Rechtsprechung
| BGH, 18.04.1968 - VII ZR 150/66 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beauftragung eines Rechtsanwalts durch einen anderen Rechtsanwalt mit der Einlegung eines Rechtsmittels - Pflicht des beauftragenden Rechtsanwaltes, den Eingang des Auftragsschreibens nachzuprüfen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumen der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 50, 82
- NJW 1968, 1330
- MDR 1968, 575
- VersR 1968, 669
- DB 1968, 980
Wird zitiert von ... (53) Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.02.1955 - III ZB 18/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.04.1968 - VII ZR 150/66
Ob diese Bestätigung rechtzeitig eingeht, hat der beauftragende Anwalt zu überwachen (Beschlüsse des III. Zivilsenats in NJW 1955, 671 und des erkennenden Senats in VersR 1965, 791).Geht man einmal mit dem VIII. Zivilsenat davon aus, daß der erstinstanzliche Anwalt erst Anlaß zu einer Erkundigung hatte, wenn die Bestätigung länger ausblieb, so war er jedenfalls spätestens eine Woche nach Absenden des Auftragsschreibens zur Nachforschung verpflichtet (so auch der angeführte Beschluß des III. Zivilsenate in NJW 1955, 671), und zwar mußte er diese Nachforschung eilends, nach Ansicht des III, Zivilsenats fernmündlich, betreiben.
Von diesem Zeitpunkt an war deshalb die Unkenntnis, daß die Frist versäumt war, und damit das Bestehen des Hindernisses für die Rechtsmitteleinlegung nicht mehr unverschuldet; mit diesem Zeitpunkt begann die zweiwöchige Frist des § 234 ZPO für den Wiedereinsetzungsantrag zu laufen (BGH NJW 1952, 469; NJW 1955, 671).
- BGH, 19.04.1967 - VIII ZR 46/65
Wiedereinsetzung. Begriff des Vertreters
Auszug aus BGH, 18.04.1968 - VII ZR 150/66
Das hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil VIII ZR 46/65 vom 19. April 1967 = BGHZ 47, 320 [BGH 19.04.1967 - VIII ZR 46/65] = NJW 1967, 1567 entschieden und eingehend begründet.Von diesem Grundsatz geht auch der VIII. Zivilsenat in dem erwähnten Urteil aus (vgl. insoweit und zum folgenden den ausführlicheren Abdruck in NJW 1967, 1567).
- BGH, 10.06.1965 - VII ZB 1/65
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Berufungsfrist - …
Auszug aus BGH, 18.04.1968 - VII ZR 150/66
Ob diese Bestätigung rechtzeitig eingeht, hat der beauftragende Anwalt zu überwachen (Beschlüsse des III. Zivilsenats in NJW 1955, 671 und des erkennenden Senats in VersR 1965, 791).Deshalb ist an dem vom erkennenden Senat in VersR 1965, 791 eingenommenen Standpunkt festzuhalten, daß der beauftragende Anwalt rechtzeitig, d.h. vor Ablauf der Rechtsmittelfrist, sich über den Eingang des.
- BGH, 31.01.1952 - IV ZR 104/51
Urteilsnichtigkeit nach AllHohKomG 13
Auszug aus BGH, 18.04.1968 - VII ZR 150/66
Von diesem Zeitpunkt an war deshalb die Unkenntnis, daß die Frist versäumt war, und damit das Bestehen des Hindernisses für die Rechtsmitteleinlegung nicht mehr unverschuldet; mit diesem Zeitpunkt begann die zweiwöchige Frist des § 234 ZPO für den Wiedereinsetzungsantrag zu laufen (BGH NJW 1952, 469; NJW 1955, 671). - BGH, 28.09.1959 - III ZR 75/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.04.1968 - VII ZR 150/66
Hierzu und über die Mittel der Glaubhaftmachung hätten nach § 236 Nr. 1 und 2 ZPO Angaben gemacht werden müssen, und zwar innerhalb der Frist des § 234 ZPO; zu den nach § 236 ZPO anzugebenden Tatsachen gehören nämlich auch die, aus denen sich die Einhaltung der Frist für den Wiedereinsetzungsantrag ergibt (BGH VersR 1960, 60).
- BGH, 12.04.1989 - VIII ZR 89/89
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Schuldlose Hinderung an der …
Das hat der Senat bereits zu § 232 Abs. 2 ZPO a.F. im einzelnen begründet (BGHZ 47, 320, 321 f [BGH 19.04.1967 - VIII ZR 46/65]; ebenso BGHZ 50, 82, 83 f).Im Falle des Rechtsanwalts Dr. O. kommt die Annahme einer konkludenten Erklärung schon deshalb nicht in Betracht, weil er das in dem Auftrag liegende Vertragsangebot am 10. März 1989 als solches nicht erkannt hatte (vgl. auch BGHZ 50, 82, 83 in einem gleichgelagerten Fall).
Das gilt gerade auch dann, wenn der Rechtsmittelauftrag - wie hier - erst wenige Tage vor Fristablauf erteilt wird, weil in einem solchen Fall eine unvorhergesehene Störung des erwarteten Ablaufs nicht mehr rechtzeitig ausgeglichen werden kann (BGHZ 50, 82, 84 f; Senatsbeschlüsse vom 21. März 1973 - VIII ZB 57/72 = VersR 1973, 573; vom 3. Juni 1981 - VIII ZB 33/81 = VersR 1981, 851).
- BFH, 27.02.1986 - IV R 72/85
Steuerberater - Sorgfaltspflicht - Einspruchsentscheidung - Fristen - Klagefrist …
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH gehört es zu den Vertragspflichten des erstinstanzlichen Anwalts, innerhalb der Rechtsmittelfristen zu überwachen, ob das Auftragsschreiben bei dem nächstinstanzlichen Anwalt eingegangen ist und ob er das ihm erteilte Mandat angenommen hat (BGH-Urteile vom 18. April 1968 VII ZR 150/66, BGHZ 50, 82; vom 7. Februar 1975 V ZR 99/73, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1975, 1125, und vom 31. Mai 1976 VII ZR 332/75, VersR 1976, 939, sowie BGH-Beschluß vom 30. November 1978 III ZR 139/78, VersR 1979, 190).Mit der Übernahme (Bestätigung) des Mandats hat der erstinstanzliche Anwalt diese Pflicht erfüllt; bleibt die Bestätigung aus, hat der erstinstanzliche Anwalt innerhalb der Rechtsmittelfrist durch geeignete Maßnahmen (z. B. Fristenkontrolle, Rückfragen) die Mandatsübernahme und die Einlegung des Rechtsmittels sicherzustellen (Urteile in BGHZ 50, 82; NJW 1975, 1125; VersR 1976, 939; BGH-Beschlüsse vom 8. Juni 1982 VI ZB 3/82, VersR 1982, 1192; vom 30. November 1983 IV b ZB 110/83, VersR 1984, 166, und vom 7. Juni 1984 I ZB 3/84, VersR 1984, 788, für die Fälle der schriftlichen Auftragserteilung, und BGH-Beschluß vom 12. Juli 1979 VII ZB 7/79, VersR 1979, 1124, zu den gesteigerten Anforderungen bei telefonischer Auftragserteilung).
- BGH, 21.02.1975 - IV ZB 1/75
Rechtsanwalt - Sorgfaltspflicht - Prozessbevollmächtigter - Auftragsübermittlung …
Der Bundesgerichtshof hat eine solche Erkundigungspflicht des Prozeßbevollmächtigten, der die Beauftragung eines anderen Rechtsanwalts übernommen hat, wiederholt bejaht (BGHZ 50, 82; BGH NJW 1972, 1047 = VersR 1972, 645; Beschluß des erkennenden Senats vom 17. Januar 1973 = VersR 1973, 319, 320).Es ist aus diesem Grunde üblich und zu fordern, daß sich der beauftragende Anwalt eine solche Bestätigung geben läßt und daß er ihren rechtzeitigen Eingang überwacht (BGHZ 50, 82, 84 m. Nachw.).
In dem schon genannten Urteil BGHZ 50, 82 hat der VII. Zivilsenat ausgesprochen, der rechtzeitige Eingang des Auftragsschreibens sei auch und gerade dann zu überwachen, wenn der Ablauf der Rechtsmittelfrißt kurz bevorstehe.
- BGH, 11.07.1988 - II ZB 5/88
Sorgfaltspflichten des zu beauftragenden Rechtsanwalts bei der Erteilung von …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß sich bei der Erteilung von Rechtsmittelaufträgen die Sorgfaltspflicht des beauftragenden Rechtsanwalts nicht im rechtzeitigen Absenden des Auftragsschreibens erschöpft; der Rechtsanwalt, der einen solchen Auftrag erteilt, muß vielmehr auch dafür Sorge tragen, daß der beauftragte Rechtsanwalt den Auftrag innerhalb der laufenden Rechtsmittelfrist bestätigt, und den rechtzeitigen Eingang dieser Bestätigung überwachen (vgl. BGHZ 50, 82, 84;… BGH, Beschl. v. 25. Juni 1987 - III ZR 97/87, BGHR ZPO § 233 - Rechtsmittelauftrag 3 m.w.Nw.; vgl. ferner BGH, Beschl. v. 21. Januar 1981 - VIII ZB 52/80, VersR 1981, 354; v. 3. Juni 1981 - VIII ZB 33/81, VersR 1981, 851). - BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 60/89
Sanierungsbedürfnis als betriebsbedingter Kündigungsgrund - Wirksamkeit einer …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 47, 320, 322 [BGH 19.04.1967 - VIII ZR 46/65] = NJW 1967, 1567, 1568; BGHZ 50, 82, 83 = NJW 1968, 1330; BGH Beschluß vom 17. Mai 1982 - VII ZB 25/81 - VersR 1982, 950; Beschluß vom 12. Juni 1985 - IV a ZB 6/85 - VersR 1985, 962) wird ein Rechtsanwalt nicht bereits durch den Zugang eines bestimmten Auftrags nebst Prozeßvollmacht in seiner Kanzlei Vertreter im Sinne von § 85 Abs. 2 ZPO (früher: § 232 Abs. 2 ZPO), sondern erst wenn er den Auftrag angenommen hat.Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 50, 82, 84 = NJW, a.a.O.; Urteil vom 7. Februar 1975 - V ZR 99/73 - NJW 1975, 1125, 1126; Beschluß vom 9. Dezember 1975 - VI ZB 19/75 - VersR 1976, 442, 443; Beschluß vom 30. November 1978 - III ZR 139/78 - VersR 1979, 190; Beschluß vom 17. Mai 1982 - VII ZB 25/81 - VersR 1982, 950; Beschluß vom 8. Juni 1982 - VI ZB 3/82 - VersR 1982, 1192; Beschluß vom 21. Oktober 1982 - VII ZB 12/82 - VersR 1983, 81; Beschluß vom 30. November 1983 - IV b ZB 110/83 - VersR 1984, 166, 167; Beschluß vom 7. Juni 1984 - I ZB 3/84 - VersR 1984, 788, 789; Beschluß vom 4. Dezember 1986 - I ZB 7/86 - VersR 1987, 589) muß der beauftragende Prozeßbevollmächtigte grundsätzlich in geeigneter Weise überwachen, ob der Auftrag eingegangen und zur Ausführung angenommen ist.
- BGH, 17.05.1982 - VII ZB 25/81
Bevollmächtigung - Annahme - Sorgfaltspflicht - Auftragsschreiben - …
Das hat der Bundesgerichtshof für die dem § 85 Abs. 2 ZPO entsprechende frühere Regelung in § 232 Abs. 2 ZPO über das der Partei zustehende Verschulden ihres Vertreters bereits ausgesprochen (BGHZ 47, 320 ff; 50, 82, 83).Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, erschöpft sich bei Berufungsaufträgen die Sorgfaltspflicht des beauftragenden Anwalts als bevollmächtigten Vertreters seiner Partei nicht im rechtzeitigen Absenden des Auftragsschreibens; vielmehr muß er auch dafür Sorge tragen, daß der beauftragte Anwalt den Auftrag innerhalb der Berufungsfrist bestätigt (vgl. z.B. BGHZ 50, 82;… Urt. v. 31. Mai 1976 - VII ZR 332/75 = VersR 1976, 939 m.w.N.).
- BGH, 07.02.1975 - V ZR 99/73
Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Unverschuldete …
(Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. April 1968 - VII ZR 150/66, BGHZ 50, 82; Beschluß vom 10. Juni 1965 - VII ZB 1/65, VersR 1965, 791; Beschluß vom 22. März 1972 - VIII ZB 10/72, LM ZPO § 233 (Fc) Nr. 36 - NJW 1972, 1047).(Dem oben zitierten Urteil BGHZ 50, 82 liegt insofern ein anderer Sachverhalt zugrunde, als dort das den Auftrag zur Rechtsraitteleinlegung enthaltende Schreiben zwar dem Adressaten zugegangen, infolge eines Versehens seines Büros ihm aber nicht vorgelegt worden und das Mandat von ihm daher noch gar nicht übernommen war.).
- BGH, 22.03.1972 - VIII ZB 10/72
Verkehrsanwalt - Rechtsmittelfrist - Sorgfaltspflichtverletzung - Kurz vor Ablauf …
b) Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat hingegen die Auffassung vertreten, ein Rechtsanwalt, der einen anderen Rechtsanwalt brieflich mit der Einlegung eines Rechtsmittels beauftrage, müsse innerhalb der Rechtsmittelfrist insbesondere dann überwachen, ob das Auftragsschreiben bei dem beauftragten Rechtsanwalt eingegangen ist, wenn der Auftrag kurz vor Fristablauf erteilt wurde (BGHZ 50, 82).Aus der späteren, in BGHZ 50, 82 veröffentlichten Entscheidung des VII. Senates war nämlich zu ersehen, daß dieser Senat anderer Auffassung war und strengere Anforderungen stellte.
- BGH, 17.01.1973 - IV ZB 81/72
Fristenwesen - Fristversäumung - Prozessbevollmächtigter - Verschulden - …
Vielmehr verblieb bis zur Bevollmächtigung des Rechtsanwalts B. und dessen Mandatsannahme der erstinstanzliche Prozeßbevollmächtigte der Vertreter des Klägers im Sinne des § 232 Abs. 2 ZPO (BGHZ 50, 82, 83).Diese Verpflichtung bestand für ihn in gleicher Weise, wie es dem beauftragenden Rechtsanwalt obliegt, sich rechtzeitig, d.h. vor Ablauf der Rechtsmittelfrist, über den Eingang des Auftrages und seine Annahme beim beauftragten Anwalt zu vergewissern (BGHZ 50, 82, 85; BGH NJW 72, 1047).
- BGH, 26.03.1974 - III ZB 17/73
Rechtsmittelfrist - Sorgfaltspflicht - Prozeßbevollmächtigter - Rechtzeitiger …
Zutreffend hat das Oberlandesgericht zunächst darauf hingewiesen, daß die Rechtsanwälte S. und Hans E. jedenfalls bis zum 10. Juli 1973 noch keine Vertreter der Beklagten im Sinne des § 232 Abs. 2 ZPO waren, sodaß deren etwaiges Verschulden bis zu diesem Zeitpunkt den Beklagten nicht zurechenbar ist (vgl. hierzu: BGHZ 47, 320 = NJW 1967, 1567 und BGHZ 50, 82, 83).Auch die weiteren Ausführungen des Berufungsgerichts, wegen der kurzen Zeitspanne zwischen der Absendung des Auftragsschreibens und dem Ablauf der Berufungsfrist sei dem erstinstanzlichen Rechtsanwalt und Vertreter der Beklagten zuzumuten gewesen, sich durch einen fernmündlichen Anruf bei den beauftragten Berufungsanwälten nach dem Eingang des Auftragsschreibens zu erkundigen, und der Prozeßbevollmächtigte I. Instanz habe daher wegen dieser Unterlassung nicht die von ihm zu verlangende äußerste Sorgfalt gewahrt, stehen mit der neueren gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Einklang (vgl. BGHZ 50, 82 = NJW 1968, 1330 und LM ZPO § 233 (Fc) Nr. 36 = NJW 1972, 1047).
- BGH, 21.03.1973 - VIII ZB 57/72
Fristenwesen - Sorgfaltspflicht - Anwaltspflicht - Rechtsmittel - Rechtzeitiger …
- BGH, 15.12.1971 - VIII ZB 37/71
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist - …
- BGH, 10.06.1969 - VI ZB 10/69
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - …
- BGH, 04.04.2007 - III ZB 107/06
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist wegen …
- BVerwG, 15.07.2002 - 7 B 37.02
Rückübertragung eines Grundstücks nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung …
- BGH, 30.09.1992 - XII ZB 89/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beachtung der Rechtsmittelfristen bei …
- VGH Hessen, 19.05.1992 - 13 TP 2474/91
Kontrolle der Einhaltung von Fristen anhand der Eignungsbestätigung des Gerichts …
- BGH, 22.01.1986 - IVb ZB 122/85
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist - …
- BGH, 16.07.1997 - XII ZB 64/97
Sorgfaltspflichten des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten nach Erteilung …
- BGH, 02.07.1980 - IVb ZB 516/80
Ehesache - Familiensache - Rechtsanwalt - Büropersonal - Fristsache - …
- BFH, 11.03.1988 - V R 49/86
Finanzgerichtsverfahren - Wiedereinsetzung
- BGH, 25.06.1987 - III ZR 97/87
Sorgfaltspflicht des beauftragten Rechtsanwalts im Hinblick auf die Einhaltung …
- BGH, 15.10.1986 - IVb ZB 69/86
Zurechenbares Verschulden hinsichtlich der Berufungsfristversäumnis und …
- BGH, 30.11.1983 - IVb ZB 110/83
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumnis der Berufungsfrist - …
- BGH, 30.11.1978 - III ZR 139/78
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist - …
- BGH, 19.03.1974 - VI ZB 1/74
Berufungsauftrag - Unabwendbarer Zufall - Berufungsfrist - Brief - …
- BGH, 27.04.1988 - IVb ZB 52/88
Vergewisserung über die Übernahme des Mandats nach der Absendung des …
- BGH, 04.12.1986 - I ZB 7/86
Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- BGH, 17.04.1978 - II ZR 34/78
- BGH, 30.10.1972 - VIII ZR 124/71
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Organisationsmangel - Hinderung der …
- BGH, 05.02.1992 - XII ZB 132/91
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zurechnung des Verschuldens des …
- BGH, 07.06.1984 - I ZB 3/84
Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- BGH, 31.05.1976 - VII ZR 332/75
Berufungsaufträge - Sorgfaltspflicht - Prozeßbevollmächtigter - Instanz - …
- BGH, 03.07.1975 - II ZR 101/75
Begehren der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
- BGH, 23.02.1973 - IV ZB 98/72
Beiordnung eines Rechtsanwalts - Vollmachterteilung - Bevollmächtigung - …
- BGH, 17.03.1971 - IV ZB 64/70
Armenanwalt - Auftragsannahme - Prozessbevollmächtigter - …
- BGH, 02.12.1992 - XII ZB 133/92
Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Prozessbevollmächtigten bei …
- BGH, 06.04.1979 - V ZR 112/77
Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der …
- BGH, 19.02.1979 - II ZB 13/78
Anwaltliche Erkundigungspflicht bei Fristsachen und Verschulden bei …
- BGH, 16.10.1997 - V ZR 239/97
Sorgfaltspflicht des Korrespondenzanwalts bei der Erteilung von …
- BFH, 29.07.1987 - II R 32/85
Unentschuldigte Versäumung der Klagefrist wegen der Verletzung von …
- BGH, 30.10.1985 - IVb ZB 90/85
Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten bei der Benachrichtigung des Anwalts, er …
- BGH, 19.09.1979 - V ZB 13/79
Auftrag für Berufung - Fristende - Kontrolle
- BGH, 06.04.1976 - VI ZB 3/76
Sorgfaltspflicht des Anwalts - Berufungsauftrag - Berufungsgericht - Ausführung …
- BFH, 19.09.1985 - V R 29/80
Voraussetzungen der Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid
- BGH, 12.05.1982 - V BLw 10/81
Statthaftigkeit der telefonischen Einlegung der sofortigen Beschwerde im …
- BGH, 14.02.1973 - IV ZB 35/72
Armenrecht - Berufungsverfahren - Beigeordneter Rechtsanwalt - …
- BGH, 27.01.1971 - VIII ZR 179/70
Instanzanwalt - Rechtsmittel - Bestätigung - Kontrolle - Nachforschungspflicht - …
- BGH, 13.10.1988 - V ZB 18/88
Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bezüglich der Überwachung eines mit der …
- BGH, 02.12.1971 - VII ZB 16/71
Rechtsanwalt - Schriftlicher Auftrag - Anderer Anwalt - Überwachungspflicht - …
- BGH, 03.02.1971 - IV ZB 33/70
Fristsachen - Lehrmädchen - Belehrung - Überwachung - Fristen
- BGH, 03.12.1968 - VI ZB 16/68
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Pflicht eines Rechtsanwalt zur …
- BGH, 20.04.1993 - XI ZR 67/93
Versäumung der Revisionsfrist - Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei der …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".