Rechtsprechung
| BGH, 14.10.1963 - III ZR 213/62 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Bundesbaugesetz §§ 18, 157.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 40, 148
- NJW 1964, 200
- MDR 1964, 34
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.05.1952 - III ZR 218/50
Abgabe an andere Abteilung des Gerichts
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 04.06.1962 - III ZR 163/61
Enteignungsentschädigung bei dauerndem Bauverbot betroffenem Grundstück
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 23.02.1956 - 1 BvL 28/55
Enteignungsverfahren
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- BGH, 26.10.1961 - KZR 3/61
Vereinsstrafen gegen Werbemaßnahmen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 27.09.1961 - I C 21.61
Anwendung des bisherigen Rechts auf vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 09.05.1963 - III ZR 94/61
Rechtsmittel
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- BGH, 21.01.1999 - III ZR 168/97
Entschädigung für passive Schallschutzmaßnahmen; Eigentumsrechtlicher Schutz …
Nach dem vorliegenden Verfahrensablauf ist auch nicht zu beanstanden, daß das Baulandgericht nicht nur über einen Anspruch auf eine Enteignungsentschädigung im eigentlichen Sinne, sondern auch über einen an sich nicht vor die Kammer für Baulandsachen, sondern die Zivilkammer gehörenden Anspruch (u.a. aus enteignendem Eingriff) entschieden hat (vgl. BGHZ 40, 148). - BGH, 13.12.1991 - LwZR 2/91
Zuständiger OLG-Senat bei Berufung gegen Urteil des Landgerichts in …
Ohne Erfolg verweist die Revisionsbeklagte auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in BGHZ 36, 106 [BGH 26.10.1961 - KRZ 3/61] und 40, 148. In BGHZ 40, 148 wurde der vorgesehene Instanzenzug (Baulandkammer, Senat für Baulandsachen) eingehalten; fraglich war nur, ob diese Gerichte über einen bestimmten Anspruch sachlich entscheiden durften.BGHZ 36, 106 [BGH 26.10.1961 - KRZ 3/61] ist mit dem vorliegenden Fall schon deshalb nicht vergleichbar, weil es dort (wie auch in BGHZ 40, 148) um die Anwendung von § 528 ZPO a.F. ging und damit um eine verzichtbare prozeßhindernde Einrede, während der vorliegende Fall die unverzichtbare ordnungsgemäße Besetzung des Rechtsmittelgerichts betrifft.
- BGH, 09.12.1982 - III ZR 106/81
Statthaftigkeit einer allgemeinen Leistungsklage; Rechtsfolgen von Verstößen …
Schließlich ist darauf hinzuweisen, daß der erkennende Senat auch darin, daß die Kammer für Baulandsachen über einen nicht nach dem Bundesbaugesetz zu beurteilenden Anspruch auf Entschädigung wegen einer Bausperre entschieden hat, keinen unverzichtbaren Verfahrensmangel gefunden hat (Senatsurteil BGHZ 40, 148; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 41, 249 zur Wirksamkeit der Verlautbarung des Urteils eines Baulandspruchkörpers durch eine Zivilkammer [Zivilsenat] desselben Gerichts).
- BGH, 18.12.1975 - III ZR 128/73
Zulässigkeit einer Klage vor der Baulandkammer vor Anrufung der höheren …
Die sachlich-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Entschädigungsregelungen des Bundesbaugesetzes gelten auch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Übergangsvorschriften (§§ 173-182 BBauG) nur für Maßnahmen im Rahmen dieses Gesetzes, nicht aber für Maßnahmen aus der Zeit vor seinem Inkrafttreten (vgl. die Senatsurteile in NJV 1962, 2051/2; NJW 1972, 1946; MDR 1964, 34; Urteil v. 12. Juli 1973 - III ZR 111/71 - WM 1973, 1215).Die Kammern und Senate für Baulandsachen, die nach §§ 157, 160, 169 BBauG im gerichtlichen Verfahren in Baulandsachen zu entscheiden haben, sind keine besonderen Gerichte, sondern Spruchabteilungen der Zivilgerichte, denen nur eine besondere sachliche Zuständigkeit im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit zukommt (vgl. die Senatsurteile in BGHZ 40, 148, 152 ff; BGHZ 41, 249, 252/3; für die nach dem Baulandbeschaffungsgesetz gebildeten Baulandkammern und -Senate, vgl. BVerfGE 4, 387 ff).
- StGH Hessen, 07.04.1976 - P.St. 808
Ausnahmegerichte; Bindung; Bindungswirkung; Grundrechtsklage; Kammer f. …
Die Kammern für Baulandsachen sind keine Ausnahmegerichte (Anschluß an BGHZ 40, 148, 152 unter Hinweis auf BVerfGE 4, 387 ff.).Rn. 16 Eine Verletzung des Art. 20 HV kommt jedoch schon deswegen nicht in Betracht, weil die Kammern für Baulandsachen keine Ausnahmegerichte, sondern Spruchabteilungen der ordentlichen (Zivil-) Gerichte sind, denen lediglich eine besondere sachliche Zuständigkeit im Rahmen der ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit zukommt (vgl. BGHZ 40, 148, 152 unter Hinweis auf BVerfGE 4, 387 ff.).
- BFH, 29.02.2008 - V B 202/07
Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Verstoß gegen die …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein verzichtbarer Mangel i.S. des § 295 ZPO vor, wenn über eine Klage durch eine andere als die nach der Gerichtsorganisation zuständige Kammer entschieden wird, weil diese sich --selbst wenn irrigerweise-- für zuständig hält (Urteil vom 14. Oktober 1963 III ZR 213/62, BGHZ 40, 148;… ebenso Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 295 Rz 3;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 66. Aufl., § 295 Rz 30). - BGH, 16.03.1964 - III ZR 85/63
Abgabe eines Verfahrens innerhalb der Kammer für Baulandsachen an anderen Kammern …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 16.03.1964 - III ZR 11/63
Rechtsmittel
Da die Baulandkammer kein besonderes Gericht, sondern ebenfalls eine Spruchabteilung des Landgerichts ist, der lediglich eine besondere Sachliche Zuständigkeit im Rahmen der ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit zukommt (BGHZ 40, 148), und eine Verweisung im Sinne von § 17 GVG im Verhältnis verschiedener Kammern desselben Gerichts nicht in Betracht kommt (BGHZ 6, 178), entsprach es der Rechtslage, wenn die normale Zivilkammer das vor ihr anhängig gemachtes Verfahren an die gemäß §§ 157 ff. BBauG sachlich zuständige Baulandkammer abgab, wie das geschehen ist. - OLG Brandenburg, 23.09.2016 - 11 Bauland U 2/15
Baulandverfahren: Zulässigkeit einer als unzulässig verworfenen Klage im …
Auch ein nichtiger Verwaltungsakt kann Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach § 217 Abs. 1 S. 1 BauGB sein (BGHZ 40, 148 Rn 30). - BGH, 28.01.1965 - III ZR 38/64
Zinsanspruch bei sog. Herabzonungsschaden
Darin, daß ein Spruchkörper für Baulandsachen über einen nicht nach dem Bundesbaugesetz zu beurteilenden Anspruch auf Entschädigung wegen Umklassifizierung eines Grundstücks entscheidet, liegt jedoch kein unverzichtbarer Verfahrensmangel (BGHZ 40, 148). - BGH, 19.06.1972 - III ZR 106/70
Entschädigung bei vorübergehender Bausperre
- BGH, 30.03.1995 - III ZB 3/95
Auswirkung der Gerichtsferien auf Baulandverfahren
- BGH, 06.02.1975 - III ZB 11/74
Gerichtliche Zuständigkeit für Vollstreckungsgegenklagen gegen vor den …
- BGH, 13.07.1978 - III ZR 166/76
Entschädigungsanspruch nach allgemeinen enteignungsrechtlichen Grundsätzen - …
- BGH, 08.06.1972 - III ZR 178/69
Entschädigung wegen eines Planungsschadens - Entschädigung wegen Behinderung …
- BGH, 27.06.1966 - III ZR 110/65
Verfahren zur Bodenordnung - Beanstandung eines Umlegungsplans - Beanstandung …
- BGH, 31.01.1972 - III ZR 133/69
Klage des Landes Niedersachsen auf Entschädigung einer Enteignung - Vornahme …
- OLG Hamm, 26.11.1998 - 16 U (Baul) 10/98
Sonderzuweisung der Berufungen in Baulandsachen für das Land Nordrhein-Westfalen
- OLG Brandenburg, 23.09.2016 - 11 U 2/15
Zulässigkeit der Klage in Baulandsachen nach Versterben des Klägers; …
- BGH, 14.07.1980 - III ZR 128/79
Entfallen eines Entschädigungsanspruchs, wenn sich ein bauordnungsrechtlicher …
- BGH, 15.06.1967 - III ZR 81/66
Zusammensetzung des Werts der Revision
- BGH, 30.04.1965 - VI ZR 71/63
Verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie für Entschädigungsansprüche wegen …
- BGH, 16.11.1970 - III ZR 40/68
Entschädigung wegen einer vorübergehenden faktischen Bausperre - Einführung der …
- BGH, 28.11.1963 - III ZR 150/63
Frist zur Begründung eines ordentlichen Rechtsmittels nach Maßgabe der für die …
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