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Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1964 - Ib ZB 7/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,78
BGH, 08.07.1964 - Ib ZB 7/63 (https://dejure.org/1964,78)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1964 - Ib ZB 7/63 (https://dejure.org/1964,78)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1964 - Ib ZB 7/63 (https://dejure.org/1964,78)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 42, 151
  • NJW 1964, 2410
  • MDR 1964, 990
  • GRUR 1965, 146
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 08.07.1964 - Ib ZB 7/63
    Der Rechtsbeschwerde ist insoweit entgegenzuhalten, daß ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht des Gerichts nicht allein damit begründet werden kann, daß nicht auf alle Einzelumstände eingegangen worden ist; entscheidend ist vielmehr, ob die Entscheidung erkennen läßt, daß eine sachentsprechende Würdigung des Vorgetragenen stattgefunden hat (BGHZ 3, 162, 175); daran besteht aber im vorliegenden Fall kein Zweifel; die vom Beschwerdegericht angestellte Beweiswürdigung und Sachaufklärung ist vielmehr besonders eingehend und erschöpfend.

    Soweit die Rechtsbeschwerde die ausdrückliche Auseinandersetzung des angefochtenen Beschlusses mit einer ganzen Reihe einzelner Kammerauskünfte vermißt, in denen die Rechtsbeschwerde "deutliche Anhaltspunkte für eine starke Verkehrsdurchsetzung" erblickt, ist auf die sich aus BGHZ 3, 162, 175 ergebenden Anforderungen an die Begründung gerichtlicher Entscheidungen hinzuweisen.

  • BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61

    Bleiarbeiter

    Auszug aus BGH, 08.07.1964 - Ib ZB 7/63
    Dieser Grundsatz gilt hier ebenso wie im Rahmen der Verwirkung von gewerblichen Kennzeichnungsrechten (BGH GRUR 1963, 478, 480 re. - Bleiarbeiter).
  • BGH, 11.12.1956 - I ZR 93/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.07.1964 - Ib ZB 7/63
    Sie bezieht sich insoweit auf die Rechtsprechung, nach der diese Rechte im Rahmen der Löschungs klage zu berücksichtigen seien (BGH GRUR 1957, 350 - Raiffeisen-Symbol; RG GRUR 1944, 28 - Siemens).
  • BGH, 06.11.1963 - Ib ZR 37/62

    Nachbau von Spielbausteinen

    Auszug aus BGH, 08.07.1964 - Ib ZB 7/63
    An dieser Rechtsauffassung, der sich der erkennende Senat im Rahmen des § 25 WZG angeschlossen hat (NJW 1964, 920, 922 [BGH 06.11.1963 - Ib ZR 37/62] - Klemmbausteine), ist festzuhalten.
  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Auszug aus BGH, 08.07.1964 - Ib ZB 7/63
    Die Rechtsbeschwerde wendet sich sodann gegen die Ansicht des Beschwerdegerichts, die Bezeichnung "Ri.metall" sei eine sog. " glatte " Beschaffenheitsangabe, sowie gegen die daraus unter Hinweis auf BGH GRUR 1960, 83, 85 - Nährbier - gezogene Folgerung, an den Nachweis der Verkehrsdurchsetzung seien erhöhte Anforderungen zu stellen.
  • BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59

    "Almglocke" - "Almquell"

    Auszug aus BGH, 08.07.1964 - Ib ZB 7/63
    Das Bundespatentgericht hat, wie seine Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. Februar 1961 (GRUR 1961, 347, 352 - Almglocke) erkennen läßt, durchaus richtig gesehen, daß nicht jede länger dauernde Mitbenutzung einer Warenbezeichnung durch andere Unternehmen zu einer Zerstörung der Herkunftsvorstellung führen muß; es hat aber zutreffend weiter angenommen, daß dies eine Frage der tatsächlichen Verhältnisse ist und daß es entscheidend darauf ankommt, ob ein die gemeinsame Benutzung rechtfertigender wirtschaftlicher Zusammenschluß besteht und ob dieser für das Publikum mit genügender Deutlichkeit sichtbar wird.
  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZB 30/62

    Widerspruch gegen Warenzeicheneintragung

    Auszug aus BGH, 08.07.1964 - Ib ZB 7/63
    Allerdings hat dann die Praxis des Patentamts das Gesetz weitgehend im Sinne der im Entwurf vorgesehen gewesenen Regelung angewandt (vgl. Hagens, Warenzeichengesetz, § 8 Anm. 4b und 5. Aber das ist mit dem Gebot einer angemessenen Wahrung der schutzwürdigen Interessen Dritter nicht vereinbar. Die Frage, ob ein zur Eintragung in die Rolle angemeldetes Zeichen als lediglich beschreibende Angabe eintragungsunfähig ist und ob es dennoch eintragbar ist, weil es sieh im Verkehr als Individualzeichen durchgesetzt hat, ist von der Eintragungsbehörde schon vor Bekanntmachung der Anmeldung, im Eilverfahren (§ 6a WZG) vor der Anordnung der Eintragung von Amts wegen zu prüfen; in diesem Verfahren nimmt die Eintragungsbehörde insoweit die Interessen der Allgemeinheit, auch der Mitbewerber, wahr, und eine unmittelbare Beteiligung dieser Kreise ist hinsichtlich dieser Frage im Rahmen des Eintragungsverfahrens nicht vorgesehen; insbesondere kann ein Widerspruch gegen die Eintragung nicht darauf gestützt werden, es sei ein absolutes Eintragungshindernis gegeben (BGHZ 39, 266, 274 - Sunsweet; GRUR 1963, 630, 631 - Polymar).
  • BGH, 10.05.1963 - Ib ZB 24/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.07.1964 - Ib ZB 7/63
    Allerdings hat dann die Praxis des Patentamts das Gesetz weitgehend im Sinne der im Entwurf vorgesehen gewesenen Regelung angewandt (vgl. Hagens, Warenzeichengesetz, § 8 Anm. 4b und 5. Aber das ist mit dem Gebot einer angemessenen Wahrung der schutzwürdigen Interessen Dritter nicht vereinbar. Die Frage, ob ein zur Eintragung in die Rolle angemeldetes Zeichen als lediglich beschreibende Angabe eintragungsunfähig ist und ob es dennoch eintragbar ist, weil es sieh im Verkehr als Individualzeichen durchgesetzt hat, ist von der Eintragungsbehörde schon vor Bekanntmachung der Anmeldung, im Eilverfahren (§ 6a WZG) vor der Anordnung der Eintragung von Amts wegen zu prüfen; in diesem Verfahren nimmt die Eintragungsbehörde insoweit die Interessen der Allgemeinheit, auch der Mitbewerber, wahr, und eine unmittelbare Beteiligung dieser Kreise ist hinsichtlich dieser Frage im Rahmen des Eintragungsverfahrens nicht vorgesehen; insbesondere kann ein Widerspruch gegen die Eintragung nicht darauf gestützt werden, es sei ein absolutes Eintragungshindernis gegeben (BGHZ 39, 266, 274 - Sunsweet; GRUR 1963, 630, 631 - Polymar).
  • BGH, 12.07.1963 - Ib ZR 174/61

    Unterschied zwischen "Buchgemeinschaften" und "Leseringen" - Unterlassung des …

    Auszug aus BGH, 08.07.1964 - Ib ZB 7/63
    Der Hinweis der Rechtsbeschwerde auf die Bezeichnungen, mit denen die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 1963 (GRUR 1964, 82 - Lesering) und vom 23. September 1958 (GRUR 1959, 130 - Vorrasur/Nachrasur) sich zu befassen hatten, geht fehl.
  • BVerwG, 07.12.1960 - V C 228.59
    Auszug aus BGH, 08.07.1964 - Ib ZB 7/63
    Solche Verwaltungsakte seien auch beim Fehlen ihrer materiellen Voraussetzungen dann nicht mehr zurücknehmbar, wenn das Interesse des Begünstigten am Schutz seines Vertrauens auf den Fortbestand des Verwaltungsaktes das öffentliche Interesse an seiner Beseitigung überwiege (BVerwG NJW 1961, 1130).
  • BGH, 23.09.1958 - I ZR 101/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05

    Kinder II

    Diejenigen Befragten, die das Zeichen aber einem anderen, ausdrücklich genannten Unternehmen zurechnen, haben bei der Beurteilung der Verkehrsdurchsetzung des Zeichens zugunsten eines bestimmten Unternehmens außer Betracht zu bleiben (…vgl. EuGH, Urt. v. 18.6.2002 - C-299/99, Slg. 2002, I-5475 = GRUR 2002, 804 Tz. 65 = WRP 2002, 924 - Philips; BGH, Beschl. v. 8.7.1964 - Ib ZB 7/63, GRUR 1965, 146, 149 - Rippenstreckmetall II; BGHZ 169, 245 Tz. 25 - Goldhase;… Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 8 Rdn. 423;… Ströbele in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rdn. 315 und 354;… Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 8 Rdn. 328;… v. Schultz, Markenrecht, § 8 Rdn. 141; a.A. Niedermann, GRUR 2006, 367, 371: Außerachtlassung nur bei massiven Fehlzuordnungen).
  • BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07

    ROCHER-Kugel

    Es kommt nicht darauf an, ob die Eintragung fehlerhaft erfolgt ist, sondern ob das Schutzhindernis tatsächlich vorlag (vgl. BGHZ 42, 151, 160 - Rippenstreckmetall II; BGH GRUR 2009, 669 Tz. 31 - POST II).
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger …

    Rn. 40 Soweit es der Senat für die Rechtslage unter der Geltung des Warenzeichengesetzes - wenngleich nur unter besonderen Umständen - nicht ausgeschlossen hat, dass der Markeninhaber sich im Löschungsverfahren auf Vertrauensgesichtspunkte berufen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 1964 - Ib ZB 7/63, BGHZ 42, 151, 161 f. - Rippenstreckmetall II), kommt dies jedenfalls unter der Geltung des Markengesetzes nicht in Betracht (vgl. auch zu § 10 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 WZG schon BGH…, Beschluss vom 17. November 2005 - I ZB 9/04, GRUR 2006, 588 Rn. 14 = WRP 2006, 757 - Scherkopf).
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