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Rechtsprechung
   BGH, 04.06.1959 - VII ZR 217/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,104
BGH, 04.06.1959 - VII ZR 217/58 (https://dejure.org/1959,104)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1959 - VII ZR 217/58 (https://dejure.org/1959,104)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1959 - VII ZR 217/58 (https://dejure.org/1959,104)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 30, 162
  • NJW 1959, 1725
  • NJW 1959, 1752
  • MDR 1959, 749
 
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Wird zitiert von ... (57)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.11.1958 - VII ZR 47/58

    Geschäftsführung ohne Auftrag (Versorgungsrente)

    Auszug aus BGH, 04.06.1959 - VII ZR 217/58
    Der Wille der auszahlenden Beamten ist, wie der Senat in dem Urteil BGHZ 28, 359, 362 dargelegt hat, nur von Bedeutung, soweit ihnen eine eigene Entschließungsfreiheit gewährt ist.

    Der Senat hat in dem in BGHZ 28, 359 entschiedenen Fall den auf eine Geschäftsführung ohne Auftrag gestützten Rückforderungsanspruch der Versorgungsbehörde für unberechtigt gehalten.

    Demgegenüber hatte die Versorgungsbehörde in dem Fall BGHZ 28, 359 über den Rentenantrag noch garnicht entschieden und vor allem von ihrer Rückforderungsmöglichkeit bereits durch rechtskräftigen Bescheid Gebrauch gemacht.

    Der Senat hat in dem erwähnten Urteil BGHZ 28, 359, 365 ff anerkannt, daß der § 170 b StGB ein Schutzgesetz i.S. des § 823 Abs. 2 BGB auch zu Gunsten der Körperschaft ist, die öffentliche Hilfe gewährt.

  • BGH, 29.05.1958 - VII ZR 50/57
    Auszug aus BGH, 04.06.1959 - VII ZR 217/58
    Der Bundesgerichtshof hat es in ständiger Rechtsprechung zugelassen, daß ein Dritter ein fremdes Recht im eigenen Namen geltend macht, wenn er von dem Berechtigten hierzu ermächtigt worden ist und ein schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung hat (u.a. BGHZ 4, 153, 164 ff; Urteil des Senats vom 29. Mai 1958 - VII ZR 50/57).

    Denn bei richtiger Beurteilung stand von vornherein fest, daß die Klägerin nur in Prozeßstandschaft für das nach außen berechtigte Land Hessen klagen wollte und geklagt hat (vgl. auch Urteil des Senats vom 29. Mai 1958 - VII ZR 50/57 -).

  • RG, 20.10.1885 - III 155/85

    Anspruch auf Aufwendungsersatz des Armenverbandes gegen einen später vermögenden …

    Auszug aus BGH, 04.06.1959 - VII ZR 217/58
    Sie hat dies zunächst in der Regel verneint (vgl. u.a. RGZ 14, 197, 199; OLG Hamburg SeuffArch 74, Nr. 66; Kiel OLG 36, 202).
  • LG Berlin, 18.02.1958 - 15 S 15/57
    Auszug aus BGH, 04.06.1959 - VII ZR 217/58
    Der Senat vermag dieser Ansicht, der u.a. auch das Landgericht Berlin (NJW 1958, 831) entgegengetreten ist, nicht zu folgen.
  • BGH, 15.12.1954 - II ZR 277/53

    Gefahrenbeseitigung bei Ruinen

    Auszug aus BGH, 04.06.1959 - VII ZR 217/58
    Das schließt aber, wie das Oberlandesgericht zutreffend erkannt hat, nicht die Möglichkeit aus, daß er zugleich die privatrechtliche Schuld des Beklagten tilgen und somit auch dessen Geschäft besorgen wollte (RGZ 82, 206, 214 f; BGHZ 16, 12, 16).
  • BGH, 10.12.1951 - GSZ 3/51

    Unfallrentenansprüche - § 400 BGB, teleologische Reduktion des Abtretungsverbots …

    Auszug aus BGH, 04.06.1959 - VII ZR 217/58
    Der Bundesgerichtshof hat es in ständiger Rechtsprechung zugelassen, daß ein Dritter ein fremdes Recht im eigenen Namen geltend macht, wenn er von dem Berechtigten hierzu ermächtigt worden ist und ein schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung hat (u.a. BGHZ 4, 153, 164 ff; Urteil des Senats vom 29. Mai 1958 - VII ZR 50/57).
  • RG, 26.04.1913 - VI 572/12

    Zwischenurteil; Schutzgesetz; Bestellg. z. einer Verrichtung; Geschäftsführung

    Auszug aus BGH, 04.06.1959 - VII ZR 217/58
    Das schließt aber, wie das Oberlandesgericht zutreffend erkannt hat, nicht die Möglichkeit aus, daß er zugleich die privatrechtliche Schuld des Beklagten tilgen und somit auch dessen Geschäft besorgen wollte (RGZ 82, 206, 214 f; BGHZ 16, 12, 16).
  • RG, 28.11.1929 - IV 255/29

    1. Kann eine Partei im Ehescheidungsstreit durch einen Abwesenheitspfleger …

    Auszug aus BGH, 04.06.1959 - VII ZR 217/58
    Damit sind etwaige Mängel des Verfahren geheilt worden (vgl. RGZ 126, 261, 263).
  • BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01

    Ansprüche des Werkunternehmers gegen die Wohnungseigentümer bei Abschluß eines …

    Gleiches gilt, wenn das Gesetz den Handelnden zum unentgeltlichen Tätigwerden verpflichtet, insbesondere, wenn er die Aufwendungen kraft seiner besonderen Verpflichtung selbst tragen soll (vgl. BGHZ 40, 28, 32) oder wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung vorsehen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht erlaubt (BGHZ 140, 102, 109 f.; unter Hinweis auf BGHZ 30, 162, 169 ff.; 40, 28, 32; 98, 235, 242 f.).
  • BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61

    Funkenflug - § 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft

    Insbesondere hindert der Umstand, daß der Geschäftsführer einer eigenen öffentlichrechtlichen Pflicht nachkommt, nicht die Annahme, daß er damit zugleich das privatrechtliche Geschäft eines Dritten besorgt (BGHZ 16, 12, 16; 30, 162, 167).
  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

    Nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs darf jemand ein fremdes Recht aufgrund einer ihm vom Berechtigten erteilten Ermächtigung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Prozeß verfolgen, sofern er hieran ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (sog. gewillkürte Prozeßstandschaft; vgl. etwa Senatsentscheidungen BGHZ 30, 162, 166; 32, 67, 71; 70, 389, 394 [BGH 23.02.1978 - VII ZR 11/76]; aus jüngster Zeit BGHZ 92, 347, 349 [BGH 26.10.1984 - V ZR 218/83] m. Nachw.).
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