Rechtsprechung
| BGH, 12.01.1970 - VII ZR 191/67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kündigung - Handelsvertreter - Schadenersatzpflicht - Ausgleich
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Schadensersatzanspruch des HV bei unberechtigter fristloser Kündigung durch den U, Darlegungs- und Beweislast, Schadensersatz für entgangenen AA, Verhältnis Anspruch auf Schadensersatz / AA, nachvertragliche Umsatzentwicklung, Auslegung eines Klageantrags des HV auf ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HGB § 89a Abs. 2
Rechte des Handelsvertreters bei unberechtigter Kündigung des Vertrages durch den Unternehmer
Papierfundstellen
- BGHZ 53, 150
- NJW 1970, 467
- MDR 1970, 408
- VersR 1970, 222
- WM 1970, 223
- DB 1970, 339
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.12.1957 - II ZR 52/56
Rechtsstellung des Unternehmers gegenüber dem Handelsvertreter im Hinblick auf …
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- BayObLG, 05.02.1987 - RReg. 3 St 174/86
Eigenbedarf - § 263 StGB, unterlassene Mitteilung eines späteren Wegfalls des …
In der Rechtsprechung wird deshalb das Lossagen von einem Vertrag durch ungerechtfertigte Kündigung als Verletzung einer solchen Nebenpflicht angesehen (BGHZ 51, 192; 53, 150; BGH NJW 1967, 248). - LG Mannheim, 19.02.2021 - 11 O 131/20
Betriebsschließungsversicherung: Deckungsschutz bei einer Betriebsschließung …
(BGHZ 53, 150 [151] = NJW 1970, 467; BGH NJW 1987, 253). - BGH, 12.03.2003 - VIII ZR 197/02
Rechte des Handelsvertreters nach unwirksamer fristloser Kündigung des Vertrages …
Der Handelsvertreter, dem zu Unrecht gekündigt worden ist, kann sich von dem Wettbewerbsverbot befreien, indem er dem Unternehmer wegen dessen ungerechtfertigten Verhaltens seinerseits kündigt und Ersatz des "Aufhebungsschadens" verlangt (BGHZ 53, 150;… Löwisch aaO, § 89 a Rdnr. 59); die Verletzung der vertraglichen Pflicht seitens des Unternehmers, den Bestand des Vertrages nicht ohne rechtfertigenden Grund zu gefährden, reicht für einen derartigen Schadensersatzanspruch aus (…Löwisch aaO § 89 a Rdnr. 59).
- OLG Karlsruhe, 07.10.1981 - 3 REMiet 6/81
Kündigung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarfs; Wegfall des Kündigungsgrundes vor …
In der Rechtsprechung wird deshalb seit langem das Lossagen von einem Vertrag durch ungerechtfertigte Kündigung als Verletzung einer solchen Nebenpflicht angesehen (BGHZ 51, 192; 53, 150; BGH NJW 1967, 248; ZMR 1963, 274). - OLG Karlsruhe, 08.08.2017 - 13 U 155/15
Wenn ein Handelsvertreter mitgewirkt hat, fällt Provision an!
Denn bei einer unberechtigten Kündigung kann wegen eines entgangenen höheren Ausgleichsanspruchs gem. § 249 BGB ein entsprechender Betrag als Schadensersatz zuerkannt werden (BGH, Urteil vom 12.1.1970, VII ZR 191/67).Schließlich kann die Frage dahin gestellt bleiben, ob dem Kläger aufgrund der unberechtigten außerordentlichen Kündigung seitens der Beklagten wegen eines entgangenen höheren Ausgleichsanspruchs gem. § 249 BGB ein entsprechender Betrag als Schadensersatz zuzuerkennen ist (BGH, Urteil vom 12.1.1970, VII ZR 191/67).
- LG Bonn, 13.06.2012 - 16 O 4/11
Anspruch eines Handelsvertreters gegen Unternehmer auf Buchauszug über alle …
Rn. 389 Es kann offenbleiben, ob eine unberechtigte Kündigung des einen Vertragsteils, einhergehend mit einer Nichterfüllung des Vertrags, für den anderen Teil regelmäßig ein wichtiger Grund für seine außerordentliche Kündigung (vgl. BGH, Urt. 29.11.1965 - VII ZR 202/67, MDR 1966, 317) infolge dessen der unberechtigt Kündigende gemäß § 252 BGB zum Ersatz (auch) des entgangenen Gewinns (§ 252 BGB) verpflichtet ist, der die Provisionen umfasst, die die Handelsvertreter bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist erwirtschaftet hätte (BGH, Urt. v. 12.1.1970 - VII ZR 191/67, MDR 1970, 408). - BGH, 06.04.2000 - III ZR 150/98
Unberechtigte Kündigung eines Vertrages als positive Forderungsverletzung
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die unberechtigte Anfechtungs-, Kündigungs- oder Rücktrittserklärung eine zum Schadensersatz verpflichtende positive Vertragsverletzung darstellen kann (BGHZ 51, 190, 192 f; 53, 150, 152; 89, 296, 302; Urteil vom 19. Januar 1979 - I ZR 13/77 = NJW 1979, 2389, 2390 f; vom 14. Januar 1988 - IX ZR 265/86 = NJW 1988, 1268, 1269). - OLG Stuttgart, 15.09.1989 - 2 U 63/88
Streit zwischen Kfz-Händlern über die Kündigung des Händlervertragsverhältnisses …
Die Beklagte Nr. 1 haftet der Klägerin auf Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, weil sie zu Unrecht das Vertragsverhältnis auf den 31.12.1986 gekündigt hat (BGHZ 51, 192 [BGH 05.12.1968 - VII ZR 127/66] ; 53, 151 [BGH 12.01.1970 - VII ZR 191/67] ; 89, 301 [BGH 11.01.1984 - VIII ZR 255/82] ; BGH WM 1988, 555), sie haftet ferner aus § 326 BGB , weil sie in der fortbestandenen Vertragszeit vom 01.01. - OLG Düsseldorf, 16.04.2024 - 24 U 233/22
Auskehr der verbliebenen Pachtsicherheit nach Beendigung eines Pactverhältnisses
Es kann insoweit keine Rede davon sein, dass sich die Kläger von vornherein ohne Rechtsgrund von einer Vertragspflicht lossagten (vgl. BGHZ 53, 150 (151) = NJW 1970, 467; BGH NJW 1987, 253)). - OLG Düsseldorf, 19.03.2024 - 24 U 233/22
Auch Verpächter kann zur Anlage der Kaution verpflichtet sein
Es kann insoweit keine Rede davon sein, dass sich die Kläger von vornherein ohne Rechtsgrund von einer Vertragspflicht lossagten (vgl. BGHZ 53, 150 (151) = NJW 1970, 467; BGH NJW 1987, 253)). - OVG Niedersachsen, 27.01.1992 - 3 L 1228/91
Tierkörperverwertungsanstalt; Rechtsnachfolger; Öffentlich-rechtlicher Vertrag; …
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