Rechtsprechung
| BGH, 11.01.1966 - V ZR 160/65 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entmündigung wegen hochgradiger Altersdemenz - Nichtigkeit von Kaufverträgen über Grundstücke - Abschluss eines notariellen Vertrages und Eintragungen im Grundbuch in Kenntnis der Unzurechnungsfähigkeit - Vorliegen einer Geschäftsunfähigkeit - Geltendmachung eines zum ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 44, 367
- NJW 1966, 773
- MDR 1966, 307
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.12.1959 - V ZR 197/58
Prozeßführungsbefugnis als Prozeßvoraussetzung
Auszug aus BGH, 11.01.1966 - V ZR 160/65
Die materielle Rechtszuständigkeit auf der aktiven und passiven Seite des streitigen Rechtsverhältnisses, eine Voraussetzung der Begründetheit der Klage, ist jedoch zu trennen von der Befugnis, einen Anspruch, der einem überhaupt nicht oder nur in Gemeinschaft mit anderen Personen zusteht, im Prozeß geltend zu machen, der Prozeßführungsbefugnis, die eine Prozeßvoraussetzung darstellt (Urteil des erkennenden Senats vom 14. Dezember 1959, BGHZ 31, 279, 280) [BGH 14.12.1959 - V ZR 197/58]. - BGH, 29.11.1961 - V ZR 181/60
Notwendige Streitgenossenschaft
Auszug aus BGH, 11.01.1966 - V ZR 160/65
Der begründete Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gegenüber der Prozeßführungsbefugnis des Klägers würde den Kläger so stellen, als ob ihm diese Befugnis für den erhobenen Anspruch gegenüber den Beklagten fehlte, so daß die Klage als unzulässig abgewiesen werden müßte (Urteil des Senats vom 29. November 1961, BGHZ 36, 187 [BGH 29.11.1961 - V ZR 181/60]). - BGH, 03.12.1958 - V ZR 28/57
Datierung notarieller Urkunden
Auszug aus BGH, 11.01.1966 - V ZR 160/65
Ein solches Verhalten steht in einem unerträglichen Widerspruch zum Gebot von Treu und Glauben im Rechtsverkehr und das Vertrauen der Geschäftsgegner darauf, daß der Sohn und voraussichtliche Erbe, der in Haus- und Wohngemeinschaft mit dem Erblasser lebt, eine von ihm einwandfrei erkannte Geschäftsunfähigkeit des Veräußerers offenbaren, mindestens sich als Rechtsnachfolger des Veräußerers nicht auf die Geschäftsunfähigkeit berufen würde, verdient Schutz (vgl. BGHZ 29, 6, 12) [BGH 03.12.1958 - V ZR 28/57].
- BGH, 20.09.1961 - V ZR 46/60
Antrag auf Sachverständigen-Vernehmung
Auszug aus BGH, 11.01.1966 - V ZR 160/65
Über das Gutachten des Sachverständigen sei schon im ersten Rechtszug am 28. Oktober 1963 streitig verhandelt worden, ohne daß ein Antrag nach §§ 402, 411 Abs. 3, 285 Abs. 2, 287 ZPO gestellt worden sei, so daß das Fragerecht der Parteien schon damals im ersten an Rechtszug verloren gegangen sei (BGHZ 35, 370). - BGH, 29.01.1965 - V ZR 197/64
Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Berufungsgerichts - Maßgeblichkeit des …
Auszug aus BGH, 11.01.1966 - V ZR 160/65
Auf die Revision der Beklagten wurde dieses Erkenntnis durch das Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1965 wegen vorschriftswidriger Besetzung des Gerichts an das Berufungsgericht zurückverwiesen (V ZR 197/64). - RG, 07.03.1931 - V 268/30
Kann der Nachlaßschuldner dem Grundbuchberichtigungs-Anspruch sämtlicher Miterben …
Auszug aus BGH, 11.01.1966 - V ZR 160/65
Der Nachlaßschuldner kann der von Miterben erhobenen Grundbuchberichtigungsklage nicht den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung wegen eines arglistigen Verhaltens entgegensetzen, das sich ein Miterbe zuschulden kommen ließ (Bestätigung von RGZ 132, 81 ff).
- OLG Frankfurt, 23.03.2012 - 19 W 2/12
Unzulässigkeit einer Klage nach § 2039 BGB wegen Rechtsmissbrauchs
- OLG Brandenburg, 24.08.2011 - 13 U 56/10
Anforderungen an die Mehrheitsverhältnisse innerhalb einer Erbengemeinschaft bei …
Diese Vorschrift berechtigt, in gesetzlicher Prozessstandschaft für die Erbengemeinschaft - und nicht etwa in Vertretung der übrigen Miterben - zum Nachlass gehörende Ansprüche ohne deren Mitwirkung auch klageweise geltend zu machen (einhellige Auffassung, vgl. siehe etwa BGHZ 44, 367; BGH NJW NJW 2006, 1969 ;… Palandt/Weidlich, BGB , 70. Aufl., § 2039 Rn. 1 m. w. N.). - BGH, 23.11.2012 - BLw 12/11
Höferecht: Wegfall der Hofeigenschaft zwischen Vorerb- und Nacherbfall; …
So etwas kommt in Betracht, wenn der Antragsteller in Kenntnis seines Erbrechts (als Hoferbe) die Pflichtteilsansprüche geltend gemacht hätte, weil ihm dies seinerzeit günstiger erschien (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1966 - V ZR 160/65, BGHZ 44, 367, 371), oder er jetzt das Erbe herausverlangte, zugleich aber die Zahlungen auf den Pflichtteil insgesamt behalten wollte (vgl. RGZ 161, 52, 57).
- BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 10.99
Klagebefugnis; Sperrgrundstück; unzulässige Rechtsausübung
Gegen die Klage greift der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung durch, der auch im Prozessrecht zu beachten ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1966 - V ZR 160/65 - BGHZ 44, 367). - OLG München, 12.06.2019 - 21 U 1295/18
Gesamtschuldnerregress gegen einen Miterben bei Erfüllung einer …
Eine etwaige Treuwidrigkeit der Nebenintervenientin kann den Klägern im Verhältnis zur Beklagten auch nicht zugerechnet werden (…Palandt/Grüneberg, BGB, 79. Aufl., § 242 Rn. 41; BGH, NJW 1966, 773). - BGH, 22.11.1996 - V ZR 233/95
Ermächtigung zur Veräußerung des Grundstücks an einen Dritten
- BGH, 22.11.1996 - V ZR 234/95
Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei Veräußerung von Anteilen an einer BGB …
- BVerwG, 29.07.2009 - 8 C 8.08
Restitutionsantrag; Antragstellung; Frist; fristgemäßer Antrag; verfristeter …
Es handelt sich um eine gesetzliche Prozessstandschaft (vgl. BGH, NJW 1966, 773; 2006, 1969), nicht etwa um eine Vertretung der übrigen Miterben und ist auch ohne deren Mitwirkung, sogar gegen deren Widerspruch möglich (…vgl. Palandt/Edenhofer, BGB, 68. Aufl. 2009, § 2039 Rn. 6). - BSG, 25.02.2015 - B 3 P 15/14 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
Rn. 8 Die Regelung des § 2039 Satz 1 BGB berechtigt jeden Miterben, zum Nachlass gehörende Ansprüche in gesetzlicher Prozessstandschaft und damit im eigenem Namen für die Erbengemeinschaft klageweise geltend zu machen (BGH NJW 1966, 773 und BGHZ 167, 150 = NJW 2006, 1969), also nicht etwa in Vertretung der übrigen Miterben und auch ohne deren Mitwirkung; diesem Recht steht sogar ein Widerspruch der übrigen Miterben nicht entgegen (…Palandt/Weidlich, BGB, 74. Aufl 2015, § 2039 RdNr 6). - LG Kiel, 08.11.2013 - 13 O 228/12
Darlehensvertrag zwischen dem Erblasser und einem Miterben: Darlehenskündigung …
Aus dieser Regelung ergibt sich, dass jeder Miterbe zum Nachlass gehörende Ansprüche in gesetzlicher Prozessstandschaft und damit im eigenen Namen für die Erbengemeinschaft klagweise geltend machen kann (BGH NJW 1966 Seite 773, Palandt Kommentar zum BGB § 2039 Rdnr. 6). - BGH, 15.02.1985 - V ZR 131/83
Verzicht auf die Ausübung eines Vorkaufsrechts unter Bedingungen
- OLG Düsseldorf, 24.01.2022 - 20 W 4/22
Sofortige Beschwerde gegen einen Ordnungsgeldbeschluss Zuwiderhandlung gegen ein …
- AG Gießen, 07.04.2022 - 38 C 337/21
- VG Bayreuth, 24.07.2018 - B 1 K 16.149
Verpflichtung zur Wiederherstellung eines öffentlichen Feldwegs
- BVerwG, 09.06.1986 - 5 B 147.83
Notwendigkeit der Vertretung durch einen Rechtsanwalt - Anforderungen an die …
- OLG Brandenburg, 28.04.1998 - 10 U 37/97
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung ; Anforderungen an …
- BVerwG, 09.06.1986 - 5 B 146.83
Fortführung einer Klage durch zwei Miterbinnen und Beschwerdeführerinnen im …
- BGH, 06.11.1968 - V ZR 65/65
Geschäftsunfähigkeit bei Grundstückskauf - Verweisungen auf den Inhalt anderer …
- BGH, 11.01.1966 - V ZR 16/65
- BGH, 29.05.1969 - III ZR 15/68
Antrag auf Aufhebung einer im Umlegungsverfahren vorgenommenen Neuzuteilung von …
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Rechtsprechung
| BGH, 11.01.1966 - V ZR 16/65 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- BGH, 11.01.1966 - V ZR 16/65
- BGH, 09.11.1966 - V ZR 16/65
Papierfundstellen
- BGHZ 44, 367
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- RG, 07.03.1931 - V 268/30
Kann der Nachlaßschuldner dem Grundbuchberichtigungs-Anspruch sämtlicher Miterben …
Auszug aus BGH, 11.01.1966 - V ZR 16/65
Der Nachlaßschuldner kann der von Miterben erhobenen Grundbuchberichtigungsklage nicht den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung wegen eines arglistigen Verhaltens entgegensetzen, das sich ein Miterbe zuschulden kommen ließ (Bestätigung von RGZ 132, 81 ff).Richtig ist zwar, daß der Berichtigungsanspruch den Miterben gemeinschaftlich zusteht, daß auch das den Vorwurf der unzulässigen Rechtsausübung begründende Verhalten nur in der Person des Klägers, nicht aber auch der Miterbin behauptet wird, und dieser Umstand nicht genügt, um den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung oder gar einen Schadensersatzanspruch gegenüber allen Erben zu begründen oder auch nur ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Berichtigungsanspruch aller Miterben zuzubilligen (RGZ 132, 81, 87; JW 1936, 249).
- BGH, 11.01.1966 - V ZR 160/65
Mißbrauch der Prozeßführungbefugnis
Auszug aus BGH, 11.01.1966 - V ZR 16/65
BGH, Urteil vom 11.01.1966 - V ZR 160/65. - BGH, 14.12.1959 - V ZR 197/58
Prozeßführungsbefugnis als Prozeßvoraussetzung
Auszug aus BGH, 11.01.1966 - V ZR 16/65
Die materielle Rechtszuständigkeit auf der aktiven und passiven Seite des streitigen Rechtsverhältnisses, eine Voraussetzung der Begründetheit der Klage, ist jedoch zu trennen von der Befugnis, einen Anspruch, der einem überhaupt nicht oder nur in Gemeinschaft mit anderen Personen zusteht, im Prozeß geltend zu machen, der Prozeßführungsbefugnis, die eine Prozeßvoraussetzung darstellt (Urteil des erkennenden Senats vom 14. Dezember 1959, BGHZ 31, 279, 280). - BGH, 29.11.1961 - V ZR 181/60
Notwendige Streitgenossenschaft
Auszug aus BGH, 11.01.1966 - V ZR 16/65
Der begründete Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gegenüber der Prozeßführungsbefugnis des Klägers würde den Kläger so stellen, als ob ihm diese Befugnis für den erhobenen Anspruch gegenüber den Beklagten fehlte, so daß die Klage als unzulässig abgewiesen werden müßte (Urteil des Senats vom 29. November 1961, BGHZ 36, 187). - BGH, 03.12.1958 - V ZR 28/57
Datierung notarieller Urkunden
Auszug aus BGH, 11.01.1966 - V ZR 16/65
Ein solches Verhalten steht in einem unerträglichen Widerspruch zum Gebot von Treu und Glauben im Rechtsverkehr; das Vertrauen der Geschäftsgegner darauf, daß der Sohn und voraussichtliche Erbe, der in Haus- und Wohngemeinschaft mit dem Erblasser lebt, eine von ihm einwandfrei erkannte Geschäftsunfähigkeit des Veräußerers offenbaren, mindestens sich als Rechtsnachfolger des Veräußerers nicht auf die Geschäftsunfähigkeit berufen würde, verdient Schutz (vgl. BGHZ 29, 6, 12).
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