Handelsgesetzbuch
| 4. Buch - Handelsgeschäfte (§§ 343 - 475h) |
| 6. Abschnitt - Lagergeschäft (§§ 467 - 475h) |
(1) Durch den Lagervertrag wird der Lagerhalter verpflichtet, das Gut zu lagern und aufzubewahren.
(2) Der Einlagerer wird verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
(3) 1Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten nur, wenn die Lagerung und Aufbewahrung zum Betrieb eines gewerblichen Unternehmens gehören. 2Erfordert das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht und ist die Firma des Unternehmens auch nicht nach § 2 in das Handelsregister eingetragen, so sind in Ansehung des Lagergeschäfts auch insoweit die Vorschriften des Ersten Abschnitts des Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis 350.
Fassung aufgrund des Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) vom 23.10.2024
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2025 | Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) | 23.10.2024 |
ermächtigung § 475dWirkung des Lagerscheins. Legitimation § 475eAuslieferung gegen Rückgabe des Lagerscheins § 475fEinwendungen § 475gTraditionswirkung des Lagerscheins § 475hAbweichende Vereinbarungen
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Rechtsprechung zu § 467 HGB
55 Entscheidungen zu § 467 HGB in unserer Datenbank:
- BGH, 20.09.2018 - I ZR 146/17
Lagerhalterhaftung: Geltung der Bestimmungen über das Lagergeschäft bei der ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 18 U 92/16
Haftung des Spediteurs für sog. Schwund
- OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 18 U 92/16
- OLG Köln, 16.05.2024 - 3 U 143/19
Zum selben Verfahren:
- BGH, 04.02.2021 - I ZR 169/20
Haftung des Lagerhalters: Voraussetzungen und Grundsätze der tatrichterlichen ...
- BGH, 04.02.2021 - I ZR 169/20
- OLG Hamburg, 06.06.2024 - 6 U 70/23
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 13.07.2023 - 413 HKO 78/22
Schadensersatzanspruch aus Lagervertrag bei Beschädigung des eingelagerten Gutes
- LG Hamburg, 13.07.2023 - 413 HKO 78/22
- OLG Dresden, 08.03.2021 - 5 U 2247/20
Mietvertrag über Lagerfläche oder Lagervertrag?
- OLG Schleswig, 22.08.2022 - 16 U 114/21
Orkantief "Christian": Winterlager haftet für beschädigte Yacht
- LG Hamburg, 19.09.2024 - 332 O 62/23
Winterplatz für eine Segelyacht: Abgrenzung von Lagervertrag und Mietvertrag; ...
- LG Hamburg, 08.08.2025 - 417 HKO 47/23
Haftung wegen Beschädigung einer Segelyacht im Rahmen eines Lagervertrags aus ...
§ 467 HGB in Nachschlagewerken
- § 467 HGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Lagervertrag
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 467 HGB:
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsgeschäfte
- Allgemeine Vorschriften
- §§ 343 ff.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Verwahrung
- § 688 (Vertragstypische Pflichten bei der Verwahrung)