Rechtsprechung
| BGH, 29.11.1972 - VIII ZR 122/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die hangelsrechtliche Mängelrüge - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Versendungskaufs - Vereinbarung über den Ort der Ablieferung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 60, 5
- NJW 1973, 189
- MDR 1973, 310
- WM 1973, 104
- DB 1973, 371
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 9/60
Auszug aus BGH, 29.11.1972 - VIII ZR 122/71
Vielmehr erfordert die "Ablieferung" die Verbringung der Ware in den Machtbereich des Käufers in der Weise, daß er die Ware an den Ort, an dem sie sich nunmehr befindet, untersuchen kann (…vgl. Brüggemann in HGB RGRK 3. Aufl. § 377 Anm. 4; Urt. des erkennenden Senats vom 21. Dezember 1960 - VIII ZR 9/60 - LM BGB §. 477 Nr. 4 = NJW 1961, 730). - BGH, 20.01.1953 - I ZR 37/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.11.1972 - VIII ZR 122/71
Wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat, kann allerdings unter besonderen Umständen (z.B. wenn Lieferung in verstärkter seemännischer Verpackung vereinbart war - BGH Urt. vom 20. Januar 1953 - I ZR 37/52, insoweit nicht in LM BGB § 463 Nr. 2, jedoch in BB 1953, 186 abgedruckt) bei einem fob-Geschäft als stillschweigend vereinbart angesehen werden, daß die Untersuchung der gelieferten Ware erst am Bestimmungsort durchgeführt zu werden brauchte.
- BGH, 08.02.1985 - VIII ZR 238/83
Sandentwässerungssilos - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 377 HGB, …
Nach Einführung des § 377 HGB und des § 477 BGB, wo der Begriff der "Ablieferung" inhaltsgleich verwendet wird, haben das Reichsgericht und später der Bundesgerichtshof an dieser Rechtsprechung festgehalten (RG JW 1903, 244 f; 1905, 79; 1908, 431; RGZ 73, 379, 391; 91, 289, 290; 92, 271, 273; Senatsurteile vom 21. Dezember 1960 - VIII ZR 9/60 = LM BGB § 477 Nr. 4; BGHZ 60, 5, 6 f [BGH 29.11.1972 - VIII ZR 122/71] mit Anm. Gelhaar in LM HGB § 377 Nr. 14 und vom 6. Mai 1981 - VIII ZR 125/80 = LM HGB § 377 Nr. 23 = WM 1981, 847); nach der Formulierung in den Senatsurteilen BGHZ 60, 5, 6 [BGH 29.11.1972 - VIII ZR 122/71] und vom 6. Mai 1981 aaO liegt eine "Ablieferung" dann vor, wenn die Ware in der Weise in den Machtbereich des Käufers verbracht wird, daß dieser sie an dem Ort, an dem sie sich nunmehr befindet, untersuchen kann. - OLG Hamburg, 24.01.2019 - 6 U 62/16
Seetransport von Maschinenteilen nach Korea: Übernahme der Pflicht zur Verpackung …
Nach der Rechtsprechung des BGH ist bei einem fob-Kauf zwar grundsätzlich die Untersuchung im Ablade- und nicht erst im Bestimmungshafen durchzuführen (vgl. BGHZ 60, 5, zitiert nach juris, Tz. 19 ff.).Etwas anderes gilt aber, wenn etwa die Lieferung in verstärkter seemännischer Verpackung vereinbart war (vgl. BGHZ 60, 5, zitiert nach juris, Tz. 24, unter Hinweis auf BGH BB 1953, 186, vgl. dort juris-Orientierungssatz 1).
- BGH, 25.09.1985 - VIII ZR 175/84
Verlust der Berufung des Verkäufers auf Verspätung einer Mängelrüge
Denn im allgemeinen ist in der Übergabe der Kaufsache an den Verfrachter oder Spediteur dann eine Ablieferung zu sehen, wenn der Käufer zur Untersuchung tatsächlich in der Lage ist (Senatsurteil BGHZ 60, 5, 7 [BGH 29.11.1972 - VIII ZR 122/71];… Staub/Brüggemann a.a.O. § 377 Rdn. 33 m.N.).
- BGH, 06.05.1981 - VIII ZR 125/80
Verkauf von zur Herstellung von Paletten benötigten Brettern und Kanthölzern - …
Das Berufungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere des erkennenden Senats, ausgeführt, Ablieferung erfordere die Verbringung der Ware in den Machtbereich des Käufers in der Weise, daß er die Ware an dem Ort, an dem sie sich nunmehr befinde, untersuchen könne (BGHZ 60, 5 [BGH 29.11.1972 - VIII ZR 122/71]).Es komme vielmehr auf die Umstände des Einzelfalles, insbesondere auch auf die Warengattung und die Art der Verpackung an, ob dem Käufer zuzumuten sei, die Ware bei der Verladung, also im Abladehafen, zu untersuchen (BGHZ 60, 5, 7 [BGH 29.11.1972 - VIII ZR 122/71], 8).
- BGH, 29.03.1978 - VIII ZR 245/76
Umfang der kaufmännischen Rügeobliegenheit - Voraussetzungen für das Vorliegen …
Daß, wie die Revision unter Hinweis auf das Senatsurteil in BGHZ 60, 5 meint, die Kühlschränke in Emmerich hätten untersucht werden müssen, ist nicht richtig. - OLG Hamm, 29.10.1998 - 28 U 42/98 Sie hätte die Ware sofort durch einen von ihr beauftragten Mitarbeiter oder einen Sachverständigen nach der Ausschiffung in Hamburg stichprobenartig untersuchen lassen müssen (vgl. BGHZ 60, 5).
- LG Oldenburg, 29.12.2004 - 5 O 3344/00
Mangelhaftigkeit eines Fußbodenaufbaus; Mitverantwortlichkeit für Mängel auf …
Führt dagegen ein Unternehmer den fehlerhaften Plan eines Architekten aus, obwohl er genau erkennt, dass der Planungsfehler, der dem Architekten unterlaufen ist, mit Sicherheit zu einem Mangel des Bauwerks führen muss, ohne den Bauherrn selbst vorher darauf hingewiesen zu haben, kann in diesem besonderen Fall unter Umständen sogar den Bauunternehmer im Innenverhältnis die alleinige Schadensersatzverpflichtung treffen (BGH, BauR 1973, 190 = NJW 1973, 190 [BGH 29.11.1972 - VIII ZR 122/71] = NJW 1973, 518). - BGH, 19.09.1983 - VIII ZR 321/81
Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts - Bestimmtheitserfordernisse an ein …
Auch erlaubt der vom Revisionsgericht zugrundezulegende Prozeßstoff keine abschließende Würdigung, wo (vgl. BGHZ 60, 5 [BGH 29.11.1972 - VIII ZR 122/71]) und wann (…Teillieferungen, dazu Schlegelberger/Hefermehl, a.a.O. Rdn. 14; Zeitpunkt der Erkennbarkeit bzw. Kenntnis der mangelhaften Verpackung) die Klägerin hätte rügen müssen, um die Genehmigungsfiktion zu verhindern, und ob sie jedenfalls bezüglich einzelner Teillieferungen rechtzeitig gerügt hat. - BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 224/93
Fehlerhaftigkeit von Tabletteinsätzen aus Melamin - Vertretenmüssen eines Mangels …
Was die Untersuchungs- und Rügepflicht des Klägers anbetrifft, ist zwar die Auffassung der Vorinstanz nicht zu beanstanden, bei dem hier vorliegenden fob-Verkauf sei der Kläger wegen der seemäßigen Verpackung der Waren im Container (ausnahmsweise) nicht verpflichtet gewesen, diese bereits im Abladehafen Bremen zu untersuchen (vgl. BGHZ 60, 5, 7 [BGH 29.11.1972 - VIII ZR 122/71]; BGH, Urteil vom 6. Mai 1981 - VIII ZR 125/80 = WM 1981, 847 unter III 2 a).
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