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Rechtsprechung
   BGH, 28.11.2023 - X ZR 70/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,37459
BGH, 28.11.2023 - X ZR 70/22 (https://dejure.org/2023,37459)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2023 - X ZR 70/22 (https://dejure.org/2023,37459)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2023 - X ZR 70/22 (https://dejure.org/2023,37459)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Sortenschutzverletzung: Zumutbarkeit der konkreten Erwiderung auf Vortrag des Gegners zur Erzeugung der Sortenbestandteile oder des Ernteguts; Ausschluss der Rechte in Bezug auf das Erntegut; hinreichende Gelegenheit zur Geltendmachung des Rechts im Zusammenhang mit den ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Erntegut

    § 138 Abs 4 ZPO, Art 13 Abs 2 EGV 2100/94, Art 13 Abs 3 EGV 2100/94, Art 94 EGV 2100/94, Art 14 PflZSchÜbk
    Sortenschutzverletzung: Zumutbarkeit der konkreten Erwiderung auf Vortrag des Gegners zur Erzeugung der Sortenbestandteile oder des Ernteguts; Ausschluss der Rechte in Bezug auf das Erntegut; hinreichende Gelegenheit zur Geltendmachung des Rechts im Zusammenhang mit den ...

  • IWW

    § 531 Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 4 ZPO, § 314 ZPO, Art. 267 AEUV, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Konkrete Erwiderung der in Anspruch genommenen Partei i.R. des Zumutbaren auf Vortrag des Gegners zur Erzeugung der Sortenbestandteile oder des Ernteguts im Rechtsstreit um eine Sortenschutzverletzung; Ausschluss von Rechten in Bezug auf Erntegut nach Art. 13 Abs. 3 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkrete Erwiderung der in Anspruch genommenen Partei i.R. des Zumutbaren auf Vortrag des Gegners zur Erzeugung der Sortenbestandteile oder des Ernteguts im Rechtsstreit um eine Sortenschutzverletzung; Ausschluss von Rechten in Bezug auf Erntegut nach Art. 13 Abs. 3 ...

  • rechtsportal.de

    Konkrete Erwiderung der in Anspruch genommenen Partei i.R. des Zumutbaren auf Vortrag des Gegners zur Erzeugung der Sortenbestandteile oder des Ernteguts im Rechtsstreit um eine Sortenschutzverletzung; Ausschluss von Rechten in Bezug auf Erntegut nach Art. 13 Abs. 3 ...

  • datenbank.nwb.de

    Erntegut

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen eines Unterlassungsanspruchs wegen Sortenschutzverletzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 239, 77
  • MDR 2024, 516
  • GRUR 2024, 127
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 19.12.2019 - C-176/18

    Club de Variedades Vegetales Protegidas - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus BGH, 28.11.2023 - X ZR 70/22
    Rn. 38 Der in Art. 94 Abs. 2 GemSortV vorgesehene Anspruch auf Schadensersatz entsteht, wenn eine der in Art. 13 Abs. 3 der Verordnung aufgeführten Handlungen ohne Zustimmung des Berechtigten vorgenommen wird (EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2019 - C-176/18, GRUR 2020, 176 Rn. 41 - Club de Variedades Vegetales Protegidas/Adolfo Juan Martínez Sanchís).

    Dessen Bestimmungen sind zur Auslegung der Verordnung heranzuziehen (EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2019 - C-176/18, GRUR 2020, 176 Rn. 35 - Club de Variedades Vegetales Protegidas/Adolfo Juan Martínez Sanchís).

    Rn. 61 Nach Art. 13 Abs. 2 GemSortV ist eine vorherige Zustimmung des Berechtigten erforderlich (EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2019 - C-176/18, GRUR 2020, 176 Rn. 43 und 47 - Club de Variedades Vegetales Protegidas/Adolfo Juan Martínez Sanchís).

    Andernfalls würde der Schutz des öffentlichen Interesses an der Sicherung der landwirtschaftlichen Erzeugung, der Versorgung des Marktes mit Pflanzenmaterial oder das eigentliche Ziel, die ständige Züchtung besserer Sorten, beeinträchtigt (EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2019, C-176/18, GRUR 2020, 176 Rn. 32 - Club de Variedades Vegetales Protegidas/Adolfo Juan Martínez Sanchís).

  • BGH, 24.01.2023 - X ZR 123/20

    CQI-Bericht II - Patentverletzungsverfahren: Erschöpfung der Rechte aus einem …

    Auszug aus BGH, 28.11.2023 - X ZR 70/22
    Im Rechtsstreit um eine Sortenschutzverletzung kann von der in Anspruch genommenen Partei - ebenso wie in einem Rechtsstreit um eine Patentverletzung (dazu BGH, Urteil vom 24. Januar 2023 - X ZR 123/20, GRUR 2023, 474 - CQI-Bericht II) - grundsätzlich verlangt werden, dass sie im Rahmen des Zumutbaren auf Vortrag des Gegners zur Erzeugung der Sortenbestandteile oder des Ernteguts konkret erwidert.

    Darüber hinaus hat eine Partei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Obliegenheit, sich die für ein qualifiziertes Bestreiten erforderlichen Informationen zu verschaffen, soweit es sich um Vorgänge im Bereich von Personen handelt, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 15. November 1989 - VIII ZR 46/89, BGHZ 109, 205, 209; Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 3/09, GRUR 2010, 1107, 1108 - JOOP!; Urteil vom 24. Januar 2023 - X ZR 123/20, GRUR 2023, 474 Rn. 27 - CQI-Bericht II).

    Rn. 27 Im Rechtsstreit um eine Sortenschutzverletzung kann von der in Anspruch genommenen Partei deshalb - ebenso wie in einem Rechtsstreit um eine Patentverletzung (dazu BGH, Urteil vom 24. Januar 2023 - X ZR 123/20, GRUR 2023, 474 - CQI-Bericht II) - grundsätzlich verlangt werden, dass sie im Rahmen des Zumutbaren auf Vortrag des Gegners zur Erzeugung der Sortenbestandteile oder des Ernteguts konkret erwidert.

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 28.11.2023 - X ZR 70/22
    Vor diesem Hintergrund bleibt kein Raum für vernünftige Zweifel ("acte clair", vgl. dazu EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982, 283/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 16 - C.I.L.F.I.T.), dass eine hinreichende Möglichkeit zur Ausübung des Rechts in Bezug auf zur Erzeugung von Erntegut eingesetzte Sortenbestandteile voraussetzt, dass der Berechtigte in der Lage ist, die Vornahme der auf solche Sortenschutzbestandteile bezogenen Handlungen von einer vorherigen Zustimmung abhängig zu machen.
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 98/06

    Tripp-Trapp-Stuhl

    Auszug aus BGH, 28.11.2023 - X ZR 70/22
    Seine Erfüllung führt nicht dazu, dass die unerlaubte Handlung nachträglich legitimiert wird (ebenso zu Markenrechtsverletzungen BGH, Urteil vom 14. Mai 2009 - I ZR 98/06, GRUR 2009, 856 Rn. 64-65 - Tripp-Trapp-Stuhl).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 3/09

    JOOP!

    Auszug aus BGH, 28.11.2023 - X ZR 70/22
    Darüber hinaus hat eine Partei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Obliegenheit, sich die für ein qualifiziertes Bestreiten erforderlichen Informationen zu verschaffen, soweit es sich um Vorgänge im Bereich von Personen handelt, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 15. November 1989 - VIII ZR 46/89, BGHZ 109, 205, 209; Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 3/09, GRUR 2010, 1107, 1108 - JOOP!;… Urteil vom 24. Januar 2023 - X ZR 123/20, GRUR 2023, 474 Rn. 27 - CQI-Bericht II).
  • BGH, 15.11.1989 - VIII ZR 46/89

    Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus BGH, 28.11.2023 - X ZR 70/22
    Darüber hinaus hat eine Partei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Obliegenheit, sich die für ein qualifiziertes Bestreiten erforderlichen Informationen zu verschaffen, soweit es sich um Vorgänge im Bereich von Personen handelt, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 15. November 1989 - VIII ZR 46/89, BGHZ 109, 205, 209; Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 3/09, GRUR 2010, 1107, 1108 - JOOP!;… Urteil vom 24. Januar 2023 - X ZR 123/20, GRUR 2023, 474 Rn. 27 - CQI-Bericht II).
  • BGH, 14.02.2006 - X ZR 93/04

    Melanie

    Auszug aus BGH, 28.11.2023 - X ZR 70/22
    Rn. 26 Eine Prüfpflicht besteht nach der Rechtsprechung des Senats jedenfalls für diejenigen Händler von Erntegut, die ein Erzeugnis beziehen, ohne sich bei ihren Lieferanten zu vergewissern, dass die notwendige Überprüfung von diesem oder einem früheren Glied in der Vertriebskette mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt worden ist (BGH, Urteil vom 14. Februar 2006 - X ZR 93/04, GRUR 2006, 575, Rn. 28 - Melanie).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - 15 U 38/21

    Nutzungsrechte an Sortenschutzrechten Unterlassungsansprüche bezüglich …

    Auszug aus BGH, 28.11.2023 - X ZR 70/22
    Rn. 8 I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung (GRUR 2022, 1586) im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • LG Düsseldorf, 21.07.2026 - 4a O 111/25
    Unabhängig hiervon fänden die Ausführungen des BGH im Urteil vom 28.11.2023 (Az. X ZR 70/22) auf den vorliegenden Fall keine Anwendung, da sich der Sachverhalt des vorliegenden Falles maßgeblich von dem vom BGH entschiedenen Sachverhalt unterscheide.

    Jedenfalls ist Art. 13 Abs. 3 GemSortV nicht dahingehend auszulegen, dass der Sortenschutzinhaber bereits dann hinreichend Gelegenheit hatte, sein Recht im Zusammenhang mit der Verwendung von Sortenbestandteilen zur Erzeugung von Erntegut geltend zu machen, wenn er erst nach der ohne seine Zustimmung vorgenommenen Verwendung von Sortenbestandteilen und nach der Vornahme einer in Art. 13 Abs. 2 GemSortV genannten Handlung mit dem daraus erzeugten Erntegut Kenntnis davon erlangt, dass die Sortenbestandteile unerlaubt verwendet wurden und er insoweit Ansprüche gemäß Art. 94 ff. GemSortV gegen den Verwender der Sortenbestandteile geltend machen kann oder nach dieser Kenntniserlangung geltend gemacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 28.11.2023 - X ZR 70/22; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. Juni 2022 - I-15 U 38/21 mit detaillierten Ausführungen zur Auslegung des Art. 13 Abs. 3 GemSortV in den Rz. 84 ff., denen sich die Kammer nach eigener Würdigung anschließt).

    Vor diesem Hintergrund bleibt kein Raum für vernünftige Zweifel (…vgl. dazu EuGH, NJW 1983, 1257 Rn. 16 - C.I.L.F.l.T.), dass eine hinreichende Möglichkeit zur Ausübung des Rechts in Bezug auf zur Erzeugung von Erntegut eingesetzte Sortenbestandteile voraussetzt, dass der Berechtigte in der Lage ist, die Vornahme der auf solche Sortenbestandteile bezogenen Handlungen von einer vorherigen Zustimmung abhängig zu machen (BGH, GRUR 2024, 127 Rn. 79, 80 - Erntegut).

  • OLG Düsseldorf, 03.06.2026 - 2 U 93/24

    Leichtstoff

    Im Verletzungsrechtsstreit kann von der in Anspruch genommenen Partei deshalb grundsätzlich verlangt werden, dass sie auf Vortrag des Gegners zu den technischen Eigenschaften der angegriffenen Ausführungsform konkret erwidert (…BGH, GRUR 2023, 474 Rn. 29 - CQI-Bericht II, u.a. unter Hinweis auf die Rspr. des Senats; GRUR 2024, 127 Rn. 27 - Erntegut, zum Rechtsstreit um eine Sortenschutzverletzung).

    Rn. 262 Dies entspricht grundsätzlich auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Haftung im Sortenschutzrecht (BGH, GRUR 2006, 575, 577 - Melanie; GRUR 2024, 127 Rn. 25 f. - Erntegut).

  • BGH, 08.10.2024 - X ZR 145/23

    Aufschlussgerät - Folgen einer Patentverletzung: Verjährung eines Anspruchs auf …

    Rn. 65 Der Ausgleich des durch eine Verletzungshandlung entstandenen Schadens führt nicht dazu, dass unerlaubte Handlungen anderer Personen nachträglich legitimiert werden (BGH, Urteil vom 28. November 2023 - X ZR 70/22, BGHZ 239, 77 = GRUR 2024, 127 Rn. 37 ff. - Erntegut; BGH…, Urteil vom 14. Mai 2009, I ZR 98/06, BGHZ 181, 98 = GRUR 2009, 856 Rn. 64 - Tripp-Trapp Stuhl).
  • OLG München, 26.09.2025 - 36 U 5580/22

    Fahrzeug, Kaufvertrag, Untersagung, Unfall, Vertragsschluss, Kaufpreis, …

    Darüber hinaus hat eine Partei die Obliegenheit, sich die für ein qualifiziertes Bestreiten erforderlichen Informationen zu verschaffen, soweit es sich um Vorgänge im Bereich von Personen handelt, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind (BGH, Urteil vom 28.11.2023, X ZR 70/22, MDR 2024, 516, juris Rdnr. 23; BGH…, Urteil vom 22.07.2021, I ZR 123/20, NJW 2021, 3464, juris Rdnr. 24).

    Wenn eine solche Partei nicht selbst über die relevanten Informationen verfügt, ist sie im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren gehalten, sich diese Informationen von Dritten zu verschaffen, etwa durch Nachfrage bei den Lieferanten (BGH, Urteil vom 28.11.2023, X ZR 70/22, MDR 2024, 516, juris Rdnr. 25).

  • OLG Celle, 17.10.2024 - 7 U 274/22

    Erklärung mit Nichtwissen; Erklärungslast; Streitgenossenschaft; Verkäufer; …

    Bei juristischen Personen sind insoweit die Handlungen und Wahrnehmungen ihrer gesetzlichen Vertreter maßgeblich (vgl. BGH…, Urteil vom 22. April 2016 - V ZR 256/14, juris Rn. 20; Urteil vom 28. November 2023 - X ZR 70/22, juris Rn. 23).

    Darüber hinaus hat eine Partei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Obliegenheit, sich die für ein qualifiziertes Bestreiten erforderlichen Informationen zu verschaffen, soweit es sich um Vorgänge im Bereich von Personen handelt, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2023 - X ZR 70/22, juris Rn. 23).

  • BGH, 19.03.2024 - X ZR 70/22
    Rn. 2 Die gegen das Berufungsurteil gerichtete Revision hat der Senat zurückgewiesen (BGH, Urteil vom 28. November 2023, GRUR 2024, 127 - Erntegut).
  • OLG Saarbrücken, 24.01.2025 - 3 U 124/22

    Rücktritt vom Kauf eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung

    Ob die Beklagte grundsätzlich gehalten war, sich Kenntnis über ihr nicht bekannte Informationen durch Nachfrage bei ihren Herstellern oder Lieferanten zu verschaffen (vgl. zu Patent- und Sortenrechtsschutzverletzungen BGH, Urteil vom 28. November 2023 - X ZR 70/22, BGHZ 239, 77, Rn. 25;… Urteil vom 24. Januar 2023 - X ZR 123/20, BGHZ 236, 260, Rn. 29; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 22. Juni 2022 - 15 U 38/21, Rn. 80, juris; verneinend für die Verkäuferin eines gebrauchten Wohnmobils OLG Celle…, Urteil vom 17. Oktober 2024 - 7 U 274/22, Rn. 34, juris), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • LG Düsseldorf, 02.06.2026 - 4a O 80/25
    Vor diesem Hintergrund bleibt kein Raum für vernünftige Zweifel (…vgl. dazu EuGH, NJW 1983, 1257 Rn. 16 - C.I.L.F.l.T.), dass eine hinreichende Möglichkeit zur Ausübung des Rechts in Bezug auf zur Erzeugung von Erntegut eingesetzte Sortenbestandteile voraussetzt, dass der Berechtigte in der Lage ist, die Vornahme der auf solche SortenschutzbestandteiIe bezogenen Handlungen von einer vorherigen Zustimmung abhängig zu machen (BGH, GRUR 2024, 127 Rn. 79, 80 - Erntegut).
  • OLG Karlsruhe, 19.12.2025 - 14 U 116/23
    Eine solche Informationspflicht eines Fahrzeugverkäufers besteht indes nicht: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat eine Partei die Obliegenheit, sich die für ein qualifiziertes Bestreiten erforderlichen Informationen zu verschaffen, nur dann, wenn es sich um Vorgänge im Bereich von Personen handelt, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind; dies findet seine Rechtfertigung in der Überlegung, dass eine Partei sich nicht durch arbeitsteilige Organisation ihres Betätigungsbereichs ihren prozessualen Erklärungspflichten entziehen kann (vgl. BGH, Urteil vom 28.11.2023 - X ZR 70/22, Rn. 23, juris; OLG Celle…, Urteil vom 17.10.2024 - 7 U 274/22, Rn. 29, juris).
  • OLG Celle, 16.02.2026 - 24 U 8/24

    Schadensersatzansprüche eines Käufers eines Wohnmobils gegen den Verkäufer wegen …

    Darüber hinaus hat eine Partei die Obliegenheit, sich die für ein qualifiziertes Bestreiten erforderlichen Informationen zu verschaffen, soweit es sich um Vorgänge im Bereich von Personen handelt, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind (stRspr; zB BGH, Urteil vom 28. November 2023 - X ZR 70/22, BGHZ 239, 77 Rn. 23 mwN).
  • OLG Celle, 19.01.2026 - 24 U 33/25

    Anspruch des auf Rückforderung von Verlusten aus unerlaubtem Glücksspiel im …

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