Rechtsprechung
| BGH, 05.10.1951 - I ZR 92/50 |
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- Wolters Kluwer
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Papierfundstellen
- BGHZ 3, 200
- NJW 1951, 957
- DB 1951, 956
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.01.1951 - I ZR 53/50
Güterfernverkehr. Haftungsbeschränkung
Auszug aus BGH, 05.10.1951 - I ZR 92/50
Es bedarf vielmehr, - wie der Senat in seiner Entscheidung vom 19. Januar 1951 - I ZR 53/50 - (BGHZ 1, 83 und NJW 51, 403) ausgeführt hat -, stets einer Unterwerfung der Vertragsparteien unter diese Rechtsordnung, die auch stillschweigend erfolgen kann. - BGH, 14.02.1951 - II ZR 39/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.10.1951 - I ZR 92/50
Es bedarf vielmehr, - wie der Senat in seiner Entscheidung vom 19. Januar 1951 - I ZR 53/50 - (BGHZ 1, 83 und NJW 51, 403) ausgeführt hat -, stets einer Unterwerfung der Vertragsparteien unter diese Rechtsordnung, die auch stillschweigend erfolgen kann. - RG, 07.07.1921 - VI 160/21
Tumultschaden. Verbotswidrige Einfuhr
Auszug aus BGH, 05.10.1951 - I ZR 92/50
(z.B. RGZ 102, 321 [Bergbauschäden]; RGZ 155, 40 [Spätfolgen eines lange zurückliegenden Unfalles]), den Nachweis einer der Gewißheit nahe kommenden hohen Wahrscheinlichkeit für ausreichend gehalten hat, um die Beweispflicht des Beweisführers zu erfüllen.
- OLG Hamm, 20.06.2005 - 8 U 234/04
Zum Verwahrungsvertrag und Schadensersatz bei Wertgegenständen, die aus einem …
Der Hinterleger muss seine Sachherrschaft aufgeben und der Verwahrer die tatsächliche Verfügungsgewalt erlangen (vgl. BGHZ 3, 200, 202 = BGH NJW 1951, 957; BGH VersR 1962, 955;… Münchner Kommentar/ Hüffer, 4. Auflage, § 688 BGB, Rn. 6 f., 10, 17, 43;… Palandt/Sprau, 64, Auflage, § 688 BGB, Rn. 1, 2, 4). - BGH, 24.02.2016 - VIII ZR 216/12
Gaslieferungsvertrag mit Nicht-Haushaltskunden: Preisänderungsrecht nach billigem …
Maßgeblich kommt es, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, darauf an, welchem gesetzlichen Vertragstyp - hier einem Tarifkundenvertrag gemäß den Vorschriften der § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1 EnWG 1998 und der AVBGasV - ein Vertrag seinem Inhalt nach zuzuordnen ist (vgl. hierzu bereits RGZ 141, 99, 103, sowie BGH, Urteil vom 5. Oktober 1951 - I ZR 92/50, BGHZ 3, 200, 202, und OLG München…, Urteil vom 14. Februar 1972 - 21 U 2941/71, juris Rn. 48). - BGH, 07.06.1978 - VIII ZR 146/77
Möglichkeit einer stillschweigenden Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen …
Der Bundesgerichtshof und insbesondere der erkennende Senat haben in ständiger Rechtsprechung an der Auffassung festgehalten, daß Allgemeine Geschäftsbedingungen - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall, daß der Inhalt derartiger Bedingungen bereits kraft Handelsbrauchs unmittelbar Vertragsinhalt wird - nur dann für die Rechtsbeziehungen zwischen Vertragspartnern maßgebend sind, wenn diese ihre Anwendung vereinbart haben (BGHZ 3, 200, 203; 9, 1, 3; 12, 136, 142; 18, 98, 99; Senatsurteil vom 28. Mai 1973 - VIII ZR 143/72 = WM 1973, 1198 = LM AGB Nr. 47).
- OLG Dresden, 08.03.2021 - 5 U 2247/20
Mietvertrag über Lagerfläche oder Lagervertrag?
Das maßgebliche Unterscheidungskriterium ist danach, ob im Rahmen der Vereinbarung eine Obhuts- und Verwahrungspflicht als Hauptpflicht übernommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 05.10.1951, I ZR 92/50, NJW 1951, 957; OLG Koblenz, Urteil vom 17.01.1991, 5 U 462/90, NJW-RR 1991, 1317;… Hesse in Münchener Kommentar zum HGB, 4. Aufl., § 467 Rn. 5;… Drettmann in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Aufl., Kap. I Rn. 72). - OLG Schleswig, 22.08.2022 - 16 U 114/21
Orkantief "Christian": Winterlager haftet für beschädigte Yacht
- BGH, 30.01.1956 - II ZR 165/54
Rechtsmittel
In dieser vertraglichen Obhutspflicht des Lagerhalters liegt das wesentliche Unterscheidungsmerkmal zur bloßen Lagermiete, bei der sich die Verpflichtung des Vermieters darin erschöpft, dem Mieter den betreffenden Raum oder Raumteil in einem zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und zu erhalten (§ 536 BGB); hier hat der Mieter selbst für die Unterbringung und Sicherung seines Gutes zu sorgen und die Gefahr des Unterganges oder der Wertminderung zu tragen, es sei denn, daß der Schaden durch einen vertragswidrigen Zustand des Mietraumes verursacht ist (Senckpiehl. BB 1951, 42, 289; BGHZ 3, 200).Aus der tatsächlichen Handhabung lassen sich höchstens Anhaltspunkte für die Ermittlung des rechtlich allein maßgebenden Vertragswillens gewinnen, wobei auch zu berücksichtigen ist, daß die Übergabe eines Lagerverzeichnisses für die Annahme eines Lagervertrages nicht unerläßlich zu sein braucht (BGHZ 3, 200).
Möglicherweise hat man diese Regelung für einfacher und zweckmäßiger gehalten als eine Lagergeldberechnung nach den jeweils vorhandenen Holzmengen, wobei die Klägerin auch bestrebt gewesen sein mag, sich die voraussichtlich immer wieder benötigte Lagerfläche für eine bestimmte Zeit fest zu sichern (vgl. auch den der Entscheidung BGHZ 3, 200 zugrunde liegenden Tatbestand).
- BGH, 19.06.1986 - I ZR 15/84
Darlegungs- und Beweislast bei Verlust und Beschädigung von Lagergut
Die frühere Rechtsprechung nahm eine Einbeziehung von AGB bereits dann an, wenn der Kunde von ihrem Vorhandensein wußte oder bei Anwendung gehöriger Sorgfalt hätte wissen müssen und wenn für ihn erkennbar war, daß der Unternehmer den Vertrag nur unter Einbeziehung seiner AGB abschließen wollte; dabei konnte die Unterwerfung auch stillschweigend erfolgen (vgl. BGHZ 3, 200, 203 für die Einbeziehung der ALB). - BGH, 03.02.1953 - I ZR 61/52
Rechtsmittel
Dieser Standpunkt, den der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 5. Oktober 1951 (BGHZ 3, 200 [203]) bestätigt hat, wird aufrecht erhalten. - BGH, 18.12.1951 - I ZR 86/51
Ausschlußwirkung des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses
Diese hat aber, wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 19. Januar 1951 (BGHZ 1, 83 = NJW 1951, 403) und in der zum Abdruck bestimmten Entscheidung vom 5. Oktober 1951 - I ZR 92/50 - ausgeführt hat, als solche noch keine schlechthin verbindliche Wirkung für alle darunter fallenden Verträge, sondern es bedarf in jedem Falle einer Unterwerfung der Vertragsschließenden unter diese Rechtsordnung. - LG Hamburg, 08.08.2025 - 417 HKO 47/23
Haftung wegen Beschädigung einer Segelyacht im Rahmen eines Lagervertrags aus …
Denn ob die Parteien die Bezeichnung Lagervertrag oder Mietvertrag gebrauchen, ist nicht entscheidend für den rechtlichen Inhalt des geschlossenen Vertrags (BGH, Urteil vom 5. Oktober 2951 - I ZR 92/50, NJW 1951, 957;… MüKoHGB/Hesse, 5. Aufl. 2023, HGB § 467 Rn. 31), zumal auch bereits in der vollständigen Vertragsüberschrift "...über einen Winterlagerplatz" ebenso wie in der Beschreibung des Vertragsgegenstandes (§ 1 Ziff. 1 "Winterlager", "Lagerbockmiete") und im weiteren Vertragstext (§ 8 Ziff. 2, Ziff. 4 Abs. 2, § 9 Ziff. 2) und in der beigefügten "Winterlagerordnung" Ziff. 3.2, 4.3 und 10.2, mit "Lagerplatz", "Lagerung", "Einlagerer" und "Einlagerungsrisiko" wiederum Begrifflichkeiten des Lagervertragsrechts verwendet werden. - BGH, 28.05.1973 - VIII ZR 143/72
Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen in einen Vertrag - …
- BGH, 20.03.1953 - I ZR 263/52
Rechtsmittel
- BGH, 07.07.1976 - I ZR 51/75
Stillschweigende Vereinbarung der Allgemeinen Lieferbedingungen deutscher …
- BGH, 16.01.1981 - I ZR 84/78
Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen als Inhalt eines Vertrags kraft …
- OLG München, 14.02.1972 - 21 U 2941/71
Anspruch von Wohnungseigentümern gegen andere Wohnungseigentümer derselben Anlage …
- OLG Hamburg, 14.01.1988 - 6 U 137/87
Winterlagerung; Vertragsinhalt; Abslippen; Yacht; Lagerhalter; …
- BVerwG, 26.01.1962 - VII C 13.61
Rechtsmittel
- BGH, 20.11.1953 - I ZR 269/52
Rechtsmittel
- BGH, 19.01.1966 - VIII ZR 1/64
Kündigung eines Mietverhältnisses über Geschäftsräume durch den Vermieter - …
- BGH, 03.02.1953 - I ZB 61/52
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