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Rechtsprechung
   BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 17/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1272
BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 17/76 (https://dejure.org/1977,1272)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1977 - AnwZ (B) 17/76 (https://dejure.org/1977,1272)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1977 - AnwZ (B) 17/76 (https://dejure.org/1977,1272)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nicht erwiesene schwere Vorwürfe gegen Organe der Rechtspflege in der öffentlichen Verhandlung durch einen Bewerber für die Zulassung zum Rechtsanwalt in der Funktion eines Strafverteidigers als Versagungsgrund i.S.d. § 7 Nr. 5 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 68, 46
  • NJW 1977, 806
  • MDR 1977, 575
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.06.1961 - AnwZ (B) 13/61

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (Versicherungsangestellter)

    Auszug aus BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 17/76
    Zum Ergänzungsgutachten im Zulassungsverfahren (im Anschluß an BGHZ 35, 199).

    Der Senat hat es in der Entscheidung BGHZ 35, 199 ff offen gelassen, inwieweit ein nach Änderung der Verhältnisse notwendig gewordenes neues Gutachten nachträglich in das durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen das ursprüngliche Gutachten anhängig gewordene Gerichtsverfahren eingeführt werden kann.

  • BGH, 19.10.1970 - AnwSt (R) 8/69
    Auszug aus BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 17/76
    Kritisiert der Rechtsanwalt das Verhalten anderer, auch von Organen der Rechtspflege, so muß die Kritik immer sachlich geübt und nicht in diskriminierender und abfälliger Weise geäußert werden (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 1970 - AnwSt (R) 8/69 Seite 20/21).
  • BGH, 24.04.1967 - AnwSt (B) 13/66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 17/76
    Was zur Wahrnehmung der Interessen des jeweils Betroffenen erforderlich und geboten ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. April 1967 - AnwSt (B) 13/66; 7. Okt.
  • BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62

    Strafurteil und Zulassungsverfahren für Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 17/76
    Ebenso hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung § 7 Nr. 5 BRAO für mit dem Grundgesetz vereinbar erachtet und angewandt (vgl. u.a. BGHZ 39, 110; 46, 230 ff; 55, 242; EGE VIII, 38; X, 55; X, 84; XI, 11 m.w.Nachw.; XII, 25; XII, 43).
  • BGH, 30.03.1976 - 1 StR 30/76

    Strafbarkeit wegen schweren Raubes - Disziplinarrechtliche Verantwortung eines …

    Auszug aus BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 17/76
    Da er hierbei als Verteidiger handelte (zur Frage der Unzulässigkeit einer solchen Verteidigung vgl. BGHSt 26, 319 = NJW 1976, 1221), wiegt auch dieses Verhalten schwer zu Ungunsten des Beschwerdeführers.
  • BGH, 21.11.1966 - AnwZ (B) 3/66

    Bedeutung eines Gnadenerweises für Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 17/76
    Ebenso hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung § 7 Nr. 5 BRAO für mit dem Grundgesetz vereinbar erachtet und angewandt (vgl. u.a. BGHZ 39, 110; 46, 230 ff; 55, 242; EGE VIII, 38; X, 55; X, 84; XI, 11 m.w.Nachw.; XII, 25; XII, 43).
  • BGH, 16.01.1967 - AnwSt (R) 10/66

    Auslagenerstattung im ehrengerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 17/76
    Wie weit dabei im Einzelfalle das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) durch § 43 BRAO eingeschränkt wird (vgl. dazu die Entscheidung des Senats BGHSt 21, 206 und Dahs, Handbuch des Strafverteidigers 3. Aufl. Rdn. 110 Abs. 3), braucht hier nicht erörtert zu werden.
  • BGH, 25.01.1971 - AnwZ (B) 12/70

    Berücksichtigung des Gesamtverhaltens bei Zulassung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 17/76
    Ebenso hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung § 7 Nr. 5 BRAO für mit dem Grundgesetz vereinbar erachtet und angewandt (vgl. u.a. BGHZ 39, 110; 46, 230 ff; 55, 242; EGE VIII, 38; X, 55; X, 84; XI, 11 m.w.Nachw.; XII, 25; XII, 43).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Rn. 54 Mit dem Bundesgerichtshof (vgl. BGHZ 68, 46 [47 f.]) kann davon ausgegangen werden, daß die Bundesrechtsanwaltsordnung diesen Anforderungen genügt, wenn sie in der für das Ausgangsverfahren maßgeblichen Vorschrift des § 7 Nr. 5 die Zulassung zur Anwaltschaft davon abhängig macht, daß sich der Bewerber nicht "eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das ihn unwürdig erscheinen läßt, den Beruf eines Rechtsanwalts auszuüben".

    Unverhältnismäßige Entscheidungen dürften sich im allgemeinen vermeiden lassen, wenn die Rechtsprechung auf die Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Bewerbers im Zeitpunkt der Entscheidung abstellt und dabei neben seinem Fehlverhalten auch sein früheres und späteres Wohlverhalten und seine Lebensverhältnisse im ganzen berücksichtigt (vgl. BGHZ 39, 110 [115]; BGH, EGE IX, 3 [5]; BGHZ 68, 46 [50]), es sei denn, daß bestimmte Manifestationen dieser Persönlichkeit von Verfassungs oder Gesetzes wegen als irrelevant bei der Gesamtwürdigung außer acht zu bleiben haben.

    Beide Normen bildeten zwei voneinander unabhängige Versagungsgründe, wobei der zweite ein strafbares Verhalten voraussetze (BGHZ 68, 46 [48];… so wohl auch Isele, BRAO, 1976, S. 44 f.).

  • BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 6/80

    Begriff des "unwürdigen" Verhaltens gemäß § 7 Nr. 5 BRAO

    Im Rahmen der Gesamtwürdigung nach § 7 Nr. 5 BRAO kann ein aktives Eintreten des Bewerbers für eine verfassungsfeindliche Organisation (hier: KBW) auch dann zu seinem Nachteil mitberücksichtigt werden, wenn es nicht den Tatbestand des § 7 Nr. 6 BRAO erfüllt (im Anschluß an BGHZ 68, 46, 48).

    Unwürdigkeit im Sinne des § 7 Nr. 5 BRAO ist vielmehr auch dann anzunehmen, wenn der Bewerber durch sein Verhalten gezeigt hat, daß durch seine Zulassung andere wichtige Belange der Rechtspflege gefährdet werden würden (vgl. BGHZ 68, 46 sowie BGH, Beschluß vom 13. Februar 1978 - AnwZ (B) 14/77).

    In BGHZ 68, 46 (50 ff) ging es um einen Fall, in welchem dem Bewerber versuchte Gefangenenbefreiung, Widerstandsleistung gegen Polizeibeamte, Beleidigung und unsachliches Verhalten als Verteidiger in Strafprozessen vorgeworfen wurden.

    Voraussetzung der Versagung nach Nummer 5 ist nicht, daß sich der Bewerber eines strafbaren Verhaltens schuldig gemacht hat (BGHZ 68, 46, 48).

  • AGH Baden-Württemberg, 28.01.2022 - AGH 13/21

    Rechtsanwaltszulassung: Rücknahme wegen unwürdigen Verhaltens bei …

    Dies gilt vorliegend zumal die nunmehr von der Beklagten angeführten weiteren Gründe ebenfalls den Versagungsgrund des § 7 Nr. 5 BRAO betreffen, mithin nicht den als Grundlage für den Rücknahmebescheid geltend gemachten Versagungsgrund verlassen (…vgl. Vossebürger, Weyland, BRAO, 10. Aufl. 2020, § 7 Rn. 38;… Schmidt-Räntsch, in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl. 2020, § 7 BRAO Rn. 8;… Deckenbrock, in: Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl. § 112 c Rn. 91; vgl. im weiteren bereits BGH, Beschluss vom 17.01.1977 - AnZ (B) 17/76 -, NJW 1977, 806 [Ergänzungsgutachten]).
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Grundsätzlich ist allerdings das ordnungsgemäß erstattete Gutachten des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer (hier: vom 9. Juni 1981) gemäß § 9 Abs. 2, § 38 Abs. 2 BRAO die Grundlage des gesamten gerichtlichen Verfahrens (BGHZ 35, 199, 203; vgl. auch BGHZ 68, 46, 48 f).
  • BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81

    Revision wegen Ausschluss der Öffentlichkeit von der Verhandlung - Anforderungen …

    Als ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) ist der Rechtsanwalt der unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO) und Diener der Rechtspflege (BGHZ 68, 46, 55/56).
  • BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 14/80

    Verteidigerhandeln und Standesrecht; Verlesen einer Erklärung im Rahmen eines …

    Zutreffend geht der Ehrengerichtshof davon aus, daß der Rechtsanwalt unsachlich gehandelt und unzulässigerweise in die Verhandlungsleitung des Vorsitzenden eingegriffen hätte, wenn er das Ablehnungsgesuch - unter Mißbrauch seiner prozessualen Rechte - zu verfahrensfremden Zwecken (vgl. BGHZ 68, 46, 56 f) [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 17/76] oder in der Absicht gestellt hätte, auf diesem Wege die Erklärung des Angeklagten entgegen einer gerichtlichen Anordnung zu einem Zeitpunkt in die Hauptverhandlung einzuführen, zu dem sie der Vorsitzende nicht entgegennehmen wollte.

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß unter bestimmten Voraussetzungen ein Verteidigerhandeln in Strafsachen, sei es prozessual an sich zulässig oder in der Regel nicht, eines Rechtsanwalts unwürdig und zugleich oder auch nur standeswidrig sein kann, insbesondere wegen Unsachlichkeit (vgl. BGHZ 68, 46, 51 ff [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 17/76]; BGHSt 26, 304; BGH, Beschluß vom 13. Februar 1978 - AnwSt (B) 14/77; BGH, Beschluß vom 30. Juni 1980 - AnwZ (B) 6/80 = AnwBl 1980, 430).

  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 39/88

    Rechtsmittel

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers genügt § 7 Nr. 5 BRAO den Anforderungen, die nach der Verfassung an eine Regelung der Berufswahl zu stellen sind (BGHZ 68, 46, 48 [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 17/76]; BVerfGE 63, 266, 286 f) [BVerfG 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80].

    Dabei sind insbesondere das Gewicht seines schuldhaften Verhaltens und der Zeitablauf zu würdigen; starre Fristen gibt es - auch nach einem ehrengerichtlichen Ausschluß aus der Anwaltschaft - nicht (vgl. dazu im einzelnen BGHZ 68, 46, 50 [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 17/76]; BGH, Beschluß vom 1. Juli 1974 - AnwZ (B) 2/74 = EGE XIII 13, 16; BGH, Beschluß vom 9. Juli 1984 - AnwZ (B) 10/84; BGHR BRAO § 7 Nr. 5 Wiederzulassung 1, 2).

  • BGH, 13.02.1978 - AnwZ (B) 14/77

    Ablehnung einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen unwürdigen Verhaltens - …

    Der Senat hat bereits in vielen Beschlüssen die Vereinbarkeit des § 7 Nr. 5 BRAO mit dem Grundgesetz anerkannt (BGHZ 68, 46 m.w. Nachw.).

    Zulassung des Assessors Knöss 1 EGH 3/75 des Ehrengerichtshofs beim Oberlandesgericht in Frankfurt, AnwZ (B) 17/76 des Bundesgerichtshofs, herangezogen.

  • AGH Baden-Württemberg, 10.12.2021 - AGH 13/21

    Rücknahme der Zulassung eines Rechtsanwalts wegen unwürdigen Verhaltens

    Dies gilt vorliegend zumal die nunmehr von der Beklagten angeführten weiteren Gründe ebenfalls den Versagungsgrund des § 7 Nr. 5 BRAO betreffen, mithin nicht den als Grundlage für den Rücknahmebescheid geltend gemachten Versagungsgrund verlassen (…vgl. Vossebürger, Weyland, BRAO, 10. Aufl. 2020, § 7 Rn. 38;… Schmidt-Räntsch, in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl. 2020, § 7 BRAO Rn. 8;… Deckenbrock, in: Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl. § 112 c Rn. 91; vgl. im weiteren bereits BGH, Beschluss vom 17.01.1977 - AnZ (B) 17/76 -, NJW 1977, 806 [BGH 17.01.1977 - AnwZ (B) 17/76] [Ergänzungsgutachten]).
  • BGH, 30.09.1985 - AnwZ (B) 36/85

    Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer und Unwürdigkeit - …

    Es mag auf sich beruhen, ob die Antragsgegnerin in der Beschwerdeinstanz in Erweiterung ihres Gutachtens neu vorbringen kann, die Unwürdigkeit des Antragstellers ergebe sich auch daraus, daß er am 15. Oktober 1984 in einer Strafsache vor dem Amtsgericht Nürtingen bei einer Verteidigung als Rechtsanwalt aufgetreten sei (vgl. BGHZ 68, 46, 50).
  • BGH, 21.04.1980 - AnwZ (B) 27/79

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.12.1980 - AnwZ (B) 19/80

    Unwürdigkeit zum Ausführen des Berufs eines Rechtsanwalts bei schuldhaftem …

  • BGH, 13.05.1985 - AnwZ (B) 5/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

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