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Rechtsprechung
   BGH, 12.11.1951 - III ZR 115/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,243
BGH, 12.11.1951 - III ZR 115/50 (https://dejure.org/1951,243)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1951 - III ZR 115/50 (https://dejure.org/1951,243)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1951 - III ZR 115/50 (https://dejure.org/1951,243)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 3, 360
  • NJW 1952, 468
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • RG, 15.12.1939 - IV 361/39

    1. Geltendmachung der Ehenichtigkeit nach bisherigem Recht und nach dem …

    Auszug aus BGH, 12.11.1951 - III ZR 115/50
    Entgegen der Ansicht der Revision liegt hierin jedoch keine Rechtsverletzung, die die Revision begründen könnte, denn das Berufungsgericht war nicht an das Ergebnis dieses Gutachtens des Sachverständigen gebunden und war nicht gehindert, nach Massgabe seiner richterlichen Überzeugung zu dem ärztlichen Gutachten in Gegensatz zu treten (Stein-Jonas-Schönke, vor § 402 Anm. III 1; RGZ 162, 223 ff [228]).
  • BGH, 28.11.1955 - II ZR 19/55

    Kostenentscheidung nach Teilurteil

    Entgegen der Meinung der Revisionsbeantwortung kann hier jedoch die Bewertung des Streitgegenstandes nicht gemäß § 9 GKG nach § 9 ZPO entsprechend den Darlegungen in BGHZ 3, 360 auf den 12 1/2 fachen Jahresbetrag der Geschäftsführervergütung festgesetzt werden.
  • BGH, 30.04.1957 - V ZR 144/55

    Rechtsmittel

    Diese Regelung habe sich nicht nur auf die Auseinandersetzung zwischen der Bundesrepublik und den Ländern zu erstrecken, sondern es habe auch eine allgemeine Regelung der Reichsschulden zu erfolgen (BGH NJW 1952, 468; 1953, 381).

    Bis zum Erlaß dieser Gesetze könne die Beklagte für Reichsverbindlichkeiten grundsätzlich nicht in Anspruch genommen werden (BGH NJW 1952, 468; 1953, 1706).

  • BGH, 22.09.1992 - III ZR 66/92

    Wert der Vollstreckungsgegenklage gegen die Vollstreckung einer laufenden …

    Für eine Abweichung von dieser Regel nach unten im Hinblick auf ein besonders hohes Alter des Rentenberechtigten (vgl. Senatsurteil BGHZ 3, 360, 365 = LM ZPO § 546 Nr. 5 m. Anm. Paulsen und BGH, Beschluß vom 13. April 1962 - V ZR 29/61 = LM ZPO § 9 Nr. 15 = NJW 1962, 1248;… vgl. auch BGHZ 19, 172, 176 und Stein/Jonas/Schumann ZPO 20, Aufl. § 9 Rdn. 8 Fußn. 32) besteht kein Anlaß.
  • BGH, 14.10.1957 - II ZR 109/56

    Rechtsmittel

    Das hat der erkennende Senat bereits wiederholt ausgesprochen (BGHZ 3, 360; 10, 49) [BGH 13.05.1953 - II ZR 157/52].
  • BGH, 06.03.1959 - I ZR 93/57

    Rechtsmittel

    Nur wenn sich - was nur in Ausnahmefällen vorkommen wird - erweisen sollte, daß diese gegenständliche Lehre des Patentes in einer Entgegenhaltung aus dem vorbekannten Stand der Technik völlig (oder zu einem rechtlich trennbaren Teil) vorweggenommen ist, müßte der Verletzungsrichter die gegenständliche Patentlehre auf ihren engstmöglichen Bereich, nämlich den formalen Wortlaut der Patentansprüche, einschränken (vgl. dazu auch die Entscheidungen des erkennenden Senats BGHZ 3, 363, 370 ff [BGH 12.11.1951 - III ZR 115/50] - Gummisohle; GRUR 1953, 29, 32 - Plattenspieler; GRUR 1953, 112 - Feueranzünder; GRUR 1958, 179, 181 - Resin).
  • BGH, 28.11.1955 - II ZR 203/54

    Rechtsmittel

    Insoweit ist nur eine Gestaltung in der Weise möglich, daß sich ein Gesellschafter gegenüber einem Dritten, z.B. bei einem Treuhandverhältnis gegenüber seinem Treugeber, schuldrechtlich verpflichtet (vgl. dazu BGHZ 3, 360), sich einer selbständigen Verfügung über den fraglichen Anteil zu enthalten und eine Verfügung über den Anteil nur nach den Weisungen des Treugebers vorzunehmen.
  • BGH, 02.07.1958 - IV ZR 89/58

    Rechtsmittel

    Derselbe Senat hat in einer anderen Entscheidung ebenfalls für die Streitwertberechnung nach § 9 ZPO das Lebensalter des Rentenberechtigten als unerheblich bezeichnet (BGHZ 3, 360).
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