Rechtsprechung
| BGH, 13.10.1969 - III ZR 186/66 |
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- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abweisung der Klage - Klageabweisung - Klageantrag - Sachantrag - Prozessantrag - Erledigung - Erledigungserklärung - Verlesen von Anträgen - Schriftform - Erklärung zu Protokoll - Ermessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 297
Erforderlichkeit eines Antrags auf Klageabweisung
Papierfundstellen
- BGHZ 52, 385
- NJW 1970, 100
- NJW 1970, 99
- MDR 1970, 27
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.11.1964 - II ZR 200/62
Wirksame Erhebung einer Widerklage - Entscheidung über die Widerklage ohne …
Auszug aus BGH, 13.10.1969 - III ZR 186/66
Auch wenn bei dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers, Rechtsmittelklägers oder sonstigen Antragstellers für die Zubilligung der vollen Prozeßgebühr die Einreichung eines einen Sachantrag enthaltenden Schriftsatzes verlangt wird, der nach § 261 b Abs. 2, § 496 Abs. 4 ZPO zuzustellen ist, so gilt dieses Erfordernis der Zustellungsbedürftigkeit, die für einen Antrag auf Abweisung der Klage und eines sonstigen Antrages oder auf Zurückweisung eines Rechtsmittels von der überwiegenden Meinung der Rechtslehre sowie der inzwischen gefestigten Rechtsprechung verneint wird (…vgl. Stein-Jonas-Schönke ZPO 18. Aufl. § 297 II 2 a, Baumbach-Lauterbach ZPO 28. Aufl. § 297 Anm. 1 u.a.; BGH im Urteil vom 11. November 1954 - III ZR 100/53 S 13/14 - insoweit in LM ZPO § 272 b Nr. 2 nicht abgedruckt - und auch in NJW 1965, 397 = LM ZPO § 297 Nr. 1), nicht ohne weiteres auch für Schriftsätze mit "Sachanträgen" des Beklagten, Antragsgegners und Rechtsmittelbeklagten. - BGH, 11.11.1954 - III ZR 100/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.10.1969 - III ZR 186/66
Auch wenn bei dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers, Rechtsmittelklägers oder sonstigen Antragstellers für die Zubilligung der vollen Prozeßgebühr die Einreichung eines einen Sachantrag enthaltenden Schriftsatzes verlangt wird, der nach § 261 b Abs. 2, § 496 Abs. 4 ZPO zuzustellen ist, so gilt dieses Erfordernis der Zustellungsbedürftigkeit, die für einen Antrag auf Abweisung der Klage und eines sonstigen Antrages oder auf Zurückweisung eines Rechtsmittels von der überwiegenden Meinung der Rechtslehre sowie der inzwischen gefestigten Rechtsprechung verneint wird (…vgl. Stein-Jonas-Schönke ZPO 18. Aufl. § 297 II 2 a, Baumbach-Lauterbach ZPO 28. Aufl. § 297 Anm. 1 u.a.; BGH im Urteil vom 11. November 1954 - III ZR 100/53 S 13/14 - insoweit in LM ZPO § 272 b Nr. 2 nicht abgedruckt - und auch in NJW 1965, 397 = LM ZPO § 297 Nr. 1), nicht ohne weiteres auch für Schriftsätze mit "Sachanträgen" des Beklagten, Antragsgegners und Rechtsmittelbeklagten. - OLG Bremen, 26.08.1968 - 2 W 21/67
Auszug aus BGH, 13.10.1969 - III ZR 186/66
Zu demselben Ergebnis kommen auch, wenn auch z.T. ohne nähere Begründung, alle Kommentatoren der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung und die gesamte bisherige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. hierzu: Gerold-Schmidt a.a.O. § 32 Rdn. 15 und § 31 Rdn. 20, Riedel-Corves-Sußbauer BRAGebO § 32 Anm. 7, Martini BRAGebO § 32 Rdn. 8, Baumbach-Lauterbach Kostengesetze 15. Aufl. BRAGebO § 32 Anm. 2 c, Schumann BRAGebO § 32 Anm. III S. 654; OLG München in NJW 1960, 106 und 1963, 163; OLG Düsseldorf in MDR 1965, 55; OLG Celle in NJW 1966, 1369; OLG Saarbrücken in NJW 1966, 2066; OLG Nürnberg in Büro 1966, 771; OLG Kamm in MDR 1969, 854; auch Schmidt in NJW 1969, 142 Anm. zu Nr. 13; a.M. allein Lappe in Anm. zu KostRechspr. - OLG Saarbrücken, 04.03.1966 - 5 W 132/65
Auszug aus BGH, 13.10.1969 - III ZR 186/66
Zu demselben Ergebnis kommen auch, wenn auch z.T. ohne nähere Begründung, alle Kommentatoren der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung und die gesamte bisherige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. hierzu: Gerold-Schmidt a.a.O. § 32 Rdn. 15 und § 31 Rdn. 20, Riedel-Corves-Sußbauer BRAGebO § 32 Anm. 7, Martini BRAGebO § 32 Rdn. 8, Baumbach-Lauterbach Kostengesetze 15. Aufl. BRAGebO § 32 Anm. 2 c, Schumann BRAGebO § 32 Anm. III S. 654; OLG München in NJW 1960, 106 und 1963, 163; OLG Düsseldorf in MDR 1965, 55; OLG Celle in NJW 1966, 1369; OLG Saarbrücken in NJW 1966, 2066; OLG Nürnberg in Büro 1966, 771; OLG Kamm in MDR 1969, 854; auch Schmidt in NJW 1969, 142 Anm. zu Nr. 13; a.M. allein Lappe in Anm. zu KostRechspr.
- BGH, 17.12.2002 - X ZB 27/02
Anwaltsgebühren im Revisionsverfahren
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Rechtsbeschwerde herangezogenen Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 13.10.1969 (BGHZ 52, 385).Allerdings hat der Bundesgerichtshof in dem angeführten Beschluß auch darauf hingewiesen, daß das Rechtsanwaltsgebührenrecht allgemein von dem Gedanken beherrscht wird, daß die Gebühren nach generalisierend bestimmten und einfach feststellbaren Tatbeständen die Arbeit und Tätigkeit des Rechtsanwalts abgelten sollen, ohne daß dabei im Einzelfall auf den Umfang und das Maß seiner Arbeit abgestellt oder diese etwa nachgeprüft werden soll (BGHZ 52, 385, 390 f.).
- BGH, 10.05.2023 - VIII ZR 197/21
Unwirksamkeit einer in einem Wärmelieferungsvertrag enthaltenen …
Rn. 51 a) Der Antrag der Kläger, die Berufung der Beklagten zurückzuweisen, bedurfte nicht der Verlesung, Bezugnahme oder einer ausdrücklichen Erklärung zu Protokoll, da die Vorschrift des § 297 ZPO sich nicht auf rein negative Gegenanträge wie die Abweisung eines Rechtsmittels bezieht (vgl. BGH, Urteile vom 23. November 1964 - II ZR 200/62, WM 1965, 126 unter II; vom 24. Mai 1972 - IV ZR 65/71, NJW 1972, 1373, 1374; Beschluss vom 13. Oktober 1969 - III ZR 186/66, BGHZ 52, 385, 389;… BeckOK-ZPO/Bacher, Stand: 1. März 2023, § 297 Rn. 2;… Wieczorek/Schütze/Assmann, ZPO, 5. Aufl., § 297 Rn. 6;… Zöller/Greger, ZPO, 34. Aufl., § 297 Rn. 1). - BAG, 16.07.2003 - 2 AZB 50/02
Kostenerstattungsanspruch des Rechtsmittelbeklagten bei Rücknahme des …
Denn ein solcher Antrag auf Zurückweisung der Berufung ist jedenfalls im Sinne des Gebührenrechts als Sachantrag anzusehen, so daß dem zum Prozeßbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalt des Rechtsmittelbeklagten, der einen Schriftsatz mit diesem Inhalt bei Gericht eingereicht hat, die volle Prozeßgebühr zusteht (BGH 13. Oktober 1969 - III ZR 186/66 - BGHZ 52, 385;… Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte 15. Aufl. § 31 Rn. 20 und § 32 Rn. 15).
- BGH, 26.05.1970 - III ZR 155/68
Notwendigkeit von förmlichen Sachanträgen in den Rechtsmittelinstanzen - Begriff …
Auch für das Gebührenrecht gilt der Grundsatz, daß in den Rechtsmittelinstanzen förmliche Sachanträge nicht unbedingt nötig sind, so daß ein Schriftsatz mit einem Sachantrag im Sinne des § 32 BRAGebO dann in der Rechtsmittelbeantwortung liegen kann, wenn sich aus ihr das Begehren des Rechtsmittelbeklagten auf Zurückweisung des Rechtsmittels oder Aufrechterhaltung eines früher förmlich gestellten Zurückweisungsantrags eindeutig und zweifelsfrei erkennen läßt (Ergänzung zu BGHZ 52, 385).Denn insoweit kommt unterstützend hinzu, daß - wie der Senat in seinem in BGHZ 52, 385 ff veröffentlichten Beschluß näher ausgeführt hat - die Vorschrift des § 32 BRAGebO auf den Rechtsmittelbeklagten überhaupt nicht unmittelbar anzuwenden ist, mit der Folge, daß diese nur "entsprechende" Anwendung im Blick auf die gegenüber der prozessualen Stellung des Rechtsmittelklägers anders geartete verfahrensrechtliche Stellung des Rechtsmittelbeklagten auch die in prozeßrechtlicher und gebührenrechtlicher Beziehung zu stellenden Anforderungen an die Schriftsätze des Rechtsmittelbeklagten beeinflußt, und zwar im Sinne einer weniger strengen Form.
- VGH Hessen, 05.09.1985 - 11 TI 722/85 Dieser erhält daher für das Berufungsverfahren nur eine halbe Prozeßgebühr, wenn sein Auftrag - etwa als Folge einer Berufungsrücknahme - endet, bevor er einen Antrag auf Zurückweisung der Berufung schriftsätzlich gestellt hat oder für seine Partei einen Termin wahrgenommen hat (vgl. auch BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1969 - III ZR 186/66 - NJW 1970 S. 997).
Obgleich diese Regelung somit von ihrem Wortlaut her nicht auf den Rechtsanwalt eines Berufungsbeklagten zugeschnitten ist, bestehen nach Auffassung des Senats keine Bedenken, sie wegen der Gleichheit der Interessenlage entsprechend auf diesen Fall anzuwenden (ebenso Bundesgerichtshof, Beschluß vom 13. Oktober 1969 - III ZR 186/66 - NJW 197o S. 997 mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 10.10.1995 - VI ZR 396/94
Umfang des Vergütungsanspruch des Prozesskostenhilfe-Anwalts bei rückwirkender …
Er hat in dieser Zeit weder einen auf die Sache bezogenen Antrag angekündigt, noch auf seinen früheren, auf Zurückweisung der Revision gerichteten und deshalb im Sinne von § 32 Abs. 1 BRAGO als Sachantrag anzusehenden Antrag (vgl. BGHZ 52, 385, 387 ff) oder auf die Revisionserwiderung ausdrücklich Bezug genommen. - OLG München, 21.06.1983 - 11 WF 885/83 Wenn die Verhandlungsgebühr des § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO für Anträge "nur zur Prozeß- oder Sachleitung« auf 5/10 gemindert wird, so bleibt als eigentlicher, die volle Gebühr des § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO auslösender Sachantrag nur derjenige Antrag, durch den die Parteien den Inhalt der von dem Gericht erbetenen Sachentscheidung bestimmen wollen (BGHZ 52, 385, 387).
Die dort wiedergegebene Beurteilung der Rücknahmeerklärung als Sachantrag widerspricht einerseits der weiter oben formulierten Definition des Sachantrages, und wird weiterhin auch durch das Zitat der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 13. Oktober 1969 (BGHZ 52, 385, 388) nicht belegt.
- OLG Jena, 19.12.2013 - 1 U 84/07
Entgangener Gewinn wird nur bei Darstellung der konkreten Umsatzentwicklung …
Hierunter können auch Kosten eines Privatgutachters fallen (BGH, Urteil vom 22. Oktober 1970 - VII ZR 71/69, NJW 1970, 99, 101). - BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 842/80
Anwendbarkeit des § 32 Absatz 1 der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) im …
Sowohl der tatsächlich gestellte Beschwerdeantrag als auch der Antrag auf Zurückweisung der Beschwerde ist als Sachantrag im Sinne von § 32 Abs. 1 BRAGO anzusehen; dies ist für den Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels, der stets nicht zwingend erforderlich ist, allgemein anerkannt (vgl. BGHZ 52, 385 m.w.N.). - BGH, 16.02.1970 - III ZR 207/68
Bewilligung des Armenrechts - Festsetzung einer Verhandlungsgebühr - Erstattung …
Zwar würde die Einreichung eines Schriftsatzes mit dem Antrag auf Zurückweisung der Revision die Anwendung des § 32 BRAGebO ausschließen, weil dieser Antrag insoweit für die Kostenfestsetzung als "Sachantrag" behandelt werden kann (BGHZ 52, 385), aber der Erinnerungsführer hatte hier diesen Antrag vor seiner Beiordnung eingereicht; diese vor der Beiordnung entfaltete Tätigkeit ist für die Armenanwaltskosten unerheblich (…Gerold-Schmidt BRAGebO 3. Aufl. § 122 Rdz 23, 26, 51;… Lauterbach, Kostengesetze 14. Aufl. BRAGebO § 122, 2 C; BVerwG NJW 1964, 2367 [BVerwG 06.05.1964 - VIII C 394/63]). - BGH, 08.12.1997 - II ZR 255/96
Umfang des Vergütungsanspruchs des beigeordneten Rechtsanwalts
- BPatG, 26.11.1997 - 32 W (pat) 187/96
Markenschutz - Markenfähigkeit einer Farbkombination
- BFH, 22.08.1972 - VII B 38/71
Prozeßbevollmächtigter - Rechtsanwalt - Zurücknahme der Revision - Erklärung der …
- OLG Düsseldorf, 11.07.1996 - 6 W 4/96
- OLG Braunschweig, 14.06.1983 - 2 W 46/83
Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten für die Einreichung eines Schriftsatzes …
- OLG Hamm, 30.05.1978 - 23 W 260/78
Kostenerstattung: Anwaltsgebühren bei Berufungsrücknahme vor Begründung
- OLG Oldenburg, 10.01.1992 - 2 W 132/91
Berufung, Rücknahme, Abweisungsantrag, Berufungsrücknahme, Rechtsanwaltsgebühr
- BGH, 14.11.1969 - IV ZR 719/68
Erinnerung eines Rechtsanwaltes gegen die Gebührenfestsetzung des Urkundsbeamten …
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