittelung …

    Auszug aus BGH, 18.02.1957 - II ZR 287/54
    Dabei macht es keinen unterschied, ob die Revisionssumme sich für jeden einzelnen Streitgenossen nur aus der Hinzurechnung der Beschwer der anderen Streitgenossen ergibt (RGZ 164, 90 ff) oder ob die Beschwer des einen Streitgenossen die Revisionssumme erreicht, für die übrigen aber bei Einzelberechnung dahinter zurückbleibt (RGZ 6, 416; 41, 414; 116, 508, 161, 350 [351]).
  • RG, 02.09.1937 - VI 82/37

    1. Kann im Falle der vorbeugenden Unterlassungsklage nach dem Hilfsantrage des …

    Auszug aus BGH, 18.02.1957 - II ZR 287/54
    Durch die einseitige Erklärung einer Partei kann zwar die materielle Rechtslage und damit die sachliche Entscheidung beeinflußt werden, aber diese Entscheidung ergeht sachlich zur Hauptsache, die Kostenentscheidung ist nach § § 91 ff ZPO zu treffen, ohne Berücksichtigung des § 91 a. Dabei macht es keinen unterschied, ob der Beklagte einer Erledigungserklärung mit der Begründung widerspricht, der Klageanspruch sei von vornherein unbegründet gewesen (RGZ 156, 372; RGJW 1938, 249 20 ; OLG 5, 466;… OLG München BayJMBl 1955, 118 f: Rosenberg, Lehrb. 7. Aufl. § 79, III, 4 [S 352 f]), oder ob eine Partei die von der Gegenseite behauptete sachliche Erledigung bestreitet (RG SeuffA 81 Nr. 217, 90 Nr. 142;… Rosenberg a.a.O. § 126, 2, c, d [S 593]).
  • RG, 10.06.1898 - III 374/97

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Revision

    Auszug aus BGH, 18.02.1957 - II ZR 287/54
    Dabei macht es keinen unterschied, ob die Revisionssumme sich für jeden einzelnen Streitgenossen nur aus der Hinzurechnung der Beschwer der anderen Streitgenossen ergibt (RGZ 164, 90 ff) oder ob die Beschwer des einen Streitgenossen die Revisionssumme erreicht, für die übrigen aber bei Einzelberechnung dahinter zurückbleibt (RGZ 6, 416; 41, 414; 116, 508, 161, 350 [351]).
  • BGH, 19.03.2013 - VIII ZB 45/12

    Beweiskraftwirkung des Tatbestands für Parteierklärungen in der mündlichen …

    Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass die Beschwer der Beklagten zu 1 dem Beklagten zu 2 gemäß §§ 2, 5 ZPO zuzurechnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. Februar 1957 - II ZR 287/54, BGHZ 23, 333, 339;… Beschluss vom 19. Oktober 2000 - I ZR 176/00, aaO mwN).
  • OLG Frankfurt, 08.06.2018 - 4 UF 23/18

    Kostenentscheidung für Unterhaltssachen in § 243 FamFG

    Unabhängig davon, welcher Theorie zur Rechtsnatur einer einseitig gebliebenen Erledigungserklärung im Zivilprozess man folgt, führt die einseitige Erledigungserklärung nämlich jedenfalls dazu, dass vom Gericht die Erledigung auszusprechen ist, wenn der Antrag bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war, oder dass der Antrag zurückzuweisen ist, wenn eine dieser beiden Voraussetzungen nicht vorliegt (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BGHZ 83, 12, 13; 23, 333, 340; BGH, NJW 1982, 767, 768; NJW 1986, 588).
  • OLG Naumburg, 12.12.2008 - 6 U 106/08

    Haftungsverteilung bei Schädigung des Insassen eines links abbiegenden Pkw; …

    Der BGH hat dies in BGHZ 23, 333, 339 zur Revision, was entsprechend auch für die Berufung zu gelten hat (…Zöller/Hessler, ZPO, 28. Aufl., § 511 Rn. 25) klargestellt: "Nach § 5 ZPO werden mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche zusammengerechnet.
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